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TR-Style
Hauptthema:
Hallo,

hatte vor ein paar tagen einen Unfall, mir ist einer hinten drauf gefahren.

Habe gleich einen Anwalt und eine Gutachter beauftragt, da das Fahrzeug erheblich beschädigt wurde.

Heute habe ich das Gutachten erhalten, folgendes steht drauf.



ohne MwST mit MwST

Reparaturkosten 8.376 € 9.968 €

Wiederbeschaffungswert 9.800 €
Steuerneutral

Restwert: 2.000 €
Wiederbeschaffungsdauer in Tage 14

Totalschaden: Ja.

Die Abrechnung kann auf Totalschadenbasis vorgenommen werden.


Meine Frage wäre, ich möchte das Auto nicht reparieren lassen, da Sich das nichtmehr lohnt.

Habe einen Käufer gefunden und will es verkaufen.

Was bekomme ich jetzt von der Versicherung ???? wie wird das gerechnet.
marueg
Steht doch alles genau aufgelistet:

Wenn du den Wagen selbst verkaufen willst bekommst du von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Im konkreten Fall also

9800 abzüglich 2000

7800 Euro werden von der Versicherung überwiesen.
sHQIPe
Und wenn er ihn nicht verkauft, kriegt er 8376 Euro.
Stimmt doch so oder?

Grüßle
shefket
Asko
Zitat:


Steht doch alles genau aufgelistet:

Wenn du den Wagen selbst verkaufen willst bekommst du von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Im konkreten Fall also

9800 abzüglich 2000

7800 Euro werden von der Versicherung überwiesen.

(Zitat von: marueg)




warum sollte er die Mwst ausgezahlt bekommen ??

meiner Meinung nach bekommst er nur den Nettowert abzüglich den restwert !

alsó 8300€ - 2000 = 6300 ..

und das Auto kannst behalten und selber verkaufen oder überlässt ihn der Versicherung für die 2000€
TR-Style

Ja das war auch meine Frage.

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert oder

Reparturkosten - Restwert - MwST



Old Men
Hier mal eine neue Aufstellung. 9800€ für den Totalschaden. Abzüglich restwert 2000€ ergibt nach Adam Riese 7800€ . Hier kommt der Wiederbeschaffungszeitraum von 14 Tage zur Geltung. Das heist auf gut deutsch, 14 Tage Nutzungsausfall für das beschädigte Fahrzeug. Ich weis jetzt nicht, in welcher Klasse dein Fahrzeug eingestuft wird, aber diese Position steht dir dann auch noch zu.
TR-Style

Ok habs verstanden

Vielen Dank
Gjoni20
wen jetzt ein käufer sich meldet der angenommen 4000€ bietet seitens der versicherung
dan bekommst du
5800€ von der versicherung
4000€ vom händler für das beschädigte auto.
und das auto ist weg.
Ist jetzt nur ein beispiel aber das hatte ich auch mal gehabt das die versicherung ein höheres angebot gemacht hat als der ermittelte restwert des gutachters.


playa44
Und wenn er es Reparieren möchte kriegt er 8367 € ausgezahlt oder wie?
marueg
Zitat:




warum sollte er die Mwst ausgezahlt bekommen ??

meiner Meinung nach bekommst er nur den Nettowert abzüglich den restwert !

alsó 8300€ - 2000 = 6300 ..

und das Auto kannst behalten und selber verkaufen oder überlässt ihn der Versicherung für die 2000€

(Zitat von: Asko)




Nein, da es sich um einen Totalschaden handelt wird hier der Wiederbeschaffungswert zu Grunde gelegt, nicht die Reparaturkosten.

Bei der Neuanschaffung eines Fahrzeuges ist ja. ggf., sofern beim Händler gekauft, auch wieder die MwSt. zu entrichten.
Christopher05
Zitat:


Und wenn er es Reparieren möchte kriegt er 8367 € ausgezahlt oder wie?

(Zitat von: playa44)




Hat er vorher die Märchensteuer gezahlt, kriegt er diese auch von der Versicherung wieder.
junior1985
er kann das auto behalten bekommt dann von der versicherung den wiederbeschaffungswert minus Restwert und kann dann versuchen das auto für z.b. 3500€ zu verkaufen. also 7800+3500=11300€
Und da du nicht schuld warst bekommst du auch die an und abmeldegebühren für dein neues auto bezahlt also gebühren + Nummernschilder. Zudem auch die Fahrtkosten die dir entstehen wenn du ein auto in der Region kaufen fährst also 30km hin +30km zurück=60km´*0,3€=18€