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sirmo
Hauptthema:
.. hi all,

das ist ma geil : gestern steh ich ner Schlange auf ner Autobahnabfahrt, vor mir ein Geländewagen. Plötzlich setzt die junge Dame zurück und Ihre Anhängerkupplung hängt in der Stroßstange meines Autos. Begründung: Sie hat sich mit Ihren Kindern unterhalten und ist unabsichtlich an den Automatikwahlhebel gekommen und hat Fahrstufe R eingelegt. Mein Hupen hätte Sie zwar wahrgenommen und auch die Abstandssignale in Ihrem Auto hätte Sie gehört, es fehlte lediglich die richtige Zusammeführung dieser Informationen. Führerschein und Perso hatte sie auch nicht dabei. Mega.. !! ;)

Neu war mir, das BMW keine schriftlichen Kostenvoranschläge mehr rausgibt sondern ich lediglich eine Abtretungserklärung unterschreiben kann. Der Schaden wird dann direkt mit der Vers. reguliert.

Übrigens hat mir die Vers. gesagt, dass würde ich einen Gutachter einschalten, ich ggf. auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleibe, sofern es sich um einen Bagatellschaden handelt, wo kein Gutachten benötigt wird.
KoKoBoB
Polizei eingeschaltet?

Mir ist neu, dass man auf Kosten des Gutachters sitzen bleibt.
Im Prinzip legt man aber erst ein Gutachten ab 800-1000€ Sachschaden an.
Ich habe aber auch schonmal ein Gutachten anfertigen lassen, wo sich die Kosten auf knapp 600€ belaufen haben. Du hast als "Geschädigter" das Recht, einen Gutachter auf Kosten des Unfallverursachers hinzuzuziehen.
E36-Freak
Das ist schon richtig, die Verischerung entscheidet, ob ein Gutachten erforderlich wird oder nicht. Gibst Du also schon mal eigensändig ein Gutachten in Auftrag dann kann es durchaus sein, das Du es selber zahlst, wenn es mit der Versicherung nicht abgesprochen ist.
BCZ1984
Wenn du den Regulierungsanspruch gegenüber der Versicherung des Unfallgegners an BMW abtrittst ist doch alles super.

Brauchst dich um nichts mehr kümmern. Und wenn die Versicherung des Unfallgegners dann der Meinung ist, dass doch ein Sachverständiger den Schaden begutachten muss, dann hast du damit auch nichts mehr zu tun...

Ich kenne das von meiner damaligen Stammwerkstatt übrigens auch so. Allerdings hatte ich den Schaden da selbst verursacht. Hab bei meiner Versicherung angerufen und den dann in die Werkstatt gebracht. Alles andere haben die untereinander verrechnet und ich hab in der Werkstatt lediglich die SB bezahlt.
sirmo
..die Polizei hatte ich nicht gerufen sondern mir den Schadenhergang vom Verursacher schriftlich bestätigen lassen. Nimmt jetzt seinen Lauf und alles ist gut ;)
Stefan177
Zitat:


Das ist schon richtig, die Verischerung entscheidet, ob ein Gutachten erforderlich wird oder nicht. Gibst Du also schon mal eigensändig ein Gutachten in Auftrag dann kann es durchaus sein, das Du es selber zahlst, wenn es mit der Versicherung nicht abgesprochen ist.

(Zitat von: E36-Freak)




Das gilt nur im Kaskofall. Im Haftpflichtfall (= der andere ist schuld) hast Du das recht auf ein Gutachten und einen Rechtsanwalt. Jeweils Deiner Wahl. Ausserdem Leihwagen und wasweisich nicht alles. Das wird aber ein Rechtsanwalt besser beantworten können.
Allerdings ist es so, daß man auf die Verhältnismäßigkeit achten sollte. Man nimmt so allgemein ca. 700 Euro als Bagatellgrenze an. Unterhalb dieses Betrages reicht auch ein Kostenvoranschlag (der natürlich auch erstattet werden muss). Es muss nicht durch ein Gutachten unnötig teuer gemacht werden.

Daß BMW Dir nur ne Abtretungserklärung anbietet wundert mich nicht. Schließlich wollen Sie absahen und Du sollst das nicht. Tatsächlich ist es so, daß ein Kostenvoranschlag eine ganz normale Dienstleistung ist, die Du bei BMW kaufen kannst. Wenns der eine Händler nicht anbietet, fahr zu nem anderen. Meiner hat damals 30 Euro für den KVA verlangt. Den muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Ist praktisch die "billige" Version vom Gutachten.

Bearbeitet von: Stefan177 am 05.02.2013 um 17:24:27
sirmo
.. Ich hab mir jetzt n kostenloses Angebot zur Reparatur besorgt.

Mal ne andere Frage: Grundsätzlich trau ich mir zu, dass mit n bisschen Spachtel und Sprühdose (lackieren vielleicht nicht unbedingt) wieder zu richten. Was nehm ich denn da am besten ?
Wilhelmidelta
Witzige Ausrede der Dame.........ich kann nur in den Rückwärtsgang schalten, wenn der Knopf am Wahlhebel gedrückt ist und die Bremse getreten.....
Glatt gelogen was die blubbert.....aber mich hätte dennoch interessiert, welche Umstände da zusammengekommen sind, daß jemandem sowas passiert. "Ochjo auf der Bremse war ich nicht, mit dem Piepen wusst ich nichts anzufangen (und hat mich auch nicht interessiert vermutlich) und die Gangstufe ist von selbst auf R gehüpft weil ihr D oder P nicht mehr gefallen hat......"
Solche Leute bewegen dann relativ große Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr......
Performances
Gute Frage was sich die Leute dabei denken ;).
Erst neulich auf dem Weg in den Urlaub meinte auch jemand im Stau mal eben gut 10 Meter rückwärts fahren zu müssen, trotz Hupen und zurücksetzten unserseits hat es nicht geholfen und die Stoßstange etc. waren hinüber.


sirmo
Heute erfolgte die Gutschrift auf meinem Konto. Wohl dem, der bei der Huk ist. Da muss mann erst Klage einreichen, bis die zahlen.

Thema schliessen.
Boa
Zitat:


Heute erfolgte die Gutschrift auf meinem Konto. Wohl dem, der bei der Huk ist. Da muss mann erst Klage einreichen, bis die zahlen.

Thema schliessen.

(Zitat von: sirmo)




Ist aber nicht nur bei HUK so..... Allianz war bei mir das gleiche. ;)
DieBestie
also meine letzte unfallgegnerin war bei der huk. schaden war 800€, haben anstandlos gezahlt. hatte aber direkt ne abtretungserklärung bei meinem stammanwalt unterschrieben und bin direkt zum gutachter gelaufen. 3 wochen später war die sache geregelt.
Nicore
Meine letzte Unfallgegnerin war auch bei der HUK.
Unfall war April 2012, jetzt im April 2013 war endlich alles durch
mit Anwalt und Co. sodass die letzte offene Teilsumme nach einem
Vergleich im September 2013 zu erwarten ist.
Shayer
Dauert alles immer viel zu lange.