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T H E M A     R Ü C K B L I C K
u-kay
Hauptthema:
hallo leute
die Sache ist folgende:
War mit meiner Freundin auf einem Großen Platz nennt sich bei uns "Volksfestplatz" wo jedes jahr das Volksfest stattfindet und natürlich dannach immer leer ist,naja ich dachte schon immer das es kein öffentlichler Verkehrsplatz ist auch nirgendswo verkehr ist,weder Schilder etc..war ich halt mal auf dem Beifahrersitz und meine Freundin wollte mal an Steuer ist auch grade in der Fahrschule aktiv hab mir halt gedacht ist ja eh kein Verkehr,kein öffentlicher platz ok..sie ist vill. 10 meter gefahren und schon blitz das blaulicht und die grünen kommen angefahren,haben wohl die ganze zeit gewartet.Freundin ist angehalten bin sofort ausgestiegen und schon war der Herr in Grün auf Fahrerseite,haben sie Fürhereschein Bla bla...bin dannach sehr wütend geworden und dene geschildert das ich schon immer weis das dies hier keine öffentlicher Verkehrsplatz ist und auch niewas davon gelesen habe das der platz auch zum öffentlichen verkehr nachgeschaut..naja wurde dann auch laut als er anfing mit straftat und so..naja haben dann halt meine Freundin die aussage gemacht das wir nicht wussten das dieser platz zum öffentlichen verkehr gehört da keine autos,einfach halt kein verkehr stattfindet und so..habe heute brief bekommen das ich auch ne aussage machen muss..an dem tag hat der polizist noch gemeint wenn ich vorher keine anderen Verstösse habe würde ich da sogar rauskommen weil ich es nicht wusste und so,wie weit das glaubwürdig war weis ich nicht. was kann ich tun habe ich chancen da einfach so rauszukommen? habe rechtschutz sollte ich mir nen anwalt nehmen?
danke für jeden rat
DerManager
Ich verstehe nicht ganz. Ist der Platz nun öffentlich oder nicht ? Hast du bzw. Ihr einfach nicht gewusst, dass er öffentlich ist ?

Wenn das so sein sollte, wirst du wohl ziemlich schlechte Karten haben. Die Sache ist eindeutig. Zum Anwalt kannst du trotzdem gehen.

Ist ärgerlich sowas !
u-kay
also wir haben gedacht das es kein öffentlicher platz ist aber doch einer gewesen..hmm das hört sich ja net gut an :( hatt der grüne dann gelogen oder wie er waren grad mal 10-20 meter..
schnitte09
Für die Polizei besteht dennoch der Sachverhalt/Tatverdacht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da ist denen egal ob das öffentlicher Straßenverkehr ist oder ein Platz wo kein Straßenverkehr ist. Da dort wo Ihr gefahren seit dennoch ein öffentlicher Platz ist muss sie mit einer Anzeige rechnen. Soweit ich weiß darf man das nur auf eigenen Privatgrundstücken machen. Eigentlich sollte man in so einer Situation nie eine Zeugenaussage machen sondern es schriftlich schildern zu einem späteren zeitpunkt. Ich würde mir einen Anwalt nehmen.
Fogg
Es gibt nur 2 Möglichkeiten legal ohne Schein zu fahren, das wäre ein Privatgrundstück wo keiner sonst drauf kommt (abgesperrtes Firmengelände, Kiesgrube die nicht zugänglich ist usw) oder der Verkehrsübungsplatz.

Die Polizei hat also Recht das es fahren ohne Fahrerlaubnis ist, das ist nicht so ganz prickelnd und könnte ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.
SanjaST464
also geh zum anwalt.....wenn du glück hast und der richter kann sich in
deine bzw eure lage gut versetzen, kommt ihr mit ner kleiner strafe wohl dovon.... .
hängt aber von fall zu fall ab....jeder richitr ist anders..... .

bei meinem cousin wars genau so.....und der durfe seinen lappen 3minate später machen....
und sein vater (der nebendran saß) musste seinen lappen für einen mon abgeben....

wie gesagt, von fall zu fall.......
und anwalt is wichitig.....
maddin[21]
hi

denke auch ihr beide solltet euch einen anwalt nehmen.

fahren ohne Fahrerlaubnis könnte für euch beide böse enden.

siehe

und erst recht im Bezug auf den Führerschein deiner Freundin, sollte die ganze Geschichte amtlich werden könnte es passieren das ihr der Führerschein erst einmal für eine gewisse zeit versagt wird!

wäre ärgerlich. also auf jedenfall zum Anwalt!

gruss maddin



herr_welker
Da sie gerade in der Fahrschule ist, hätte sie wissen müssen, das sie nicht fahren darf.

Es kann also durchaus sein, dass sie den Führerschein später machen muss.
Ich würde euch auch einen Anwalt empfehlen.

Bist du im ADAC? Da hast du Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung.
Da es aber eigendlich um deine Freundin geht, würde ich es sich um eine Kulanzleistung handeln. Aber Fragen kostet nichts.
u-kay
wie gesagt wir wussten nicht das der platz öffentlich ist da ja nur dort ein volksfest stattfindet bzw kein verkehr garnichts ist so ein steiniger weg,kann ich mir irgendein anwalt aussuchen oder muss ich meine rechtschutzversicherung fragen? auf die frage vorhin die aussage meiner freundin wurde schon schriftlich festgehalten ich werde die nächsten tage gebittet dort hinzugehen und meine aussage zu machen..was mich ärgert wir waren auf keiner strasse wo autos fahren garnichts steiniger platz wo nichts ist die haben glaub ich nur darauf gewartet....
herr_welker
Ähm. Hast du eine Anwalt Hotline? Sowas bieten manche Rechtsschutzversicherungen an. Da könnte man anrufen. Die geben erste Hinweise und sagen dir einen Anwalt in deiner Nähe.

Im Normalfall versichert die Kfz-Rechtsschutzversicherung den Fahrer. Also deine Freundin.

Aber nicht das die Rechtsschutz dich als Versicherungsnehmer in die Haftung nimmt. Immerhin müsstest du ja auch wissen, das sie nicht fahren durfte.

Eine verzwinkte Sache.
Ich würde mir einen Anwalt suchen und mal zu dem hingehen. Nimm deine Police mit und dann schau mal was der sagt.
Sooo teuer ist eine Erstberatung nun auch nicht. (selbst wenn man die zahlen muss)

Wenn du eine SB hast, dann musst du ja sowieso erstmal zahlen.

Bearbeitet von: herr_welker am 25.01.2010 um 18:41:53
Gr33nAcid
Zitat:


wie gesagt wir wussten nicht das der platz öffentlich ist da ja nur dort ein volksfest stattfindet bzw kein verkehr garnichts ist so ein steiniger weg...

(Zitat von: u-kay)




Ist halt dein Pech. Dann muss man sich eben vorher schlau machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Normal läuft das jetzt so ab:

Du bekommst ne Anzeige, weil du geduldet hast, das jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt.

Deine Freundin bekommt ne Anzeige, weil sie ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, egal wie weit, 1 cm, einen Meter, ein Km, ganz egal. Konsequenzen sind hier evt verlängerte Probezeit oder generelles Verbot für eine bestimmte Zeit die Fahrerlaubnis zu erlagen.

Evt bekommt der Halter des KFZ sofern du das nicht bist auch noch ne Anzeige wegen Duldung.

Das rauszukommen wird schwer. Erstmal abwarten, was die Behörde macht, die bei euch für den Verkehr verantwortlich ist. Die Polizei leitet das ja nur weiter.

Bearbeitet von: Gr33nAcid am 25.01.2010 um 18:48:24
Oweidekai
Der Platz ist doch von der Brücke zu sehen und da fährt normal kein Mensch rum. Desweiteren ist das grad mal höchstens 1KM vom "Nest" der grünen entfernt.... Dort so ne Aktion zu machen, ist einfach nur dumm! Denk mal drüber nach, wirst mir sicher recht geben.
Tubs
Zitat:


Bla bla...bin dannach sehr wütend geworden und dene geschildert
(Zitat von: u-kay)




Das war ein Fehler!
Was woltest du erreichen? Zeigen wer der Stärkere ist oder auf menschlicher Ebene das Bestmögliche aus der Situation, in der du nun mal nicht gerade das Unschuldslamm bis, machen?

Made Of Steel
Würde mir in dem fall auch rechtsinfos vom anwalt holen.
Ggf. steuert deine freundin sogar auf eine (zeitweise) führerscheinsperre zu.

Was mir nicht ganz klar ist:

Wenn ihr beide der meinung wart, dass das kein öffentlicher platz ist, auf welchem auch kein "verkehr stattfinden" *ggg*, warum wart ihr dann da drauf und wolltet auto fahren?

Das heisst ja im umkehrschluss ihr seit bewusst ohne zustimmung auf einen privatplatz gefahren auf welchem keine autos fahren sollen / dürfen.


Sone denkansätze könnte die Polizei auch haben.
Evolution
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und das ist das was du vor Gericht auch gesagt bekommen würdest.

Wieso sollte man sich auch auf Aussagen wie "Ich hab das nicht gewusst.." verlassen/stützen?
Dann würde jeder der nen Bock geschossen hat, das selbe sagen und wer hätte am Ende recht?

Ist blöd, aber leider die Realität.
coupe_e36
hey u -kay.

ich hab auch aufem volksfestplatz auch en kumpel fahren lassen und der hats auto auch noch an die laterne gesetzt^^(den kennst du vielleicht angelo c.) dort ist gleichzeitig ne fahrschule rumgefahren und der penner hat dann die polizei gerufen.

also ende vom lied war das ich garkeine strafe bekommen habe und er hat auch keine führerscheinsperre bekommen. er musste nur die laterne zahlen und mein auto natürlich.
u-kay
hey coupe36

aber die polizei war ja nicht da oder als er gegen die laterne gefahren ist? weil bei uns kam sie ja genau entgegen und bei euch kam sie wohl erst als das passiert hast also haben sie euch dabei ja net erwischt? ja ich werde mal bei meiner rechtschutz anrufen hab glaub ich auch noch ne SB wenn ich die schon selber zahle bringts ja auch net viel oder...hab am freitag den termin zur aussage..
Matthes3302
sprich mal mit dem fahrschulleher ob er sie nicht schnell durch die prüfung bringen kann.
dann kann sie noch schnell den lappen machen bevor sie ev 2 jahre gesperrt wird.
war bei uns jedenfalls damals so.
Macianer
Zitat:


hey u -kay.

ich hab auch aufem volksfestplatz auch en kumpel fahren lassen und der hats auto auch noch an die laterne gesetzt^^(den kennst du vielleicht angelo c.) dort ist gleichzeitig ne fahrschule rumgefahren und der penner hat dann die polizei gerufen.

also ende vom lied war das ich garkeine strafe bekommen habe und er hat auch keine führerscheinsperre bekommen. er musste nur die laterne zahlen und mein auto natürlich.

(Zitat von: coupe_e36)




Wie bitte?

Wenn du/ihr einen Fehler machst/macht sind natürlich nur alle anderen Schuld...ja nee..iss klar
E36-Freak
Was ist verwerflich , wenn ein "Penner" die Polizei ruft, weil jemand keine Ahnung vom Autofahren hat und gegen die Laterne fährt?

Ich glaube man selber als Geschädigter wäre auch froh, wenn einem jemand als Beispiel in den Vorgarten fährt und ein 3. die Polizei anruft, weil man es selber nicht gemerkt hat.

Ob ein Verkehrsraum öffentlich oder nicht öffentlich ist oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab....

Wenn jemand also ungehindert auf einen Parkplatz fahren kann und dieser nicht durch eine Schranke oder irgendeinen anderen Absperrmechanismus verschlossen ist, der die Einfahrt unmöglich macht, dann ist das erstmal öffentlich...

dazu gehören als Beispiel auch Parkplätze von Baumärkten und Tankstellen.

Ob es nachher vor Gericht auch so eingestuft wird, steht auf einem ganz anderen Blatt, da spielen die Gesamtumstände eine Rolle.

Also grundsätzlich Aussagen wie "passiert nix" zu treffen, ist wohl mehr als naiv.
maddin[21]
Zitat:


sprich mal mit dem fahrschulleher ob er sie nicht schnell durch die prüfung bringen kann.
dann kann sie noch schnell den lappen machen bevor sie ev 2 jahre gesperrt wird.
war bei uns jedenfalls damals so.

(Zitat von: Matthes3302)





würde nicht vor einer strafe schützen, die unter umständen ein fahrverbot nach sich zieht.
da der tatzeitpunkt ausschlaggebend ist.
und zum tatzeitpunkt hatte sie kein führerschein!


gruss martin
Matthes3302
ein fahrverbot is besser als 2 jahre führerscheinsperre.
unser fahrschullehrer hat damals gesagt. wer probleme mit der polizei bekommt weil er ohne führerschein fährt der soll fix bescheid sagen damit man den weg zum schein beschleunigen kann. also wird wohl was dran sein. wenn du danach 3 monate fahrverbot bekommst finde ich das besser als 2 jahre garkeinen führerschein.
außerdem hast du den führerschein dann ja schon. da können sie einem ja schlecht den erwerb dieser sperren. und wenn du sagst der tatzeitpunkt zählt. zu diesem zeitpunkt hatte sie ja keinen führerschein, dann dürfte man ihn ihr ja theoretisch auch kein fahrverbot erteilen.
Matthes3302
ein fahrverbot is besser als 2 jahre führerscheinsperre.
unser fahrschullehrer hat damals gesagt. wer probleme mit der polizei bekommt weil er ohne führerschein fährt der soll fix bescheid sagen damit man den weg zum schein beschleunigen kann. also wird wohl was dran sein. wenn du danach 3 monate fahrverbot bekommst finde ich das besser als 2 jahre garkeinen führerschein.
außerdem hast du den führerschein dann ja schon. da können sie einem ja schlecht den erwerb dieser sperren. und wenn du sagst der tatzeitpunkt zählt. zu diesem zeitpunkt hatte sie ja keinen führerschein, dann dürfte man ihn ihr ja theoretisch auch kein fahrverbot erteilen.
u-kay
also meine freundin ist noch etwas entfernt von der praktischen prüfung daher fällt das schonmal weg leider
ich hoffe meine aussage wird etwas dazu beitragen etwas milderes bekommen könnte ich mehr net leisten meinen lappen ab zu geben höchstens 1 monat(kann ich ja dann im urlaub abgeben) hioffentlich keine geldstrafe oder so..
schnitte09
StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
(Quelle: StVG)

"Regelstrafen" bei Ersttätern: (abhängig vom jeweiligen Bundesland)

Zur Zeit in Ausbildung bei einer Fahrschule: 5 - 10 Tagessätze
Kurzfahrt 10 - 20 Tagessätze
mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis: 30 Tagessätze, sowie eine Sperre von 6 Monaten
nach Entzug der Fahrerlaubnis: 20 - 60 Tagessätze sowie eine Sperre von 6 Monaten
innerhalb der Sperrfrist zB. Nach Drogen- oder Trunkenheitsfahrt: Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

Wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt Tagessätze angeordnet.


Deine Freundin kann sich ebenfalls auf eine Sperre des Führerscheinerwerbs einstellen. Sie wird eine Sperre von min. 2 Jahren erwarten müssen und kann damit ihren Führerschein erstmal auf Eis legen, da sie weder zu Theorie noch Praxis zugelassen werden wird.


marco
Zitat:


Was ist verwerflich , wenn ein "Penner" die Polizei ruft, weil jemand keine Ahnung vom Autofahren hat und gegen die Laterne fährt?

(Zitat von: E36-Freak)





weil das nix anderes ist als petzen. man kann ja versuchen dass man sich zuerst mal ohne polizei über den schaden einigt. man kann ja als geschädigter so nett sein und den verursacher eine unnötige strafe ersparen wenn er sich einsichtig und korrekt verhält....
hört doch mal mit dem kindergarten auf, jeden wegen jeden scheiss anzeigen zu wollen, denn auf der anderen seite regt ihr euch über die tausenden unnötigen gesetze auf die genau aus diesem grund entstehen!


Zitat:


Ob ein Verkehrsraum öffentlich oder nicht öffentlich ist oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab....

Wenn jemand also ungehindert auf einen Parkplatz fahren kann und dieser nicht durch eine Schranke oder irgendeinen anderen Absperrmechanismus verschlossen ist, der die Einfahrt unmöglich macht, dann ist das erstmal öffentlich...

dazu gehören als Beispiel auch Parkplätze von Baumärkten und Tankstellen.

Ob es nachher vor Gericht auch so eingestuft wird, steht auf einem ganz anderen Blatt, da spielen die Gesamtumstände eine Rolle.

Also grundsätzlich Aussagen wie "passiert nix" zu treffen, ist wohl mehr als naiv.

(Zitat von: E36-Freak)





also weiß nicht ob das bei euch in D anders ist, aber nur weil kein schranke o. ä. da ist, heisst das noch lange nicht das der platz öffentlich ist! so ist der parkplatz eines baumarktes, geschäftes etc. privatgrundstück wo die polizei mal nix zu sagen hat, ausser der rechtmäßige besitzer erstattet anzeige.
bei uns daheim ist das grundstück auch nicht eingezäunt und vor der einfahrt ist kein tor. ist jetzt unsere einfahrt/grundstück auch öffentlich deiner meinung nach?


marco
E36-Freak
Erfahrungsgemäss gibt es hinterher meistens immer Probleme mit dem Schadensanspruch, das ist meine Erfahrung (und da gibts reichlich von). Das geht schon meistens damit los, das die Versicherung bei sowas Mucken macht und der Schädiger keinen Bock hat, die Kohle aus der eigenen Tasche zu löhnen. Dann wird meistens hinterher der Schadenverlauf anders dargestellt pp..

In dem geschilderten Fall ist vielleicht der Platz nicht öffentlich, aber die Laterne schon- nämlich das Eigentum der Stadt, Kommune pp.. Die ist nachts nicht erreichbar...also wie willst Du da ohne Polizei den Schaden regulieren, um Dich nicht der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen?

Wird unterschieden zwischen tatsächlich und rechtlich öffentlich...

Der Einzelfall ist entscheident...sicherlich ist ein Privatgrundstück, also eine unbefestigte Auffahrt zu einem Haus auch ohne Schranke nicht öffentlich...es sei denn es besteht ein Zusammenhang aus dem öffentlichen Verkehrsraum heraus (also wenn Du von der Straße auf das Grundstück abgebogen bist)

Der Platz eines Baumarktes (ohne Schranke) ist tatsächlich öffentlich, auch ausserhalb der Geschäftszeit.

Wie gesagt: Wie der Richter in einem Einzelfall entscheidet, steht auf einem anderen Blatt

Doc. Watson
So... schalte ich mich auch mal kurz ein

@Marco: Keine Ahnung, aber erstmal dagegen wettern...
Du solltest den Beitrag vom Freak nicht anzweifeln, der ist wie ich bei der uniformierten Behörde und wir wissen schon, wovon wir reden.

Zitat:

so ist der parkplatz eines baumarktes, geschäftes etc. privatgrundstück wo die polizei mal nix zu sagen hat, ausser der rechtmäßige besitzer erstattet anzeige.




Bsp:
Ein OBI-Parkplatz ist natürlich Eigentum vom OBI und damit Privateigetum. OBI bestimmt diesen Parkplatz aber als "für jedermann zugänglich", damit "jedermann" als Kunde auf diesen Parkplatz fahren kann. Damit wird er zum rechtlich-öffentlichen Verkehrsraum.

"Privater Verkehrsraum" besteht nur dann, wenn nicht "jedermann", sondern NUR ein bestimmter Personenkreis z.B. durch Schlüssel für ein Tor oder durch ein Schranke auf das Gelände fahren kann.

Eure Einfahrt ist privater Verkehrraum, weil ihr sie ja nicht für "jeden" zur Verfügung stellt. Die Bestimmung ist quasi nicht-öffenlich.
Wenn aber jm. vom öffentlichen Straßenverkehr mit seinem Auto auf eure Einfahrt fahren kann, um dort z.B. zu wenden, würde es wieder zu einem Polizeifall werden.

Und ich weiß auch schon, wer sofort die Polizei rufen würde, wenn dein Auto auf der Einfahrt steht, jemand von der Straße auf eure Einfahrt fährt und gegen dein Auto rauscht.

*Kopfschüttel*

Gr33nAcid
Türlich ist der Parkplatz eines zB Baumarktes öffentlich, sonst dürfte da keine drüber fahren oder sein auto abstellen.

dass der dem baumarkt gehört, ist ja wohl klar. und wenn da was passiert, hat die Polizei sehr wohl was zu sagen.

Ich finde das mit der Polizei rufen vollkommen gerechtfertigt, zum Glück gibt es noch Leute die nicht weggucken!

Wenn ihr zu deppert seid, um Auto zu fahren, euer Pech.
Turbotomek
Hey ja ein heikles Thema vorallem auch für deine freundin, sie kann den führerschein vieleicht garicht mehr zuende machen . Wenn du Rechtschutz hast nimm dir aufjeden fall ein anwalt, denn recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene paar schuhe.
u-kay
fals es noch jemanden intressiert der fall wurde eingestellt nach 2 monaten warte zeit..nochmal glück gehabt
Fogg
joa und beim nächsten mal vorsichtiger... ist ja noch mal gut geganen ;-)