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humanica
Hauptthema:
Hallo,

ich wurde anfang 2019 mit 23 Km/h zuviel geblitzt und habe einen Punkt bekommen.
Im November habe ich eine rote Ampel überfahren und erneut einen Punkt bekommen.
Jetzt wurde ich erneut geblitzt und war 24 Km/h zu schnell.
Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Ich habe bereits online recherchiert und habe dabei herausbekommen, dass es wahrscheinlich
kein Fahrverbot gibt. Kann das jemand so bestätigen?
 
Old Men
Fahrverbot nein !! Aber die können dich zur MPU (Idiotentest) schicken.
uli07
Schau mal im "Bußgeldkatalog" nach. Kann aber bei deinen Verfehlungen gut möglich sein. Zwei mal innerhalb eines Jahres über 21 km zu schnell und ne rote Ampel????
 
elvis35m
Na hoffentlich musst net zur mpu...das hat grade ein vereinskollege von mir durch...das is teuer und nervig hoch 10
Autofan Dieter
 

Na hoffentlich musst net zur mpu...das hat grade ein vereinskollege von mir durch...das is teuer und nervig hoch 10
(Zitat von: elvis35m)


  Aber anscheinend bei dem Fahrer auch sehr gerechtfertigt. Hält sich nicht an rote Ampeln noch an Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Der fährt wahrscheinlich dauernd so, denn wie oft hat er wohl schon rote Ampeln überfahren und alle Geschwindigkeitsrekorde gebrochen, OHNE dass er in eine Radar- oder Rotlichtfalle fuhr? Wie blöd muss man denn sein, um sich andauernd mit solchen Delikten erwischen zu lassen? Okay, jeder von uns hat schon mal ein Knöllchen gekriegt oder auch mehrere in großen Abständen, verteilt über Jahrzehnte, weil man mal unaufmerksam war oder es eilig hatte oder abgelenkt oder von einer neu installierten Radar- /Rotlichtfalle überrascht wurde, dann aber doch nicht gleich mit so viel mehr-Kilometern als erlaubt. 

Also da hab ich kein Mitleid, hoffentlich wird es für ihn megapeinlich und sehr teuer, dann hat er die Chance sich zu bessern oder er muss gleich den Lappen abgeben, hoffentlich für immer, bevor er noch jemanden tötet. 


Autofan Dieter 
humanica
Vielen dank für die Information @Old Men & uli07.

Ich habe 2008-2018 insgesamt 2 Punkte bekommen und dieses Jahr drei auf einmal, sowas passiert. Die Rote Ampel war mit dem Rennrad auf einem weitläufigem Feldweg.

"Hoffentlich kriegst du den Lappen weg bevor du jemanden tötest" Alter ... !? Ich bin schon mal 20 zu schnell gefahren auf der Autobahn in der 120er Zone wenn Abends nichts los war. Ich fahre vorrausschauend und mit großzügigem Sicherheitsabstand. Auf jedenfall eine ganz große Gefahr für die Algemeinheit.
Autofan Dieter
 

Vielen dank für die Information @Old Men & uli07.

Ich habe 2008-2018 insgesamt 2 Punkte bekommen und dieses Jahr drei auf einmal, sowas passiert. Die Rote Ampel war mit dem Rennrad auf einem weitläufigem Feldweg.

"Hoffentlich kriegst du den Lappen weg bevor du jemanden tötest" Alter ... !? Ich bin schon mal 20 zu schnell gefahren auf der Autobahn in der 120er Zone wenn Abends nichts los war. Ich fahre vorrausschauend und mit großzügigem Sicherheitsabstand. Auf jedenfall eine ganz große Gefahr für die Algemeinheit.
(Zitat von: humanica)


  Also, auf einer limitierten Autobahn, "wenn Abends nichts los ist" etwas zu schnell gefahren ist doch wohl schon etwas anderes als andauernd rote Ampeln zu überfahren und auf nicht-Autobahnen mehr als 20 km/h zu schnell zu fahren, vor allem, wenn man all diese Punkte in kurzer Zeit sammelt. 

Ich hatte ja ausgeführt, dass jeder von uns schon mal das eine oder andere Ticket bekommen hat, in einer langen Zeit.

Unfehlbar ist niemand, aber man muss es ja auch nicht übertreiben, man KANN sich zur Abwechslung ja auch mal an die Verkehrsregeln halten.

Anderen fällt das offenbar sehr schwer, die betrachten Regeln mehr oder weniger als Empfehlungen, mehr nicht und beschweren sich dann öffentlich bitterlich, wenn sie dann mal erwischt wurden fragen um Rat und wollen Anerkennung erheischen, aber nicht mit mir. 

Ich würde mich doch in einer ähnlichen Situation nicht entblöden, meine Verfehlungen öffentlich zu machen, ich würde einen Verkehrsrechtsanwalt meines Vertrauens fragen, der gibt mir dann wirklich einen Rat, aber doch nicht ein Forum wie hier. 

Hier haben wir es mit einem Verkehrsteilnehmer zu tun, der sich seine eigenen Regeln macht, für den rote Ampeln keine Bedeutung haben, wahrscheinlich auch alle anderen Verkehrsregeln nicht. Es ist ja nur eine Frage der Zeit, bis er jemanden schwer verletzt oder gar tötet, wenn ihm niemand Einhalt gebietet. 

Du hast also mit einem Rennrad auf einem Feldweg eine rote Ampel überfahren? Und Polizei war gleich vor Ort bzw. da war auch eine fest installierte Rotlichtampel? Ampel auf Feldweg? Nun ja .........  offenbar ist hier Märchenstunde. 

Autofan Dieter

Bearbeitet von: Autofan Dieter am 23.12.2019 um 08:22:59

Bearbeitet von: Autofan Dieter am 23.12.2019 um 08:24:25
5N1P3R
Wenn man innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26kmh zu schnell erwischt worden ist, dann droht ein Vahrverbot von einem Monat.
bikingwilli
Dieter um Himmels Willen...

Muss man jeden Tag so eine Seuche von dir lesen?
elvis35m
Also echt mal ...er hat ne einfache Frage gestellt und du labberst hier einen Müll das es nur so kracht ...

Als wenn du so wie du dich her als aufführst ein Engel auf 4 Rädern wärst... echt zum.kotzen mittlerweile...

Und zum ausgangspost...entweder abwarten was kommt oder bei der zugehörigen Stelle nachhaken, aber freundlich bleiben...in dem Sinne happy x-mas...
Autofan Dieter
 

Also echt mal ...er hat ne einfache Frage gestellt und du labberst hier einen Müll das es nur so kracht ...

Als wenn du so wie du dich her als aufführst ein Engel auf 4 Rädern wärst... echt zum.kotzen mittlerweile...

(Zitat von: elvis35m)


  Du findest es also "zum Kotzen", wenn jemandem nicht gefällt, dass es Mitmenschen gibt, die sich offenbar keinen Deut um Regeln/Beachtung von Vorschriften scheren? 

Du findest das womöglich noch ganz in Ordnung so, dass jemand andauernd rote Ampeln überfährt und offenbar ständig mit mehr als 20 km/h die Tempolimits überschreitet?

Kein Wunder, dass wir in einer zunehmend verrohenden Gesellschaft leben, wo nicht mehr das Recht, sondern der Stärkere zählt, dann wünsche ich dir, dass du mal unschuldig in einen schweren Unfall verwickelt wirst, den ein Rotlichtsünder verursacht hat, eventuell revidierst du ja dann deine Meinung. 

Also ehrlich, hier wird der, der zu gesetzestreuem Handeln aufruft, gebrandmarkt und seine Mahnung als "labern" bezeichnet. 

Autofan Dieter

Bearbeitet von: Autofan Dieter am 24.12.2019 um 15:40:31
5N1P3R
Dafür ist die Polizei und das Busgeld da. Du musst niemanden zu irgendwas aufrufen, Dieter.
mb100
 

 Also, auf einer limitierten Autobahn, "wenn Abends nichts los ist" etwas zu schnell gefahren ist doch wohl schon etwas anderes als andauernd rote Ampeln zu überfahren und auf nicht-Autobahnen mehr als 20 km/h zu schnell zu fahren, vor allem, wenn man all diese Punkte in kurzer Zeit sammelt. 

(Zitat von: Autofan Dieter)


 
Ohne das Ganze zu verharmlosen oder rechtfertigen zu wollen:
Ich fahr ja recht selten Auto; vor allem recht selten in der (Nürnberger) Innenstadt (also in meiner Heimatstadt). Aber wenn ich überleg, wie viele Autos mir noch folgen, wenn ich bei "dunkelgelb" über die Ampel fahre... so weit kann ich gar nicht zählen. 
Inzwischen sind Ampeln teilweise wirklich zu einer Deko geworden, die eine Anregung zum Halten geben. Als Kommune / Polizei würd ich wirklich verstärkt Rotlichtverstöße kontrollieren.

 
elvis35m
und als Gegenargument , 50% der Blitzer die wir hier in Freiburg haben sei es fest oder variable Mobiler Art , sind tasächlich reinste Abzocke ....

Über ne rote Ampel sind wir sicherlich alle schon mal gerauscht und das sicherlich net mit Absicht , nur wird man dabei seltenst geblitzt.

Ich finde es deutlich sinnvoller , das die Fahrzeuge stichhaltig rausgezogen werden , Stichwort Glühwein x-Mas Stände und das danach besoffen heimgefahren wird .
Hessenspotter
Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/

Also also eventuell fürs Rotlicht (>1 Sekunde) dann bist du Fußgänger