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T H E M A R Ü C K B L I C K
schnitte09 Hauptthema: |
Habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist einer Mietswohnung. Normalerweise hat man ja 3 Monate Kündigungsfrist. Können sich die 3Monate auch erhöhen wenn der Mietvertrag schon über mehrere Jahre besteht? Gibt es solche Klauseln im Mietrecht? Wäre schön wenn Ihr wie immer helfen könntet.:-) Danke schonmal. |
mb100 |
Für den Mieter als Kündigenden ändert sich nix, für den Vermieter verlängern sich die Fristen nach fünf und nach acht Jahren um jeweils drei Monate. Steht im 573c I BGB. |
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