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T H E M A     R Ü C K B L I C K
CrAsHoVeR
Hauptthema:
... gegenüber einem Beamten zu machen?

Ich wurde gestern Nacht (ca. 23 Uhr) aufgehalten.
Es waren Polizisten in einem Ziviltransporter von VW.

Jedenfalls wurde von allen im Auto der Ausweis verlangt.
Seit wann von allen Insasen???

Ich war an dem Abend der Fahrer die anderen beiden haben getrunken (schon im Auto).
Deswegen wohl der Alkotest...

Nach langem hin und her hat mir der Polizist gesagt ich sei viiieeell zu schnell unterwegs gewesen zudem war ich nicht angeschnallt (ich war es wirklich nicht).
Soo... nun zu meiner Hauptfrage. Wenn ich vor Ort sage dass es nicht stimmt und ich angschnallt war, sprich verneine. Wie stehen meine Chancen? Der Polizist meinte dann wird aus 30EUR Verwarnungsgeld eine Anzeige und es wird viel teurer. Kommt sowas durch? Lohnt es sich den ganzen Weg mit Anzeige Anwalt usw. zu gehen?? Schließlich gibt es keine Beweise, außer die Zeugeaussage des anderen Beamten!
stargate
Zitat:


Nach langem hin und her hat mir der Polizist gesagt ich sei viiieeell zu schnell unterwegs gewesen zudem war ich nicht angeschnallt (ich war es wirklich nicht).
right](Zitat von: CrAsHoVeR)[/right]



Ohne Worte!!!

...

Und ja die Polizei darf von allen Personen die Ausweise kontrollieren. Sowas nennt man Personalienfeststellung.

Zum Rest wirst du sicher von den anderen aufgeklärt ;-)
CH-Cecotto
2 vereidigte Beamte im Dienst die aussagen du seist nicht angeschnallt gewesen.

Und dagegen deine Aussage du seist angeschnallt gewesen.

Und nun rate mal wem der Richter glauben wird?

Tip: zahl die 30Euro, lern was draus und gut ist.

Zumal du ja wirklich nicht angeschnallt warst....

taxi_717
Hi,

es muss JEDER auf Verlangen eines Beamten (Polizisten/Zollbeamten) seinen Personalausweis zur Identitätsprüfung VORZEIGEN !!! Es ist auch so im Gesetz festgehalten. Also nichts Außergewöhnliches.

Also wenn du zu schnell gefahren bist und die dir deswegen eine Geldstrafe abknöpfen wollen ohne dass Sie einen Beweis haben (also keine Videoaufnahme!!!) dann kannst du dies verneinen. Sie müssen einen Beweis in Form von Videoaufnahme haben!!! Oder anderen Aufzeichnungen.

Zum Gurt:
Wenn du nicht angeschnallt warst ,wie du selber gesagt hast, dann zahl das Verwarnungsgeld und gut ist. Du weist selber, dass du immer angeschnallt sein MUSST! Also akzeptieren!! Ist Rechtens.

Die Beweispflicht liegt zwar dann bei der Polizei, aber ob du dann extra wegen 30 Euro vor Gericht gehen willst, bezweifle ich!!!
Außerdem weisst du ja nicht, ob die dich gefilmt haben, insbesondere wenn die im Zivilfahrzeug waren und dann noch einem Transporter, da ist eine Videocam meist direkt mit an Bord, weil die Transporter extra für LKW Fahrer gedacht sind, damit die Polizisten schön ihre Kamera in die Fahrerkabine des LKW Fahrers halten können.


Gruß
CH-Cecotto
2 vereidigte Beamte im Dienst die aussagen du seist nicht angeschnallt gewesen.

Und dagegen deine Aussage du seist angeschnallt gewesen.

Und nun rate mal wem der Richter glauben wird?

Tip: zahl die 30Euro, lern was draus und gut ist.

Zumal du ja wirklich nicht angeschnallt warst....

schnitte09
Zitat:


Jedenfalls wurde von allen im Auto der Ausweis verlangt.
Seit wann von allen Insasen???

zudem war ich nicht angeschnallt (ich war es wirklich nicht).

(Zitat von: CrAsHoVeR)




Ja, die Beamten dürfen sich von Allen Beteiligten den Ausweis zeigen lassen.

Wenn Du wirklich nicht angeschnallt warst, warum zahlst Du dann nicht einfach die 30€ und gut ist...?!
Warum sollte man sowas dann erst verneinen und den Weg über Anzeige und Anwalt auf sich nehmen?! So einen Stress muss man sich nicht geben sondern einfach die 30€ bezahlen dafür das man nicht angeschnallt war.
TX 3
Wenn 2 Beamte vorm Richter sagen das Du nicht angeschnallt warst,dann warst Du es nicht.

Mit den 30 Euro Verwarnung ist es jetzt auch vorbei,da dies ein Angebot vor Ort war.
Jetzt kommen ca. 65 Euro inkl.Bearbeitungsgebühren dazu und 1 Punkt in Flensburg.

Wenn mann den "dicken Max" raushängen lassen will,sollte man auch die Konsequenzen kennen.
Wenn Du schlau bist zahlt Du die 65 Euro +den 1 Punkt und läßt es gut sein.Zumal Du ja nun wirklich nicht angeschnallt warst...
MFG
CrAsHoVeR
ich habe doch die 30EUR vor Ort bezahlt!

Meine Frage war nur auf die Zukunft bezogen!

Ihr brauch hier keine Moralaposteln spielen.
Mir geht es nicht um diese scheiß 30EUR... sondern einfach nur darum ob es möglich ist sich nächstes mal dagegen zu "wehren"...
BMWfun_Jena
Gibt es heut zu Tage immer noch so intelligente Menschen, die sich nicht anschnallen können...kleiner Tip: Das textilartige Band zu deiner linken bzw rechten ist der Gurt und zwischen beiden Sitzen stehen da solche komischen Plastikteile mit Schlitz, in welche du den Gurt stecken kannst. Wenn du einen Klick hörst, so ist er eingerastet ;-)
Sorry, aber es geht um dein und das Leben anderer, denn wenn es kracht, dann waffelt es dich durchs Auto und du hast gleich gar keine Lenkradkontrolle mehr. Mir wäre es ja egal, wenn nicht auch unschuldige unter solchem Verhalten leiden müssten.
Dann noch fett BMW fahren und über 30 Euro rumjammern....einfach lächerlich und dumm. Du ziehst wegen so nem Furzbetrag lieber vor Gericht als die 2 Sekunden dich anzuschnallen. Und dann sich noch die Blöße geben und hier im Forum so ne intelektuell gewagte Frage zu stellen. Soll keine Beleidigung sein, sondern eine objektive Feststellung. Aus pädagogischer Sicht musste das gesagt werden.
CH-Cecotto
Zitat:




Mir geht es nicht um diese scheiß 30EUR... sondern einfach nur darum ob es möglich ist sich nächstes mal dagegen zu "wehren"...

(Zitat von: CrAsHoVeR)






Antwort: Nein, jedenfalls nicht unter einem vertretbaren Kosten-Risiko.
plop
Zitat:


ich habe doch die 30EUR vor Ort bezahlt!

Meine Frage war nur auf die Zukunft bezogen!

Ihr brauch hier keine Moralaposteln spielen.
Mir geht es nicht um diese scheiß 30EUR... sondern einfach nur darum ob es möglich ist sich nächstes mal dagegen zu "wehren"...

(Zitat von: CrAsHoVeR)




na klar geht das...beruf dich einfach auf Art.2 GG.....

:)

wo kämen wir denn da hin wenn jeder beamte einfach so einen verwaltungsakt §35 VwVfG ausführen dürfte :)

an deiner stelle würde ich beim nächsten mal einfach die herausgabe des ausweises verweigern und am besten belehrst du den beamten noch darüber, dass du ja sein gehalt zahlst und er sich gefälligst mal um richtige verbrecher kümmern solle :)
also manche leute haben ideen?! o_O

Bearbeitet von: plop am 29.10.2010 um 13:25:26
herr_welker
Ich würde mal gar nix dazu sagen.

Als Beschuldigter hat man doch das Recht die Aussage zu verweigern. Wenn du was zu sagen hast, dann kannst du das doch hinterher immernoch.

Negativ sollte sich sowas nicht auswirken.
CrAsHoVeR
so wie herr welker das sieht seh ich das auch! Genau um das geht es mir!

Also zurück zum Thema liebe MORALPREDIGER...
Hört auf zu tun als wärt ihr vorbildliche Bürger die nichts gesetzeswidriges tun!!
(Sonst könntet ihr gleich mal alle hier eure gebrannten Audio CDs aus dem Auto schmeißen...)

Warum das immer hier der gleiche Rotz ist. Ich brauche keine Belehrung, Vorwürfe oder sonst was.
Es muss in dem Fall blöd ausgedrückt aber eine dumme Antwort auf eine dumme Frage geben...

DANKE!
BMWfun_Jena
Sehr vernünftig das Kopieren einer Audio-CD mit dem Missachten von Sicherheitsregeln zu vergleichen. Und es tut mir auch leid, wenn du dich durch meinen Sarkasmus anngegriffen fühlst, aber eigentlich sollte dies nicht der Moralapostelei dienen, sondern dir darlegen, wie absurd die Geschichte ist, welche du vom Zaun gebrochen hast.
Und das wir anderen auch nicht frei von Fehlern sind, bestreitet gar niemand. Sicherlich bin ich nicht perfekt. Ich habe in den letzten 4 Jahren 3 Blitzer und 2 Falschparkbescheide bekommen. Aber ich bin mir im Gegensatz zu dir meiner Schuld bewusst und übernehme Verantwortung dafür, weil ich die meisten Regeln im Straßenverkehr aus lebenserhaltender Vernunft akzeptiere. Nur das bewart uns Menschen davor, nicht irgendwann völlig am Rad zu drehen. Ich weiß das übertrieben unangemessene Geschwindigkeiten mein Leben und das anderer in Gefahr bringen. Daher find ich es in einigen Fällen gut, dass in schwachen Momenten die Rennleitung eingreift, denn ich möchte ja auch nicht von anderen auf Grund zu hoher Geschwindigkeiten an die Wand gedrückt werden.
So und sollte dir z.B. mal ein Wildschwein vor dein Auto laufen, weshalb dein Wagen einen Sprug auf die Gegenfahrbahn macht, dann hoffe ich, dass du gerade der einzige auf der Straße bist. Dein Auto würde abrupt einige Kmh abgebremst werden, weshalb du vermutlich zunächst gegen das Lenkrad geschleudert wirst und auf Grund der Trägheit würde dein Körper bei einer schnellen Linkslenkung deines Fahrzeuges, zur rechten Seite gedrückt werden. Du wärest für mindestens eine Sekunde, wenn nicht gar länger, nicht in der Lage das Straßenbild zu koordinieren oder gar zu lenken.
Ein weiteres Szenario dabei wäre, dass du dich am Lenkrad festklammerst und dabei, wieder auf Grund der Trägheit, verreisen würdest.
Also, jetzt frage ich dich, was lohnt mehr? Sich Gedanken zu machen, wie man um eine gerechtfertigte Strafe von 30€ rum kommt(ja ich weiß, darum gehts es dir ja nicht, aber worum geht es dir denn dann? Stolz? Prinzip am Protest?Wäre alles noch indiskutabler), oder sich die Frage zu stellen, was daran so problematisch wäre, sich das angurten anzugewöhnen.

Ganz im Ernst, ich habe einfach schon so viel Mist wegen dieser Angurterei in meinem Bekanntenkreis erlebt. Einer von denen hatte sich auch nicht angegurtet, wurde beim Unfall aus dem Wagen geschleudert und verlor dabei sein Bein und ertrug weitere unangenehme Verletzungen...ich sag nur, danach sind alle schlauer, denn eines weiß mein Bekannter heute. Er wird nur wegen dieser Kleinigkeit nie wieder ein vollkommen glückliches bzw. beschwerdenfreies Leben führen.

Ich hoffe dir den Aspekt unserer Kritik näher gebracht zu haben und wünsche dir trotz alledem allseit eine gute und knitterfreie Fahrt ;-)
-mRl-
Zitat:



wo kämen wir denn da hin wenn jeder beamte einfach so einen verwaltungsakt §35 VwVfG ausführen dürfte :)

(Zitat von: plop)




Aber dafür gibt es doch extra die Polizeiverfügung.
plop
und was ist so eine verfügung dann? ;)

eine einseitig verbindliche regelung eines einzelfalls auf dem gebiet des öffentlichen rechts mit aussenwirkung....verwaltungsakt... :)

genau wie die maßnahme der identitätsfeststellung der insassen des fahrzeuges...

könnte ja sein, einer der insassen wird polizeilich gesucht oder hat einschlägige einträge die weitere maßnahmen rechtfertigen oder notwendig machen würden..
durchsuchung, etc..
kommt ja auch immer auf die umstände an...ob es zum fussballspiel geht, zur disco, zu einer veranstaltung oder man sich in der nähe von z.b. der castorstrecke o.ä. aufhält...ist ja nächste woche wieder soweit...

also nicht immer gleich gegenan gehen wollen...die herren machen auch nur ihren job und der besteht nun mal daraus, die öffentliche ordnung und sicherheit zu wahren...
das beinhaltet nun mal auch temporäre grundrechteinschränkungen für die betroffenen der jeweiligen maßnahme...

und so wie man in den wald hinein ruft, so schallt es auch zurück..
meistens jedenfalls..

oder habt ihr bei der arbeit stets gute laune und die sonne scheint euch aus dem a...nus...
kann na klar sein, dass man mal an jemanden gerät der grad n schlechten tag hatte oder andere probleme mit sich rumträgt... sind ja schliesslich auch nur menschen...

einfach mal durchatmen und mitmachen...dann ist die situation auch schnell durch und es geht weiter...

allerdings darf man sich von dem beamten die rechtliche grundlage der maßnahme erklären lassen wenn man möchte..
daraufhin sollte der beamte einem dann die umstände die zu der maßnahme führen erläutern und mit dem passenden artikel, bzw § begründen können...
-mRl-
Zitat:


und was ist so eine verfügung dann? ;)

eine einseitig verbindliche regelung eines einzelfalls auf dem gebiet des öffentlichen rechts mit aussenwirkung....verwaltungsakt... :)

allerdings darf man sich von dem beamten die rechtliche grundlage der maßnahme erklären lassen wenn man möchte..
daraufhin sollte der beamte einem dann die umstände die zu der maßnahme führen erläutern und mit dem passenden artikel, bzw § begründen können...

(Zitat von: plop)




Die Polizei kann durch eine entsprechende Maßnahme eine Gefahr gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwehren und ein Verbot/Gebot gegen eine bestimmt Person aussprechen. Und dieser VA ist nicht aufschiebbar gem. §80 (2) Nr.2 VwGO. Wäre ja auch ziemlich blöd wenn das funktionieren würde. Deswegen spricht man dann auch von VA + pol. ergänzung = polizeiverfügung.

Sämtliche Maßnahmen müssen aber vorab begründet werden. Da hatte plop schon recht :)
Superstrose
Zitat:


Wenn 2 Beamte vorm Richter sagen das Du nicht angeschnallt warst,dann warst Du es nicht.

Mit den 30 Euro Verwarnung ist es jetzt auch vorbei,da dies ein Angebot vor Ort war.
Jetzt kommen ca. 65 Euro inkl.Bearbeitungsgebühren dazu und 1 Punkt in Flensburg.

Wenn mann den "dicken Max" raushängen lassen will,sollte man auch die Konsequenzen kennen.
Wenn Du schlau bist zahlt Du die 65 Euro +den 1 Punkt und läßt es gut sein.Zumal Du ja nun wirklich nicht angeschnallt warst...
MFG

(Zitat von: TX 3)




Warum sollte es im Nachhinein für einen nicht punktebewährten Verstoß Punkte geben. Dass nachher Gebühren drauf kommen, ist was anderes, aber Punkte?

@taxi_717: das geht alles auch ohne Videobeweis. Dafür sinds immer zwei.
Stefan177
Zitat:


Warum das immer hier der gleiche Rotz ist. Ich brauche keine Belehrung, Vorwürfe oder sonst was.
Es muss in dem Fall blöd ausgedrückt aber eine dumme Antwort auf eine dumme Frage geben...
(Zitat von: CrAsHoVeR)




Wärst Du angeschnallt gewesen und die Polizisten wollten Dir eins "reinwürgen" z.B. weil Du unfreundlich warst, könnte ich Deine Reaktion verstehn. Aber ich finde es echt unmöglich von Dir, wenn Du einen Fehler machst, die Polzei Dich dabei völlig zu Recht erwischt, und Du dann fragst, wie man sich am besten

Zitat:


"wehren"
(Zitat von: CrAsHoVeR)




könnte gegen diese Form der Ungerechtigkeit. Ich bin auch schonmal unangeschnallt gefahren. Öfters schon, hab den Schein ja schon lange genug. Aus Bequemlichkeit oder Vergesslichkeit. Aber wenn ich erwischt werde (wurde ich schon), dann werde ich halt erwischt. Und da muss ich dann mit Sanktionen rechnen und nicht versuchen mich da rauszuwinden.

Zumal die Polizei im Recht ist und es schließlich um MEINE Sicherheit geht. Ich versteh das echt nicht. *kopfschüttel*

Bearbeitet von: Stefan177 am 30.10.2010 um 08:31:07