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T H E M A     R Ü C K B L I C K
psoli1
Hauptthema:
Habe folgendes Problem.

Ich hatte an meinem alten Wagen nen Hagelschaden mitte 2008. Der wurde auch beglichen.

Allerdings wie folgt:

Wiederbeschaffungswert meines Wagens vorm Unfall: 9287,80
Wert des beschädigten Autos: 5600
daraus folgt: 3687,80 Schaden (abzgl. Selbstbeteilung wurde dann ausgezahlt)

(Daten: Brief der Versicherung)

Dann fuhr mir im November 2009 ein Nachbar ins geparkte Auto.
Der Gutachter der diesen Schaden dann feststellen sollte, guckte sich auch das Gutachten vom Hagelschaden an.

Dort fiel Ihm dann auf einmal auf das die Versicherung ein Stundenlohn von 79€ in der Berechnung nahm, statt dem Stundenlohn von BMW (109€). Das dürfte die Versicherung nicht wenn ich keine Werkstattbindung abgeklärt habe. Er meinte aus diesem Grund sollte ich am besten nun zum Anwalt und das Gutachten nun noch anfechten, da die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Nun lass ich mir das Gutachten nochmals genauer durch. Nun fiel mir auf das der Schaden im eigentlichen Gutachten wie folgt aussieht:

Reperaturkosten: 4405,26 (ohne MwSt.) - 5242,26(inkl. MsSt.)
Wiederbeschaffungswert: 9287,80 (ohne MwSt.) - 9520,00 (inkl. MwSt.)

Restwert: 5600

Nun meine Frage, muss die Versicherung nicht mir die 4405€ auszahlen?

Bzw. wenn ein neues Gutachten berechnet wird, muss dann nicht noch mehr als diese 4405€ gezahlt werden?

Hoffe jemand kennt sich in dem Bereich aus und kann mir da weiterhelfen.