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El Cabron
Hauptthema:
Hallo Gemeinde,

als ich heute nach der Berufsschule zu meinem Auto ging, war ein Knöllchen an meinem Scheibenwischer. (übrigens mein erster)

Mir wird vorgewurfen, weniger als 5 m vor einer Kreuzung geparkt zu haben.

Da es jetzt etwas fusselig werden könnte, die Lage zu beschreiben, hab ich mal einfach eine kleine Skizze erstellt.

[URL=http://img405.imageshack.us/i/guhglers.jpg/][/URL]

Uploaded with [URL=http://imageshack.us]ImageShack.us[/URL]

Also wie man sehen kann, stand ich an einer Einbahnstraße. Außerdem ist das doch keine Kreuzung(?) Da man ja in die Einbahnstraße nicht Einbiegen kann und die Einfahrt zu den Lehrerparkplätzen ja auch nicht als Straße gezählt wird. Oder irre ich mich?

Weiß jemand ob der Vorwurf berechtigt ist? Ich will es nicht wahllos abstreit
El Cabron
http://img405.imageshack.us/i/guhglers.jpg/

Bild nochmal sry wegen doppelpost
Old Men
So etwas lernt man aber schon in der Fahrschule. 5m vor einer Kreuzung ""ODER"" Strasseneinmündung, (was ja hier der Fall ist) ist das Parken verboten. Wenn du dich jetzt daran hochziehen willst, daß es sich hier nicht um eine Kreuzung handelt, dann liegst du falsch. Auch an Strasseneinmündungen ist das Parken verboten. Zahlen und als Lehrgeld verbuchen. Ich denke du bekommst einen Bescheid in Höhe von ca. 10-15 €