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mefdel
Hauptthema:
Servus, vielleicht kann mir einer von euch nen Rat geben.
Ich hab mal bei Ebay ne CD gekauft. Dies war wohl eine Raubkopie, eine von über 40.000 von diesem Anbieter. Die CD hat mich 30 Euro gekostet. Irgendwann kam eben ein schreiben von einer Staatsanwaltschaft und ich musste alle Papiere von dem Kauf der CD und die CD an die Staatsanwaltschaft schicken.
Danach hab ich mich in einen Forum darüber ausgelassen und vollständige Namen von den Tätern genannt. Nun hat der Besitzer der Forumseite nen Schreiben von den Anwalt des Täters bekommen, das er den Beitrag löschen soll und 160 Euro Anwaltskosten bezahlen soll.
Nun nehm ich mich natürlich der SAche an, da ich den Betreiber der Forumseite kenne und weiß noch nicht so recht was ich jetzt machen soll.
Ich sehe nicht ein 160 Euro zu Zahlen und hab noch nich mal meine 30 Euro für die CD zurück bekommen.
Johnny1988
du hast daten verffentlcht de du ncht hättest verffentlchen dürfen!

wenn du rechtsschutzverschert bst der enen anwalt n denem beanntenres hast, geh dahn und lass nen schreben aufsetzen! vellecht mmste aus der nummer raus der es gbt nen verglech. auf de 30 eur der cd würde ch ncht hffen, schreb se als verlust ab!

mfg
mefdel
hm, klingt nicht gut. Wenn ich wider zuhause bin, werd ich eben mal zum Anwalt gucken.
Aber warum kann der Geld von mir verlangen, obwohl der mir Geld Schuldet?
P.S.: is deine Tastatur kaputt?

Bearbeitet von: mefdel am 05.12.2010 um 15:26:29
Salamanderking
du hast sozusagen hehlerware gekauft.da gibts nix für-ist wie mit falschgeld
mefdel
heißt das jetzt ich kann 40000 CD`s brennen, die für 30 Euro verkaufen und mir 1,2 Mio euro Gewinn minus den Anwaltskosten behalten?
mb100
Zitat:


Aber warum kann der Geld von mir verlangen, obwohl der mir Geld Schuldet?

(Zitat von: mefdel)




Wer? Der, von dem Du die kopierte CD hast?
Na ja... sind ja zwei verschiedene paar Schuhe.

1. Die 160 Euro: die "schuldest" Du ja net dem Kopierer, sondern schuldet die der Foren-Betreiber dem Anwalt des Kopierers. Der Kopierer sieht davon nix.
Abgesehen davon: is der Forenbetreiber mit der Forderung überhaupt offiziell an Dich rangetreten? Hat also das Geld von Dir gefordert?
Wenn nein, sieht Deine Rechtsschutz keinen Schadensfall und zahlt net. Wenn ja, dann wird sie wahrscheinlich auch nicht zahlen, da die Position ja weder für Dich noch für den Forenbetreiber "direkt" Verfahrenskosten darstellen. Könnte da allerdings auf die jeweilige Versicherung ankommen.

2. Die 30 Euro: die könntest bzw. müsstest Du vom Kopierer zurückfordern. Nen Anspruch darauf hättest Du. Nur ob da ne große Aussicht auf Erfolg besteht? Fraglich... und im Endeffekt werden die Verfahrenskosten in der Sache ziemlich bald die 30 Euro, um die es geht, übersteigen...


Zitat:


heißt das jetzt ich kann 40000 CD`s brennen, die für 30 Euro verkaufen und mir 1,2 Mio euro Gewinn minus den Anwaltskosten behalten?

(Zitat von: mefdel)




Zieh noch die Geldstrafe ab - und hoffe, dass keiner der geprellten Kunden sein Geld zurückverlangt...

Bearbeitet von: mb100 am 05.12.2010 um 16:06:55
Superstrose
Zitat:




Zieh noch die Geldstrafe ab - und hoffe, dass keiner der geprellten Kunden sein Geld zurückverlangt...


(Zitat von: mb100)




Und dann noch an die Vermögensabschöpfung denken ;-)
Stefan177
30 Euro Streitwert - 160 Euro Antwaltskosten? Wie geht das denn?
Anwälte sind zwar Halsabschneider, aber so schlimm sind sie auch wieder nicht.

Oder möchte er Schadensersatz weil Du seinen Namen genannt hast?

Bearbeitet von: Stefan177 am 06.12.2010 um 21:01:09
stefan323ti
Ich denke eher das die Anwaltskosten nix mit den 30€ für die CD zu tun haben.

Die sind entstanden weil der "Verkäufer" nicht wollte das seine Daten in nem öffentlichen Forum für jeden zu lesen sind und er den Forenbetrieber hat abmahnen lassen.
B4C4RDI
aber trotzdem muss der zum anwalt geht seine anwaltskosten erstmal selber tragen....
mb100
Zitat:


aber trotzdem muss der zum anwalt geht seine anwaltskosten erstmal selber tragen....

(Zitat von: B4C4RDI)




Das stimmt im Allgemeinen schon. Nur stellt der Anwalt dann der Gegenseite automatisch die Kosten mit in Rechnung, wenn die sie tragen muss bzw. müsste. Selbst wenn sein Mandant bereits gezahlt hat. Der Mandant kriegt dann die Kosten vom Anwalt zurückerstattet.

Und ja, diese 160 Euro sind entstanden, weil Name usw. öffentlich genannt wurde...
Stefan177
An was macht man diese Kosten denn fest? Normalerweise hat man ja nen Streitwert der in Relation zu den Kosten steht?

Wie ist das in diesem Fall? Wie kommt der Anwalt auf 160 Euro? Weil oben gesagt wurde, der "Kläger" sieht von dem Geld nichts. Ich denke schon, daß er was davon sieht. Wenn ich schonwieder "Abmahnung" höre...

Ich würde erstmal nicht bezahlen. Wegen sowas soll er erstmal vor Gericht gehen. Dann hat er nen Titel (wenn er Bock drauf hat das durchzuziehen und angenommen er gewinnt) und den zahlst du dann wieder nicht. Seine Anwaltskosten natürlich auch nicht. Da muss er dann ein Mahnverfahren einleiten und den Titel den er gegen Dich hat, muss er nochmal gesondert zur Vollstreckung bringen. Das dauert mindestens ein Jahr und er muss dauernd vor Gericht.

So ist das in Deutschland. Da hat kaum einer Lust dazu. Ich würde das nicht machen wegen 160 Euro. Und man muss bedenken: Der Typ ist Raubkopierer. Er ist jetzt nicht "der" Kämpfer für die Gerechte Sache.

Bearbeitet von: Stefan177 am 07.12.2010 um 21:04:09