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T H E M A     R Ü C K B L I C K
TK 633
Hauptthema:
Hi hab mal eine Frage ein Bekannter von mir hat ein Auto gekauft E46 Coupe Ez 5/2000 jetzt hat sich nachhinein herrausgestellt das das Fahrzeug schon 05/1999 gebaut wurde also Modelljahr 99 ist mein bekannter hat aber den üblichen Preis für ein 2000er Modell bezahlt .

Meine Frage kann man da was machen weil beim 2000er Modell ja sachen geändert wurden zb.Schlüssel ,Hinterachsaufhängung und ein 99er ja auch günstiger sein müsste als ein 2000er?
n/a
Baujahr und Erstzulassung sind zwei verschiedene paar Stiefel soweit ich weiss.

Bitte korrigieren wenn ich mich täusche.

Aber ansonsten kannst du da ziemlich wenig machen. Der Händeler muss dich soweit ich weiss nicht darauf hinweisen welches Baujahr das ist.

Aber ich weiss es auch nicht genau.


Ich habe nur einen kleinen BMW, aber er sieht verdammt gut aus.
kelly
ja, da hat ThiloSch recht!!
ich kann ein auto auch welches z.b 95 gebaut wurde zum ersten mal 2000 zulassen!! also von dem her sollte macn schon vorher schauen!
kannst auch ned viel machen, wenn er nicht schaut auf bj und ez ist er "hart" gesagt: selber schuld!!

Lächle denn es hätte schlimmer kommen können;
Ich lächelte und es kam schlimmer!!!

>>> www.kelly.net.ms <<<

>>> Team Isental <<<

n/a
Das finde ich jetzt gut. Da habe ich wenigstens einmal was gewußt. Hehe.

Ne mal im Ernst. So etwas habe ich mir schon gedacht.

Ich habe nur einen kleinen BMW, aber er sieht verdammt gut aus.
Marco535
Ich hab zu so einem Fall in der letzten ADAC Zeitschrift was gelesen. Da hat der BGH o.ä. wieder ein Urteil gefällt.
Wenn Du ein ADAC-Heft hast, kannst ja selber mal nachschlagen, ansonsten versuch ich da mal dran zu denken.


***Klingonen-Kreuzer Kapitän***

Meine kleine Homepage
Marco535
Hab jetzt mal das ADAC-Heftchen da. Folgender Text wird daraus zitiert:

"Mehrere Jahre Differenz zwischen der Werksauslieferung und dem im Kaufvertrag angegebenen Tag der Erstzulassung stellen bei einem Gebrauchtwagen einen Sachmangel dar. Der Käufer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen (OLG Karlsruhe, DAR 04, 649)

Hier ist von mehreren Jahren die Rede. Ob es auch auf ein Jahr zutrifft ist wohl noch nicht geklärt.


***Klingonen-Kreuzer Kapitän***

Meine kleine Homepage
joecrashE36
Das Problem ist eher das es prinzipiell nur dann als Mangel angesehen werden kann, wenn
in diesem Zeitraum optische oder technische
Änderungen in Die Serie eingeflossen sind.
Z.B. ein E46 der vor September 2001 gebaut,
aber erst im Januar 2002 zugelassen worden ist fällt in diese Regelung.
Kleine Differenzen sind normal da manche
Modelle wohl auf "Halde" produziert werden..
PT
So dürfte doch eine typische Frage beim Kauf sein;welches Baujahr hat der?

Wenn dir dann die Erstzulassung genannt wird erfüllt es den Tatbestand von Betrug.

Das Problem ist der Beweis dieser Äußerung.

Deswegen ist es immer besser,zu zweit ein Auto kaufen zu geh'n.

Und wieviele Abzocker sich auf dem Automarkt betätigen,weiß wohl jeder von uns.

BMW....und Tschüß