Hinweis: Du musst Dich registrieren, wenn Du eine Antwort schreiben willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos und dient allein dazu, daß bestimmte Individuen nicht anonym Unfug posten können. Deine Daten werden NICHT anderweitig weiterverwendet!


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
crushergp
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.05.2010 um 22:00:29 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

hi leute,

hab mir in meinen bmw e46 compact die bmw performanve sitze eingebaut.
was muss vorrausgesetzt werden damit ich die sitze beim tüv eingetragen bekomme?!

muss man die sitze eintragen lassen?

danke für eure antworten

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.05.2010 um 22:00:29
Fresh Prinz
Warum fragst du nicht direkt bei Recaro nach?

Die Seitze sind für den E46 nicht bestimmt, deshalb wird das mit der Eintragung schwierig!
Link
Christian Sch.
Wenn es keine Originalsitze sind, müssen sie eine Genehmigung haben oder eingetragen werden.

Die Belegungserkennung ist kein Problem. Sie muss dann halt gebrückt sein, so dass der Beifahrerairbag immer zündet.
violett
Zitat:


Wenn es keine Originalsitze sind, müssen sie eine Genehmigung haben oder eingetragen werden.

Die Belegungserkennung ist kein Problem. Sie muss dann halt gebrückt sein, so dass der Beifahrerairbag immer zündet.

(Zitat von: Christian Sch.)




Das wär glaub sowieso ne gute Geschäftsidee: Den "Ersatz-Stecker" für die Sitzbelegungsmatte mit ABE! Was ich leuchtende Airbag-Lampen bei der HU hab...
Fresh Prinz
Zitat:

Das wär glaub sowieso ne gute Geschäftsidee: Den "Ersatz-Stecker" für die Sitzbelegungsmatte mit ABE! Was ich leuchtende Airbag-Lampen bei der HU hab...


Da hätte glaub ich BMW was dagegen ;)
Was die dann allein durch die E46 für Mindereinnahmen hätten^^
Christian Sch.
Wäre eine gute Geschäftsidee, da hast du recht :-)

Ich hätte bei der HU aber auch keine Bedenken, wenn die Matte gebrückt ist und die Airbaglampe ausgeht.....
violett
Zitat:




Ich hätte bei der HU aber auch keine Bedenken, wenn die Matte gebrückt ist und die Airbaglampe ausgeht.....


(Zitat von: Christian Sch.)




Bedenken hab ich da auch keine, weil ichs nicht weiß und das nicht nachprüfe...anders siehts aus bei Anfragen zwecks Eintragung!

Wir sollten uns dochmal erkundigen was so ne ABE Fahrzeugübergreifend kostet :-)) Villeicht hat sich das mit Arbeiten dann erledigt :-))
Christian Sch.
Bei einer Eintragung wäre ich mir nicht sicher..... Aber ich denke sogar dann würde ich es akzeptieren, da das Überbrücken der sitzbelegungserkennung ja nicht zu einer verschlechterung des Airbagsystems führt. Es führt halt nur zu mehr kosten beim Unfall. Oder siehst du das anders?

Und damit sollte es ja kein §19(2)-Fall sein, da keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Anders sieht es natürlich bei demontiertem Airbag bzw. Seitenairbag aus.
violett
Zitat:


Bei einer Eintragung wäre ich mir nicht sicher..... Aber ich denke sogar dann würde ich es akzeptieren, da das Überbrücken der sitzbelegungserkennung ja nicht zu einer verschlechterung des Airbagsystems führt. Es führt halt nur zu mehr kosten beim Unfall. Oder siehst du das anders?

Und damit sollte es ja kein §19(2)-Fall sein, da keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Anders sieht es natürlich bei demontiertem Airbag bzw. Seitenairbag aus.

(Zitat von: Christian Sch.)




Seh ich etwas anders! Da ist sicher irgendein Widerstand mit drin, der die Matte simuliert. Dann überbrückst du ja ein paar Kabel. Woher weißt du ob du das richtige überbrückst? Woher weißt du dass definitiv zu 100% der Airbag auch funktioniert bei einem Unfall! Also für mich wär das ganz klar §19/2...

Deshalb meinte ich ja die Sache mit der ABE, da wird der Stecker und die Funktion geprüft..
Christian Sch.
Zitat:


Woher weißt du ob du das richtige überbrückst? Woher weißt du dass definitiv zu 100% der Airbag auch funktioniert bei einem Unfall!

(Zitat von: violett)




Wäre die Überbrückung nicht richtig, würde das Steuergerät es erkennen und einen Fehler ablegen, so dass die Kontrolleuchte aufleuchtet....

Ich kann aber dein Argument auch nachvollziehen, denn eventuell ist ja ein Kontaktproblem in der Überbrückung oder Ähnliches....
daniel.krueger
@ Christian Sch.:

Eine nicht leuchtende Airbagleuchte sagt aber nichts darüber aus, ob so eine Bastelei einen besetzten oder unbesetzten Sitz simuliert. Zudem ist nicht geklärt, ob die EMV-Anforderungen gemäß ECE R10 erfüllt sind.