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T H E M A     R Ü C K B L I C K
remmib
Hauptthema:
Hallo,
es geht um einen E46 Compact, für den ich kostenlos 16 Zoll-Felgen und noch gute, aber montierte Runflatreifen bekommen würde
Jetzt gibt es wohl mittlerweile online so extrem günstige Reifendruckkontrollsysteme zum nachrüsten (30 EUR).
Es scheint, als müsse man nur je eine spezielle Ventilkappe auf ein Rad drehen, und ein Empfängergerät im Auto platzieren, entweder mit Batterie oder in den Zigarettenanzünder).
Sehe ich da etwas falsch oder reicht das dann, um legal die richtige Reifengröße 205/55 r16 als Runflat fahren zu dürfen. Ohne die Sensoren darf man ja die Runflat nicht fahren.
Danke

 
Old Men
Du bist wahrscheinlich der erste, der von normalen Reifen auf RF umrüsten will. Ich würde es mir reiflich überlegen, denn mit RF Reifen büßt du erheblich an Fahrkomfort ein. Die meisten hier rüsten von RF auf normal um !
Lennox-89
 

Ich würde es mir reiflich überlegen, denn mit RF Reifen büßt du erheblich an Fahrkomfort ein. Die meisten hier rüsten von RF auf normal um !
(Zitat von: Old Men)


Das ist heute nicht mehr zwangsläufig so. Die neusten Reifen sollen sich vom Komfort her nicht mehr von normalen unterscheiden.

@remmib:
Ich kenne mich mit dem E46 nicht aus. Aber gibt es dort allgemein kein System zur Reifendruckkontrolle?
Ein direktes System (das mit den Ventilen) ist keine Pflicht.
Ein indirektes, dass z.B. über den Abrollumfang kontrolliert genügt ebenso.

 
uli07
Das wäre dann aber um Welten teurer als die Ventillösung.
Lennox-89
Ich rede ja auch nicht von einer Nachrüstung. Das war ja die Frage, ob es solch ein System beim E46 nicht gibt ;)
Ist bei anderen BMW-Modellen schließlich Serie.
remmib
Danke für die Antworten.

Beim E46 gab es wohl als ganz extrem seltenes Extra so ein System, aber das wird eher nicht verbaut sein (muss ich aber prüfen, denn dann könnte ich die ja sofort montieren - doch außer Xenon hat der Wagen kaum Extras - und sogar noch ein orig. Cassettenradio! ).
Tja, dummerweise hat ein fragwürdiger Nachbar mit Baufirmen beim Renovieren, Dachumbau im Hof wohl zweimal hunderte Nägel verstreut, die nicht alle gefunden wurden, bisher gab es zwei Platten im letzten Jahr, einmal sogar noch optisch volle Luft - 4km später totaler Platten. Da wären Runflat schon etwas sicherer, als irgendwann am Baum oder im GEgenverkehr zu landen.
Die Ventillösung zum Nachrüsten soll irgendwie nicht für schnelle Autos geeignet sein - aber was ist schnell? Ich fahre höchstens 200km/h am TAcho.Es soll ja eine Belastung auf das Ventik geben, wenn diese Ventilkappenlösung 10g pro Sensor wiegt.

Vermutlich lasse ich doch alles beim Alten, prüfe halt jedesmal vor der Abfahrt, ob die Reifen OK sind.

 
KaiserKönig
Es gibt aber auch noch eine dritte Variante und zwar ist es so ein Misch-Masch aus RFT und non-RFT. Nennt sich Conti Seal. Reifen ist von Continental. Ob es das von anderen Herstellern gibt, weiß ich nicht.
joecrashE36
Wenn die Felgen wegen der ET passen, kann ohne Weiteres mit RFT-Bereifung gefahren werden.
Von billigen  RDC Nachrüstlösungen  wird abgeraten, denn z.B. 10 Gramm Unwucht müssen ja auch ausgeglichen werden.
Oben auf dem Ventil aufgeschraubte Dinge "biegen" bei höheren Geschwindigkeiten die Gummiventile, die dann
am Sitz undicht werden können --> schleichender Luftverlust.
Die besseren RDC-Sensoren, die zusammen mit dem Ventil verbaut werden und den Druck über Funk gesendet werden sind 
besser, aber auch teuer, da noch Montagekosten dazu kommen.
Lennox-89
Servus,

ich habe mich nochmal damit beschäftigt und kann nun mit relativer Gewissheit (sagen wir 99%) sagen, dass in diesem Fall überhaupt kein Kontrollsystem von Nöten ist!!!
Dafür gibt es einfach keinerlei gesetzliche Grundlage.

RDKS sind frühstens für Fahrzeuge ab 2012, in den meisten Fällen sogar erst ab 2014 Pflicht (dann übrigens auch für Non-Runflat)!
remmib
aber ich dachte, daß Runflat-Reifen doch nur auf Autos mit einem Kontrollsystem montiert werden dürfen - also eben nicht einfach so. Deshalb würde ich es ja auch nachrüsten bevor ich solche Reifen montiere.
Lennox-89
Eben das ist ein riesen Irrtum (wie so vieles in der heutigen Zeit)...

Das wird hier erzählt, da erzählt und verbreitet sich immer weiter.
Ändert aber nichts daran, dass es falsch ist.

Nochmal:
Die Pflicht, ein solches System verbaut zu haben gibt es wie gesagt erst für Fahrzeuge, die 2012 oder später vom Band liefen.
Dann aber für alle Reifen!

Das Gerede von wegen "Runflat nur mit RDKS" ist einfach nur Unsinn!
remmib
 


Ändert aber nichts daran, dass es falsch ist.
(Zitat von: Lennox-89)


 
Ich möchte das ja auch gerne glauben, aber es müsste dann doch auch Hinweise mit Quellenangabe z.B. von Reifen- und PKW-Herstellern, ADAC o.ä. geben, die diese Position auch offiziell bestätigen; ich habe es bisher nirgends publiziert gefunden, daß man Runflat ohne Druckkontrolle o.ä. benutzen darf; es klingt für mich zumindest plausibel, daß man nicht mit defektem Runflat-Reifen 250 km/h fahren sollte. Ich fahre regelmäßig 500km am STück ohne anzuhalten...
Lennox-89


Ich möchte das ja auch gerne glauben, aber es müsste dann doch auch Hinweise mit Quellenangabe z.B. von Reifen- und PKW-Herstellern, ADAC o.ä. geben, die diese Position auch offiziell bestätigen;
(Zitat von: remmib)


 
Hier denkst du mMn falsch ;)
Es kann eigentlich nur genau umgekehrt sein. Sprich, wenn es Pflicht wäre, dann würde es auch der ADAC garantiert (mit Quellenangabe) so kommunizieren.

ich habe es bisher nirgends publiziert gefunden, daß man Runflat ohne Druckkontrolle o.ä. benutzen darf; 
                                                                                                                                                                                                                             (Zitat von: remmib) 


Gegenargument: Ich habe nirgends gefunden, dass man eine Druckkontrolle benutzen muss!
Du ganz sicher auch nicht, da es ganz einfach nicht der Fall ist. Foreneinträge von "irgendwem" zählen natürlich nicht. Es tut mir zwar leid, aber die liegen wie gesagt alle falsch... Die unwahre Aussage diesbezüglich hat sich einfach immer weiter verbreitet. Ein wie ich finde zu häufiges Phänomen der heutigen Gesellschaft...

es klingt für mich zumindest plausibel, daß man nicht mit defektem Runflat-Reifen 250 km/h fahren sollte.

                                                                                                                                                                                                                             (Zitat von: remmib) 


Auch mit RunFlat Reifen darf man im Schadenfall nur 80 km/h fahren!
Der Zweck des RunFlat Systems besteht darin, das Ersatzrad überflüssig zu machen. 
RunFlat bedeutet keinesfalls, dass damit weiter unverändert gefahren werden kann.

Also, über die Sinnigkeit eines RDKS kann man sicherlich streiten. Da will ich gar nichts gegen sagen.
Einen Zwang es zu nutzen gibt es aber in diesem Fall nicht.
-warlock-
 

Tja, dummerweise hat ein fragwürdiger Nachbar mit Baufirmen beim Renovieren, Dachumbau im Hof wohl zweimal hunderte Nägel verstreut, die nicht alle gefunden wurden, bisher gab es zwei Platten im letzten Jahr, einmal sogar noch optisch volle Luft - 4km später totaler Platten. Da wären Runflat schon etwas sicherer, als irgendwann am Baum oder im GEgenverkehr zu landen.


 
(Zitat von: remmib)


  sorry aber wenn ich das lese frage ich mich ernsthaft ob du zuviel James Bond geguckt hast....

auch in einen RFT Reifen dringt ein Nagel ein und macht ihn unbrauchbar und genauso unsicher wie eben auch einen normalen, nur eben zum doppelten Preis!

Und PS: Ich habe jetzt den 3. Satz RFT Reifen (also auch neue) und ehrlich: Bin letztens ein Baugleiches Auto mit non RFT gefahren -> Bei mir fliegen die SR nächstes Jahr runter!
remmib
mein alter VAter hatte auf verschneiter Autobahn in der österr. Pampa abends eine Panne - dummerweise hat die BMW-Niederlassung ihm nur die Sommerreifen als Runflat und normale Nicht-Runflat-Witnerreifen ausgeliefert.... da hat er STunden verloren, weil kein ERsatzrad dabei war und das Aufpumpsystem nicht funktioniert hat. Das mag ich meinem Vater nicht nochmal zumuten.

 
remmib
 

Eben das ist ein riesen Irrtum (wie so vieles in der heutigen Zeit)...

Das wird hier erzählt, da erzählt und verbreitet sich immer weiter.
Ändert aber nichts daran, dass es falsch ist.

Nochmal:
Die Pflicht, ein solches System verbaut zu haben gibt es wie gesagt erst für Fahrzeuge, die 2012 oder später vom Band liefen.
Dann aber für alle Reifen!

Das Gerede von wegen "Runflat nur mit RDKS" ist einfach nur Unsinn!
(Zitat von: Lennox-89)


Also ich habe jetzt z.B. folgende Auflagen in einem TÜV-Gutachten zu Felgen gefunden und den entsprechenden Teil fett markiert - denke, das ist doch ein Hinweis, daß man Runflat-Reifen wohl nicht ohne Drucküberwachung fahren darf:

"51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig."

"
7ED)  Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.  Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur  e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..,e1*97/27*0097*..,e1*98/14*0097*..) (nur  wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.

Mittlerweile habe ich mir zwar ein Nachrüstkontrollsystem zum sehr reduzierten Preis zugelegt, aber noch nicht verbaut. Ich denke, es wird mit ET35 anstatt ET47 (bei 7x16 Felgen und ganz normalen Reifen 205/55 r16) vielleicht mit Schneeketten zu knapp... also erst wieder aktuell beim Wechsel auf Sommerräder in 2017.

 

Bearbeitet von: remmib am 21.09.2016 um 06:02:24
Lennox-89


Also ich habe jetzt z.B. folgende Auflagen in einem TÜV-Gutachten zu Felgen gefunden und den entsprechenden Teil fett markiert - denke, das ist doch ein Hinweis, daß man Runflat-Reifen wohl nicht ohne Drucküberwachung fahren darf:
(Zitat von: remmib)


 
Nein ist es nicht!!!

In dem Fall ist das ausschließlich eine selbstauferlegte Bedingung des Felgenherstellers, die auch logischerweise nur für die Felgen des Gutachtens gilt!
rick2601
Ist schon erstaunlich. Selbst AMS schreibt: "Bei Tests von auto motor und sport funktionieren die Runflats überzeugend. Nur aufmerksame Fahrer werden überhaupt registrieren, dass sie mit einem luftleeren Reifen unterwegs sind. Das ist mit ein Grund dafür, dass der Gesetzgeber bei der Ausrüstung mit Notlauf-Pneus ein automatisches Reifendruck-Kontrollsystem vorschreibt." aber ein Gesetzestext ist nicht genannt. Wikiblabla schreibt auch davon, ebenfalls ohne Quellenangabe. Somit unterstütze ich Lennox, denn ohne echte Primärquelle ist alles andere Gefasel.
Lennox-89
Tja, dummerweise glaubt man solchen Medien natürlich eher, als einer x-beliebigen (und anonymen) Stimme in einem öffentlichen Forum.
Dafür habe ich sogar Verständnis, da ich selbst das i.d.R. auch so sehe.

In dem Fall ist meiner Ansicht nach trotzdem der Artikel (aus 2009) falsch.
Auch der Redakteur kann sich mal irren. 

Respekt auch an rick2601 für deine Sichtweise in dem Fall trotz des Artikels.

Kurioserweise erhält man auch bei Google bei der Eingabe des Redakteurnamens direkt Ergebnisse wie "XXX ist der schlechteste Redakteur der Welt".
Angestellt ist er bei AMS wohl auch nicht mehr...

Ich versuche ihn mal dazu zu kontaktieren, ansonsten wende ich mich direkt an AMS. 
Mal sehen...

Edit:
Zum Redakteur finde ich so schnell keinen Kontakt, daher habe ich mich direkt an AMS gewendet.
So lange die Antwort noch aussteht hier mal ein paar Infos des ADAC dazu (inklusive Quellenangaben!):
Link

Bearbeitet von: Lennox-89 am 21.09.2016 um 09:57:10
remmib
Danke für das Engagement. Ich verstehe die Argumentation, aber es müsste ja dann sicherlich auch Einzelfälle geben, wo bei der HU solche Reifen entweder beanstandet wurden oder bewußt garnicht als Mangel angesehen wurden.
Prinzipiell müsste ja auch jeder Tüv-, Dekra- o.ä. Gutachter wissen und , ob Runflat-Reifen an einem 13 Jahre alten Auto ohne Umbauten (und sogar neuen Stoßdämpfern vorne) zu beanstanden sind...

Dem TÜV-Gutachten zu den Felgen kann ich aber nicht entnehmen, daß es sich 1. um "selbstauferlegte" Auflagen des Felgenherstellers handelt - und man diese dann 2. auch ignorieren könnte.

Aber vielleicht gibt es ja eine Antwort von Automobil/ADAC-Zeitschriftredaktionen.
Lennox-89
 

Ich verstehe die Argumentation, aber es müsste ja dann sicherlich auch Einzelfälle geben, wo bei der HU solche Reifen entweder beanstandet wurden oder bewußt garnicht als Mangel angesehen wurden.
(Zitat von: remmib)


 
Wie genau ist das gemeint?


Prinzipiell müsste ja auch jeder Tüv-, Dekra- o.ä. Gutachter wissen und , ob Runflat-Reifen an einem 13 Jahre alten Auto ohne Umbauten (und sogar neuen Stoßdämpfern vorne) zu beanstanden sind...
(Zitat von: remmib)


 
Prinzipiell ist hier der richtige Ausdruck. Kennst du Jemanden, der mit Runfalt aber ohne RDKS keine Plakette bekommen hat? Ich nicht...
(Was die Stoßdämpfer damit zu tun haben bleibt dein Geheimnis)


Dem TÜV-Gutachten zu den Felgen kann ich aber nicht entnehmen, daß es sich 1. um "selbstauferlegte" Auflagen des Felgenherstellers handelt - und man diese dann 2. auch ignorieren könnte.
(Zitat von: remmib)


 
Was stellt den deiner Meinung nach dieses spezifische Gutachten dar?!
Und natürlich kannst du das bei Verwendung der dort genannten Felgen nicht ignorieren.


Aber vielleicht gibt es ja eine Antwort von Automobil/ADAC-Zeitschriftredaktionen.
(Zitat von: remmib)


 
Die Details vom ADAC sind doch relativ eindeutig...
Und nochmal: BMW hat zig Fahrzeuge serienmäßig mit Runflat aber ohne RDKS ausgestattet (Die RPA zählt scheinbar als kein solches System).
Im Netz findet man mehrere Berichte von Leuten, die ihr Fahrzeug vom Reifenfachmann mit Runflats ausgestattet bekommen haben und deshalb im Netz nachfragen müssen, weil sie wie du einfach der Meinung waren, dass es nicht zulässig sei. Aussagen der Reifenhändler in jedem Fall: "Wieso soll das nicht zulässig sein?"

Ich weiß echt nicht, was dich immer noch an dieser Fehlinterpretation festhalten lässt...
rick2601
 

 


Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig."



Bearbeitet von: remmib am 21.09.2016 um 06:02:24



(Zitat von: remmib)



Da hast Du es doch selbst geschrieben, dass sie "selbst auferlegt" sind. Und Du darfst das dann nicht ignorieren. Das ist genau dasselbe wie mit der Reparatur von Reifen. Lt. Gesetzgeber ist es erlaubt Reifen zu reparieren solange sich die Beschädigung in der Lauffläche befindet und eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Unabhängig vom Geschwindigkeitsindex. Der Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber lässt es in diesem Falle ausdrücklich zu, dass der Fahrzeughersteller oder der Reifenhersteller darüber hinausgehende Regelungen einführt und dann müssen diese auch eingehalten werden. Leider habe ich einen entsprechenden Text zu den RPA/RDKS in Verbindung mit Reifen mit Notlaufeigenschaften noch nicht gefunden.
remmib
 


Ich weiß echt nicht, was dich immer noch an dieser Fehlinterpretation festhalten lässt...
(Zitat von: Lennox-89)


 
Das ist ziemlich einfach: es fehlt einfach weiterhin eine solide Quellenangabe, auf die man sich beziehen könnte.
Andererseits scheint es ja wie in meinem Beispiel der Felgen und des TÜV-Gutachtens Auflagen des TÜV zu geben, die nicht ignoriert werden können. Es müsste halt eine Felge gefunden werden, die Runflat ohne Kontrollsystem erlaubt - wo ist das Beispiel für so eine Felge???

Felgen für Runflatreifen brauchen wohl nach meiner laienhaften Recherche eine besondere Zulassung für Runflats (damit diese nicht runterspringen ohne Luft) - ich vermute jetzt mal, daß es einfach hier die übersehene gesetzliche Grundlage geben könnte, wonach man auf solche Felgen, die (auch) für Runflatreifen gelten, diese Runflat dann nur mit einem Kontrollsystem verbaut werden dürfen (nicht notwendigerweise ein direktes Luftdruck-, aber halt ein System, daß auf Luftverlust hinweist).

 
Lennox-89

Das ist ziemlich einfach: es fehlt einfach weiterhin eine solide Quellenangabe, auf die man sich beziehen könnte.
(Zitat von: remmib)


 
Nochmal: Wo ist denn die Quelle für das Gegenteil?!

Andererseits scheint es ja wie in meinem Beispiel der Felgen und des TÜV-Gutachtens Auflagen des TÜV zu geben, die nicht ignoriert werden können.

Das ist richtig, aber wie schon öfter erwähnt spielt hier ein spezifisches Gutachten keiner Rolle in Bezug auf die allgemeine Rechtslage.

Es müsste halt eine Felge gefunden werden, die Runflat ohne Kontrollsystem erlaubt - wo ist das Beispiel für so eine Felge???


So ein Beispiel hab ich dir jetzt auch schon öfter genannt: BMW hat unzählige Fahrzeuge serienmäßig mit Runflat und ohne RDKS ausgestattet.
Ein definiertes Beispiel dazu wäre mein E61.
 

Felgen für Runflatreifen brauchen wohl nach meiner laienhaften Recherche eine besondere Zulassung für Runflats (damit diese nicht runterspringen ohne Luft)

Damit die Runflats ihren Zweck richtig erfüllen gibt es Felgen mit verändertem Horn (EH2). Diese sollen wie du sagtest verhindern, dass der Reifen von der Felge springt. Hier ist es aber genau das selbe: Die Sinnigkeit von Runflats auf solch einer Felge steht außer Frage. Wenn du willst kannst du einen Runflat aber auch auf jede andere Felge montieren. Wie gesagt, genau das selbe: Eine rechtliche Verpflichtung von EH2 Felgen bei der Verwendung von Runflats gibt es nicht.

ich vermute jetzt mal, daß es einfach hier die übersehene gesetzliche Grundlage geben könnte, wonach man auf solche Felgen, die (auch) für Runflatreifen gelten, diese Runflat dann nur mit einem Kontrollsystem verbaut werden dürfen (nicht notwendigerweise ein direktes Luftdruck-, aber halt ein System, daß auf Luftverlust hinweist).

Naja, eine übersehene gesetzliche Grundlage sollte trotzdem relativ leicht zu finden sein.
Daher bin ich auch davon überzeugt, dass es diese einfach nicht gibt. Es ist und bleibt ein Hirngespinst, welches aus falsch interpretierten Vorschriften (perfektes Beispiel: Du und das eben genannte Gutachten) entstanden ist. 
 
 
remmib
Also trotz wiederholter Behauptungen, daß es keine gesetzl. Grundlage gäbe, Runflatreifen ohne ein Kontrollsystem fahren zu dürfen, fehlt bis jetzt JEDE rechtsverbindliche Zusage, daß es diese gesetzl. Grundlage nicht gibt.
Vielmehr habe ich klar ein TÜV-Gutachten zitieren können, daß als Auflage genau so ein Kontrollsystem vorschreibt. Also ist alles andere wohl eher ein Hirngespinst.
Lennox-89
Ich glaube dir ist nicht mehr zu helfen...

Du machst dich so langsam lächerlich.
Wie kann man dir das mit dem Gutachten erklären?!
So ein Gutachten wird unter anderem dann erstellt, wenn die darin genannten Bedingungen nicht der Regel entsprechen.
Dein dummes Gutachten handelt von Felge XY und bezieht sich logischerweise auch einzig und allein nur auf diese!!!

Wenn du das nicht kapierst brauchen wir hier nicht weiter machen...

Dann forderst du eine rechtsverbindliche Zusage, dass es eine gesetzliche Grundlage nicht gibt.
Umformuliert forderst du also, dass dir jemand ejnen Gesetzestext zeigt, denn es schlicht nicht gibt.

Wie viele Gesetze kennst du denn, in denen Sachen ausdrücklich erlaubt werden?!
So läuft das einfach nicht!
Viel mehr gibt es Ver- und Gebote.

Ein Gebot, bei der Verwendung von Runflats ein RDKS ausgerüstet haben zu müssen existiert ganz offensichtlich nicht.
Ein Verbot der Nutzung von Runflats ohne RDKS ebenso wenig.

Sorry, aber durch Leute wie dir entseht so ein Käse erst.
Du hast keinerlei Argumente für deine Meinung, keine Rechtsgrundlage und beharrst dennoch stumpf darauf.
Und willst dann die Grundlage für das Gegenteil.
Wie oben erwähnt: Entweder gibt es ein Verbot oder eben ein Gebot. Eine ausdrückliche Erlaubnis, Runflats auch ohne RDKS nutzen zu dürfen wirst du vergeblich suchen! Das stellt aber dennoch kein Verbot dar...
remmib
Letztlich werden Runflats von Reifenherstellern gemacht - gibt es hier etwa eine ausdrückliche Erlaubnis, wonach man bei Firma x, y, oder z diese Reifen ausdrücklich ohne Kontrollsystem nutzen darf ???? Oder gibt es vielmehr überall Hinweise, daß man lt. Hersteller nur mit so einem Kontrollsystem die Reifen nutzen kann?


EDIT: Spaßeshalber habe ich gerade bei einer x-beliebigen Marke nachgeschaut, in diesem Fall für Michelin folgendes gefunden:
"Außerdem muss das Fahrzeug mit einem Reifendruck-
Kontrollsystem ausgestattet sein, welches dem Fahrer einen Druckverlust im Reifen meldet."

Also: gibt es irgendeine Reifenmarke, die solche Reifen OHNE ein Kontrollsystem in Deutschland erlaubt ?????
Ich rate mal ins Blaue hinein: eher nicht, es mag vielleicht kein Bußgeld geben, aber im Falle eines Unfalles würde ich jeden Unfallgegner verklagen, der mit Runflat und ohne Reifendrucksystem, aber mit platten Reifen in einen Unfall verwickelt ist.

Bearbeitet von: remmib am 22.09.2016 um 00:43:31
Lennox-89
 

gibt es hier etwa eine ausdrückliche Erlaubnis, wonach man bei Firma x, y, oder z diese Reifen ausdrücklich ohne Kontrollsystem nutzen darf ???? 
(Zitat von: remmib)


 
Zum Thema "ausdrückliche Erlaubnis" habe ich doch jetzt alles gesagt...
Fährst du im Sommer Sommerreifen? Denkst du, dass ist korrekt? Ist das irgendwo ausdrücklich erlaubt? Merkst du was?!?!?!?!?

EDIT: Spaßeshalber habe ich gerade bei einer x-beliebigen Marke nachgeschaut, in diesem Fall für Michelin folgendes gefunden:
"Außerdem muss das Fahrzeug mit einem Reifendruck-
Kontrollsystem ausgestattet sein, welches dem Fahrer einen Druckverlust im Reifen meldet."
(Zitat von: remmib)


Ich wollte ursprünglich nach dem Link fragen, da ich bei Michelin nichts dergleichen finde. 
Jedoch habe ich quasi selbe Aussage bei Pirelli gefunden.
Ich finde, dass ist irgendwie aus dem Zusammenhang gerissen...
Ein Fahrzeug mit Runflat-Reifen muss laut Pirelli mit einem RDKS ausgestattet sein, um den Druckverlust festzustellen.
Niemand sagt aber, dass der Druckverlust überhaupt festgestellt werden muss. (Ich diskutiere hier nach wie vor nicht über den Sinn!)


Ich habe mittlerweile eine Antwort von AMS erhalten.
Die Antwort ist auf den ersten Blick widersprüchlich. Ich werte das noch aus.
Desweiteren habe ich mich noch an Pirelli und den ADAC gewand. 

Ich melde mich wieder, wenn ich deren Antworten habe.  
remmib
@Lennox-89   ich finde es ja wirklich toll, daß Du eine fundierte, seltene Ansicht auch absolut plausibel vertrittst und bei der Sache bleibst - ich kann Deine Argumentation ja durchaus nachvollziehen, aber ich sehe doch auch die Möglichkeit, daß es viele überlappende Gründe gibt (Felgenhersteller, Reifenhersteller), die es eher nicht erlauben, solche Reifen ganz ohne Kontrollsystem zu fahren. Wer würde denn haften, wenn der Fahrer/die Fahrerin zu blöd ist, einen Luftverlust im Reifen zu bemerken und 500km am Stück auf der Autobahn weiterfährt und dann einen Unfall baut...

Es scheinen die Runflaträder auch schwerer zu sein, vielleicht dann nicht optimal an einem 13 Jahre alten Compact - aber zumindest die vorderen Stoßdämpfer sind neu (um vielleicht noch eine frühere Frage zu beantworten, was das mit den Stoßdämpfern zu tun habe) und sollten die Schwingungen schon irgendwie abfangen.


EDIT:
hier noch eine Quelle von Nov. 2012 von Michelin (Punkt 2, Unterpunkt fünfter/sechster Punkt)
www.michelin.de/content/pdf/Sicherheitsbestimmungen.pdf

Bearbeitet von: remmib am 22.09.2016 um 20:55:42
Lennox-89
 

ich finde es ja wirklich toll, daß Du eine fundierte, seltene Ansicht auch absolut plausibel vertrittst und bei der Sache bleibst
(Zitat von: remmib)



Ich finde es nicht so toll, dass du deine leider nicht fundierte Ansicht versuchst zu vertreten.


aber ich sehe doch auch die Möglichkeit, daß es viele überlappende Gründe gibt (Felgenhersteller, Reifenhersteller), die es eher nicht erlauben, solche Reifen ganz ohne Kontrollsystem zu fahren.
(Zitat von: remmib)


 
Gründe gibt es natürlich.
Nochmal: Ich stelle den Sinn nicht in Frage. Im Gegenteil. Der Sinn eines solchen Systems steht für mich außer Frage.
Nichts desto trotz geht es hier um die die Frage, ob es rechtlich zwingend erforderlich ist.

 

Wer würde denn haften, wenn der Fahrer/die Fahrerin zu blöd ist, einen Luftverlust im Reifen zu bemerken und 500km am Stück auf der Autobahn weiterfährt und dann einen Unfall baut...
(Zitat von: remmib)


I.d.R. der Fahrer. Siehe oben! Das wäre sein Verschulden. Unabhängig davon ob er ein RDKS genutzt hätte oder nicht. Spielt hier deswegen nur eine untergeordnete Rolle wie ich finde. (Der Reifenhersteller wäre durch seine Bestimmungen übrigens raus)

 

hier noch eine Quelle von Nov. 2012 von Michelin (Punkt 2, Unterpunkt fünfter/sechster Punkt)
www.michelin.de/content/pdf/Sicherheitsbestimmungen.pdf
(Zitat von: remmib)


Hast du das richtig gelesen? Fang bitte mit der Einleitung an.
Die Bestimmungen sind zum einen eine reine Empfehlung, zum anderen streng genommen nur auf die maximale Leistungsfähigkeit der Reifen bezogen.
Außerdem wird doch selbst gesagt, dass die Bestimmungen nur vorbehaltlich der Vorschriften der Länder gelten.
Eine Quelle wird (selbstverständlich) auch nicht genannt (Logisch, da es ausschließlich eine reine Empfehlung seitens Michelin ist). Reifenhersteller verabschieden auch keine Gesetze ;-)
remmib
Was bitte ist an dem Satz von Michelin nicht zu verstehen?
Ich denke mal, Du fährst keine Michelin, aber wohl trotzdem ohne Betriebserlaubnis...

"Außerdem muss das Fahrzeug mit einem Reifendruck-
Kontrollsystem ausgestattet sein, welches dem Fahrer einen Druckverlust im Reifen meldet."
Lennox-89
Kleines Update:

Der ADAC kann mir aus angeblich rechtlichen Gründen nicht antworten (Bin da kein Mitglied mehr).

Ich habe zwischenzeitlich noch Bridgestone angeschrieben, als auch den Bundesverband Reifenhandel. Letzteres antwortete gerade wie folgt:

Hallo Herr Christmann, 

selbstverständlich können wir Ihre Frage beantworten: Eine gesetzliche Vorschrift/Regelung 
die verbindlich RDKS bei Runflat-Reifen vorschreibt gibt es definitiv nicht. Bei den von Ihnen zitierten Aussagen handelt es sich um Empfehlungen der Automobil- und Reifenhersteller (die auch wir teilen) und damit um den s.g. Stand der Technik - der im Zweifelsfall im Falle eines Schadens zumindest mit berücksichtigt würde. Sie können also auf eigenes Risiko zulässigerweise Runflat-Reifen auch ohne RDKS betreiben.

MfG 

BladeRunner-UR
Schade...nu ist diese Geschichte dann wohl zu Ende :-( Hab grade angefangen Spass am Lesen zu haben über soviel Unverständnis. Es ist doch das gleiche als wenn ich hier frage ob ich meine Tankrechnung mit nem 75Euro Schein zahlen kann und wenn nicht wo steht das? Es steht nirgendwo- warum wohl? Sagt man dir dies fragst du wieder "wo steht das" dat nennt man dann im Kreis drehen mit nem Schuss Beratungsresistenz. Aber Schade....war amüsant zu lesen...ja ja ;-)
remmib
 

Kleines Update:

Der ADAC kann mir aus angeblich rechtlichen Gründen nicht antworten (Bin da kein Mitglied mehr).

Ich habe zwischenzeitlich noch Bridgestone angeschrieben, als auch den Bundesverband Reifenhandel. Letzteres antwortete gerade wie folgt:

Hallo Herr Christmann, 

selbstverständlich können wir Ihre Frage beantworten: Eine gesetzliche Vorschrift/Regelung 
die verbindlich RDKS bei Runflat-Reifen vorschreibt gibt es definitiv nicht. Bei den von Ihnen zitierten Aussagen handelt es sich um Empfehlungen der Automobil- und Reifenhersteller (die auch wir teilen) und damit um den s.g. Stand der Technik - der im Zweifelsfall im Falle eines Schadens zumindest mit berücksichtigt würde. Sie können also auf eigenes Risiko zulässigerweise Runflat-Reifen auch ohne RDKS betreiben.

MfG 


(Zitat von: Lennox-89)


  Das ist natürlich großer Quatsch, was der Reifenhandel da schreibt - ich habe auch von Bridgestone folgendes gefunden:

"RFT-Reifen können allerdings nur montiert und gefahren werden, wenn Ihr Fahrzeug mit einem Reifenluftdruckkontrollsystem (RDKS) ausgerüstet ist - ohne dies würde der Fahrer unter Umständen aufgrund der verbleibenden Stabilität des Reifens den Druckverlust nicht bemerken und einfach weiterfahren. Grundsätzlich gibt es zwei Systeme der Luftdruckkontrolle: eins nutzt einen Sensor im Rad und das andere das vorhandene ABS-System. Eine Anzeige im Armaturenbrett warnt bei einem Druckverlust von ca. 30 Prozent des normalen Fülldrucks. Sie sollten dann nicht mehr schneller als 80 km/h fahren und den Reifen in der nächsten Fachwerkstatt auswechseln lassen."

 
BladeRunner-UR


  Das ist natürlich großer Quatsch, was der Reifenhandel da schreibt - ich habe auch von Bridgestone folgendes gefunden:


"RFT-Reifen können allerdings nur montiert und gefahren werden, wenn Ihr Fahrzeug mit einem Reifenluftdruckkontrollsystem (RDKS) ausgerüstet ist - ohne dies würde der Fahrer unter Umständen aufgrund der verbleibenden Stabilität des Reifens den Druckverlust nicht bemerken und einfach weiterfahren. Grundsätzlich gibt es zwei Systeme der Luftdruckkontrolle: eins nutzt einen Sensor im Rad und das andere das vorhandene ABS-System. Eine Anzeige im Armaturenbrett warnt bei einem Druckverlust von ca. 30 Prozent des normalen Fülldrucks. Sie sollten dann nicht mehr schneller als 80 km/h fahren und den Reifen in der nächsten Fachwerkstatt auswechseln lassen."
(Zitat von: remmib)


 ... Ohh...geht doch noch weiter....

QUELLE?? Bridgestone!- Antwort selbst gegeben.....

wer schreibt denn nun den großen Quatsch?

Wenn dort als Quelle das Verkehrsministerium steht unter Angaben von §en dann kannst hier mal auf n Busch klopfen!
Aber warum der Ärger.....bau dir ein Kontrollsystem ein...oder gleich zwei (zur Sicherheit) und dann hast du doch Ruhe ;-) Am besten noch vor Start noch mal gucken....

 

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 23.09.2016 um 22:27:35

Bearbeitet von: BladeRunner-UR am 23.09.2016 um 22:30:17
Lennox-89
@BladeRunner:
Du merkst doch wie remmib argumentiert...
Ständig das selbe unnötige Gelabber.

Solche Leuten kannst du Ihre falsche Meinung noch so zweifelsfrei widerlegen, sie beharren weiter auf ihrem Unrecht, ohne selbst auch nur den Ansatz eines Belegs zu haben. Wieso? Gute Frage. Ich werde es nie verstehen. 
Wie gesagt: Traurige Realität der heutigen Gesellschaft. 
Da kannst du nicht einfach mehr helfen...
BladeRunner-UR
 

@BladeRunner:
Du merkst doch wie remmib argumentiert...
Ständig das selbe unnötige Gelabber.

Solche Leuten kannst du Ihre falsche Meinung noch so zweifelsfrei widerlegen, sie beharren weiter auf ihrem Unrecht, ohne selbst auch nur den Ansatz eines Belegs zu haben. Wieso? Gute Frage. Ich werde es nie verstehen. 
Wie gesagt: Traurige Realität der heutigen Gesellschaft. 
Da kannst du nicht einfach mehr helfen...
(Zitat von: Lennox-89)


 is.so....mal wieder und leider....watt solls. ;-)
remmib
 



QUELLE?? Bridgestone!- Antwort selbst gegeben.....
(Zitat von: BladeRunner-UR)

 
Da scheint jemand der Diskussion nicht folgen zu können, Bridgestone wurde von Lennox89 angefragt, aber er hat ja wohl noch keine Antwort bekommen oder gibt sie hier nicht Preis - das habe ich durch einfachste Internetrecherche sofort gefunden - das können andere auch, da muss ich keine weitere Quelle angeben, das habe ich ja schon bei Michelin gemacht.

 
remmib
 

@BladeRunner:
Du merkst doch wie remmib argumentiert...
Ständig das selbe unnötige Gelabber.

Solche Leuten kannst du Ihre falsche Meinung noch so zweifelsfrei widerlegen, sie beharren weiter auf ihrem Unrecht, ohne selbst auch nur den Ansatz eines Belegs zu haben. Wieso? Gute Frage. Ich werde es nie verstehen. 
Wie gesagt: Traurige Realität der heutigen Gesellschaft. 
Da kannst du nicht einfach mehr helfen...
(Zitat von: Lennox-89)


  Das dumme Gelaber - auf meinem Thread - ist ja wohl von Lennox-89, der immer Dinge behauptet, die niemand von offizieller Seite bestätigen kann.
Dann widerlege ich das dumme Gelaber von Lennox-89 vielfach: 1. TÜV-Gutachten, 2. Felgenhersteller, 3. mehrere Reifenhersteller (Michelin, Bridgestone, ...)...

und Lennox-89 kapert als Troll weiterhin meinen Thread und ermutigt andere, sich selbst und Fremde mit unsinnigem Gelaber zu gefährden. Höre endlich auf, hier als Troll zu fungieren und lasse etwas Zeit, bis sich einer meldet, der eine rechtsverbindliche Quelle hat - Du hast trotz viel Gelaber keine einzige zuverlässige Quelle nennen können - also lass es endlich.
Lennox-89
Ohne Worte...

Was ich bei dir nicht verstehe:
Anhand deiner Grammatik würde ich dich eher als intelligent einschätzen, verstehst aber gleichzeitig noch so simple Erklärungen nicht.
Da frage ich mich ernsthaft, wer hier rumtrollen will...

Dir ist offensichtlich nicht mehr zu helfen. Vielleicht machst du dich einfach selbst mal schlau!
Aber vernünftig.
Du verlangst ständig Rechtsgrundlagen, nachdem dir nun wiederholt klar gemacht wurde, dass es die eben nicht gibt!!!
Argumentierst gleichzeitig selbst auch ohne Rechtsgrundlagen...
Merkst du überhaupt noch was?! Was stimmt bei dir denn nicht?

Ich wiederhole mich: Du machst dich gewaltig lächerlich...
BladeRunner-UR
 

 



QUELLE?? Bridgestone!- Antwort selbst gegeben.....
(Zitat von: BladeRunner-UR)

 
Da scheint jemand der Diskussion nicht folgen zu können, Bridgestone wurde von Lennox89 angefragt, aber er hat ja wohl noch keine Antwort bekommen oder gibt sie hier nicht Preis - das habe ich durch einfachste Internetrecherche sofort gefunden - das können andere auch, da muss ich keine weitere Quelle angeben, das habe ich ja schon bei Michelin gemacht.

 
(Zitat von: remmib)


  Oo ohhh....so einer bist du.
Du musst mein Zitat mal nicht aus dem Zusammenhang reissen denn wenn hier einer nicht folgt dann du! Lennox hat dir die Quelle genannt, nämlich den Bundesverband der Reifenhändler und NICHT Bridgestone. Aber vielleicht wartest du noch auf eine persönliche Nachricht vom Verkehrsminister- mag sein.

Ich finde es immer ganz besonders toll wenn Leute nach Hilfe rufen, helfende Leute kommen und sich richtig Mühe geben diesen wildfremden Leuten zu helfen und sich als Dank dann noch dumm an machen lassen müssen.

Zieh dir oder Papi rauf was du willst, ist mir, und ich denke dem Rest, eigentlich scheissegal. Wenn du dann irgendetwas nicht weisst frag direkt nach und gehe hier nicht helfenden Leuten in beleidigender Art und Weise auf den Sender nur weil dir die Antwort nicht passt....unmöglich solche Typen!
Lennox-89
Kurzes Update für alle, die es in irgend einer Weise interessiert:

Ich habe wie schon erwähnt drei! verschiedene Reifenhersteller bezüglich der Thematik per Mail angeschrieben.
Ergebnis:
Weder Michelin, noch Pirelli, noch Bridgestone haben es geschafft mir innerhalb der letzten Woche auf die doch recht simple Frage zu antworten.

Kann sich ja jeder seins zu denken...
KW-Muffel
Hi Lennox ,    frag doch mal den  Pirelli - Reifen - Mitentwickler   @ Romario 13 an , vielleicht kann er etwas Realitätsnahes dazu sagen ! 

Gruß  Peter
Lennox-89
Wenn er das hier liest kann er sich ja gerne äußern.
Extra anschreiben werde ich ihn dazu aber nicht.
Für mich ist die Sache klar...

Unabhängig davon will ich hier auch keinen dazu animieren, Runflats ohne RDKS zu fahren.
Sinn macht ein solches System dabei schließlich allemal.
BladeRunner-UR
 

Wenn er das hier liest kann er sich ja gerne äußern.
Extra anschreiben werde ich ihn dazu aber nicht.
Für mich ist die Sache klar...

Unabhängig davon will ich hier auch keinen dazu animieren, Runflats ohne RDKS zu fahren.
Sinn macht ein solches System dabei schließlich allemal.
(Zitat von: Lennox-89)


 ... Ich denke die Diskussion wird sich nur weiter im Kreise drehen, Sinnloses unterfangen ;-)