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Kai M3
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator McClane am 22.03.2005 um 22:13:03 in dieses Forum verschoben.

Hallo, ich habe mir die Standlichtringe vom E39 Scheinwerfer verbaut, ist es möglich soetwas eingetragen zu bekommen?

Bearbeitet von - McClane am 22.03.2005 22:13:03
sanituning
ja ist moeglich,wenn auch rechtlich nicht hundertprozentig einwandfrei.fuer ne normale verkehrskontrolle udn alle 2 jahre tüv sollte es aber problemlos reichen.kopie von erfolgter eintragungd er rineg am e30 udn e36 findest du in der rubrik einbauanleitung auf meiner homepage.


gruss sascha
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Jura-Flo
vielleicht hilft dir das auch weiter...

http://www.kaiser-media.de/bmw/Ringe-Gutachten.jpg
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Bei Interesse an günstigen Versicherungen aus allen Bereichen, einfach PN.
Kai M3
Vielen Dank an euch... Gruß KAI
maybe
bei mir wurden sie als "landolringe" eingetragen
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Neue Bilder vom 320
Bodensee_BMWler
habs auch eingetragen bekommen dank Sanis schein ;D !
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ThaFreak
Eintragen ist wie bereits erwähnt möglich! Nur wenn es ein Gesetzeshüter oder TÜV-Prüfer ganz genau wissen will, sind sie auch schneller wieder ausgetragen als du schauen kannst....
sanituning
trotz allen unkenrufen führt das dann nicht zum erloeschen der betriebserlaubnis sondern zieht nur eine maengelkarte nachsich.so wie wenn man mit bunten standlichtbirnen rumfahren würde.

gruss sascha
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McClane
Zitat:


Eintragen ist wie bereits erwähnt möglich! Nur wenn es ein Gesetzeshüter oder TÜV-Prüfer ganz genau wissen will, sind sie auch schneller wieder ausgetragen als du schauen kannst....

(Zitat von: ThaFreak)




Aber so lange es im Schein steht hat man Versicherungsschutz :-)
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MfG
Thorsten

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Region NRW
Bodensee_BMWler
du sagst es !!!!!!
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BMW_Pilot_austria
man.. sachen gibts.. in österreich interessiert das keine alte S** ob die ringe eingetragen sind oder nicht. selbst der motovierteste österreichische polizist, schaut nicht drauf...
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fährste quer, siehste mehr

sanituning
den versicherungsschutz hat man immer solange man seien rechnungen bezahlt hat.
es gibt da mittlerweile genügend urteile.
die versicherung muss auf jeden fall bezahlen,kann aber unter umstaenden einen teil des geldes vom halter zurückfordern.das kommt aber nur bei personenschaeden in betracht.da auch nur bei schwerwiegenden sicherheitsmaengeln wie z.b gestrickte bremsen oder sowas.wegen nem eigenbau auspuff oder standlichtringen erlischt keien betriebserlaubnis.

aber ich denke jetzt geht die endlosdiskussion eh wieder los ob oder ob nicht.

fakt ist ringe ahben keine zulassung auch wnen sie mancher tüv unwissentlich,aus gefaelligkeit oder nach annahme von bestechungsgeld eingetragen hat :-)

fuer ne hauptuntersuchung oder verkehrskontrolle reicht die eintragung sicherlich.bei einer genauen untersuchung durch einen geschulten sachverstaendigen faellt man auf und die unrechtmaessigkeit kommt ans licht.


gruss sascha
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