HI
Sorry das ich jetzt erst schreibe, kam erst jetzt zum lesen eurer Antworten, Danke erst mal für die rege Anteilnahme.
Ich wurde nicht von denen aufgehalten, ich nehme an die haben mich wohl von einer Brücke gefilmt und dass ist eig. auch nicht ganz klar da nur die Km Marke auf der Autobahn angegeben ist die ich befahren habe.
Als Beweis werden ein Video und ein Foto aufgeführt, habe aber in dem Schreiben weder das eine noch das andere mitbekommen.
Naja es war mein Auto also ich habe keine Problem es zu zugeben das ich das war, auf dem Foto das sie als Beweis aufführen wird wohl nur mein Gesicht zu sehen sein und auf dem Video wohl der Verkehrsverstoß.
Auf dem Foto werde ich schon zu erkennen sein, nur den Verkehrsverstoß hätte ich schon gerne gesehen weil es ein Verkehrsreicher Tag war und es logischer weiße im zäh fließenden Verkehr so eine Sache ist mit den Abständen. Auf einer 3 Spurigen Autobahn wird ja auch fleißig die Spur gewechselt.
Und ich bin eigentlich kein Freund davon bei jedem Vorwurf gleich in die Tasche zu langen, würde schon gern bewiesen haben das ich so aufgefahren bin.
Sollte es so gewesen sein Zahle ich natürlich und habe kein weiteres Problem damit.
Nur als ich mal geblitzt worden bin kam ja auch gleich ein Beweisfoto mit, und es macht mich Stutzig das ich nicht aufgehalten worden bin, einen Fotoblitz hab ich auch nicht gesehen wo der Rotblitz doch deutlich zu erkennen sein sollte, bis neulich hab ich es zumindest immer "Deutlich" gemerkt wenn ich geblitzt worden bin.
Nach dem was man in den Medien sieht ist nach einem Video dreh immer eine Verkehrskontrolle angesagt oder irre ich mich da ?
@der Gute
Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten ohne Foto oder sonstige Beweismittel.
Es vergingen vom Verstoß bis zum Schreiben knapp 4 Wochen.
Dein Vorschlag Schreiben klingt recht vernünftig, das werde ich mir überlegen ;-)
Die Strafe stand übrigens dabei (weinger als 4/10 des halben Tachowertes) da kommen 100 Euro und 2 Points auf mich zu, jetzt nicht so das Drama....
Evtl red ich mal mit meinem Verkehrsrechtschutz ob die die Kosten für eine Beweislage Klärung übernehmen würden, ich selber werde es nicht da die Kosten wohl höher sein werden als das Bußgeld, die Punkte lassen mich eig. kalt da ich sonst keine stehen habe.
Und wenn ich Ehrlich bin knall ich dem Vordermann nie hinten drauf, nötige auch nicht dass ich vorbei gelassen werde aber "Gefühlt" sind 20 Meter bei 120kmh für mich nicht wirklich so nahe das es gleich Punkte geben muss, mein 328 bremst ja auch sehr gut ;-)
Da sollten sie sich eher die LKW mal greifen...Naja Spaß bei Seite...
Dachte halt bis jetzt immer das Halber Tacho nur eine Empfehlung ist und keine Vorschrift, naja so lernt man dazu ;-)
Werde in Zukunft auf jeden Fall besser aufpassen.
Danke euch !
LG
Flo
PS
Wegen "der verletzung des rechts auf informelle selbstbestimmung"
http://www.anwalt24.de/fachartikel/videomessung-verletzt-grundrechte-von-verkehrssuendernhttp://www.webnews.de/http://ra-scheuten.net/news/videouberwachung-verfassungswidrig.htmlDurchaus Interresant.
Bearbeitet von: Stulli am 02.04.2010 um 00:56:24Bearbeitet von: Stulli am 02.04.2010 um 01:12:37Bearbeitet von: Stulli am 02.04.2010 um 01:31:08