Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren, wenn Du eine Antwort schreiben willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos und dient allein dazu, daß bestimmte Individuen nicht anonym Unfug posten können. Deine Daten werden NICHT anderweitig weiterverwendet!


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
lynna710
Hauptthema:
Hallo liebe BMW Freunde,
Durch eine Bodenwelle bin ich gegen die Leitplanke einer Baustelle gerummst und mein seitlicher Blinker musstes dran glauben. Muss jetzt ach noch TÜV machen.. falle ich dadurch durch wenn ich das vorher nicht machen lasse..weil serienausstattung etc...?

Vielen Danke
Lennox-89
Was genau heißt "musste dran glauben"?

Alles was am Auto verbaut ist, gerade lichttechnisch, muss auch funktionieren!
Und was heißt Serienausstattung?
Seitenblinker sind vorgeschrieben.
Nebelscheinwerfer nicht, doch selbst für die gilt das.
Bei den NSW kann man aber ein wenig tricksen, bei den Seitenblinkern wohl kaum.
lynna710
Der Blinker der am Kotflügel verbaut ist, hängt jetzt runter. Also im Prinzip Lackschadeb und Blinker ab.. deswegen kriege ich das auf die Schnelle nicht repariert mit neuen Glühbirnen..
Lennox-89
By the way (da ich ja immer noch versuche die Welt besser zu machen):

Du musst wohl kaum TÜV machen!
Sondern maximal eine Hauptuntersuchung machen lassen! Das dann ggf. beim Technischen Überwachungsverein...
hero182
Man kann soweit ich weis eine gewisse Zeit den TÜV überziehen, falls dir das etwas hilft.
Wenn es unbedingt sofort sein muss, dann fällst du wahrscheinlich durch und musst zur Nachprüfung. Kostet aber nicht die Welt.
Lennox-89
 

...den TÜV überziehen...
(Zitat von: hero182)


 
Das hab ich doch einen Beitrag vorher erklärt. Ist das wirklich so schwer?!

Man kann soweit ich weis eine gewisse Zeit den TÜV die HU überziehen.
(Zitat von: hero182)


"Können" kann man vieles. "Dürfen" ist aber eine andere Geschichte. 
Natürlich darf man die HU nicht überziehen. Andernfalls könnte man sich auch die Fristen sparen.
Die Bußgelder für die Überziehung sind allerdings ein Witz (bis 2 Monate bleibt es tatsächlich sogar ungeahndet).
Aber: Die dann folgende Untersuchung wird intensiver und somit auch teurer.
Vom Versicherungsschutz in dieser Zeit mal ganz abgesehen.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 29.06.2016 um 22:11:46
Hessenspotter
Zum Thema ja muss gemacht werden. Wieso? Weil halt.
Lennox-89
Die Antwort auf die ursprüngliche Frage des TE ergibt sich aus §49a (1) S.3 StVZO:

Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.



Wenn wir schon so genau beim Thema bleiben wollen ;)
uli07
Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn du es selber nicht fertigbringst bring das Auto in eine Werkstatt und laß es reparieren. Dann können die auch gleich das Auto beim TÜV vorführen.