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recaro68
Hauptthema:
Hallo liebe bmw Community,

Habe eine frage undzwar mache ich zurzeit ausbildung in einem autohaus als fachkraft für lagerlogistik, nebenbei möchte ich autohandel machen (war mein Traumberuf) wie muss ich Vorgehen ? Eventuell mit Arbeitgeber, steuern usw....



Bitte um Rat


Vielen dank voraus
rick2601
Hallo,

das wirst Du auf jeden Fall mit Deinem Arbeitgeber abstimmen müssen. Da steht bestimmt was in Deinem Ausbildungsvertrag. So in der Art: Der Auszubildende ist verpflichtet seine gesamte Arbeitskraft ... bla,bla,bla....

Wenn Du einen Handel aufmachen willst, dann musst Du das Gewerbe bei der für Dich zuständigen Gemeinde anmelden, beim Finanzamt musst Du Dein Gewerbe anmelden usw. Am besten suchst Du Dir gleich jemanden der Dich da unterstützt. Entweder irgendeine Organisation für junge Unternehmer oder ein Steuerberater o.Ä. ... Einfach mal Autos kaufen und verkaufen ... damit ist es nicht getan.

Ich wünsch Dir viel Glück
ThaiSty_le
erst mal musst du überhaupt schauen ob es auch läuft bevor du das gleich als nebengewerbe machst. ich glaube im jahr darf doch jeder private 2-3 autos kaufen und verkaufen? oder wie war das.
rick2601
Es kommt weniger drauf an wieviele Autos man handelt als vielmehr mit welcher Absicht. Macht man dieses mit der Absicht Gewinn zu erzielen und mit wiederhohlungsabsicht, so ist es von Anfang an gewerblich. Wenn ich im Jahr 10 verschiedene Autos kaufe, ein oder zwei Monate fahre und dann aus Langeweile mir das nächste hole und das andere wieder verkaufe, dann hat das nichts mit Gewerbe zu tun.
Meister Lampe
Hi,

du lehrst bei einem Autohaus & willst nebenbei selber eins Betreiben!
Das Kannste knicken...

...
Konkurrenzverbot (Wettbewerbsverbot)
Eine wichtige Ausnahme liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Nebenjob ausgerechnet bei der Konkurrenz arbeitet oder dem Arbeitgeber selbst Konkurrenz machen will. Das muss sich der Arbeitgeber natürlich nicht gefallen lassen. Dann kann er einen derartigen Nebenjob untersagen und dem Arbeitnehmer ggf. auch kündigen. Durch die Nebentätigkeit müssen aber auch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Die nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht nach dem BAG-Urteil vom 24.3.2010 - 10 AZR 66/09 nicht aus.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm#ixzz2RYEtgr1s

Gruss ML
marco107
wenn man dazu in einem Forum um Rat fragen muss , sollte man es gleich lassen.... wer noch nicht mal weiß was im eigenen Vertrag steht, wie soll sich derjenige dann am Ende noch mit Gewährleistung und Garantieansprüchen zurechtfinden ?



Bearbeitet von: marco107 am 26.04.2013 um 11:23:58