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BMWBT52
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 08.11.2016 um 12:55:15 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

es geht um ein e36 318i cabrio das heute bein tüv war, verbaut sind im moment eine Rad-/Reifenkombination
7Jx16 H2 IS 46 mit 205/55 R 16 winterreifen styling 30, jetzt behauptet der prüfer das die in der form nicht
gefahren werden dürfen, oder sie müßten eingetragen werden (er macht sich aber da noch mal schlau).
im netz war mal ein pdf-katalog über Rad-/Reifenkombinationen mit stand 01/2006, aber den finde ich nicht mehr.
kann mir hier jamand helfen bzw. fährt noch jemand die kombination, oder weis wo ich infos her bekomme?

Bearbeitet von: angry81 am 08.11.2016 um 12:55:15
Lennox-89
Hier wurde alles ausführlihch beschrieben:
https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic365924_Reifen-Felgen_Kombi_.html&SearchTerms=
​Der Umrüstkatalog wurde ebenfalls verlinkt.

​Edit: Habe schnell mal nachgeschaut. Die Kombi besitzt so defintiv die Werksfreifabe.
​Wie in dem anderen Thread schon erwähnt, wissen leider auch die Prüfer nicht immer alles.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 07.11.2016 um 19:34:14
Pierre74736
Also ich sehe da ebenfalls keine Probleme


Reifendurchmesser
205/55     63,2 cm
225/50     63,1 cm

Abrollumfang
205/55     192,1 cm
225/50     191,9 cm

Somit sollte es von der Tachoabweichung her definitiv kein Problem geben.
Haben die Reifen auch den richtigen Traglastindex....
oder was hat er den genau bemängelt ?

Ich würde vielleicht auch mal fragen was er auf 16 Zoll denn sonst montieren würde, wenn auf 15" 205/60 gefahren wird....

gruß Pierre





 
BMWBT52
erst mal danke für den link, da habe ich die liste gefunden die ich gesucht habe.

http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=578402
seite 10 steht das es eigentlich möglich ist, oder habe ich da was übersehen.

ich war nicht dabei, er schaut auch selbst noch mal nach er war sich auch nich 100% sicher,
er hat sich auf die kombinationen die im schein stehen berufen und da ist diese nicht aufgeführt.
Lennox-89
 


er hat sich auf die kombinationen die im schein stehen berufen und da ist diese nicht aufgeführt.
(Zitat von: BMWBT52)


Ich glaube, wenn ein Prüfer vor mir sich so eine Aussage erlaubt, dann würde ich mir von ihm erst mal seine Berechtigung nachweisen lassen...
​Wobei wir das Thema ja wie gesagt in dem anderen Thread hatten: Irgendwo auch ein Problem der Bürokratie.
BMWBT52
ja, er hat ja auch nicht auf seiner meinung bestanden, er schaut selbst noch mal nach und gibt bescheid wie es aussieht.
habe natürlich auch keine ahnung ob er diese liste im zweifel evtl. akzeptiert.
Bikelive
Die Freigaben haben die normalerweise im PC und es dauert keine 3min, diese zu drucken. War bei mir auch kein Problem.
 
BMWBT52
 

Die Freigaben haben die normalerweise im PC und es dauert keine 3min, diese zu drucken. War bei mir auch kein Problem.
 
(Zitat von: Bikelive)


  ja da haben sie aber eben nichts gefunden.
elvis35m
Fahr ich selber die Kombi kannst 100& sicher fahren wenn Net der Prüfer das findet ...Bmw druckt dir den wisch Sicher auch aus....
BMWBT52
das wird wohl die einzige möglichkeit sein um es zu belegen.
limcomp
Eventuell müssen die Auflagen (1) (2) (3) erfüllt werden. Siehe Umrüstkatalog Seite 27 und Seite 53.
Aber ansonsten hat diese Kombination natürlich eindeutig eine Werksfreigabe, da gibts eigentlich nichts dran zu rütteln.

Bearbeitet von: limcomp am 08.11.2016 um 09:31:39
Lennox-89
Bei welcher Stelle warst du denn?

-warlock-
Sorry aber: ich würd mal zu einem anderen TÜV fahren.....so einen noch unterstützen? Der Verein bekommt schon genug Geld für die 10 Minuten arbeit die die in 95% der Fälle haben, da kann er so eine lapalie auch selber nachsehen....

Unsere Prüfstelle um die Ecke hat mir sogar mal ohne dafür Geld zu nehmen ein passendes Gutachten rausgesucht und ausgedruckt, und das ganze OHNE das ich bei denen auf der Bühne war sondern einfach mal aus freundlichkeit! ;-)
BMWBT52
das auto tue ich immer in eine freie werkstatt wo die dekra abnimmt,
es wurde auch noch keine prüfung vorgenommen da die augenscheinlichen
mängel erkannt wurden und ich daruf hingewiesen wurde das ich das vorher in ordung bringen kann.

der prüfer macht sich ja auch noch mal kundig, ich habe jetzt 2 wochen zeit,
es sind noch weiter kleinigkeiten zu beheben.
BMWBT52
 

Fahr ich selber die Kombi kannst 100& sicher fahren wenn Net der Prüfer das findet ...Bmw druckt dir den wisch Sicher auch aus....
(Zitat von: elvis35m)


  mussten deine eingetragen werden?
elvis35m
Nö der TÜV meinte nur das ich den wisch immer im Auto liegen haben sollte aber da es ab Werk schon freigegeben wurde kein ding sei....
SHiFTY-59
Was du fahren darfst ist in der Fahrzeug-ABE/EG-Betriebserlaubnis aufgelistet. Eine Prüfstelle wie der TÜV etc. kann dir da sicher eine Liste der von der Fzg.-ABE abgedeckten Räder ausdrucken, teilweise haben Werkstätten in ihrer Werkstattsoftware auch Zugang zu diesen Informationen. Kommt hier natürlich auf die Werkstatt und den Umfang ihrer Software an.

Der Reifenkatalog ist leider kein Freifahrtschein für alle Räder die darin stehen. Nicht alle Räder die im Katalog für deinen Wagen stehen, werden auch von der Fzg.-ABE abgedeckt. Im Katalog findet sich auch der Hinweis, dass nach einer Änderung (Also den neuen Rädern) das Fahrzeug einer Änderungsabnahme unterzogen werden muss. Sprich Eintragung des neu verbauten.

Jetzt kannst du an einen leichtgläubigen Prüfer oder Polizisten geraten und ihm die Liste der Räder aus dem Katalog zeigen (Hey, ist ja ein BMW Logo auf dem Papier) und damit durchkommen, eigentlich aber müssen die Räder durch die Fzg.-ABE zugelassen oder eben eingetragen sein. Leider.

MfG SHiFTY
BMWBT52
da diese radreifenkombination nicht in den unterlagen stand, mußte ich sie jetzt doch eintragen lassen.

Bearbeitet von: BMWBT52 am 18.11.2016 um 13:59:11
Lennox-89
Und von welchen Unterlagen sprichst du?!
BMWBT52
fahrzeugschein, betriebsanleitung, kontakt zum örtlichen bmw-händler, kontak mit bmw münchen.

Bearbeitet von: BMWBT52 am 19.11.2016 um 09:10:43
Lennox-89

fahrzeugschein, betriebsanleitung,

Das ist ja relativ klar... 

kontakt und ausdruck zum örtlichen bmw-händler, dierekter kontak mit bmw münchen.
(Zitat von: BMWBT52)



Auch nur Menschen, die erstens Fehler machen können und sich zweitens oft genauso wenig auskennen...

Gib mir mal bitte die letzten 7 Ziffern deiner FIN oder check selber mal den ETK.
Ich wette, dass die Räder da drin stehen. 
Was da drin steht, sollte auch mit dem Fahrzeug homologiert worden sein.
Das jedenfalls hat man mir aus München mal bestätigt, ist doch auch logisch.
Dementsprechend bräuchte es natürlich auch keine Eintragung.

Nimms mir nicht übel, aber ich finde es irgendwie kurios, dass du in kurzer Zeit bereits der zweite bist, der eine unnötige Eintragung einfach so hin nimmt, während andere hier, die zwingend eine bräuchten sich weigern...
Wo kommen wir denn da hin?!

Edit: Ganz vergessen: Du bast doch bestimmt irgendwo am Auto den Aufkleber für den Reifenfülldruck. Hast du da mal drauf geschaut?
An der falschen Stelle editiert...

Bearbeitet von: Lennox-89 am 20.11.2016 um 10:12:22
BMWBT52
wenn du mit räder die felgen meinst, die sind nicht das problem, es geht hier um die reifen die auf den styling 30 aufgezogen sind.
Lennox-89
Das wäre ja noch schlimmer, da die wie gesagt definitiv so die Werksfreigabe haben.
Mein Gott, der Wagen könnte so vom Band gelaufen sein...

Auch da: Schau in den ETK!

Welche Reifen sollten den laut den Herren drauf?!
 
BMWBT52
es darf alles drauf was eine offizielle freigabe hat und die kombination die ich habe tut das nach aussagen der aufgezählten stellen anscheinend nicht.

laut datenblatt vom bmw-händler könnte ich im winter fahren:

185/65 R 15
205/60 R 15
225/55 R 15
 
Lennox-89
Von welchen Rädern reden wie denn gerade?
Jetzt zählst du hier 15" auf.
In deinem Ursprungsbeitrag ging es um 7Jx16 mit 205/55R16...

Nochmal: 
Du hast dich so wie ich das sehe übern Tisch ziehen lassen.
Diese "Stellen" werden wie bereits auch nur von Menschen besetzt, die eben nicht alles wissen und Fehler machen.
BMWBT52
deine frage:

Welche Reifen sollten den laut den Herren drauf?!

meine antwort.

laut datenblatt vom bmw-händler könnte ich im winter fahren:

185/65 R 15
205/60 R 15
225/55 R 15

alles andere wäre nur mit einer eintragung möglich.

ja es geht um die styling 30 7Jx16 H2 IS 46 mit 205/55 R 16

Bearbeitet von: BMWBT52 am 19.11.2016 um 11:08:46
Lennox-89
Ich gebe es auf.
Du hast ja eh schon bezahlt.
Dich scheint es auch nicht weiter zu stören.
Also ist ja alles fein.
BMWBT52
natürlich stört es mich, aber sage mir doch bitte mal wie du es gelöst hättest, wenn sämtlichn stellen die ich kontaktiert habe, ALLE das gleiche sagen
und ich ohne eine eintragung NICHT durch den tüv komme.

und bitte nicht schreiben ich hätte zulässige räder montiert und wäre durch den tüv gefahren,
danach hätte ich wieder die anderen montiert.

Bearbeitet von: BMWBT52 am 19.11.2016 um 11:30:17
Lennox-89
Ich war vor gar nicht lager Zeit in der selben Situation.
Ich stand bei der HU (DEKRA) mit meinen 19" Performance 269 Sommerräddern.
Eigentlich schon fertig, kommt mir der nette Herr mit: "Passt soweit alles. Nur die Räder gehen nicht. Die müssten Sie eintragen lassen."
Ich: "Das sind freigegebenen Räder. Extra mit Werksfreigabe. Darauf habe ich beim Kauf geachtet, um solchen Stress zu umgehen."
Prüfer: "Im Schein stehen aber nur 16"."
Ich: "Das sind trotzdem Räder mit Werksfreigabe, der Schein hat nichts zu sagen!"
Schulterzucken des Prüfers
Ich: "Die stehen so in der EG-Betriebserlaubnis"
Prüfer: "Haben sie die dabei?"
Ich: "Nein. Haben Sie keinen Zugriff auf eine entsprechende Datenbank?"
Prüfer: "Ich gehe mal am PC schauen"
Er kommt 5 Minuten später mit dem Ausdruck "zulässige Rad-/ Reifenkombinationen" zurück, der nach FIN erstellt wird und siehe da:
Reifen drauf, Felgen drauf und zack... Plakette drauf!

Der Ausdruck stimmt zu 100% mit meiner EG-Bescheinigung über ein! 

Die Prüfstelle hat Zugriff auf die Daten. Ist ja auch zwingend notwendig. 
Lass dir die noch mal aushändigen! Geh zur Not zu einer anderen Stelle.
Nach Winter und Sommer wird da nicht unterschieden.
Und garantiert stehen bei einem E36 nicht nur 15" drauf.

Edit: Und vor allem, gehe zu einer richtigen Prüfstelle.
In einer freien Werkstatt ist es schließlich nicht so abwegig, dass die Herren keinen Zugriff auf vernünftige Datenbanken haben!

Nochmal Edit: Und lass dich nicht so leicht abfertigen. Siehe meinen Fall, bei dem mir auch zu Unrecht die Plakette verweigert wurde, aus quasi selben Grund wie bei dir. Es ist traurig, dass man den Sachverständigen quasi berichtigen muss.
Aber es wird garantiert nicht besser, wenn jeder alles so hinnimmt, im Gegenteil!
Dadurch kommt es doch erst zu dieser Situation.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 19.11.2016 um 12:00:03
BMWBT52
es geht hier doch nicht um die felgen, sondern um die reifengröße die auf den felgen aufgezogen sind.

dekra hatte keinen zugriff auf die kompeltten daten.

tüv hatte zugriff, sagt aber es ist eine eintragung nötig.

selbst der bmw-händler und bmw selbst konnten oder wollten nicht weiter helfen, ich denke mehr konnte ich nicht machen.
Lennox-89
Ich rede doch auch von den Reifen!
Nimms mir nicht übel, aber es wirkt so, also wolltest du die Wahrheit lieber nicht wissen wollen. Du blockst ständig ab.
Auf der ersten Seite haben dir zig Leute gesagt, dass die Teile freigegeben sind.
Hast du dir den verlinkten Thread mal durchgelesen? Genau das selbe Theater...
Dass man den Herren von BMW oder der Prüforganisationen eher glaubt als fremden in einem Forum, dafür hab ich sogar Verständnis.

Aber wenn du wirklich Interesse an der Wahrheit hast, dann beweg dich bitte nochmal zu einer anderen Prüfstelle, bitte um den Ausdruck der "zulässigen Rad-/ Reifenkombinationen" für dein Fahrzeug, lass sie dir aushändigen und stell sie hier ein. 
Und checke bitte endlich den Ersatzteilekatalog oder lass mich das für dich tun. 
Ich würde das nämlich jetzt gerne klären. Und wenn du sagst, dass es dich stört, dann sollte das doch auch in deinem Interesse liegen.

Edit:
Ganz vergessen. Aber schau dir mal den Aufkleber für den Reifenfülldruck an.
Würde mich wundern, wenn da nur 15" drauf stehen.
Das ist ebenfalls ein sehr guter Indikator (stimmt zumindest in meinem Fall 100%ig mit der EG-Bescheinigung über ein).
Ein Sachverständiger, der meint, dass die dortigen Angaben willkürlich bzw. auch für nicht freigegebene Räder gemacht wurden, der hat seinen Job verfehlt... 

Bearbeitet von: Lennox-89 am 20.11.2016 um 10:17:27
BMWBT52

ich hatte doch den ausdruck hier vom link mit der felge und der reifenkombination (wo sie ja auch so aufgeführt ist) mit dabei, vorgezeigt und darauf hingeweisen, aber es hat mir nichts geholfen, weil die in ihren system nichts gefunden haben.

und glaube mir ich war hartnäckig, nur irgendwann merkt man das geht in die falsche richtung und die berfragten personen reagiern langsam genervt
weil man es so nicht hin nehemnen will.
Lennox-89
Und schon wieder blockst du ab und schwafelst drum rum...
Ich gebe es auf, hat keinen Zweck.
elvis35m
Lol das is doch nen Witz das Dingen is freigegeben un fertig stell das Ding halt zu bmw die sollen das Ding bei ihrem Prüfer vorstellen u. Gut is.....
BMWBT52
 

Lol das is doch nen Witz das Dingen is freigegeben un fertig stell das Ding halt zu bmw die sollen das Ding bei ihrem Prüfer vorstellen u. Gut is.....
(Zitat von: elvis35m)


  da war ich doch auch, was meinst du wie die sich freuen sich mit einen 20 jahre alten auto zu beschäftigen,
bzw bekam den ausdruck und fertig.
BMWBT52
 

Und schon wieder blockst du ab und schwafelst drum rum...
Ich gebe es auf, hat keinen Zweck.
(Zitat von: Lennox-89)


wo blocke ich denn ab?

und warum wirst du beleidigent  ich würde mir wünschen das "schwafelst drum rum" zu unterlassen ich schreibe hier wie der ablauf war nich mehr und nicht weniger.
Lennox-89
Was hast du denn für eine Auffassung von "Beleidigung"?!
Die von "abblocken" interessiert mich auch...

Ich sage es jetzt ein drittes mal:
Check denn ETK, den Reifenfülldruckaufkleber und fahre zu einer anderen Stelle!

Dadrauf reagierst du nicht, ergo blockst ab.
Gleichzeitig fängst du wieder mit dem vergangene Ablauf an, schwafelst also drum herum, was Fakt ist und in keinstem Sinne eine Beleidigung.
 
elvis35m
Ganz ehrlich da gibbet echt nix mehr zu sagen .....

Iam out out.....
BMWBT52
 

Was hast du denn für eine Auffassung von "Beleidigung"?!
Die von "abblocken" interessiert mich auch...

Ich sage es jetzt ein drittes mal:
Check denn ETK, den Reifenfülldruckaufkleber und fahre zu einer anderen Stelle!

Dadrauf reagierst du nicht, ergo blockst ab.
Gleichzeitig fängst du wieder mit dem vergangene Ablauf an, schwafelst also drum herum, was Fakt ist und in keinstem Sinne eine Beleidigung.
 
(Zitat von: Lennox-89)


die sache ist doch erledigt was soll ich da noch herum fahren ich wollte hier nur abschliesend berichten wie es mir ergangen ist.

die genannte reifengröße ist auf bem Reifenfülldruckaufkleber NICHT augeführt!

Bearbeitet von: BMWBT52 am 20.11.2016 um 16:00:10