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KickDownKing
Hauptthema:
hallo weiß einer ob die versicherung bezahlt wenn man ein crash auf einer rennstrecke baut?
mb100
Meinst Du den Schaden am eigenen Auto - oder den an nem anderen Wagen?

Selbst verschuldet?

Nur Haftpflicht - oder auch Vollkasko?

Wenn Vollkasko vorhanden und Schaden am eigenen Fahrzeug: was sagen die Versicherungsbedingungen?

Bearbeitet von: mb100 am 26.06.2011 um 22:00:30
KickDownKing
Zitat:


Meinst Du den Schaden am eigenen Auto - oder den an nem anderen Wagen?

Selbst verschuldet?

Nur Haftpflicht - oder auch Vollkasko?

Wenn Vollkasko vorhanden und Schaden am eigenen Fahrzeug: was sagen die Versicherungsbedingungen?

Bearbeitet von: mb100 am 26.06.2011 um 22:00:30

(Zitat von: mb100)




allgemein mein ich ob die versicherung überhaupt zahlt zB. bei nur haftpflicht das gegnerische auto bzw. leitplanken ect. und bei vollkasko alles.

ich kann mir nicht vorstellen das im vertrag steht: schaden wird nicht auf einer rennstrecke nicht von uns übernomen.
Memph1s
Da muss man unterscheiden.
Trackday ? Oder Touristenfahrten.

Bei Trackdays wird die Versicherung sich mit ziemlicher Sicherheit querstellen.
Bei den Touristenfahrten ist die Nordschleife ne Kraftfahrstraße und da sollte normalerweiße die Versicherung greifen. Allerdings soll es da bei verschiedenen Versicherungen auch Klauseln geben, die die Nordschleife ausschliessen.

Anruf bei deiner Versicherung hilft ;)
KickDownKing
hab zwar nur eine haftpflichtversicherung. das reicht mir bei meinem 328 auch aber wenn ich da mal ein 100.000€ rennwagen bzw mehrere 100.000€ rennwagen klapp mache und die versicherung nicht zahlt müsste ich mir nen bart wachsen lasen, namen ändern und das land verlassen... am besten den kontinent
mb100
Zitat:



allgemein mein ich ob die versicherung überhaupt zahlt zB. bei nur haftpflicht das gegnerische auto bzw. leitplanken ect. und bei vollkasko alles.

ich kann mir nicht vorstellen das im vertrag steht: schaden wird nicht auf einer rennstrecke nicht von uns übernomen.

(Zitat von: KickDownKing)




Letzteres kann ich mir bei der Vollkasko sehr gut vorstellen. Meine eigenen Unterlagen hab ich grad net da, also wird Nachgucken schwierig.

Bei nem Haftpflicht-Fall wird die Versicherung sicher erst mal einspringen, möglicherweise aber dann den Fahrer in Regress nehmen - mit den üblichen höchstens 5000 Euro (oder wie viel das waren). Kommt auch auf die näheren Umstände an.

Bearbeitet von: mb100 am 26.06.2011 um 22:52:35
mb100
Zitat:


Keine Versicherung übernimmt einen Unfall auf einer Rennstrecke, jedenfalls keine normale. Und auf Rennstrecken gelten sicherlich nicht die normalen StvO, die Nordschleife ist keine Kraftfahrstraße, ansonsten könnte ja jeder mit seinem Auto drauf ohne zu bezahlen, so wie auf ne Landstraße etc.. Wenn du einen Unfall auf der Nordschleife baust, musst du selbst den Schaden bezahlen.

(Zitat von: valencia3)




Dann lies Dir mal die AGB für Touristenfahrten durch...

Bearbeitet von: mb100 am 27.06.2011 um 15:30:52
KTMschnee
Zitat:


die Nordschleife ist keine Kraftfahrstraße, ansonsten könnte ja jeder mit seinem Auto drauf ohne zu bezahlen, so wie auf ne Landstraße etc..
(Zitat von: valencia3)




Wäre ein interessanter Ansatz, NUR dann würde die Versicherung auch aussteigen bei einem Unfall auf z.b. einer österreichischen Autobahn (Mautpflicht)....
tobibeck80
@valencia

Stimmt nicht was du da erzählst.

Während der Touristenfahrten ist die NS die einzige mautpflichtige Landstraße Deutschland's....und genau deswegen brauch man außerhalb von Rennveranstaltungen auch Straßenzulassung ( es reicht wenn die im Herkunftland des Fahrzeugs erstellt wurde, halt da wo das Auto gemeldet ist.)

Selbst die Zakspeed Vipern haben Straßenzulassung.

Außerdem herrscht Rechtsfahrgebot, Linksüberholgebot, Anschnallpflicht, Handy- und Kameraverbot und Tempolimit, die Schilder sieht man sogar bei den ganzen Computerspielen zB in Breidscheid.


Ich pers. hab da noch nicht ganz durchgeblickt wie die Versicherungen dann greifen, liegt mitunter auch daran, weil nicht bei jedem Unfall die Polizei anrückt.

Als letztens der gelbe E30 mit 120-140 im Wippermann eingeschlagen ist, kam auch keine Polizei obwohl der Beifahrer ne platzwunde durch ne Schraube am Käfig hatte.....als der Proleten-Audi A8 oder S8 ein paar Minuten später direkt hinterm Wippermann den Eschbacher Wald nach seinem Flug über die Leitplanke neu bepflügt hatte, kam aber die Polizei.

Vielleicht wollten sie dem Fahrer sagen " Du Depp! Wenn in der Kompression am Wippermann die Porsche GT3 RS schon bremsen, packst du das mit deinem Audi ohne zu bremsen und mit Vollgas mit Sicherheit nicht da durch". xD

z4 Racer
Zitat:


Keine Versicherung übernimmt einen Unfall auf einer Rennstrecke, jedenfalls keine normale. Und auf Rennstrecken gelten sicherlich nicht die normalen StvO, die Nordschleife ist keine Kraftfahrstraße, ansonsten könnte ja jeder mit seinem Auto drauf ohne zu bezahlen, so wie auf ne Landstraße etc.. Wenn du einen Unfall auf der Nordschleife baust, musst du selbst den Schaden bezahlen.

(Zitat von: valencia3)




Es ist ja nicht das Thema Rennen fahren bei ner Veranstaltung sondern Touristenfahrten auf der Nordschleife , Hockenheim oder sonstiger Rennstrecke.
In Spanien und Frankreich kommen Zahlstellen mitten auf der Autobahn für Teilstrecken oder Brücken, wie am Ring mit Schranke , und da gilt auch die StvO.
Du kommst auf dem Ring bei Touristenfahrten auch nur mit einem Fahrzeug ,was zugelassen und versichert ist , ohne Nummer ,mit roter Nummer etc. kommste gar nicht drauf.
aNka
Zitat:



ich kann mir nicht vorstellen das im vertrag steht: schaden wird nicht auf einer rennstrecke nicht von uns übernomen.

(Zitat von: KickDownKing)




In meinen VersicherungsAGBs steht zumindest drin, dass Schäden am eigenen Fahrzeug auf Rennstrecken und allgemein bei "Rennveranstaltungen" prinzipiell nicht übernommen werden.

LG
z4 Racer
Die Touristenfahrt ist keine Rennveranstaltung. es steht doch alles wo schon mb100 drauf hingewiesen hat in den AGB's.
Auszüge:
Der Nürburgring wird an veranstaltungs- und testfreien Tagen für touristische Fahrten
(Touristenfahrten) freigegeben. Für diese Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung
(StVO), sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird.
§ 1 - Fahrerlaubnis
1) Das Befahren des Nürburgrings ist nur mit Kraftfahrzeugen erlaubt, die der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Fahrzeuge, die bauartbedingt oder
aufgrund ihres technischen Zustandes eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h unterschreiten,
sowie Quads sind von der Teilnahme an den Touristenfahrten ausgeschlossen.
2) Jeder Fahrzeugführer muss im Besitz eines gültigen Tickets der Nürburgring GmbH und
einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Fahrzeugführer hat die Fahrerlaubnis sowie den
Kraftfahrzeugschein mit sich zu führen. Fahrzeugführer eines nicht in Deutschland zugelassenen
Fahrzeuges müssen einen Versicherungsnachweis bei sich führen.

2) Der Nürburgring ist Einbahnstraße und dementsprechend beschildert. Er wird in Uhrzeigerrichtung
befahren.
3) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Überholen ist
nur links gestattet.

1) Auf dem Nürburgring müssen die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit gemäß § 3
Abs. 1 StVO eingehalten werden. (siehe unteren Auszug aus der StVO).
2) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind entsprechend § 29 Abs. 1 StVO verboten. Dies schließt
Geschwindigkeitsrekordsversuche einzelner Kraftfahrzeuge ausdrücklich ein.
3) Die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Strecke haben alle Nutzer des Nürburgrings
zu beachten.
Auszug aus der StVO § 3 Abs. 1
„Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er
hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und
Ladung anzupassen.“… „

Für Rennveranstaltungen bräuchte man eine Rennlizenz , die wohl nur sehr wenige hier im Forum besitzen.
Klar gibt es Leute ,die meinen Tourifahrten wären Rennen ,deshalb machen ja viele einen Abflug.
mb100
Wobei natürlich der Nürburgring - auch bei Touristenfahrten - schon "auch" als Rennstrecke gilt. Schließlich werden da hin und wieder auch mal Rennen ausgetragen. (Gut, zugegeben - nur mit der Argumentation könnte man auch die Fahrten in Monte Carlo oder auch auf manchen Straßen in Nürnberg ausnehmen - dazu später).

Man muss ganz grundsätzlich unterscheiden zwischen der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung. Allen is ja bekannt, dass die Kasko die Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt, während die Haftpflicht nur die Schäden an anderen Fahrzeugen / Sachen übernimmt. Die Haftpflicht is ne Pflichtversicherung, die Kasko is ne freiwillige Zusatzversicherung. So viel zum "Grundwerk".

Klar - auf der einen Seite sind die Dinge, die die Kaskoversicherung übernimmt, klar abgesteckt. Also TK beispielsweise Wildschaden, Glasschaden, Diebstahl, kein Vandalismus, während die VK "den ganzen Rest" übernimmt.
Dennoch können die Versicherungsunternehmen in gewissen Grenzen auch den Versicherungsschutz in den Vertragsbedingungen einschränken, die natürlich auch nicht durch die AGB von Drittunternehmen (in dem Fall der Nürburgring GmbH) wieder aufgehoben werden. Seis jetzt, dass die Leistung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird oder was auch immer. Und so geht auch der Versicherungsausschluss für Fahrten auf abgesperrten, mautpflichtigen (... ich habs prophehzeiht ;-) ) Rennstrecken (egal ob sie jetzt zu Touristenfahrten oder zu Fahrsicherheitstrainings oder wozu auch immer genutzt werden) in meinen Augen vollkommen in Ordnung, denn zum einen ist eine Fahrt auf einer derartigen Rennstrecke weder existenziell noch verbindet sie zwei Punkte, sondern es geht einfach nur rund (in doppelter Hinsicht) und die Fahrt "dient" dem Freizeitvergnügen.

Und bei aNKa wurden ja auch "nur" die Schäden am eigenen Fahrzeug ausgeschlossen.

(Interessant wärs spontan, wenn ich* auf der Nordschleife schön gemütlich streng nach Vorschrift entlang fahr und mir ein Reh ins Auto hüpft: gilt dann der Ausschluss? Bin ich grad selbst überfragt, vertrete aber die Auffassung "nein")


[* für alle: ich hab mich als Beispiel eingesetzt, bin allerdings noch nie auf der NS gefahren - und wie ich da fahren würde, sei auch mal dahingestellt]

Bearbeitet von: mb100 am 27.06.2011 um 17:38:11
tobibeck80
Also es fahren während den Tourifahrten auch Trecker, Reisebusse, Autos mit Pferdeanhänger und was weiß ich noch alles drüber.


Es darf da jeder drauf, der TÜV hat. Als "Rennen" wird das höchstoffiziell nicht angesehen.....wie die Leute dann dort fahren müssen sie wissen.

z4 Racer
Ich hab hier mal ein paar Infos von Leuten aus dem Netz:
Aus 2003!
Ich habe vor drei Jahren mein ZQP ausgangs des Karusells in die Planken geworfen , der Wagen war Totalschaden.
Der es eine Touristenfahrt war ( was auf em Unfallbogen vom Streckenposten vermerkt wird ) und auf der Nordschleife eigentlich die StVO gilt, hat die Versicherung anstandslos gezahlt.

Ein anderer:

Ich hatte in meiner 300sten NS-Runde leider einen kleinen Patzer, der hat mir ein ziemlich zerstörten 328 und 40m noch mehr zerstörte Leitplanken am Flugplatz beschert :mad:
Zur Versicherung: Die Haftpflicht hat ohne Probleme den Leitplankenschaden übernommen, der ADAC ohne Stress die Abschleppkosten. Zur Vollkasko weiß ich nur, dass schon einige Autos ersetzt wurden, es handelt sich halt um öffentlichen Straßenverkehr und das Auto ist normal versichert. Den Glasschaden an meinem Coupe wird die Teilkasko auch übernehmen, wurde mir so zugesichert, allerdings ist die Reparatur noch nicht abgeschlossen.
Trotzdem find ichs ne ziemlich bescheidene Einstellung voll über die Schleife zu brettern mit dem Argument, dass die Vollkasko ja zahlt. Immer etwas ruhiger angehn, ich hab noch nach 300 Runden Bockmist gebaut, die Nordschleife verzeiht keine Fehler.

Aus 2004!
.ich hatte mal meinen RS auf feuchter Strecke in die Leitplanken gesetzt (hohe Acht, unglaublich!). 33 TDM Schaden.
Zitat des damaligen Schadens-Sachbearbeiter:
"Also Porsche + Nürburgring klingt ja geradezu nach grober Fahrlässigkeit".
Nur nicht einwicklen lassen. Im Ergebnis haben die alles bezahlt
Wichtig:
Beleg Touristenticket mit möglichst nur einer Runde.
Nicht irgendwen rechts überholt haben (ok, im Karussel kaum möglich).


Hallo,
Also leider hatte mein Freund auch mal das Problem:
38.000 Euro Schaden.
Totalschaden laut Versicherung,
Die Hinterachse war so sche... getroffen das der Wagen in den Sitzmulden gestaucht war, tja nomalen Autos wäre die Achse abgerissen,aber 964 sind zu robust.
Es gab mehere Gutachten und natürlich zickerei aber sie haben gezahlt. Und er ist dort noch versichert.
Bei einem Bekannten ist das ganze 2x passiert, Versicherung hat gezahlt und ihn dann rausgeschmießen.



Ist wie im normalen Straßenverkehr ,wenn man grob fahrlässig handelt schränkt die Versicherung den Schutz ein ,also nicht gleich wie ein Vettel dort fahren wollen.

Am besten ist es um die Srecke kennen zu lernen mit einem Töff dort drüber zu fahren ,dann braucht man sich nicht schämen als wenn man langsam mit seiner Rennsemmel dort erstemal fährt.

Bearbeitet von: z4 Racer am 27.06.2011 um 18:02:00
mb100
Is ja schön, dass in den Beispielen anstandslos gezahlt wurde, nur sind Deine Beispiele auch uralt. In den letzten paar Jahren hat sich bei den Autoversicherungen so viel getan - es is unglaublich. Seis jetzt bei der Werkstattbindung, bei fiktiven Abrechnung mit Markenwerkstatt-Sätzen oder den Mietwagen-Streitereien. Die Versicherungen knausern immer mehr und kürzen "wie blöd". Dinge, die damals nicht mal denkbar waren, sind heute Standard. Sicher auch ein Resultat von "Geiz-ist-Geil" und dem Direktversicherer-Trend.
Und natürlich isses für die Versicherung auch schwer, sich aus der Verantwortung zu drücken, wenn so eine Klausel wie im Vertrag von aNKa vorhanden nicht zu finden ist und auch weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Abgesehen davon hab ich geschrieben: Fahrten auf Rennstrecken "können" m.E. aus der Vollkasko rausgenommen werden. Das heisst weder, dass die Gegenansicht nicht vertretbar ist noch dass alle Versicherungen sie rausnehmen.
Ich werd selbst mal bei Gelegenheit gucken, ob ich zu dem Thema in der neueren Rspr. was find...

Bearbeitet von: mb100 am 27.06.2011 um 18:37:46
z4 Racer
Zitat:


Is ja schön, dass in den Beispielen anstandslos gezahlt wurde, nur sind Deine Beispiele auch uralt. In den letzten paar Jahren hat sich bei den Autoversicherungen so viel getan - es is unglaublich. Seis jetzt bei der Werkstattbindung, bei fiktiven Abrechnung mit Markenwerkstatt-Sätzen oder den Mietwagen-Streitereien. Die Versicherungen knausern immer mehr und kürzen "wie blöd". Dinge, die damals nicht mal denkbar waren, sind heute Standard. Sicher auch ein Resultat von "Geiz-ist-Geil" und dem Direktversicherer-Trend.
Und natürlich isses für die Versicherung auch schwer, sich aus der Verantwortung zu drücken, wenn so eine Klausel wie im Vertrag von aNKa vorhanden nicht zu finden ist und auch weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Abgesehen davon hab ich geschrieben: Fahrten auf Rennstrecken "können" m.E. aus der Vollkasko rausgenommen werden. Das heisst weder, dass die Gegenansicht nicht vertretbar ist noch dass alle Versicherungen sie rausnehmen.
Ich werd selbst mal bei Gelegenheit gucken, ob ich zu dem Thema in der neueren Rspr. was find...

Bearbeitet von: mb100 am 27.06.2011 um 18:37:46

(Zitat von: mb100)




Ich gebe Dir ja recht!
Aber die verlangen ja bei Tourifahrten einen Versicherungsnachweis ,da greift auf jeden Fall die Haftpflicht.
Sonst würdest du ja wenn Dir einer Reinsemmelt im ungünstigen Fall auf dem Schaden hängen bleiben.
Bei der Vollkasko ist es wie draussen z.B. auf der Autobahn ,wenn ich bei Regen mit zu hohen Tempo die Kontrolle verliere und einen Unfall habe ,wird die Versicherung bestimmt nicht zahlen wegen grob fahrlässiges Verhalten.
Hast Recht bei den Direktversicherer ,die haben ne unmenge Klauseln ,damit die einen günstigen Tarif anbieten können ,und im Schadensfall haste einen haufen Hickhack , mit dene schnell Abzurechnen oder einen ans Rohr zu bekommen.
Da zahle ich lieber ein paar Euro mehr ,habe meinen Ansprechpartner vor Ort und kann alles persönlich in seinem Büro abklären.

Aber ich werde mich auch nochmal bei meiner Versicherung kundig machen ,sicher ist sicher.
mb100
Zitat:

Aber die verlangen ja bei Tourifahrten einen Versicherungsnachweis ,da greift auf jeden Fall die Haftpflicht.
(Zitat von: z4 Racer)




Das is klar - die kann durch die Versicherung auch auf Rennstrecken net geknickt werden. Einzig und allein zur Disposition steht nur die Kasko. Hätt ich vielleicht oben noch etwas deutlicher machen können / sollen / müssen...
SwaY
bzgl fahrlässigen verhalten

ich hab erst letztens in ner zeitung gelesen, dass die vollkasko bei grob fahrlässigen verhalten den schaden nicht bezahlen muss, bzw die leistung kürzen kann. grob fahrlässig war lt. aussage des artikels absolute fahruntüchtigkeit (ab 1,1 oder 1,2 promille) oder vergleichbares

fahrlässig wird trotzdem bezahlt

ich weiß z.b. von einem fall bei dem ein hausbesitzer das efeu mit so nem gasbrenner entfernen wollte. dabei fing der dachstuhl feuer. war "nur" fahrlässige verhalten, versicherung bezahlt komplett.


hab grad mal im Vertrag der HUK-Coburg nachgesehen:

Zitat:

A.2.9 Was ist nicht versichert?
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbei-
führen.
Wir verzichten in der Kasko auf den Einwand der grob fahrlässigen Her-
beiführung des Versicherungsfalls. Der Verzicht gilt nicht, wenn
– der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh-
ren oder
– die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wird.
In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungs-
falls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-
schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Rennen
A.2.9.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an
Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige
Übungsfahrten.
Reifenschäden
A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen auf Grund eines
Ereignisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig andere
unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem ver-
sicherten Fahrzeug verursacht hat.
Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignis-
se, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder
mittelbar verursacht werden.
Schäden durch Kernenergie
A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.



da hier ausschließlich "fahrveranstaltungen, bei denen es auf die erzielung einer höchstgeschwindigkeit ankommt" und trainings dazu ausgeschlossen, muss zumindest die HUK schonmal alles zahlen, egal wo es passiert. hauptsache es ist nicht als rennveranstaltung deklariert.

Bearbeitet von: SwaY am 27.06.2011 um 19:38:43
mb100
Zitat:


Also, soviel ich weiß zahlt die Versicherung nicht bei einem Unfall auf einer Rennstrecke. Ich kenn einen der sich im Brünnchen seinen GTI zersägt hat (bei Touristenfahrten) und er ist auf den Kosten sitzen geblieben obwohl ihn angeblich jmd rechts überholt hat und angeblich von ihm weggedrängt wurde. Er blieb auf den Kosten sitzen und musste auch noch die beschädigte Leitplanke zahlen.

(Zitat von: valencia3)




Lass mich raten:
1. is der andere, der ihn rechts überholt und weggedrängt hat, auf Nimmerwiedersehen verschwunden?
2. besteht auch keine Vollkasko bzw.
3. in den Vollkasko-Versicherungsbedingungen is genau so eine Klausel wie in den von aNKa?

Mal angenommen, das Ganze wäre im normalen Straßenverkehr passiert (also Fahrer A wird von Fahrer B abgedrängt, Fahrer A fährt in die Leitplanke und Fahrer B haut ab und wird auch nicht gefunden), dann wäre genau das Gleiche passiert: Fahrer A hätte den Schaden an seinem Fahrzeug auch selbst tragen müssen und hätte auch die Leitplanke bezahlen müssen. Mit dem kleinen Unterschied, dass es in dem Sachverhalt keine Probleme mit der Vollkasko gegeben hätte.

Der Punkt is der: der von Dir geschilderte Schaden (am Auto) is ein Kaskoschaden. Und das bleibt leider auch bei ner Fahrerflucht so. Und die Vollkasko kann eben (m.E. - unter o.g. Bedingungen) sagen: "Nö".
Die Nürburgring-Leitplanke wäre übrigens ein Haftpflichtschaden gewesen, und den hätte die Versicherung auch regulieren müssen. Ob man sie nun einspringen lässt is ne rechnerische Frage. Also die Frage, ob die Hochstufung unterm Strich teurer kommt als der Schaden.
tobibeck80
Also wurde nicht die Polizei gerufen?

Die ist da vor Ort in ca 5 Minuten da wenn nix ansteht.

Weil die hätte bestimmt bestätigt, dass die Nordschleife bei Touristenfahrten eben keine Rennstrecke ist.....und solange wir hier noch in Deutschland sind, sollte man auch "Paragraphen reiten" was geht.

Dass irgend ein Versicherungsmann den Verunfallten den Besuch einer Rennstrecke anhängt (und somit die Teilnahme an einer Rennveranstaltung mit vorher unterschriebener Abtrittserklärung) dürfte ja klar sein. Die hören nur "Nürb..." und der Rest ist ohne Gegendarlegung egal.
mb100
Zitat:



Also, der andere Fahrer ist nicht abgehauen, sonst hätte ich das auch geschrieben. Der GTI Fahrer wollte ihn anzeigen und hin und her, weil er nicht zahlen wollte, es gab auch Augenzeugen außerhalb der Strecke, hat aber nichts gebracht, da es nicht im Straßenverkehr passiert ist sondern auf der Rennstrecke, deshalb haben sich die Versicherungen quer gestellt. So war das und nicht anders.

(Zitat von: valencia3)




Dann is da ganz ordentlich was schief gelaufen, was eigentlich nicht hätte schief laufen dürfen...

In Ergänzung zu Tobis Frage mit der Polizei:
Wurde der Sachverhalt nem Anwalt vom GTI-Fahrer an nen Anwalt übergeben?
valencia3
Der hat alles mögliche versucht, ob er die Polizei gerufen hat weiß ich nicht, aber ich kann ihn mal fragen. Der Anwalt konnte auch nichts machen, die Versicherung zahlt bei Unfällen auf Rennstrecken nicht. Und der andere hat sich natürlich geweigert, den Schaden zu bezahlen. Die vom Nürburgring wollten nur die Leitplanke bezahlt haben und mehr wollten die vom Unfall nicht wissen. Der Wagen wurde abgeschleppt und das wars, denn mit dem Auto konnte man gar nichts mehr anfangen, es ist sowieso ein Wunder das ihm wirklich nichts passiert ist, das Auto war nicht wieder zu erkennnen, wie ich auf den Bilder sehen konnte.
ograms
Die Meldungen zu diesem Thema sind sehr widersprüchlich. Nach diesem Urteil

https://www.test.de/Autoversicherung-Schutz-auch-auf-der-Rennstrecke-1585349-0/

besteht Versicherungsschutz, aber es gibt genauso anderslautende Urteile. Man sollte also sehen, dass es gar nicht erst zum Unfall kommt, denn im Schadensfall zahlen die wenigsten Versichungen anstandslos und man muss ggf. sein Recht einklagen.