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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Charlie Wax
Hauptthema:
Ich poste dieses Hilfethema,
da in einem Forum ja bekannterweise meist Probleme, Schäden, Defekte, Mängel und nicht funktionierende Dinge angesprochen, besprochen und thematisiert werden.

Dies soll dazu dienen, im Vorfeld bereits eine Problemlösung durch eigenes Handeln zu erzielen.
Ich hoffe, dass sich hierdurch niemand beleidigt oder auf den Schlips getreten fühlt.
Es soll einfach nur Wissen vermitteln um Käufer/Nutzer/Fahrer auf Schäden nach dem Kauf vorzubereiten.

Es ist eine allgemeine Hilfestellung und könnte in jedes Unterforum passen,
da es auf alle Güter, die käuflich erworben wurden, angewendet werden kann.

Da sich nicht jeder in Recht und Handel auskennt, versuche ich dies so einfach, kurz und verständlich wie möglich zu erörtern (natürlich unter Berücksichtung unseres 5ers. :-)

Wenn man eine Ware, ein Produkt, eine Sache usw. kauft, dann hat man gewisse Rechte.
Diese Rechte kann man in Anspruch nehmen, wenn die Ware, die man gekauft hat,
nicht ordnungsgemäß funktioniert, einen nicht selbstverursachten Schaden oder Defekt hat.
Auch wenn es nur Einzelteile einer ganzheitlichen Ware ist, wie z.B. bei unseren geliebten Autos.

Es gibt 2 Arten dieser Rechte:

GARANTIE
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, wenn ein Defekt an der Sache innerhalb eines vom Hersteller festgelegten Zeitraums eintritt (üblich 2-10 Jahre).
Dies bedeutet, dass der Hersteller die Funktionstüchtigkeit für die Sache oder auf dessen bestimmte Einzelteile oder Funktion garantiert.
Wenn man sich nun ein Gebrauchtauto kauft, ist meist die ab Werk vergebene 2-jährige Garantie abgelaufen.
Über den Verkäufer/Händler kann man aber diese Garantie zum Teil erweitern, indem man sie dazukauft oder schon so enthalten ist.
Bei BMW "Euro-Plus- Garantie" genannt.
Die Garantie erstreckt sich dann über diverse Teile des Motors, Getriebes, Mechanik etc.
Was alles abgedeckt ist, steht meist sehr detailliert in einem Garantieheftchen, welches man dazubekommt.
Alles was dort nicht aufgeführt ist, fällt auch nicht unter diese Garantie.
Oft zählen dazu Verschleißteile, Elektronik oder irgendwelche Sondersachen.
Diese Garantie läuft solange, wie man dafür gezahlt hat.
Die Inanspruchnahme der Garantie macht dann am meisten Sinn, wenn die ersten 6 Monate nach dem Kauf des Autos vorbei sind.
Warum, dazu kommen wir jetzt.

Und nun GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte sogenannte Mängelhaftung.
Dies bedeutet, dass einem Käufer bestimmte Rechte im Rahmen des Kaufvertrages zustehen.
Auch bekannt als Sachmängelhaftung.
Also der VERKÄUFER muss die Sache (z.B. gebrauchtes Fahrzeug) frei von Mängeln (Defekte, Schäden, etwas funktioniert nicht usw...) dem Käufer übergeben.
Somit bestehen also gegenüber dem Verkäufer diese Rechtsansprüche und nicht gegenüber dem Hersteller.
Die Grundlage für diese Gewährleistung ist das Bürgerliche Gesetzbuch § 437,439 u.a. .
Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast allerdings beim Verkäufer!
Und da dies meist aussichtslos für ihn ist, wird der Verkäufer zu 99,9% den Mangel lieber beseitigen.
Das heißt, wenn an der gekauften Sache etwas nicht richtig funktioniert oder diese einen sonstigen Mangel hat,
muss der Käufer dem Verkäufer nicht beweisen, dass es zum Zeitpunkt des Kaufs (Übergabe der Sache) schon so gewesen ist.
Erst nach Ablauf der ersten 6 Monate muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass
die Sache zum Zeitpunkt des Kaufs schon einen Mangel hatte. (Beweislastumkehr)
Und das wird meist schwer.
In diesem Fall kann es besser sein, die Garantie (sofern vorhanden) zu beanspruchen.

Die Gewährleistung kann bei Gebrauchtautos durch den Autoverkäufer auf ein 1 Jahr (statt den gesetzlichen 2 Jahren) begrenzt werden.
Dies machen auch alle so.

Und nun das Wichtige:
Wenn also ein Gebrauchtauto innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf einen Mangel, Schaden oder Defekt aufweist,
so muss der Käufer nichts anderes tun, als den Verkäufer damit (freundlich) zu konfrontieren.
Dieser muss nun eine Nacherfüllung anstreben.
Der Käufer hat nun zunächst 2 Wahlmöglichkeiten der Nacherfüllung:
1. Lieferung einer neuen Sache
2. Nachbesserung (Beseitigung des Mangels)
Es kommt natürlich auf die Verhältnismäßigkeit an.
Eine z.B. nicht funktionierende Sprachsteuerung führt kaum zu einem neuen Auto:-)
Aber dieser Mangel, egal welcher, muss nachgebessert (beseitigt) werden, und zwar ohne jegliche Kosten für den Käufer.
Im Kaufvertrag steht meistens beim Kleingedruckten, dass nach Rücksprache mit dem Verkäufer auch
eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragt werden kann, wenn der Käufer weiter als xxx Kilometer bis zu seinem Verkäufer fahren müsste.

Also nochmal ganz kurz:
Auch ein gebraucht gekauftes Auto muss ohne MÄNGEL zum Zeitpunkt der Übergabe (Kauf) sein.
Wenn innerhalb des ersten Jahres (besser in den ersten 6 Monaten) etwas Defektes, Mangelhaftes auftritt, so muss der Verkäufer dies ohne Kosten für den Käufer beseitigen!

Lasst euch von den Verkäufern nicht abwimmeln.
Die wissen, dass sie dazu verpflichtet sind, aber meist sind die Kunden unwissend
und das nutzen manche Verkäufer/ Händler aus.

Zwei Nachbesserungsversuche (Schadenbeseitigung) kann der Verkäufer durchführen, besteht derselbe Mangel/ Defekt danach weiterhin, kann der Käufer theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen, oder zumindest einen Preisnachlass fordern.

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Ich hoffe, das es verständlich geschrieben ist und einige nun gelassener mit Schäden/Mängeln, die nach einem Kauf auftreten umgehen und nun Informationen haben, wie sie weiter vorgehen können.
Ich habe bewusst auf juristische Spitzfindigkeiten verzichtet und die Informationen auf das Wesentliche reduziert.
Sollte jemand etwas ergänzen oder berichtigen, kann er gerne anfügen.




Bearbeitet von: Charlie Wax am 26.08.2011 um 00:44:23