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BMW318ti
Hauptthema:
Hallo zusammen

Heute auf der Arbeit kam es zu einem Gespräch über die Zeit die man sich nehmen kann um einen Schaden vom Unfallgegner (Dessen Versicherung) begleichen zu lassen.

Zur Vorgeschichte:

Einem Arbeitskollegen ist ein kleinerer Unfall passiert.
Ende vom Lied war ein geschätzter Schaden von 200 bis 500 Euro an beiden Fahrzeugen.
Jedoch selber geschätzt und kein Gutachten anfertigen lassen.

Die Versicherungen gaben beiden eine Schuld von 50%.

Er hat sich mit dem Unfallgegner darauf geeinigt, keine Reperatur durchführen zu lassen.
Der Unfallgegner hat dies ebenfalls nicht vor.


Jetzt ist nur die Frage, was ist wenn der Unfallgegner doch noch eine Reperatur wünscht?
Wielange hat er nach einem Unfall maximal Zeit seine Ansprüche geltend zu machen.

Kann ja immer sein, dass jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis sagt... Lass das doch reparieren oder dir wenigstens den Schaden ausbezahlen.

Der Unfall ereignete sich anfang April 2011.
Ist also jetzt schon ein weilchen her und es sieht auch nicht so aus als wenn noch was kommt.