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FourbE
Hauptthema:
Hallo,

und zwar ihr kennt das bestimmt alle

freitag nachmittag nach feierabend, man fährt auf der autobahn richtung heimat.
der verkehr auf der autobahn natürlich schleppend weil rechts die lkw's fahren und links die pkw.

so dann gibts natürlich die 130 kmh fahrer die ständig links fahren obwohl der nächste lkw erst wieder in 1 km reichweite ist.

meine frage ist nun wenn ich jetz langsam auf der rechten seite überholen würde und einem autofahrer stinkt das so das er einen bei der polizei anzeigt. wie ist dann die rechtslage ? aussage gegen aussage? wenn er sagt ich habe rechts überholt und ich zum beispiel sagen würde ich habe überhaupt nicht überholt erst als er rechts sich eingeordnet hat?

würde mich mal brennend interessieren :D
Stefan177
Wer anzeigt oder verklagt muss auch die Beweise dazu liefern. Das ist entweder der Kläger selber (zivilrechtlich) oder der Staatsanwalt (resp. die Polizei).
plop
im grunde wurdest du allerdings dann durch sein fahrverhalten (nichteinhaltung des rechtsfahrgebots) zu dieser handlung genötigt..

stellt sich die frage was schwerer wiegt.. rechtsfahrgebot oder rechts überholen...

immerhin wartet man an einer defekten ampel auch nur eine gewisse zeit bis man über rot fährt falls diese nicht auf grün schaltet...


generell halte ich es für mich so, dass ich eine gewisse zeit abwarte und hinterher fahre... dann mit der lichthupe auf mich aufmerksam mache, OHNE zu drängeln.. und wenn das alles nicht hilft muss eben die rechte spur herhalten... bleibt einem ja keine andere möglichkeit.. natürlich wird dann beim rechts überholen ein akustisches warnsignal abgegeben damit der fahrer des linke spur blockierenden fahrzeugs weiss, dass da jemand auf der rechten spur vorbeifährt..

kommt natürlich auch immer auf die restlichen gegebenheiten an...

wenn es eh zähfliessender verkehr ist und das ende der schlange nicht mal zu erahnen ist, bringts ja eh nix.. dann trotte ich eben hinterher...

Stefan177
Zitat:


dann mit der lichthupe auf mich aufmerksam mache, OHNE zu drängeln..
(Zitat von: plop)




Man darf mit der Lichthupe einen Überholvorgang ankündigen...

Bearbeitet von: Stefan177 am 06.10.2011 um 10:21:45
philipp080778
überholen = umspuren, sprich auch wieder retour spuren

rechts vorbeifahren ist etwas anderes und eigentlich erlaubt.

das Stichwort ist "eigentlich":

mich hat letztens eine Zivilstreife genau wegen den Langsamfahrern, links, rausgeholt weil ich nach rechts (rechteste Spur) umgespurt habe und dann bewusst nicht retour (auf linke Spur) gespurt habe. Ich bin so mindestens, mit kleinem Mehr-Tempo, an cirka 15 Autos vorbeigefahren.
Dann AB-Ausfahrt genommen und an der ersten Kreuzung standen die netten Herren mit Blaulicht neben mir.

Beide Polizisten gaben mir mit meiner Sichtweise recht das ich nicht überholt habe sondern im Sinne des fließenden Verkehrs und auch des Rechtsfahrgebotes "nur" rechts vorbeigefahren bin.
Jedoch......(wörtliche Aussage) " Sie provozieren und nötigen alle anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Verhalten "

Ich habe keine Strafe o.ä. bekommen ........

Pug
Zitat:


überholen = umspuren, sprich auch wieder retour spuren

rechts vorbeifahren ist etwas anderes und eigentlich erlaubt.

das Stichwort ist "eigentlich":

.....
(Zitat von: philipp080778)



ich weis nicht wie die rechtslage in Ö-reich ist, aber in D-land gibt es kein eigentlich.

überholen ist schneller als der andere fahrende rechts oder links vorbei.
vorbeifahren ist an etwas stehenden vorbei

nur bei geschwindigkeiten unter 60km/h darf man an etwas fahrenden rechts vorbeifahren/ überholen

ansonsten gilt es als überholen und dies ist nur links erlaubt.
bei 130km/h kannst du nichtmal mit "strafmilderung" wg. "schleicher" rechnen,
da wirst du eindeutig den kürzeren ziehen
louisdama
Zitat:




Man darf mit der Lichthupe einen Überholvorgang ankündigen...


(Zitat von: Stefan177)





Aber nur mit genügend Abstand (Sicherheitabstand)
Fährst du einen 20/30m auf und blendest auf, ist das drängeln und kann bestraft werden.

Rechts überholen ist ein Verstoß und fertig.
Anders sieht es aus, wie von philipp080778 beschrieben.
Stefan177
Zitat:


Zitat:




Man darf mit der Lichthupe einen Überholvorgang ankündigen...


(Zitat von: Stefan177)





Aber nur mit genügend Abstand (Sicherheitabstand)
Fährst du einen 20/30m auf und blendest auf, ist das drängeln und kann bestraft werden.

(Zitat von: louisdama)




Jap, ich rede davon, daß jemand im "anrauschen" schon die Lichthupe benutzt. Also aus 2-3 Straßenpfosten Entfernung. Wenn man das Licht nichtmehr sieht, weil der Kofferraum im Weg ist, ist das natürlich drängeln.
philipp080778
Zitat:


Zitat:


überholen = umspuren, sprich auch wieder retour spuren

rechts vorbeifahren ist etwas anderes und eigentlich erlaubt.

das Stichwort ist "eigentlich":

.....
(Zitat von: philipp080778)



ich weis nicht wie die rechtslage in Ö-reich ist, aber in D-land gibt es kein eigentlich.

überholen ist schneller als der andere fahrende rechts oder links vorbei.
vorbeifahren ist an etwas stehenden vorbei

nur bei geschwindigkeiten unter 60km/h darf man an etwas fahrenden rechts vorbeifahren/ überholen

ansonsten gilt es als überholen und dies ist nur links erlaubt.
bei 130km/h kannst du nichtmal mit "strafmilderung" wg. "schleicher" rechnen,
da wirst du eindeutig den kürzeren ziehen

(Zitat von: Pug)




als ich eine zeitlang in D gelebt habe habe ich damals versucht Unterschiede zu Ö und D zu finden aber das war mir nicht wirklich möglich und daher habe ich angenommen das das in D auch so ist punkto "vorbeifahren" und "überholen" (Allerdings rede ich von dem Jahr 2003)

Sorry für mein Post - wollte keine Verwirrung stiften ;-)

LG