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Rockstar81
Hauptthema:
hi syndikatler!

ich hätte da folgendes problem:

gestern hat sich meine freundin, als ich in italien beruflich unterwegs war, versehentlich ausgesperrt. die schlüssel steckten nicht im schloss und abgesperrt war auch nicht. sie rief bei einem schlüsseldienst an und fragte, was es kosten würde, die tür zu öffnen. man sagte ihr, da es ein sonntag sei, wären es etwa 100-120 euro. sie willigte zu und der schlüsseltyp kam vorbei. er öffnete fix die tür (ein totales standardschloss) mit einem dietrich und die tür war in wenigen augenblicken offen. dann aber die rechnung....350 euro!!!! sie hat natürlich bezahlt...fragt nicht warum sie sich eingelassen hat.

nachdem sie mir das erzählt hat, ist mir natürlich direkt das messer im sack aufgegangen. ich rief daraufhin bei der stelle an und meinte, "hallo..hab mich ausgesperrt, blablabla" und man meinte zu mir, "100-120 euro weil sonntag" und daraufhin meinte ich, "ok....wie kommts, das ihr vorhin meiner freundin 350 euro aus der tasche gezogen habt?!". daraufhin wurde ich beleidigt und es wurde aufgelegt.

das nehme ich natürlich nicht hin. ich hab nun im internet nachgelesen, der preis für eine normale türöffnung beträgt 120 euro im schnitt. wenn der preis über 100% aufschlag hat, ist es ein wuchergeschäft und man hat die möglichkeit sein geld doch wieder zu sehen. bei 350 euro sinds ja WEIT über 100 %.

wie gehe ich nun vor? kann ich einfach zur polizei gehen und den kerl wegen betrug anzeigen???

danke schonmal für euren rat!

mfg
b-mw-323
Anzeige bei der Polizei. Dann entweder über den Anwalt gehen oder selbst tätig werden. sofern du selbst tätig wirst würde ich zunächst den herren auf das wuchergeschäft hinweisen, möglichst mit belegen in gesetzestexten. danach würde ich dann, sofern er nicht reagiert, ein gerichtliches mahnverfahren einleiten.
stefan323ti
Für solche Fälle gibts ne Verbraucherzentrale. Da würde ich zuerst mal vorsprechen.

Aber dieses Thema wurde schon vor Jahren in vielen Berichten angesprochen und bemängelt, aber geändert scheint sich da bis jetzt nichts zu haben.
Die Schlüsseldienste zocken trotzdem weiterhin ab.

Bearbeitet von: stefan323ti am 25.10.2010 um 10:56:37
Rockstar81
den herren ansprechen ist nicht einfach. der legt einfach auf. die nummer ist aus meinem ort, ich hab den vollen namen seiner e.k. firma aber es ist keine straße angegeben.

ich werde es heute mittag mal bei der polizei versuchen....hoffentlich tut sich da was.
b-mw-323
Zitat:


den herren ansprechen ist nicht einfach. der legt einfach auf. die nummer ist aus meinem ort, ich hab den vollen namen seiner e.k. firma aber es ist keine straße angegeben.

ich werde es heute mittag mal bei der polizei versuchen....hoffentlich tut sich da was.

(Zitat von: Rockstar81)




wenn er eingetragener kaufmann ist müsste er im handelsregister stehen. versuche es doch mal dort, da ist sicherlich auch eine straße hinterlegt.
Rockstar81
ich find ihn nicht im handelsregister!

ich war vorhin bei der polizei und hab mit denen geredet. die meinten, da ist nicht viel zu machen. sie hat es ja bezahlt und somit akzeptiert. wenn wir im nachheinein was erreichen wollen, müssen wir nen anwalt einschalten. aber ob sich das wirklich lohnt?

ich bin echt stinksauer! dem kerl müsste man das handwerk legen. hier muss echt mal was passieren, das solche pissnelken nicht mit solchen maschen durchkommen.

was ich tun kann, direkt bei der handelskammer beschwerde einreichen...aber ich bezweifel auch, das es was bringt.
Tubs
Zitat:


mir, "100-120 euro weil sonntag" und daraufhin meinte ich, "ok....wie kommts, das ihr vorhin meiner freundin 350 euro aus der tasche gezogen habt?!". daraufhin wurde ich beleidigt und es wurde aufgelegt.
(Zitat von: Rockstar81)




Interessant. Da habe ich erst gestern einen Artikel in der Zeitung gelesen. Du bist nicht der Einzigste.

http://www.welt.de/finanzen/article10499057/Ausgesperrt-Schluss-mit-dem-teuren-Schluesseldienst.html
jhonny318ti
Keine Rechnung oder Quittung bekommen? Da muss doch Anschrift etc. draufstehen.
theblade
ohne Quittung / Rechnung biste eh auf verlorenem Posten!

Ansonsten wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist den Anwalt einschalten. Wenn nicht, als hohes Lehrgeld verbuchen!

Bearbeitet von: theblade am 26.10.2010 um 22:44:59
Rockstar81
ich hab ne rechnung, nur steht da keine direkte adresse drauf. nur mehr hinweise auf irgendwelche gebürenpflichtige (2 eu die min) nummern, wo man anrufen kann.

beschwerde leg ich noch ein....aber das geld werden wir wohl nie wieder sehen...leider.
Peter
Zitat:


ich hab ne rechnung, nur steht da keine direkte adresse drauf. nur mehr hinweise auf irgendwelche gebürenpflichtige (2 eu die min) nummern, wo man anrufen kann.

(Zitat von: Rockstar81)




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