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T H E M A     R Ü C K B L I C K
schnitte09
Hauptthema:
Das ist nur ein Bsp was mich interessiert, bin also nicht selbst betroffen.

Wenn man sein Auto zur Reparatur in der Werkstatt hat, diese suchen lange den Fehler für ein Problem und führen dann eine Problembehebung durch. Fehler ist kurzzeitig weg, daraufhin wird das Geld für die Reparatur gezahlt, kurz darauf tritt der Fehler wieder auf.

Kann das Geld zurückgefordert werden? Oder wie wird in einem solchen Fall weiter vorgegangen?
vaumaggs
kommt drauf an ob wieder exakt die gleiche Ursache für den Fehler verantwortlich ist würd ich sagen.

Falls ja, müsste ja die Werkstatt Garantie auf ihre geleistete Arbeit geben, heißt es sollten keine weiteren Kosten für den Kunden entstehen.

Falls nein, kann ja die Werkstatt nix dafür dass eine andere Ursache den gleichen Fehler verursacht, heißt erneute Fehlersuche die der Kunde trägt.

So würde ich es sehen, wie die Rechtslage ist kann ich dir leider nicht sagen...
schnitte09
Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort.

Müssen auch freie Werkstätten auf Ersatzteile eine Garantie von 1 Jahr geben?
vaumaggs
würde mich wundern wenn nicht.

Ein Jahr sollte das mindeste sein...

Ich glaube nicht dass man die Garantie vertraglich ausschließen kann.

Wies gestezlich ausschaut weiß ich jedoch nicht.
b-mw-323
Auf Neuteile gibt es 2 Jahre Gewährleistung. Wie auf alle neuen Sachen in Deutschland.
schnitte09
Zitat:


Auf Neuteile gibt es 2 Jahre Gewährleistung. Wie auf alle neuen Sachen in Deutschland.

(Zitat von: b-mw-323)




Ich fragte nach Ersatzteilen...:-)
Old Men
Ersatzteile sind Neuteile. Anders sieht die Sache aus, wenn du dir ein gebrauchtes Teil einbauen lässt. Aber auch dann hast du Anspruch auf Gewährleistung.