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Stulli
Hauptthema:
Hallo

Heute hatte ich einen netten Brief von der Polizei im Briefkasten..

Ich bin gefilmt worden das ich auf der Autobahn den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingahlten habe.
Vorgeworfen wird mir ein zu geringer Abstand von 20 Metern bei einer Geschwindikeit von 120kmh.

Nun soll ich ein Anhörungsbogen ausfüllen, meine Personal Daten angeben (obwohl sie die ja eh schon haben) und einen Haken setzen ob ich den Verkehrsverstoß zugebe oder abtsreiten will.

Nun da ich es wohl gewesen bin kann ich es ja zugeben, aber eigentlich würde ich das Video schon gerne sehen da es ja oft so ist das der Vordermann gebremst hat oder vor einem jemand einschert.

Da ich schon drauf schaue nicht zu nahe Auf zu fahren wundert es mich, es ist auch das erste mal das ich für sowas zur Kasse gebeten werde.

Kann ich den Video Beweis denn anfordern ?
Auch wenn ich den Verstoß zugebe oder muss ich ihn dafür erst abstreiten oder Einspruch einlegen ?
Hat da wer Erfahrungen ?

Schließlich war das am Nachmittag wo es Richtig zu geht wenn da jeder Fahrer Halber Tacho Abstand hält würde ja gar nichts mehr gehen, obwohl ich da nicht rumstreiten will ob 4 Auto Längen bei 120 zu wenig Absatnd ist, Gesetz ist halt Gesetz.
Würde nur gerne Ausschließen das vor mir nicht einer die Spur gewechselt hat....

Danke Erst mal
Schöne Grüße
Flo


Bearbeitet von: Stulli am 01.04.2010 um 18:31:06



Bearbeitet von: angry81 am 01.04.2010 um 19:21:33
angry81
du bekommst das video nicht, wenn dann kann ein anwalt das video und die daten einsehen. einspruch hat -ohne anwalt sowieso nicht- meist keinen erfolg. eventuell kann ein anwalt mess- oder eichfehler nachweisen, aber an der messung direkt wird es wohl nichts zu rütteln geben
-ocrim-
wurdest du denn auch direkt von den leuten aus dem verkehr gezogen und die konnten dich identifizieren? so wie du es schreibst, hattest du nur einen brief im briefkasten. wenn sie dich nach dem verstoß nicht angehalten haben und nirgends dein gesicht auf dem video zu erkennen ist, woher sollen die wissen ob du es wirklich warst? ;)
angry81
es gibt ein video, wo der fahrer zu erkennen ist. auf dieses spiel lass dich mal nicht ein, kenn das schon und endete, wie zu erwarten, mit einem a4 großen und gestochen scharfen ausdruck meines gesicht vom vorgeworfenen bild vor der richterin und ging negativ aus
liky
sofort ab zum anwalt, denn viele gerichte lehnen die ja vorerst verdachtsunabhängig gedrehten videos als beweis,

stichtwort: verletzung des rechts auf informelle selbstbestimmung. google mal danach. zu dem erhaltenen schreiben: nichts selber unternehmen, sondern mit dem wisch zum anwalt
Fogg
Bei uns läuft das ganze sogar doppelt ab.
Also es wird gefilmt und dazu noch geblitzt.

Hab das auch hinter mir... gab ordentlich Punkte aber ich musste wenigstens nicht laufen.

Bei den Sicherheitsabständen kontrollieren die schon recht genau, soll heißen das die darauf achten ob der der zu nah dran war nicht deshalb zu nah dran war weil einer vor ihn gezogen hat.

Ich würde sagen A-Karte und beim nächsten mal besser aufpassen.
Ich bin seit der Aktion geheilt und achte viel mehr auf meinen Abstand.
plop
Zitat:


sofort ab zum anwalt, denn viele gerichte lehnen die ja vorerst verdachtsunabhängig gedrehten videos als beweis,

stichtwort: verletzung des rechts auf informelle selbstbestimmung. google mal danach. zu dem erhaltenen schreiben: nichts selber unternehmen, sondern mit dem wisch zum anwalt

(Zitat von: liky)





son blödsinn..

wenn er zu dicht auffährt und dabei dann daraufhin gefilmt wird, dann ist das nicht "verdachtsunabhängig"

bezahlen und gut...

alles andere führt nur zu mehrausgaben...
Der_Gute
Hi,

ich oute mich mal ein wenig. Ich habe beruflich öfters mit Verkehrsdelikten zu tun.

Folgender Fall:

Hast Du zumindest Bildausdrucke beigefügt bekommen? Wenn ja, bist Du zu erkenne, oder nicht? Solltest Du keine Fotos dabei bekommen haben, dann würde ich diese erst anfordern. Grundsätzlich gilt, ich muss mich nicht selber belasten!
Wichtig ist, dass Du die Bereitschaft signalisierst, dass Du den Fahrer identifizieren willst. Daher kannst Du erst etwas sagen, wenn Du die Chance hast einen Tatbeweis zu sehen. Somit wäre meine nächste Frage, hast Du einen Zeugenfragenbogen oder Anhörungsbogen bekommen? Macht im OWI-Recht einen Unterschied.
Solltest Du erkennbar sein, dann geh zum Rechtsanwalt. Am Anfang freut er sich über einfaches Geld. Die oben genannten Fragen kannst Du selber klären ohne Dich zu belasten. Ab dem Punkt wo Du sicher bist das Du es bist, lohnt sich der Fachanwalt mit Verkehrsrecht.
Noch ein wichtiger Punkt ist, wann war der Verstoß? Wann hast Du das Schreiben faktisch erhalten? Hieraus leitet unser oberstes Gericht ab, dass man innerhalb von 14 Tagen im Regelfall den Fahrer aus der Erinnerung benennen muss. Danach nur in besonderen Umständen, z.B. super Bild.
Wie ein anderer Schreiber richtiger Weise geschrieben hat, sind die permanent gefilmten Überwachungen gekippt worden. Aber das sollte sich auch erst der Anwalt zu nutzen machen wenn Du erkennbar bist auf dem Bild.
Als Hinweis für ein mögliches Bussgeld:
Bei 2/10 des Tachoabstandes werden 4 Punkte fällig, 240€ und 2 Monate Fahrverbot.

Als Text für ein Bild würde ich folgendes sinngemäß schreiben.

Am 01.04.2010 habe ich Ihre Anhörung / Zeugenbefragung vom xx.03.10 erhalten. Da mein Fahrzeug einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung steht, kann ich durch die Angabe der Uhrzeit mit Datum und Tatort nicht sehr viel anfangen. Um den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren benötige ich eine Fotoprint von dem Fahrzeugführer. Daher kann ich zum jetzigen Stand weder den Verkehrsverstoß zugeben, noch kann ich den Fahrer benennen.
Sobald ich das Foto habe, werde ich mich in dieser Angelegenheit äußern.

Wäre ein Vorschlag von mir...

Anwalt würde jetzt erstmal wichtig Akteneinsicht nehmen wollen, dann wird er an Kleinigkeiten versuchen etwas fest zu machen. Ziel ist es von ihm die 3 Monatsfrist kaputt zumachen. Somit wäre dann der Fall verjährt...

Gruß
aNka
Zitat:




Ziel ist es von ihm die 3 Monatsfrist kaputt zumachen. Somit wäre dann der Fall verjährt...



(Zitat von: Der_Gute)





Gilt in dem Fall Hemmung bzw. Neubeginn der Verjährung nicht?
War immer der Meinung, dass während der "Beweisaufnahme" die Verjährungsfrist noch nicht beginnt.
Superstrose
Verjährungsfrist beginnt ab Tag des Verstoßes, wird aber durch Anhörung des Betroffenen verlängert.

Sollte der Betroffene nicht reagieren, steht (meistens) innerhalb der 3 Monate die Polizei vor der Tür, um den Fahrer zu ermitteln.
Stulli
HI

Sorry das ich jetzt erst schreibe, kam erst jetzt zum lesen eurer Antworten, Danke erst mal für die rege Anteilnahme.

Ich wurde nicht von denen aufgehalten, ich nehme an die haben mich wohl von einer Brücke gefilmt und dass ist eig. auch nicht ganz klar da nur die Km Marke auf der Autobahn angegeben ist die ich befahren habe.
Als Beweis werden ein Video und ein Foto aufgeführt, habe aber in dem Schreiben weder das eine noch das andere mitbekommen.

Naja es war mein Auto also ich habe keine Problem es zu zugeben das ich das war, auf dem Foto das sie als Beweis aufführen wird wohl nur mein Gesicht zu sehen sein und auf dem Video wohl der Verkehrsverstoß.

Auf dem Foto werde ich schon zu erkennen sein, nur den Verkehrsverstoß hätte ich schon gerne gesehen weil es ein Verkehrsreicher Tag war und es logischer weiße im zäh fließenden Verkehr so eine Sache ist mit den Abständen. Auf einer 3 Spurigen Autobahn wird ja auch fleißig die Spur gewechselt.

Und ich bin eigentlich kein Freund davon bei jedem Vorwurf gleich in die Tasche zu langen, würde schon gern bewiesen haben das ich so aufgefahren bin.
Sollte es so gewesen sein Zahle ich natürlich und habe kein weiteres Problem damit.

Nur als ich mal geblitzt worden bin kam ja auch gleich ein Beweisfoto mit, und es macht mich Stutzig das ich nicht aufgehalten worden bin, einen Fotoblitz hab ich auch nicht gesehen wo der Rotblitz doch deutlich zu erkennen sein sollte, bis neulich hab ich es zumindest immer "Deutlich" gemerkt wenn ich geblitzt worden bin.
Nach dem was man in den Medien sieht ist nach einem Video dreh immer eine Verkehrskontrolle angesagt oder irre ich mich da ?

@der Gute

Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten ohne Foto oder sonstige Beweismittel.
Es vergingen vom Verstoß bis zum Schreiben knapp 4 Wochen.

Dein Vorschlag Schreiben klingt recht vernünftig, das werde ich mir überlegen ;-)
Die Strafe stand übrigens dabei (weinger als 4/10 des halben Tachowertes) da kommen 100 Euro und 2 Points auf mich zu, jetzt nicht so das Drama....
Evtl red ich mal mit meinem Verkehrsrechtschutz ob die die Kosten für eine Beweislage Klärung übernehmen würden, ich selber werde es nicht da die Kosten wohl höher sein werden als das Bußgeld, die Punkte lassen mich eig. kalt da ich sonst keine stehen habe.

Und wenn ich Ehrlich bin knall ich dem Vordermann nie hinten drauf, nötige auch nicht dass ich vorbei gelassen werde aber "Gefühlt" sind 20 Meter bei 120kmh für mich nicht wirklich so nahe das es gleich Punkte geben muss, mein 328 bremst ja auch sehr gut ;-)
Da sollten sie sich eher die LKW mal greifen...Naja Spaß bei Seite...
Dachte halt bis jetzt immer das Halber Tacho nur eine Empfehlung ist und keine Vorschrift, naja so lernt man dazu ;-)

Werde in Zukunft auf jeden Fall besser aufpassen.
Danke euch !
LG
Flo

PS
Wegen "der verletzung des rechts auf informelle selbstbestimmung"

http://www.anwalt24.de/fachartikel/videomessung-verletzt-grundrechte-von-verkehrssuendern

http://www.webnews.de/http://ra-scheuten.net/news/videouberwachung-verfassungswidrig.html

Durchaus Interresant.


Bearbeitet von: Stulli am 02.04.2010 um 00:56:24

Bearbeitet von: Stulli am 02.04.2010 um 01:12:37

Bearbeitet von: Stulli am 02.04.2010 um 01:31:08
liky
naja, in den links stehts doch eindeutig drin. wenn du ne chance suchst, aus der nummer rauszukommen, dann genau so
Der_Gute
Hi,

@aNka

Nein im Owi Verfahren trifft dies eigentlich nie zu. Sollte sich im nachhinein oder während dessen ein Straftatbestand hinzugesellen, dann wird die Frist verlängert. Aber dann wird auch das Fachgebiet gewechselt von OWI auf Straftat. Somit wäre dann nicht mehr die örtliche Bußgeldstelle bzw. die Zentralverwaltung der Polizei zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft und die Polizei als ausführendes Organ.

@Stulli

2 Punkte gehen ja noch. Dann hatte ich den Tatbestandkatalog falsch gelesen, sorry. Jedoch würde es mich wurmen, einfach ein paar Punkte zu bekommen.
Ein Foto würde ich auf alle Fälle anfordern. Das ist Dein Recht. Meistens erhälst Du dann 3 - 4 Bilder die innerhalb eines kurzen Zeitabstandes Dein Fahren zeigen.
Nach 4 Wochen den Anhörungsbogen zu bekommen ist echt happig. Du hast für gewöhnlich 2 Wochen Zeit bis sie eine erneute Aufforderung schicken. Auch wenn im Schreiben nur 5 - 7 Tage als gewöhnliche Frist geben. Jedoch sind jetzt Feiertage und dadurch sind Fristen meistens großzügig. Warum hat sonst die Anhörung bis zum Tattag 4 Wochen gedauert? Also kannst Du selber schon ein wenig Zeit schinden. Am letzten Tag der Frist Brief losschicken, brauche Foto zu Identifiezierung der Person. Dann kommen 1-2 Tage Postweg dazu. Bis die Post beim Sachbearbeiter liegt und bearbeitet wird vergehen meistens locker 1 Woche, i.d.Regel eher 2-3 Wochen. Dann hast Du fast 2 Monate hinter Dir. Sollte das Foto super sein, kannst es zugeben, da Du selber sagst das Dir die Punkte aktuell nicht weh tun würden. Solltest Du doch anderer Ansicht sein, gibt es noch Möglichkeiten die Frist zu verlängern und die Sache ist durch. Jedoch kann es dann sein, dass Du ein Fahrtenbuch für 6 Monate führen musst.
Sollte das Foto nicht Top sein, so sagt das höchste deutsche Gericht, kann sich der Halter nicht auf das Erinnerungsvermögen mehr verlassen. Somit muss keiner falsch beschuldet werden. Daher rührt die Frist, dass eine Anhörung oder ein Zeugenfragebogen (wenn Fahrer auf jedenfall nicht Halter sein kann) dem Halter innerhalb von 14 Tagen zugehen muss. Die 14 Tagesfrist zählt nicht z.B. bei super Fotos. Danach muss die Ordnungsbehörde ermitteln und versuchen den Beweis anzutreten. Wichtig ist, dass Du zumindest glaubhaft machst, dass Du "helfen" willst den Fahrer zu ermitteln. :-)

Gruß
NoNaMe-01
Darf man fragen wo du gemessen worden bist !!!!
Mir ist das selbe passiert , A2 Landkreis Gifhorn 18m bei 127km/h am 25.02.2010 ......


mfg
Stulli
HI

Ja na Klar, ich wurde auf der A96 (München Richtung Lindau) gemesssen.
Jesses, du bist ja noch ein tick knapper dran gewesen, wenn ich richtig rechne bist du ja dann ganz knapp unter 3/10 des halben Abstandes.
Wollen sie deine Pappe für 4 Wochen haben ?
Mein Beileid !
Hast du denn ein Foto mit bekommen ?
Greets

@ der Gute

Danke für deine Ausführlich Hilfe, das Foto werde ich anfordern....
So aus Neugier, was die Toleranzen bei der Abstandsmessund sind weißt du nicht zufällig ?
LG
Flo
Der_Gute
Hi,

könnte ich in Erfahrung bringen. Habe gerade erst den Beitrag wieder gelesen. Sorry!

Gruß
NoNaMe-01
Herzlichen Glückwunsch .........

Habe mein bescheid bekommen !!! 193,50 tacken und 1 Monat laufen ! solche sachen sind genau so überflüssig wie Läuse , Zecken oder Flöhe ! Strafe , ok ! aber das ist ein wenig übertrieben ....
adorable*m82
Zitat:


Herzlichen Glückwunsch .........

Habe mein bescheid bekommen !!! 193,50 tacken und 1 Monat laufen ! solche sachen sind genau so überflüssig wie Läuse , Zecken oder Flöhe ! Strafe , ok ! aber das ist ein wenig übertrieben ....

(Zitat von: NoNaMe-01)




...wenn Du bei 127km/h und 18m Abstand mal aprupt bremsen musst ist das nicht mehr übertrieben. Also ich möchte so jemanden nicht im Kofferraum hängen haben.
Mich haben sie vor 7 Jahren auch auf einer BAB Abstand gemessen... weiß nicht mehr wieviel bei welcher Geschwindigkeit, aber als Schüler damals um die 100€ und 2 Punkte war schon knackig und seitdem pass ich auf den Abstand und wurde folglich nie wieder "erwischt".
Das ist auch der Sinn der Übung.

Grüße