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MrVanos
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 07.01.2020 um 07:28:29 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallöchen
Wollte mich mal erkundigen! was grundsätzlich Nötig ist einen S50b32 Umbau einzutragen? Natürlich in einen e36.

Und noch was selbst zur Abgasnorm. Der S50b32 müsste doch Euro 2 sein. Das heißt der dürfte was dies angeht problemlos in jeden e36 einzutragen sein richtig?

Mit freundlichen Grüßen danke

Bearbeitet von: angry81 am 07.01.2020 um 07:28:29
cxm
Hi,

sprich das mit dem TÜV Ingenieur ab, der das eintragen soll - der entscheidet...

Ciao - Carsten
pat.zet
Naja grundsätzlich problemloser  ist es wenn alles was in einem M E36 verbaut war, auch in den AG E36 eingebaut wird ,
Wenn ich es zu tun hätte betrifft das auch die vestärkungsbleche der HA
- > daher empfiehlt sich ein Umbau eigntlich nur wenn man einen Spender hat bei dem ALLES 1:1 umbaut .......
 Dazu wäre dann der OE Brief von vorteil um die  abgasnorm verlässlich nachzuweisen .
 Wie Cartsen aber schon erwähnte , erst kontakt zu dem TÜV knüpfen und Infos einholen der es eintragen wird , sonst wird das ganze sehr schnell teuer und aufwendig .
 
jochen78
Den E36 Compact gibt's auch mit Euro 3.
Fur den Fall das der Motor da rein soll...