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chillkröte
Hauptthema:
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem.

Ich habe im Juni 2011 bei Ebay einen Rollerrahmen verkauft.
Leider waren der Käufer und ich verschiedener Meinung....

Aufjedenfall ging es hin und her und letzendlich ist er zum Rechtsanwalt gelaufen. *Arhhh ein typischer Querläufer, der nichts anderes im Leben zu tun hat*

Da der Ausgang 50/50 stehen würdeund ich andere Sachen zu tun habe, als ewig zum Rechtsanwalt etc zu laufen, habe ich dem Kaufrücktritt zugestimmt und ihm den Kaufpreis zurückerstattet.

Nun kommen wir zum Problem...


Der Käufer möchte den Rahmen nicht mehr verpacken. Er ist der Meinung, dass es nicht seine Aufgabe ist und stellt total auf sturr. Es gibt jedoch keine Spedition, die unverpackte Ware versendet. Ich könnte den Typ sowas von.....
Wenn er nicht 700km entfernt wohnen würde, würde ich ihn ja persönlich abholen...

Nur muss er beim Kaufrücktritt nicht dafür sorgen, dass der Rahmen wieder zu mir kommt?

Wer kennt sich da rechtlich aus?


Vielen Dank!!

Bearbeitet von: chillkröte am 18.02.2012 um 21:26:53
THEG
Normalerweise muss er den Verpacken und zurücksenden. Schreib Ihn das Du auch beim Anwalt warst und du Ihn noch eine Chance gibts ansonsten wenn er den nicht verpackt und verschickt muss er den bezahlen. Schmück das ein wenig aus vielleicht Hilft das. Solche Typen gibt es leider immer öfter :-(
THEG
Du hättest Ihn aber aufkeinen fall schon das Geld wieder bezahlen sollen. Jetzt hast Du null Druckmittel und er hat eigentlich nichts zu verlieren!
chillkröte
Das Problem ist ja, dass er beim Rechtsanwalt war...

Ich hätte zwar auch zum Rechtsanwalt gehen können, jedoch ist es dann eben auch nicht gewiss, ob ich oder er gewinnen würde...und ein kleines Schreiben kostet ja schon 80 Euro...

Es geht um 280 Euro und da ich Angst habe, dass nachher noch mehrere Hundert Euro für den Rechtsstreit dazu kommen und ich vielleicht auf den Kosten sitzen bleibe, habe ich dem Rücktritt zugestimmt...
Dann verkaufe ich die Ware lieber ein zweites Mal und die Geschichte ist erledigt...

Kann ich den Typ anzeigen?

Letzendlich ist es ja nun wieder meine Ware, die er zurück hält....
Er sagt zwar, dass ich die Ware ja wieder abholen könnte, er sich jedoch um nichts kümmert...

Arrhhh Kindergarten!!

Bearbeitet von: chillkröte am 18.02.2012 um 22:13:15
Stefan177
Grundsätzlich ist es das Problem des Käufers, die Ware zurückzusenden. Du musst ihm alle nötigen Auslagen erstatten. Da Du einen ziemlichen Idioten an der Angel hast, hätte das geklärt werden sollen, bevor Du das Geld zurückerstattest.

Du bist zwar im Recht, allerdings das jetzt durchzusetzen wird schwierig. Wenn Du gesagt hättest: "Ok, ich nehm das Teil zurück.", wärst Du schon aus dem Schneider gewesen. Mehr kann auch sein Rechtsanwalt erstmal nicht verlangen. Die finanziellen Dinge werden nachher geklärt. Kann ja sein, daß das Teil beschädigt ankommt, das Versandrisiko trägt nämlich ebenfalls der "Idiot" in dem Moment.

Versuchs mal bei Iloxx, mit denen hab ich schon oft ungewöhnliche Sachen transportiert. Würde mich nicht wundern, wenn die jemanden mit Verpackungsmaterial und ner Europalette losschicken würden um das Teil abzuholen (gegen Zusatzkosten versteht sich).




Bearbeitet von: Stefan177 am 19.02.2012 um 10:58:47
yusuf
oder besser wäre es gewesen diese sache per Nachnahme abzuwickeln.

er schickt dir die ware zurück und du bezahlst beim empfang der ware.

es bleibt dir nur zum Anwalt oder selber hinfahren wo bei 700 km ist schon ein stück zum fahren.

oder du suchst jemanden aus dem Forum und tuht dir einen gefallen abholen + verpacken+ versenden.

Gruß
chillkröte
Ich habe es ja versucht...erst Ware dann Geld...nur ihm interessiert es nicht, weil er sagt, dass sein Rechtsanwalt ihm gesagt hat, dass er nur die Ware zur Verfügung stellen muss, sich jedoch nicht um den Versand kümmern muss. Und darauf beruht er sich...

Und ich musste die Summe ja binnen 14 Tagen zahlen...danach kommt ja schon die erste Mahnung und dann sind wieder 100,- Euro weg...

Er würde ihn für 100,- Euro Aufwandsentschädigung verpacken...der spinnt wohl!

Ich werde mir da was überlegen müssen...der Typ hat leider nen IQ von 20...da kommst nicht weit!

Bearbeitet von: chillkröte am 19.02.2012 um 16:54:40
Stefan177
So dumm kommt mir der nicht vor. Im Moment bist Du ja der angeschissene. Ich mach in so ner verzwickten Lage immer mal gern nen Anruf beim Anwalt. Das sind 20-30 Euro, die sind gut angelegt. Dann kennst Du Dich wenigstens aus.

Was der Anwalt der Gegenseite sagt muss nicht immer wahr sein. Mir hat mal einer geschrieben, daß ich 80 Euro zahlen soll, weil ich ne Internetseite besucht habe. Konnte ich mir nicht vorstellen, hab die Briefe immer weggeschmissen. Die Rechnungen wurden immer Höher und der Ton agressiver. Ich hab ihm dann geschrieben, wenn er was von mir will, soll er sich nen Mahnbescheid vom zuständigen Gericht holen, dann setzen wir uns mal zusammen und besprechen das. Seither kam nixmehr.

Kann ich mir nicht vorstellen, daß das rechtens war, daß Du das Geld vorher überweisen musst. Aber wie dem auch sei. Das pokern hat zumindest funktioniert.

Ich stell mir das eher so vor, daß er Deine Auslagen zu zahlen hat, wenn er sich tatsächlich weigert, den Gegenstand zurückzuschicken. Sprich: Die 1400 km Fahrt. Kann ja nicht sein, daß jeder machen kann, was er will.

Bearbeitet von: Stefan177 am 19.02.2012 um 22:56:16
chillkröte
Ich werde den Rahmen nun von einem hilfsbereiten BMW Mitglied abholen lassen und die Sache ist gegessen...Habe auch kein Bock, mich wegen 200 Euro monatelang zu ärgern...

Und wie gesagt die Sache könnte 50:50 ausgehen...mit Pech müsste ich ein vielfaches für den Scheiß noch draufzahlen...

Es gibt eben gestörte Typen...