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T H E M A     R Ü C K B L I C K
eddy41
Hauptthema:
Servus zusammen.

Möchte euch mal was fragen.

Ich habe im Mai 09 mein Winterauto Fiat Uno 1.0 bj.91 für 200€ verkauft.
Als Bastler Fzg ohne Gewährleistung,ohne Garantie und Rückgaberecht.
Nun kommt der Hammer.
Ende september bekomme ich vom Käufer seinem Anwalt ein Brief das er vom Kaufvertrag zurück treten möchte weil erhebliche Mängel am Fzg sind.(hinten Dom durchrostet,nur Dämpfer).
Geltend also 200€ Fzg+KFZ Steuer 1jahr+Versicherung 1jahr,+Kennzeichen+Anmeldegebühren.Also knappe 800€.
Da es sich hier in meinen Augen um ein Schrott Auto handelte und wir unter Zeugen waren,habe wir kein Schriftlichen Vertrag gemacht.Mündlich sagte ich ihm das wie oben geschrieben.
Man hat den rost schon von aussen gesehen(mal ehrlich,Fiat Uno ohne rost??!!!!).
Er hat das Fzg besichtigt,probegefahren und wollte das Fzg gleich haben.
Ich habe ihm gesagt das dass Auto fahrbereit sein,neue Bremsen komplett hat und das vorne das Radlager defekt sei.
Nun war ich im Dezember vor Gericht und da warf sein Anwalt mir vor das ich die schäden verheimlicht hätte und ich hätte gesagt das Fzg wäre rost frei :-).u.s.w
Richter machte ein gegenangebot von 500€.Ich sagte nein und das ich kein cent zahlen werde.
Nun der Hammer heute,schau in den Briefkasten und lese den Brief vom Gericht.
Der ach so schlaue Richter verurteilt mich die knapp 800€ zu zahlen.
Hallo wo leben wir.Ich bin eine Privat Person und die zeitspanne vom Kauf und der Klage sind ein halbes Jahr.
Der Käufer hat ja auch noch Prozesskostenhilfe beantragt und gewilligt bekommen(Harz4).
Was erwartet man von einem Auto wo KM unbekannt,18 jahre alt und schon der rost von aussen sichtbar ist.Für 200€ kauf ich mir nicht mal ein satz reifen.
Werde wohl jetzt mein RA einschalten müssen.

Bearbeitet von: eddy41 am 07.01.2010 um 22:26:49
Lucky-Slevin
was ich mich immer wieder frage...

Es gibt Leute, die verzichten wegen ein paar Minuten Arbeit auf einen Kaufvertrag und wundern sich dann über solch ein Ergebnis.. Und zum Schluss sind wieder die anderen schuld -.-


mfg
Lucky-Slevin
BMW-323-M
bei allem beileid , da biste selber schuld keinen kv zu machen so haste die arschkarte wenn der richter die arglistige täuschung anerkennt!
eddy41
Von wo soll ich wissen das der Wagen unter der Verkleidung rostet.Man hat es nicht mal von unten gesehen.
Mündlich ist auch bindend.
Ich bin doch nicht verpflichtet das Fzg.nach so einer langen zeit zurück zu nehmen.Man hat unter bestimmten voraussetzungen das recht das Fzg innerhalb von 2 Wochen zurück zu geben.
Zeugen sind auch vorhanden.
Ob Schriftlich oder Mündlich,es geht hier um fakten.
stefanh
Und da Hartz4 Typen die Gerichtskosten erstattet bekommen machen die sich auch noch einen Spass draus und versuchen durch so einen Scheiß überall noch Kohle rauszuholen. Ich kann dich verstehen ist echt zum Kotzen!
eddy41
Der Typ kann kaum deutsch(bin selber ausländer),sieht aus wie ein .....und dann kann müssen wir Steuerzahler noch die Kosten tragen für solch ein ding.
Das ist was mich so tierisch auf die palme bringt.Ich würde die Klage abweisen und fertig,aber nein man genehmigt denen alles.
Ok,manch einer kann nichst dafür das er Harz4 empfänger ist.
Ich lebe echt im falschen Land.
Wo ist den die gerechtigkeit geblieben.Kein mensch hat ihn gezwungen das Fzg zu kaufen,er hatte die möglichkeiten das Fzg zu begutachten und von mir aus zu ADAC gehen.
Ich habe mir ein tag Urlaub genommen und noch die Fahrtkosten zum gericht,abe rmir tut das keiner ersetzen.
Als Arbeiter bist hier echt der letzte.
Ich bin ja kein schwein,hätte er nicht solche dummen äusserungen gemacht und solche lügen von wegen ohne rost,dann hätte ich der armen seele 200€ und ihm die karre geschenkt.Aber aus Wut und ergeiz sagte ich kein Cent.Lieber steck ich 1000€ dem Staat(Gericht) in den Arsch,anstatt so einem Halunken geld zu geben.
Bin seit heute auf 180.Am liebsten würde ich jetzt sofort dem den Fiat über sein Kopf ziehen.Dann zahl ich gerne schmerzens geld.
theblade
Zitat:


Geltend also 200€ Fzg+KFZ Steuer 1jahr+Versicherung 1jahr,+Kennzeichen+Anmeldegebühren.Also knappe 800€.
(Zitat von: eddy41)




Boahh wie dreist das ist! Gleich als du ein Gerichtstermin gehabt hast wäre mein erster Weg zum Anwalt!
eddy41
Ich war bei meinem RA.Kein sorgen,da kommt er nicht durch.Daher bin ich auch aus jucks alleine hin um mir die lachplatte an zu sehen.
Nun habe ich das rum gerenne.
Ich gehe bis zu obersten landgericht wenns sein muß.
Morgen gleich zum RA.
Ich muß grad runter kommen,sonst weiß ich nicht was ich sagen/tun soll.
Wir reden hier über ein 200€ Karre.
Meine Bremsen am Audi kosten ohne arbeit schon 730€ und der Pisser will Geld raushauen.
Da gehört doch ein riegel davor geschoben.
Heitzer41
Mir gehts zz genauso bekamm Post vom Anwalt wegen Sachmängelhaftung ect.......habe es einfach ignoriert mal sehn was follgt ! Selbst bei ein Kaufvertrag biste ni aufen sicheren zwecks Arglistische Täuschung/Betrug....
nismo.2008
Boa kann dich nur all zu gut verstehen !

Würd mal jetzt die nächst höhere Instanz anpeilen und auf volles Arschloch machen !

Hat der Affe überhaupt Gutachten oder Fotos von dem Wagen kanpp nach dem Kauf ?

Ich würd mich auf seine Geschichte einlassen und behaupten ja der Wagen sah beim Kauf Tipp - Topp aus funktionierte wie frisch ausm Werk und weiter ?

Kann er Beweisen dass die Mängel zum Kaufzeitpunkt da waren ?

Niemand kann von dir verlangen dass du dich mit Autos auskennst und Ihm auch nur irgend etwas bei dem Kauf vermittelt hast , sag aus er hätte sich das Auto beim Kauf ansehen lassen können , liegt in seinem Interesse und hätte Ihm den Zustand des Autos genauer gezeigt , hat er nicht gemacht , Auto sah wie neu aus facto Gekauft wie gesehen und basta.

Was er mit dem Auto von Mai bis Sep gemacht hat liegt nicht in deiner Macht und hat dich nicht zu kümmern.
Old Men
Du schreibst, vom Kauf bis zur KLAGE sind mal gerade 6 Monate vorbei. Wieso dann in der Klage die Forderung KFZ Steuer und Versicherung für 1 Jahr. Hier ist doch etwas OBERFAUL!!!
mb100
Zitat:


Würd mal jetzt die nächst höhere Instanz anpeilen und auf volles Arschloch machen !

(Zitat von: nismo.2008)




... ne wunderbare Taktik, wenn man nen Prozess auf Teufel komm raus verlieren will.


Ich vermute mal: Dir, eddy, hat niemand den Gewährleistungsausschluss abgekauft. Weil Du musst ihn ja beweisen. Von arglistiger Täuschung war wahrscheinlich weder bei Dir im Urteil die Rede noch wird bei Dir, Heitzer, davon die Rede sein. Die nachzuweisen wird nämlich verdammt schwer; darauf stürzt man sich eigentlich nur, wenns sonst keine andere Möglichkeit mehr gibt. Dass man die Klage vorsichtshalber auch darauf mit stützt: ok, würd ich wohl auch machen...

Und, Heitzer: einfach abzuwarten würd ich eher net machen. Könnte ganz übel nach hinten losgehen...

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 00:03:04
Nicore
Steht doch nun Aussage gegen Aussage, oder nicht?

Der Käufer bzw. sein Anwalt behauptet das eddy41 ihm
was verheimlicht hätte und hat keinen Beweis.

eddy41 kann doch erklären das er den Käufer bei Übergabe
auf alles hingewiesen hat. Einen Nachweis dafür gibt es
natürlich auch nicht.

Von daher... auf welcher Grundlage wird er nun verurteilt?!
Zumal die Forderung in Punkto Steuer + Versicherung für ein
Jahr auch lächerlich ist... die bekommt man anteilig zurück wenn
der Wagen abgemeldet wurde. Ich bezweifle auch stark das
der Käufer in seiner finanziellen Lage für ein Jahr im Voraus
bezahlt hat.
Oweidekai
Die Story ist ja echt der Hammer.
Vor allem, daß du ihm die KFZ-Steuer sowie die Versicherung bezahlen sollst.
HALLO? Wer hatte den das Fahrzeug die Zeit auf sich versichert und ist mit der Kiste 6 Monate durchs Land geeiert?
Da kein schriftlicher Kaufvertrag besteht, könnte ich mir Vorstellen, daß du das Fahrzeug zurücknehmen musst. Alles andere ist jedoch sein Problem (oder hast du ihn dazu gezwungen das Auto anzumelden, zu Versichern und zu fahren? Der könnt ja noch was draufsetzen und gleich die Spritkosten erstattet haben wollen.
Was da für Staatsgelder fliesen, wegen nem haufen Müll von 200,-€.... ich kapier das Rechtssystem nicht mehr.
eddy41
Er kann angeblich das Fzg nicht abmelden weil er keine unterstell möglichkeit hat.
Ich würde ihm die 200€ geben und den Fiat zurück nehmen.aber dann muß er mir auch benutzungs kosten zahlen.Den jetzt sind 8 monate rum und er eiert mit MEINEM Auto rum wenn ich es zurück nehmen sollte.
Ich sage doch,Unser Rechtsstaat hat die Würfel falsch geworfen.Dem ehrlichen Bürger die Finger verbraten und dem lieben Faulen Hund alles in arsch schieben.
Von wo soll ich wissen was der mit dem wagen machen will beim Verkauf.Ich sagte ja auch zum schlachten oder Herrichten.Ich kann ihm doch net die Augen öffnen beim Kauf.
Die Leute erwarten für Scheiße Gold.
Er war also 6 monate lang Fahrbereit und jetzt braucht er wohl geld.
325 eckes
Blöde frage
hatte der noch tüv?
wenn nein dann steht doch die werkstatt in der pflicht da das ein schwerer mangel ist.
und wie kann man ein auto ohne KV überhaupt anmelden?
bei uns in ö. geht das nicht
zum. nicht bei meiner versicherung.
Nicore
Zitat:


Ich würde ihm die 200€ geben und den Fiat zurück nehmen.aber dann muß er mir auch benutzungs kosten zahlen.Den jetzt sind 8 monate rum und er eiert mit MEINEM Auto rum wenn ich es zurück nehmen sollte.

(Zitat von: eddy41)




Ich glaube das ist wohl das beste was Du anbieten kannst und
mit dem Nutzungsabzug auch Dein Recht... glaub ich.
Diese optionalen Kosten wie Versicherung + Steuern, Anmeldung
und Kennzeichen sind doch nicht Dein Bier.

Halte uns auf dem laufendem...
Gr33nAcid
es gilt doch ohne kv: gekauft wie gesehen oder nicht?
sandro320i
Nur wenn es mündlich so vereinbart wurde, dann ja.
Du kannst mündl. alles vereinbaren.
Problem ist nur wie hier, wie willst sowas beweisen.
kris72
Jetzt mal ehrlich: ich kann Deinen Aerger verstehen.

Was ich aber nicht verstehen kann: warum bist Du nicht schon damals, als Dir die Klage zugestellt wurde zu Deinem RA und hast ihn beauftragt, dich zu verteten? Ich vermute mal, dass der Richter dann anders geurteilt haette. Solche Angelegenheiten kann man nicht "aussitzen", dass geht IMMER nach hinten los. Jetzt musst Du Rechtsmittel einlegen, das ist mit weiteren Kosten verbunden.

Fazit: 1. Kaufvertraege = schriftlich + Zeugen
2. sofort reagieren falls Beanstandungen, RA - Schreiben oder Klagen etc zugehen

Immer dieses " Ungerechtigkeit! Was fuer ein Rechtsstaat" - Geschrei. Eher mal an die eigene Nase fassen. Deutschland hat immer noch eines der besten Rechtssysteme der Welt. In andern Laendern sieht es schon ganz anders aus.

Ich weiss schon, das hilft dem Threadsteller jetzt auch nicht mehr weiter. Aber vllt fuers naechste Mal.

Viele Gruesse





mb100
Zitat:



Problem ist nur wie hier, wie willst sowas beweisen.

(Zitat von: sandro320i)




Und genau das ist der Punkt: jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist - wenn es vom gesetzlichen Normalfall abweicht..

Bzgl. des Gewährleistungsausschlusses heißt dies:
Gesetz sieht Gewährleistung vor.
Kläger sagt: "Gab keinen Ausschluss."
Beklagter sagt: "Gab einen."
Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 14:23:33
kris72
Zitat:

Und genau das ist der Punkt: jeder muss grundsätzlich das beweisen, was für ihn günstig ist - wenn es vom gesetzlichen Normalfall abweicht..



Sic.

Und das ist auch gut so.
Nicore
Zitat:


Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.

(Zitat von: mb100)




Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...
mb100
Zitat:


Zitat:


Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.

(Zitat von: mb100)




Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...

(Zitat von: Nicore)




Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57
SlurmMcKenzie
Des ist echt ungerecht,

also wer bei einem Auto unter 2000€ von Privat noch irgendwas erwartet in Sachen Zustand, der gehört vom Gericht gleich eingewiesen in die Psychiatrie! Es liegt sowas von auf der Hand das der des alles geplant hat, *arrrrg* da werd ich auch gleich Aggro!

Also mein Plan:

-Zahlen
-sich noch für alles entschuldigen
-halbes Jahr warten
-bei ihm vorbei fahren
-ihm sein neueres Auto kaputt tretten
-ihm ins Auto reinpinkeln nicht vergessen


Meine Frage:

Mein Winter/Übergangsauto ein Fiat Punto Bj. 1994 ist auch nicht mehr sooooo fit und ich wollte ihn jetzt mit einem vorgedruckten Vertrag von "Mobile.de" verkaufen. Kann ich da was drauf schreiben wie "zum Ausschlachten" oder so??? Jemand ne gute Idee???


Mfg

Manuel


mb100
Zitat:


Kann ich da was drauf schreiben wie "zum Ausschlachten" oder so??? Jemand ne gute Idee???
(Zitat von: SlurmMcKenzie)




1. "Der Verkauf erfolgt von privat zu privat. Der Wagen wird somit unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft."
2. hinter den Kilometerstand im Kaufvertrag "abgelesen" oder "laut Tacho" schreiben
3. Sämtliche bekannten Schäden / Mängel im Kaufvertrag aufführen
4. nix garantieren - auch keine Unfallfreiheit (außer Du weißt 1000prozentig, dass der Wagen unfallfrei ist) - bzw. wenn Du weißt, dass der Wagen Unfallschäden hat: aufführen
Salamanderking
ihr habt vergessen ihr seid in DEUTSCHLAND

logisch oder gerecht ist hier lange nichts mehr...
herr_welker
Konntst du den beweisen das du es als Bastlerfahrzeug verkauft hast?
Vl. durch die entsprechende Anzeige bei Mobile oder Autoscout?

Wenn man ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft, dann erlischt doch jeglicher Gewährleistungsanspruch, oder?
Heckpropeller
Zitat:

1. "Der Verkauf erfolgt von privat zu privat. Der Wagen wird somit unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft." 2. hinter den Kilometerstand im Kaufvertrag "abgelesen" oder "laut Tacho" schreiben 3. Sämtliche bekannten Schäden / Mängel im Kaufvertrag aufführen 4. nix garantieren - auch keine Unfallfreiheit (außer Du weißt 1000prozentig, dass der Wagen unfallfrei ist) - bzw. wenn Du weißt, dass der Wagen Unfallschäden hat: aufführen



Möchte noch "Verkauf als Bastlerfahrzeug" hinzufügen. Dieser Punkt wird aktzeptiert und du bist so ziemlich aus allem raus.
Heitzer41
Die Mobile Kaufverträge sind ohne Gewährleisungsanspruch ect........steht ziemlich in der mitte !
Was mich interessieren würde is in den AGB´s von Mobile steht ja drin Haftungs und Gewährleistungsausschluss für Privatpersonen..........dürfte ja nicht nur für den Verkäufer zählen sondern auch für den der das bei Mobile inserrierte Auto kauft oder ?
mb100
Zitat:


Was mich interessieren würde is in den AGB´s von Mobile steht ja drin Haftungs und Gewährleistungsausschluss für Privatpersonen..........dürfte ja nicht nur für den Verkäufer zählen sondern auch für den der das bei Mobile inserrierte Auto kauft oder ?

(Zitat von: Heitzer41)




Wo genau steht des?
Eigentlich kann mobile.de keine AGB für die, die über mobile Autos kaufen und verkaufen, machen. Mobile ist ja keine Vertragspartei, sondern allenfalls sowas wie ein Makler. mobile.de kann nur Regelungen vorschlagen, die die Parteien dann ganz oder teilweise in ihren Vertrag übernehmen.

Aber ja - wenn ein Verkäufer die Gewährleistung ausschließt, dann gilt dies natürlich auch für den Käufer - mit dem Resultat, dass er dann keine Gewährleistungsrechte hat. An wen soll er sich mit seinem Gewährleistungsanspruch auch wenden?

Zitat:



Möchte noch "Verkauf als Bastlerfahrzeug" hinzufügen. Dieser Punkt wird aktzeptiert und du bist so ziemlich aus allem raus.

(Zitat von: Heckpropeller)




Nö. Beispiel: Du schreibst nen falschen Kilometerstand in den Vertrag (nach ner Tachomanipulation) - oder sicherst die Unfallfreiheit zu. Dann hilft Dir der Bastler-Zusatz auch nix. Ansonsten isses nur ne nette Anfügung...

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 17:27:49
konsuela
Wie kann man ein KFZ überhaupt ohne schriftlichen Kaufvertrag verkaufen?

In Österreich braucht man den Kaufvertrag um das Fahrzeug anzumelden. Geht das in Deutschland ohne Kaufvertrag?
mb100
Zitat:


In Österreich braucht man den Kaufvertrag um das Fahrzeug anzumelden. Geht das in Deutschland ohne Kaufvertrag?

(Zitat von: konsuela)




Ohne Schriftlichen: ja.
Der Mündliche ergeht ja automatisch...
eddy41
Ich habe das Fzg unter Zeugen verkauft.sein Zeuge sagt ich hätte gesagt rostfei :-).
Nur ein blinder würde den rost nicht sehen.
Warum soll der Beklagte beweis pflichtig sein???
Da könnte ich genau so sagen das ich den Uno für 20€ verkauft hätte,liegen ja keine schriftlichen beweise vor????
Das er keine unterstell möglichkeiten hat um das Fzg unter zu stellen um kosten zu sparen die ICH bezahlen soll.Er fährt ihn und ich soll für alles aufkommen????!!!!!Der richter hat schlecht gebum...t an dem tag würde ich sagen.
Am Montag habe ich bei meinem RA ein termin und er sagte mir auch warum ich nicht zu ihm gleich gekommen bin.er laaaacht und versteht nicht warum der richter so geurteilt hat.
Er sagt das da ein fehler vom Richter vorliegen muß.
Ich versteh die welt nicht mehr.
Laut manch eine aussage hier,dürften wir überhaupt kein Auto mehr verkaufen.
Einer der besten Rechtstaat Deutschland????!!!Net das ich lache.
Du wirst hier so tief in Ars........gebum........ das dir die Hemorieden platzen.
Wir haben viele rechte und gesetze,aber zu 90%liegen die irgendwie verkehrt.
Das z.B ein Millionär 7 Mio Steuerhinterzieht und 2 Mio Strafe zahlt und damit aus dem Schneider ist.Aber der Mittelständige vergisst(was auch immer)200€ bei Steuerbescheid anzugeben,dann ist droht man mit Knast und und und.WO IST BITTE DA DIE GERECHTIGKEIT???????????????????????
Ich rede von erfahrung.
Ich werde Harz 8 empfänger und und kassier doppelt ab.
Ich muß schauen das meine familie satt ist und muß Mitarbeitern auch ihr Brotgeld geben,als dank bläst mir Socco und das Finanzamt jeden Monat in mein Ar......
Jetzt kommt das ein Penner und will auch noch das 3 fach an Kohle für ein Schrott Auto kassieren.
EU=Egoistische Ungerecht.
Schweiz u.s.w machts vor.
Sorry das ich vom Thema abschweife
SlurmMcKenzie

viva la revolution


"No hay más vida, que la revolucionaria"



"Es gibt kein Leben außer der Revolution"
mb100
Zitat:


Warum soll der Beklagte beweis pflichtig sein???

(Zitat von: eddy41)




Weil Du Dich auf etwas (= den Gewährleistungsausschluss) berufst, was
a) von der gesetzlichen Regelung abweicht,
b) Du in den Vertrag eingefügt hast und
c) Dir nützt.

Nur in dem Punkt liegt die Beweislast bei Dir. Der Kläger muss beispielsweise in dem Fall beweisen, dass die Mängel bereits bei der Übergabe vorliegen. Und ja - sehr gut möglich, dass Du den Prozess vor allem deswegen verloren hast, weil Du auf nen Anwalt verzichtet hast.

Dass Du übrigens Äpfel mit Brathähnchen vergleichst brauch ich Dir nicht zu sagen, oder?

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 20:41:16
eddy41
Verloren ist noch lange nichts.Jetzt lass ich erst mal mein Anwalt sprechen und sehen dann was ist.
Ich bin kein unmensch aber jetzt kotz ich zurück.
Dieser Termin wegen Gütlicher einigung ist noch lang kein verlorener Prozess.
Der Berufungs Richter wird sich die sachlage nochmal in augenschein nehmen und wird dann urteilen ob der Richter richtig geurteil hat oder nicht.
Ich mach alle instanzen durch die es gibt.Dem Penner werden eh die kosten fürs Gericht und sein Anwalt gezahlt und ich darf brav Rechtschutz zahlen jährlich.
Hätte im leben nicht gedacht das jemals so etwas ein Richter druch kommen lässt.
Da Urteilen Richter(oft so)nach gefühl und nicht gerecht oder verstand.
Ich mag 3er
Zitat:


Verloren ist noch lange nichts.Jetzt lass ich erst mal mein Anwalt sprechen und sehen dann was ist.
Ich bin kein unmensch aber jetzt kotz ich zurück.
Dieser Termin wegen Gütlicher einigung ist noch lang kein verlorener Prozess.
Der Berufungs Richter wird sich die sachlage nochmal in augenschein nehmen und wird dann urteilen ob der Richter richtig geurteil hat oder nicht.
Ich mach alle instanzen durch die es gibt.Dem Penner werden eh die kosten fürs Gericht und sein Anwalt gezahlt und ich darf brav Rechtschutz zahlen jährlich.
Hätte im leben nicht gedacht das jemals so etwas ein Richter druch kommen lässt.
Da Urteilen Richter(oft so)nach gefühl und nicht gerecht oder verstand.


(Zitat von: eddy41)




ich bin da ganz bei dir...

vielleicht will man da ein Exempel statuieren..
Hier geht es um ein 200 euro Schrottauto!
Sowas gehört normalerweise abgewiesen!

Und dann bekommt dieser Asylant noch alles fein auf Staatskosten gezahlt..
Klar Hartz4 macht es möglich!

Wie kommt der dazu, nach einem halben Jahr wegen eines 200 euro Auto sowas aufzuziehen?

Man bedenke mal, wie schwierig es manchmal ist, wenn man einen hochwertigen Gebrauchten kauft, etwas rauszuholen, wenn Berechtigung besteht..

Liebermann meinte damals schon, dass er gar nicht soviel essen könne, wie er kotzen müsse!
mb100
Ich meinte mit "Prozess" ja auch nicht die ganze Sache, sondern das erste Verfahren. Also den Termin vor dem Amtsgericht.

Dass es im Zivilprozess keinen Amtsermittlungsgrundsatz, sondern die Parteiherrschaft des Verfahrens gibt, wisst Ihr schon? Also dass der Richter nur das nutzen darf, was die Parteien vorbringen? Und dass es keine Unschuldsvermutung gibt? Und dass man in vor Gericht ein Urteil, aber keine Gerechtigkeit bekommt?

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 21:55:59
eddy41
Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.
Ich habe meinen Zeugen,der auch aussagen wird wenns soweit kommt.
Dann Verklage ich jetzt den Verkäufer vom Uno der mir ihn im Nov 2009 Verkauft hat.
Also ich bitte,irgendwo ist schluß mit lustig.
Erst ein schrott auto kaufen,dann aus einem technischen defekt nicht mehr fahren können und dann denken das wir einfach mal den Schrott zurück geben und dazu noch die Benutzungskosten zurück verlangen.Ist doch geil,bin ja eh Harz Lutscher der bekommt was er will!!???
So ein denken hat der.
Ich mag 3er
Zitat:


Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.
Ich habe meinen Zeugen,der auch aussagen wird wenns soweit kommt.
Dann Verklage ich jetzt den Verkäufer vom Uno der mir ihn im Nov 2009 Verkauft hat.
Also ich bitte,irgendwo ist schluß mit lustig.
Erst ein schrott auto kaufen,dann aus einem technischen defekt nicht mehr fahren können und dann denken das wir einfach mal den Schrott zurück geben und dazu noch die Benutzungskosten zurück verlangen.Ist doch geil,bin ja eh Harz Lutscher der bekommt was er will!!???
So ein denken hat der.


(Zitat von: eddy41)





schon Hammer, als Normalbürger versuche ich meine Rechtsschutzversicherung so billig wie möglich zu halten..(z.B.Mietrechtschutz ausschließen bei Eigentum)..., und dann jährlich gucken, ob nicht Versicherung B günstiger ist....und so ein Pack lässt es sich auf Kosten der Allgemeinheit zahlen..
Die Richter dürfen vielleicht nicht...
mb100
Zitat:


Ja Urteil lautet Beklagter hat recht,so einfach.

(Zitat von: eddy41)




Du meinst "Kläger hat recht"?

Weil afair bist Du der Beklagte...


Zitat:


...und so ein Pack lässt es sich auf Kosten der Allgemeinheit zahlen..

(Zitat von: Ich mag 3er)




Nö. Der Verlierer zahlt alles. Die Allgemeinheit hat da grundsätzlich nix mit zu tun.

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 22:42:20
herr_welker
Zitat:

Nö. Der Verlierer zahlt alles. Die Allgemeinheit hat da nix mit zu tun.



Auser natürlich er geht in die nächste Runde und gewinnt. Den dann zahlen wir 2x Gericht, 3x Anwalt und Auslagenj, weil der Verlierer ja Prozesskostenbeihilfe bekommt.

Aber ich dachte eigendlich es wird geprüft ob die Klage erfolgt hat, wenn man Prozesskostenbeihilfe beantragt?

Bearbeitet von: herr_welker am 08.01.2010 um 22:43:19
mb100
Ich bin spontan überfragt, ob, was und wann die Prozesskostenhilfe zahlt. Hab damit noch nicht wirklich viel zu tun gehabt. Aber ich glaub, die zahlt, wenn man verliert, nur die eigenen Verfahrenskosten, aber nicht die des Gegners. Steht auch so im § 123 ZPO.
Ich mag 3er
Zitat:


Ich bin spontan überfragt, ob, was und wann die Prozesskostenhilfe zahlt. Hab damit noch nicht wirklich viel zu tun gehabt. Aber ich glaub, die zahlt, wenn man verliert, nur die eigenen Verfahrenskosten, aber nicht die des Gegners. Steht auch so im § 123 ZPO.

(Zitat von: mb100)




LOL

dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..

Wenn man bedenkt, wieviele Fälle dieser Art jährlich gibt, dann kann man nur kotzen..

Man stelle sich mal vor, jener Kläger wäre nicht in Deutschland gelandet, sondern in Frankreich..oder auch in Italien....egal wo..

Aber die wissen schon, wo man sich registrieren muss...

......es fehlen einem die Worte...ist auch besser so..
mb100
Zitat:



LOL

dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..

(Zitat von: Ich mag 3er)




Nö. Die muss dann der Gewinner des Verfahrens zahlen. Er hat ja die Möglichkeit, die Kosten dann beim Verlierer einzutreiben - und wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, bleibt der Gewinner auf seinen Verfahrenskosten sitzen.
Es is ja auch so, dass man - wenn man sich in ein Zivilverfahren stürzt - erst mal in gewisse Vorleistungen tritt. Klagt man, so muss man die Gerichtskosten erst mal aus eigener Tasche zahlen. Bei Gericht wird niemand tätig, wenn nicht gleich ein Scheck o.ä. für die Kosten dabei ist. Und auch Anwälte wollen hin und wieder mal von ihren Mandanten Geld. Grad bei längeren Verfahren. Und wenden sich, wenn bei der Gegenseite nix zu holen ist, auch an ihren eigenen Mandanten. Genauso Zeugen: jeder "zahlt" erst mal für seine eigenen Zeugen. Und die ihm entstandenen Kosten des Verfahrens macht der Gewinner dann, nach Abschluss des Verfahrens, beim Verlierer geltend. Das Gericht selbst kontrolliert automatisch weder, ob der Beklagte dem Urteil entsprechend gehandelt hat noch ob er auch alle Verfahrenskosten getragen hat.

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:30:47
Tunc
scheisse hats dich erwischt eddy...aber das gerichtsurteil verstehe ich nicht...es steht aussage gegen aussage, hast du keine zeugen mitgenommen bzw benannt die die aussagen von dir und im bezeugen können?

ich hätte gleich gegen eschossen und den richter gefragt ob er dabei war als ihr den kaufvertrag abgeschlossen habt(ein mündlicher vertrag zählt in D), ich versteh dich, da denkt man sich, ey für 200euro brauch ich doch kein kaufvertrag und am ende kommt sowas, aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....



aber hört mal auf über hartz4 empfänger herzuziehen, habt ihr ne asi einstellung! es kann jeden schneller treffen als einem lieb ist...asylanten sind übrigens was anderes @er mag dreier..erkundige dich mal du....

mb100
Zitat:


aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....

(Zitat von: Tunc)




Hat er nicht. Braucht er auch nicht. Das einzige, was er kennen muss, ist das Gesetz...

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:32:57
Ich mag 3er
Zitat:


Zitat:



LOL

dann zahl doch auch wieder die Allgemeinheit, weil bei dem nichts zu holen ist..

(Zitat von: Ich mag 3er)




Nö. Die muss dann der Gewinner des Verfahrens zahlen. Er hat ja die Möglichkeit, die Kosten dann beim Verlierer einzutreiben - und wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos bleibt, bleibt der Gewinner auf seinen Verfahrenskosten sitzen.
Es is ja auch so, dass man - wenn man sich in ein Zivilverfahren stürzt - erst mal in gewisse Vorleistungen tritt. Klagt man, so muss man die Gerichtskosten erst mal aus eigener Tasche zahlen. Bei Gericht wird niemand tätig, wenn nicht gleich ein Scheck o.ä. für die Kosten dabei ist. Und auch Anwälte wollen hin und wieder mal von ihren Mandanten Geld. Grad bei längeren Verfahren. Und wenden sich, wenn bei der Gegenseite nix zu holen ist, auch an ihren eigenen Mandanten. Genauso Zeugen: jeder "zahlt" erst mal für seine eigenen Zeugen. Und die ihm entstandenen Kosten des Verfahrens macht der Gewinner dann, nach Abschluss des Verfahrens, beim Verlierer geltend. Das Gericht selbst kontrolliert automatisch weder, ob der Beklagte dem Urteil entsprechend gehandelt hat noch ob er auch alle Verfahrenskosten getragen hat.

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:30:47

(Zitat von: mb100)





du bist sicher angehender Jurist?

eigene Meinung zählt nicht..

tja.. so hat manch ein Anwalt 1950 seine Kanzlei auch wiéder aufgemacht..

Es erstaunt, wie der konkrete Fall von 200 Euro die Rechtswissenschaft beschäftigen kann.

Ich habe vor 20 Jahren mal einen alten Polo so mit einem mündlichen Vertrag für 200 DM verkauft.
Der Assi hat das Auto nicht umgemeldet..
Man sollte mit Blick auf ein solches Klientel lieber das Auto Ali oder Mustafa an der Ecke schenken!

eddy41
Ja der Richter muß/sollte die gesetzeslage kennen.Warum verurteilt er mich?????Stllt euch lieber mal die frage.Ich habe unter zeugen gesagt das dass Fzg ohne GARANTIE,ohne RÜCKGABERECHT,keine GEWÄHRLEISTUNG für schäden die sind oder kommen und BASTLER Fzg zum Richten oder Schlachten.
Was soll man dem Richter/Käufer noch alles sagen????Ich würde es ja verstehen wenn ich dem Richter gesagt hätte das ....................ich beherrsche mich jetzt lieber.
Ich bin drauf und dran zu dem Lümmel zu Fahren und dem FehlerInAllenTeilen in sein schlechtestes stück zu schieben.
Naja,wie sagt man so schön.Abwarten Tee trinken.
Ich mag 3er
Zitat:


scheisse hats dich erwischt eddy...aber das gerichtsurteil verstehe ich nicht...es steht aussage gegen aussage, hast du keine zeugen mitgenommen bzw benannt die die aussagen von dir und im bezeugen können?

ich hätte gleich gegen eschossen und den richter gefragt ob er dabei war als ihr den kaufvertrag abgeschlossen habt(ein mündlicher vertrag zählt in D), ich versteh dich, da denkt man sich, ey für 200euro brauch ich doch kein kaufvertrag und am ende kommt sowas, aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....



aber hört mal auf über hartz4 empfänger herzuziehen, habt ihr ne asi einstellung! es kann jeden schneller treffen als einem lieb ist...asylanten sind übrigens was anderes @er mag dreier..erkundige dich mal du....



(Zitat von: Tunc)





ich denke schon, dass die meisten User verstehen...man kann natürlích endlos differenzieren und
friede freude eierkuchen predigen..

ich hoffe nur, dass im konkreten Fall entsprechend entschieden wird..
notfalls muss man sich eben einen Rechtsbeistand leisten..

denn..das Recht gehört dem, der es auch zahlen kann..

Tunc
Zitat:


Zitat:


aber hätte dem richter echt ein gepfiffen und auch gefragt wie weit er ahnung von autos hat....

(Zitat von: Tunc)




Hat er nicht. Braucht er auch nicht. Das einzige, was er kennen muss, ist das Gesetz...

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 23:32:57

(Zitat von: mb100)




genau darum gehts, und das muss nicht der eddy wissen, sondern der richter...es steht aussage gegen aussage

ich hab mich vor ca 4jahren selber vor gericht da mein anwalt das mandat fallen lassen hat, wegen mehrfacher körperverletzung selbst verteidigt...selbst die richtern war verwundert wie ich recherchiert habe und kontern konnte, natürlich konnte ich wenn paragraphen fielen nicht viel mit reden...

allein schon beim kaufpreis von 200euro müsste der richter raffen, das das auto als schrott hergegeben sein muss...

aber du bist ja jetzt eh beim anwalt, wirsts ehen wie schnelle r das regelt

Ich mag 3er
es ist fast lächerlich, wie solch ein Fall eigentlich die Justiz beschäftigen kann..
klar..

man hat wohl was falsch gemacht, wenn man über einige Jahrzehnte einfach nur gearbeitet hat..

aber wehe man geht mal zuweit....und schon ist der böse Deutsche wieder draussen!

Ich kann nur an Justizia appellieren!

§ guck nicht durch die Augenbinde, auch wenn $ oder die allg. Lage es gerade mal verlangt.....

Tunc
was hat arbeiten jetzt mit dem problem hier zutun?

meinste einer der hartz4 oder arbeitslosengeld bekommt hat noch nie gearbeitet?

versteh deine denkensweise echt nicht
Ich mag 3er
wir orientieren uns am konkreten Fall..

nicht an irgendwelchem "hat ein Hartz 4 Empfänager nie gearbeitet!

Viele von den haben genug getan,,,,andere ruhen sich aus und lassen den Staat noch für Ihre 200 Euro Rechtsstreitigkeiten aufkommen..
..und kommen auch noch von wer weiss woher..

Du solltest schon differenzieren, ob du von gestandenen Leuten sprichst, die 30 Jahre und mehr hier r eingezahlt haben oder von jenen, die es einfach hier abzocken,,

Ich bin sehr viel unterwegs...und weiss, wovon ich rede,


wenn ich aktuell in einem i-cafe in Prag mitlese, wie nebenan via cam ausgetragen wird, mit welchen Papieren man doch in Happy Germany erscheinen soll, dann kannste echt kotzen!

Aber ok...



Tunc
ich sag besser nichts weiter zu der sache

jeder hats ein denken...ich klink mich aus...

Ich mag 3er
Zitat:


ich sag besser nichts weiter zu der sache

jeder hats ein denken...ich klink mich aus...



(Zitat von: Tunc)




sicher ist vieles im "Ländle"anders..

aber leider ist das Leben härter!!


Bedenke bitte, dass die Großindustrie in BW auf dem Weg gen Osten ist..


Mal über den Tellerand gucken...


mb100
Zitat:


genau darum gehts, und das muss nicht der eddy wissen, sondern der richter...es steht aussage gegen aussage

ich hab mich vor ca 4jahren selber vor gericht da mein anwalt das mandat fallen lassen hat, wegen mehrfacher körperverletzung selbst verteidigt...selbst die richtern war verwundert wie ich recherchiert habe und kontern konnte, natürlich konnte ich wenn paragraphen fielen nicht viel mit reden...
(Zitat von: Tunc)




Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du warst damals in nem Strafprozess, und da gibts den Amtsermittlungsgrundsatz. Hier gehts aber um ein Zivilverfahren, und da darf der Richter nur das verwerten, was er von den Parteien vorgelegt bekommt. Eigene Erfahrungen, eigenes Wissen usw. darf er nicht mit in die Entscheidungsfindung einfließen lassen. Selbst wenn der Richter aufgrund seiner Erfahrung davon ausgeht, dass ein Privatmann ein 2000-Euro-Auto nur mit nem Gewährleistungsausschluss verkauft, darf er den weder fragen, ob er die Gewährleistung denn nicht ausgeschlossen hat, wenn sie im Verfahren überhaupt nicht zur Sprache kam noch darf er davon ausgehen, dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, wenn der Verkäufer dies zwar behauptet, der Käufer es bestreitet - und der Verkäufer es nicht beweisen kann. Wenn dem so ist, greift der gesetzliche Normalfall. Und der heißt eben: zweijährige Gewährleistung.

Auch deswegen würde ich - als Rechtsunkundiger - zwar in ein Strafverfahren durchaus mal ohne Anwalt gehen, aber nie in ein Zivilverfahren.
Nicore
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.

(Zitat von: mb100)




Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...

(Zitat von: Nicore)




Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57

(Zitat von: mb100)




Weil immernoch Aussage gegen Aussage steht WAS der genaue
Inhalt des mündlichen Kaufvertrages ist. Da kann der Richter nicht
einfach von irgendwas ausgehen und sich auf ein Gesetz berufen
OHNE Beweise und Fakten. Also hat er ja eindeutig enschieden das
der Angeklagte lügt.

Es heisst doch immernoch, im Zweifel für den Angeklagten. :)
Tunc
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


Beweisen kann er es also nicht. Wir haben Aussage gegen Aussage, und aufgrund der Beweislastregel verbunden mit der Tatsache, dass der Beklagte nicht beweisen kann, dass es einen Gewährleistungsausschluss gab, der Kläger aber nicht beweisen muss, dass es keinen gab, nimmt das Gericht an, dass es keinen gab - und das Urteil erfolgt zugunsten des Klägers.

(Zitat von: mb100)




Schön das bei Aussage gegen Aussage das Gericht Partei ergreift.
Totaler Blödsinn meiner Meinung nach, Logik aussen vor...

(Zitat von: Nicore)




Nö, das Gericht setzt dann - wenn eine Partei etwas nicht beweisen kann - einfach das voraus, was im Gesetz steht. Und da steht: "Zwei Jahre Gewährleistung."
Wenn also die Partei, die sich auf den Gewährleistungsausschluss beruft, nicht beweisen kann, dass der vorliegt - was bitte soll das Gericht anderes annehmen als dass das vorliegt, was im Gesetz steht?
Was is daran
a) blödsinnig
b) unlogisch
c) parteiisch / parteiergreifend?

Bearbeitet von: mb100 am 08.01.2010 um 16:05:57

(Zitat von: mb100)




Weil immernoch Aussage gegen Aussage steht WAS der genaue
Inhalt des mündlichen Kaufvertrages ist. Da kann der Richter nicht
einfach von irgendwas ausgehen und sich auf ein Gesetz berufen
OHNE Beweise und Fakten. Also hat er ja eindeutig enschieden das
der Angeklagte lügt.

Es heisst doch immernoch, im Zweifel für den Angeklagten. :)

(Zitat von: Nicore)




so schauts aus...der was klagen tut kann ja auch nicht beweisen das er die gewährleistung ausgeschlossen hat...muss man das als privatmann überhaupt?

@mb100

du würdest in ein strafgericht ohne anwalt gehen aber in ein zivilprozess mit anwalt?

sorry, die logik versteh ich nicht...in nem strafverfahren geht es um dein arsch!also um knast,bewährung...in nem zivilprozess kann dir sowas nicht blühen, eher geldstrafen usw

ich glaub eher du vergleichst birnen mit äpfel...ich hab auch mal n auto per gericht zurückgegeben, und der anwalt den ich hatte, hab ich neben den richtern erstmal zur sau gemacht, da er null plan hatte...hab mich dann selber verteidigt und mich gut rausgeboxt, wenns nach der anwältin gegangen wäre, hät ich ne einigung gemacht und hätte derbe miese gehabt...

@eddy

hast du im gericht gesagt das du die gewährleistung auschliessen tust? muss man das als privatmann überhaupt?


ich steh auch kurz vorm autoverkauf...kann mir jemand sagen was ich da reinschreiben kann um mich vor späterem ärger zu bewahren?...ich verkauf das auto mit gutem gewissen, aber trotzdem würde ich mich gerne absichern, nicht das so einer wie beim eddy dann bei mir auftaucht..
irgendein satz wo ich alles ausschliessen kann?




eddy41
Ich habe dem richter gesagt das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe.
Aber der Käufer behauptet das ich das Fzg gelobt hätte und als ROSTFREI angepreist habe(Aber schon von aussen hat man den Rost gesehen).
Ich bin der Depp,weil ich eine Rechtschutz habe und ohne Anwalt hin bin.
Der Kläger behauptet sachen die nie der fall sein kann.Ohne Rost und das Auto sei 1A zusatnd.
Also jeder Mensch/Richter weis das sowas net wahr sein kann.
Ich habe mehrere Anwälte für verschiedene Bereiche und ich habe mit mehreren gesprochen und alle sagen das da was nicht stimmen kann bei dem Urteil.
Ich habe in einigen Foren schon gelesen das man einer ein 1200€ auto verkauft hat und der Richter dem Käufer NICHT recht gegeben hat,da man von so einem Preis von einem Schrott Auto redet und man sich im klaren sein MUß das da einiges am ars.... ist.Dies soll dem Käufer ein Lehrgeld sein.
Schon das der Richter mich Verurteil inkl.den kosten für ein ganzes Jahr ist absurt.Den im härtesten fall die 200€ zurück geben und abzug dafür das er das Fzg genutzt hat.
Seine Nutzungs kosten muß ich nicht zahlen.
Und ich sage es nocheinmal,wenn er korrekt wäre,dann hätte ich ihm die 200 gegeben und ihm die karre geschenkt.Aber der lebt seit ca.5 jahren hier(hat er mir beim Kauf erzählt) und hat NIE gearbeitet.Schule und das Amt zahlt ihm angeblich Schulungen etc.Nichts gegen Harz4.
Jetzt lass ich mein anwalt die sache regeln.
ich hatte auch mal ein anderen fall,haltet euch fest.

Ich hatte mal mit meinem Passat ein unfall(ich unschuldig)
Fzg abschleppen lassen.
Braucht ein Miet Fzg damit meine Frau mit Kindern einkaufen gehen kann.
Damit keine weiter kosten für Versicherung entstehen,habe ich mein Passat zu mir in die Halle schleppen lassen.Mietauto nach 10tagen abgegeben,alles ok.
Dann der kracher.Europcar stellt der gegenerischen Versicherung die rechnung für Mietauto.Die Versicherung lehnt ab weil ich(meine frau zu wenig gefahren sei,amn könnte sich ja ein Taxi rufen.
Ich sollte 1800€ zahlen,ja ihr lest richtig 1800€.
Europcar hat Versicherungsmässig abgerechnet(Opel Zafira).
1.keiner hat mich darauf hingewiesen das man ein min.KM fahren muß
und nach erkundigung hätte mich so ein Zafira für 10 tage keine 300€ gekostet.
Hin und her aber ich gewonnen und wie es sich gehört kein cent gezahlt.
Man versucht einfach den Dümmeren für dumm zu verkaufen.
In meinem jetztigen fall das gleich.Den wenn der Kläger(harz4) verliert,zahlt der Staat und wenn ich verliere Zahle ICH.Da ich in dem moment als schwache Person kam.
Ich könne nur eins akzeptieren.200€ das Fzg.Ok dann so,er benutzte das Fzg 6 monate,ziehen wir ca 100€(eigentlich mehr) und damit würde ich 100€ geben und meine Fiat zurück nehmen.
Tunc
na was hab ich weiter oben gesagt? jeder normale mensch und dazu zählt auch ein anwalt, kann sich denken das man ein auto für 200euro nicht so toll loben kann..und wnen man die fakten anschaut, steht aussage gegen aussage, bzw man sieht ja das der kläger lügt...kein plan wie mb100 da denkt...

bei meinem fall war es genauso, der mir das auto verkauft hatte, hat sich quer gestellt und protestiert, die richtern meinte, das man bei 2000euro nicht das goldene vom ei erwarten kann,
dann hab ich die richterin gefragt ob es ok ist ein auto zu verkaufen wo die federn abgesägt sind, die gutachten die für eine eintragung des motors eigentlich von eienr stilllegung des autos stammen damit er wieder fahren darf und ob sie überhaupt ahnung von autos habe, da ich dann n gutachter beauftragen werde der das überprüft, der verkäufer hat sich als ahnungslos hingestellt und chronisch pleite,,,,scheisse wenn man halt alles beim kauf erzählt, der typ war n schrauber hoch 10 und hatte ca 6 weitere autos, als ich mit diesen argumenten ankam, bekam ich sofort recht und n fettes grinsen :D

mir ists egal ob ne richterin, polizist oder sonst wer vor mir steht, wenn ich weiss ich habe recht, dann halt ich da fest, ausser natürlich in nem strafverfahren wo es um knast geht, da schau ich das ich nicht zuviel welle mache...

eddy glaubs mir, du wirst im nächsten verfahren 100% recht bekommen, die fakten liegen in der hand...

mb100
Zitat:


Es heisst doch immernoch, im Zweifel für den Angeklagten. :)

(Zitat von: Nicore)




Ja... im Strafverfahren. Nicht im Zivilverfahren.
Resultiert, wie ich hier schon x mal geschrieben hab, aus der Parteiherrschaft des Verfahrens. Und die kommt vor allem daher, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Parteien im Zivilverfahren auf einer Stufe stehen - während im öffentlichen Recht und im Strafrecht ein Über-Unterordnungsverhältnis herrscht.

Zitat:


so schauts aus...der was klagen tut kann ja auch nicht beweisen das er die gewährleistung ausgeschlossen hat...muss man das als privatmann überhaupt?

@mb100

du würdest in ein strafgericht ohne anwalt gehen aber in ein zivilprozess mit anwalt?

(Zitat von: Tunc)




Müssen musst Du als Privatmann gar nix. Weder musst Du ne Gewährleistung ausschließen noch musst Du eine geben. Aber wenn Du sie als Verkäufer ausschließt, musst Du es beweisen.

Und ja, würde ich. Gerade durch die Parteiherrschaft gibts im Zivilverfahren viel mehr zu beachten. Vor allem eben gewisse Regeln zur Beweislast - die Ihr hier ja so schön in den Wind pfeift. Im Strafverfahren gilt nicht nur der von Nicore vorgetragene Grundsatz (der wie gesagt im Zivilverfahren nicht gilt), sondern auch der Amtsermittlungsgrundsatz (= die Staatsanwaltschaft muss sowohl belastendes als auch entlastendes Material zusammentragen).
Ins Strafverfahren kannst Du Dich im Prinzip ins Verfahren reinhocken, die Arme verschränken und bis auf Name, Beruf, Alter usw. nix sagen. Wenn Dir die Straftat nicht hundertpro nachgewiesen wird, bist Du ein freier Mann. Wenn Du das gleiche im Zivilprozess abziehst, wirst Du das Verfahren mit ziemlicher Sicherheit verlieren.

Ich zitier mal kurz aus nem ZPO / StPO - Kurzlehrbuch, dem Alpmann-Schmidt-Memo-Check ZPO / StPO, 4. Auflage 01, S. 27 & 28:
Frage: Wer ist lt. ZPO wofür beweispflichtig?
Antwort: Jede Partei trägt die grundsätzliche Beweislast fr das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Norm, der Anspruchsseller also insbesondere für die streitigen anspruchsbegründenden Tatsachen, der Anspruchsgegner für die streitigen anspruchshindernden, anspruchsvernichtenden und anspruchshemmenden Tatsachen. Durch Gesetz kann es aber zur Umkehr der Beweislast kommen

Bearbeitet von: mb100 am 09.01.2010 um 22:51:44
Tunc
nur kurz gefragt...bist du jurist?

weil dann haben sich viele fragen von mir erübrigt

ich seh es aber immerhin immer noch so..ich würde in ein strafverfahren wo der arsch geht, niemals ohne anwalt hingehen, das ist sowas wie selbstmord
mb100
Zitat:


nur kurz gefragt...bist du jurist?

weil dann haben sich viele fragen von mir erübrigt

ich seh es aber immerhin immer noch so..ich würde in ein strafverfahren wo der arsch geht, niemals ohne anwalt hingehen, das ist sowas wie selbstmord

(Zitat von: Tunc)




Zur ersten Frage: Zukünftiger.

Zur zweiten Sache: es ist ne Frage, mit welchen Voraussetzungen und Plänen man in die Verhandlung gehen will. Ist eigentlich alles klar und man geht davon aus, dass man verurteilt wird, kanns durchaus Sinn machen, wenn man ohne Anwalt in die Verhandlung geht - und zur Sache nix bis net viel sagt - außer dass man die Sache bereut, es einem leid tut und man sein Leben geändert hat. Fester Job, Therapiemaßnahmen (wenn man z.B. zu Gewalttätigkeiten neigte), gesichertes Privatleben, ...
Wobei auch da ziemlich viel nach hinten losgehen kann - ganz klar. Ich kann mich an eine Verhandlung erinnern (Strafsache, Körperverletzung - Kneipenschlägerei; Angeklagter hat Geschädigten an die Schulter geboxt und war geständig; hatte keinen Anwalt), in der der Angeklagte auf die Frage des Staatsanwaltes, ob er wirklich die Schulter treffen wollte, gesagt hat: "Na ja, eigentlich wollt ich ihm ein paar aufs Auge geben..."

Was ich mit der Bemerkung vor allem sagen wollte: ich würd als Rechtsunkundiger (und auch in meiner Situation) eigentlich in keine Verhandlung ohne Anwalt gehen. Aber in ne Strafsache noch viel eher als in ne Zivilsache.

Wie sagte einer meiner Profs (Zivilrechtler - selbstverständlich) so schön: "Strafrecht ist wie "Mensch-ärgere-Dich-nicht; Zivilrecht ist wie Schach."
Tunc
naja dann brauchen wir ja nicht weiter reden wenn du anwalt wirst...weil du dich dann mit der materie auskennst, aber du gehstd ann eh an ne sache anders ran, als einer der sich damit null auskennt

zu deinem beispiel, bei so ner lapalie, würde ich auch ohne anwalt hingehen...ich hatte schon mehr aufm kerbholz und da biste ohne anwalt verloren...

zb, als ich mich selber verteidigt hatte, zwangsweise....die richterin meinte, hääte ich nicht frisch geheirat und vorallem mich so gut auf die verhandlung vorbereitet(dadurch sah ich laut ihrer aussage, den ernst der lage) wäre ich an dem tag für 2 jahre in den knast gekommen...
seit dem ist zum glück nichts mehr passiert...hatte auch ne sehr lange bewährung

mal n anliegen von mir...was soll ich in mein kaufvertrag reinschreiben, um mich vorallem abzusichern? haste da mal n tipp bitte?
mb100
Zitat:


mal n anliegen von mir...was soll ich in mein kaufvertrag reinschreiben, um mich vorallem abzusichern? haste da mal n tipp bitte?

(Zitat von: Tunc)




Um mich selbst abzusichern muss ich Dir sagen: "Kommt drauf an"
Zum Beispiel Gebrauchtwagenkauf hab ich oben scho was geschrieben...
Tunc
meine auto verkauf ich mit gutem gewissen, hat jedoch n bagatellschaden vorne(blinker,scheinwerfer,kotflügel,nierenblech,niere)

ja ich peil das aber nicht was du schreibst, soviel ich weiss muss man als privatmann keine gewährleistung/garantie usw geben, wenn er vom hof unten ist, geht er mich nichts mehr an
aber du sagst wenn er die gewährleistung ausschliessen tut, dann haftet er oder so?

ich raff das ehrlich gesagt nicht...

gekauft wie gesehen gibt es ja nicht...und bastlerauto? wobei meinw agen halt kein schrott ist, aber trotzdem hab ich meine lust auf so n arsch wie beim eddy zu treffen
mb100
Zitat:


aber du sagst wenn er die gewährleistung ausschliessen tut, dann haftet er oder so?

(Zitat von: Tunc)




Jein.
1. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wird, aber gleichzeitig im Kaufvertrag was zugesichert wird (klassische Beispiele: Unfallfreiheit, Laufleistung), dann wird diese Zusicherung nicht vom Gewährleistungsausschluss erfasst - und der Verkäufer haftet dann für das, was er zugesichert hat. Aber nicht für das, was sonst so an unentdeckten Schäden bei der Übergabe bestand.

Beispiel: A verkauft dem B ein Auto. A hat eine Laufleistung von 120.000 km zugesichert. Die weitere Gewährleistung hat er ausgeschlossen.
Kurz darauf erkennt B folgendes:
1. Der Wagen ist bereits 150.000 km gelaufen. War dem A nicht bekannt.
2. Die Bremsen wurden in einer Werkstatt nicht fachgerecht eingebaut, was zu einem erhöhten Bremsscheiben- und Klotzverschleiß und zu ungleicher Bremswirkung führte. A kann hierzu nix, hat es nicht gewusst, konnte es nicht entdecken.

Dann kann B wegen der Laufleistung gegen den A vorgehen (Minderung oder Rücktritt - weil Nacherfüllung nicht möglich), hat aber wegen der Brems-Geschichte die Arschkarte gezogen.

Und - wie gesagt: wenn der A die Gewährleistung ausschließt, muss er dies im Streitfall nachweisen. Deswegen macht man solche Scherze auch schriftlich.
Tunc
also schreib ich am besten das so wie bei ebay....keine garantie-,rückgabe-und gewährleistungsrecht? und dann passt das? nicht da sim grundgesetz etwas verankert ist was solche klauseln ausschliessen tut, weisst was ich meine?

km laut tacho XXX? bzw abgelesener tachostand XXX?

mb100
Wär ne Idee. Und im Grundgesetz steht dazu gar nix, weil das Grundgesetz ein rein öffentlich-rechtliches Gesetz ist, das nur das Verhältnis Privatperson - Staat regelt. Allenfalls im BGB - aber da es in dem Fall keine AGB ist - und Du ohnehin Privatmann, gibts da nix, was dem entgegen steht. Und mit "Kilometerstand lt. Tacho" ist man eigentlich auf der sicheren Seite.
marueg
Zitat:




Es heisst doch immernoch, im Zweifel für den Angeklagten. :)

(Zitat von: Nicore)




Weit verbreiteter Irrtum:

'In dubio pro reo' - Im Zweifel für das Recht/die Gerechtigkeit

Und schon ist mb's Argumetation wieder schlüssig.
Tunc
danke mb100 für deine hilfe!

wobei ich mittlerweile schon überlege mein wagen zu behalten...zumindest mal bis frühjahr/sommer...aber man weiss ja nie...

eddy sorry fürs spamen :D