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angry81
Hauptthema:
wie behandelt man das mit der umsatzsteuer, wenn eine lieferung vom händler an eine privatperson in der schweiz geht?

ist diese lieferung mit ausgewiesener umsatzsteuer rechtens oder darf dem privatkäufer im drittland keine umst berechnet werden?

ich werd aus diesem bürokratengequassel aus google nicht schlau :-/
kris72
Ort der Leistungserbringung ist ja die BRD, von daher sehe ich kein Problem die Umsatzsteuer auf der Rechnung zu vermerken. Die Umsatzsteuer muss vom Kauefer - also der Privatperson in der Schweiz - auch bezahlt werden.

P.S. habe gerade mal gegooglet. So wie ich das sehe, gibt es einen Unterschied zwischen Leistung und Lieferung: Wenn Du Waren in die Schweiz exportierst, dann ist zwar Ort der Lieferung Deutschland aber die Lieferung wird gleichwohl als steuerfrei behandelt, sprich: fuer diesen Fall brauchst Du dann auch keine Umsatzsteuer auf die Rechnung zu schreiben. Par. 4, 6 USTG = steuerfreue Lieferung

Bei Leistungen (Dienstleistungen) die ueber die Grenze erbraucht wurden sieht es m.E anders aus: hier faellt die Ust an. So war es jedenfalls bei mir. Ich habe fuer Dienstleistungen bei Rechnungsempfaengern in der Schweiz die Umsatzsteuer angefuehrt und auch erhalten.

Bearbeitet von: kris72 am 27.10.2009 um 14:15:50

Bearbeitet von: kris72 am 27.10.2009 um 14:40:23

Bearbeitet von: kris72 am 27.10.2009 um 14:41:29
KTMschnee
Schließ dich am besten mit denen kurz, die sind spezialisiert auf solche Angelegenheiten was MWSt Angelegenheiten zwischen EU und Schweiz betrifft:
Fa. SwissVAT 0041 44 219 66 66

Mir wurde vor ca. 1/2 Jahr kostenlos diese Info gegeben (Aber gilt für Österreich - Schweiz):
Für die Lieferung von Waren (also nicht von Dienstleistungen!) in die Schweiz fällt in Österreich keine Mehrwertsteuer an. Bei grösseren Sendungen wird üblicherweise eine Ausfuhrverzollung gemacht, womit bewiesen ist dass die Ware ins Ausland ging, und deshalb die österreichische Mehrwertsteuer nicht anfällt. Kleinere Sendungen wie Postpakete müssen im Prinzip auch zollamtlich abgefertigt werden. Ob es dafür ein einfacheres Verfahren als eine normale Zollabfertigung gibt, müsstest Du beim Zoll oder evtl. bei der Post anfragen. Auf jeden Fall fällt die Mehrwertsteuer nicht an und dürfte deshalb auf der Rechnung nicht ausgewiesen (und natürlich auch nicht enthalten) sein. Eventuell muss auf der Rechnung ein spezieller Herkunftsvermerk aufgedruckt sein; Infos dazu müsste der Zoll haben.

Der zweite Teil der Geschichte ist die schweizerische Einfuhrverzollung. Dafür wird in jedem Fall eine Faktura benötigt, je nach Verfahren auch eine Zolldeklaration. Auch hier wieder, wenns mit der Post geht, wird das durch die Postzollämter relativ einfach erledigt. Auf den meisten Waren wird zwischen Österreich und der Schweiz kein Zoll erhoben, ausser z.B. Lebensmittel, Agrarprodukte etc. Bei der Importabfertigung wird jedenfalls die schweizerische Mehrwertsteuer erhoben, sprich der Empfänger muss diese bezahlen. Je nachdem fallen auch noch zusätzliche Gebühren für die Abfertigung an, was für billige Produkte ein grosser Nachteil sein kann.

Da es bei Lieferungen über die Schweizer Grenze viele Stolperfallen gibt, rate ich dir, die genauen Details und Formvorschriften beim deutschen und schweizer Zoll und evtl. bei der Post abzuklären.

Vor allem verstehe ich auch nicht warum du drittland schreibst, machst du ein dreiecksgeschäft?

EDIT: Dienstleistungen sind MWSt-pflichtig.





Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 14:48:27
theblade
also normal ist es ja so das Firmen untereinander im EU-Land steuerfrei Waren beziehen können. Da jedoch die Schweiz nicht zur EU gehört, muss die Firma daher Umsatzsteuer berechnen / ausweisen.

Wie das allerdings bei Firma <=> zu Privatperson ist weis ich nicht so recht. Denke mal du musst die MwSt bezahlen - welchen MwSt Satz jedoch kp!
angry81
drittland kam im gespräch mit einem schweitzer von ihm ins spiel.

so wie ich das erlesen hab, gilt die umsatzsteuerbefreiung nur, wenn ein entsprechender vermerk auf der der ware beiliegenden rechnung erfasst ist und.

hatte irgendwas im kopf, dass nur gewerbetreibende als empfänger von der umst befreit waren...

es handelt sich um eine warenbestellung, wo der betrag von 2,29euro als umst ausgewiesen wurde.
KTMschnee
Zitat:


hatte irgendwas im kopf, dass nur gewerbetreibende als empfänger von der umst befreit waren...
(Zitat von: angry-playboy)




nein, ich kaufe z.b. als Österreicher in Schland netto ein Fahrzeug, auch als Privatperson. Versteuern muß ich dann in Österreich. Sind die Steuern schon abgeführt, z.b. wenn ich von einer Privatperson kaufe, gibt es die Differenzbesteuerung, d.h. ich muß nur mehr die NoVA in Österreich abführen.

Thema Dreiecksgeschäft:
Du kaufst bei deinem Händler ein und bekommst eine Rechnung, verkaufst an den schweizer Privaten weiter und schickst eine Rechnung und nach Bezahlung die Ware?
Bis jetzt richtig?
In welchem Land ist dein Händler beheimatet bzw. aus welchem Land kam die Rechnung?
Sollte dein Händler nicht Deutscher sein: Bekommst du auch die Ware ins Haus, oder verschickt dein Händler direkt an den Schweizer?






Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:00:12



Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:34:34
angry81
fall:

eine schweizer privatperson kauft in unserem onlineshop ware x, wert 34,95euro per kreditkarte.

belastet wird ihm 34,95euro warenwert + 2,29 euro umst + porto.

wir, als deutscher und einziger händler in dieser szene, müssen diese umst an den staat abführen. was hilft es meiner firma, wenn er in der schweiz dafür umst zahlen muss?
KTMschnee
Zitat:



wir, als deutscher und einziger händler in dieser szene, müssen diese umst an den staat abführen. was hilft es meiner firma, wenn er in der schweiz dafür umst zahlen muss?
(Zitat von: angry-playboy)




Die von deiner Firma bezahlte UMSt holt sich deine Firma ja wieder vom für euch zuständigen Finanzamt zurück.

Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:13:29
Made Of Steel
Lieferung ins Drittland sind Umsatzsteuer frei,

Es muss jedoch auf der Handelsrechnung vermerkt sein, dass der Transport ins Drittland gegangen ist:

Anschrift des Empfängers im Drittland, Lieferung z.B. von Berlin nach Bern.

Unter diesen Voraussetzungen kann die Rechnung ohne Umsatzsteuer netto ausgestellt werden.

Der Händler benötigt allerdings einen Ausfuhrnachweis, die Sogenannte Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke vom Spediteur, welcher die Ware ausgeführt hat.
Mit dieser Ausfuhrbescheinigung ist es auch möglich für den Händler, einen bereits Bezahlten Mehrwertsteuerbetrag im Nachhinein zurück zu erstatten.

Gruß
theblade
Zitat:


Zitat:



wir, als deutscher und einziger händler in dieser szene, müssen diese umst an den staat abführen. was hilft es meiner firma, wenn er in der schweiz dafür umst zahlen muss?
(Zitat von: angry-playboy)




Die von deiner Firma bezahlte UMSt holt sich deine Firma ja wieder vom für euch zuständigen Finanzamt zurück.
(Zitat von: KTMschnee)




bitte richtig lesen:

angry VERKAUFT Ware

Wenn es umgekehrt wäre, also er Waren kaufen würde, wäre dein Satz korrekt (da Vorsteuer) ;)
KTMschnee
Zitat:


bitte richtig lesen:

angry VERKAUFT Ware

Wenn es umgekehrt wäre, also er Waren kaufen würde, wäre dein Satz korrekt (da Vorsteuer) ;)

(Zitat von: theblade)




und die Ware fällt vorher vom LKW? Oder kauft er die Ware vorher brutto ein?

EDIT: angry verkauft keine Ware sondern eine Firma verkauft Ware.


Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:52:04
angry81
unsere firma kauft vom hersteller und verkauft waren.

verkauf in diesem fall an eine reine privatperson in die schweiz. versand über dhl.

rechnungen sind auf den besteller ausgeschrieben, enthalten logischerweise auch die adresse vom kunden.

es ist kein absatz enthälten, wo die beförderungsart und weise bzw. eine regelung bezüglich umst ausgewiesen wird.
b-mw-323
keine ahnung wie das mit der besteuerung läuft aber mal zum verständnis wegen vorsteuer und umsatzsteuer

Angrys Firma kauft vom hersteller, umsatzsteuer wird gezahlt an hersteller (bsp 10€)

angrys firma verkauft ware an kunde x , kunde x zahlt ust an firma angry(bsp 15€)

demnach hat angry firma 5€ zu viel ust eingenommen. die geht ans finanzamt.

vorsteuer kommt nur zum tragen wenn man in die buchführung einsteigt, hier heißen einfach die buchungskonten vorsteuer und umsatzsteuer.

in meinem beispiel heißt es, dass angry firma eine umsatzsteuerzahllast in höhe von 5€ an das finanzamt hat.

mal die buchungssätze:

Vorsteuer an kasse (firma angry kauft von hersteller)

kasse an umsatzsteuer (firma angry verkauft an kunden)

aber das heißt wie gesagt nicht, dass wenn angry firma vom hersteller kauft sie vorsteuern zahlen, sondern die zahlen genauso umsatzsteuer (mehrwersteuer) wie der kunde x, angrys firma ist ja nen kunde wie kunde x. also nicht die begrifflichkeiten verwechseln :)
Grinch
also ich hab mir net alles durchgelesen aber ich arbeite im vertrieb.
wir beliefern die ganze welt und die mehrwertsteuer wird nur bei lieferungen innerhalb deutschlands erhoben!!!

was auch logisch ist
Made Of Steel
§ 10 Absatz 1 Nr. 2 UstDV

Ist (fast) mein tägliches Brot, erstellung von Ausfuhrbescheinigungen.
Stellt die Rechnung netto und fordert die Bescheinigung ab.
Made Of Steel
Und noch eine Ergänzung rein zum Thema besteuerung:

Innerhalb deutschlands: 19% oder 7 % Umsatzsteuer
Innerhalb der EU: Umsatzsteuer des Landes wo die Leistung erbracht wurde (z.B. Klamotten in Paris gekauft, französische Mehrwertsteuer)
Erwerb / Transport in Drittland (EU Ausland): Umsatzsteuerfrei

Ihr könnt die Rechnung auch mit deutscher Ust stellen wenn Ihr wollt und auf "kulanz" die bezahlte steuer dem Kunden bei Vorlage der Spediteur Ausfuhrbescheinigung zurückerstatten.

Die ist vom Gesetzgeber als eine "Kann Leistung" jedoch nicht als eine "Muss Leistung" definiert.

Rein buchhalterisch sollte man, soweit es geht und möglich ist, eine rechnung steuerfrei stellen.
Somit fällt in diesem Geschäftsfall die Buchung im Ust Konto weg.
Denk dran, jede Buchung kostet geld ;-)

EDIT: Um nochmal drauf zurückzukommen was geschrieben wurde.
Innerhalb der EU kann zwischen Handelsunternehmen in der tat steuerfrei abgerechnet werden, wenn eine EU Umsatzsteuer Identnummer vorliegt und auf der Rechnung angegeben wird.

Dies trifft ja hier nicht zu, da die Rechnung an einen privatkunden geht.

Bei fragen kannste mich gern kontaktieren.

Bearbeitet von: Made Of Steel am 27.10.2009 um 18:11:36
KTMschnee
Ihr redet hier aber nur von Reihengschäften.

Um Versandkosten/Spediteurkosten zu sparen, ist es aber gang und gäbe Dreiecksgeschäfte zu machen, welche UMSt-pflichtig sind.

Bsp:
Deutsche Firma X kauft bei Lieferanten in Belgien und bekommt auch eine Faktura aus Belgien.
Deutsche Firma X verkauft und fakturiert in die Schweiz.
Die Ware wird aber direkt von Belgien in die Schweiz geschickt.

Darum auch meine Frage von vorhin wo die Firma von angry die Ware bezieht und wie der Versand der Ware vonstatten geht.
Dies wurde aber leider nicht beantwortet.

Zitat:


EDIT: Um nochmal drauf zurückzukommen was geschrieben wurde.
Innerhalb der EU kann zwischen Handelsunternehmen in der tat steuerfrei abgerechnet werden, wenn eine EU Umsatzsteuer Identnummer vorliegt und auf der Rechnung angegeben wird.

Dies trifft ja hier nicht zu, da die Rechnung an einen privatkunden geht.
(Zitat von: Made Of Steel)




Warum konnte ich dann (als Privatperson) meinen BMW netto vom Händler in Italien kaufen? Und den BMW davor netto beim Händler in Deutschland kaufen? Warum konnten das auch ein paar Freunde/Bekannte (als Privatpersonen) machen?

EDIT: Ich glaube du verwechselst etwas. Die UID (Umsatzsteuer Identnummer) muß jedes Unternehmen haben, muß auf jeder Rechnung angegeben sein, und muß vor jeder Fakturierung durch den Rechnungsleger auf Gültigkeit geprüft werden.
z.b. stimmt der Firmenwortlaut und die genaue Rechnungsadresse auf der Rechnung mit dem Handelsregisterauszug überein, hat die Firma welche die Rechnung bekommt mittlerweile Insolvenz angemeldet...



Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 18:43:36
Made Of Steel
Wo wohnst du den?
Hast du den wagen wirklich nicht auf den Namen einer Firma gekauft?
Wenn du innerhalb der EU wohnst musst du ja irgendwelche steuern auf den kauf der fahrzeuge gezahlt haben, als endverbraucher.
angry81
Zitat:



Innerhalb der EU kann zwischen Handelsunternehmen in der tat steuerfrei abgerechnet werden, wenn eine EU Umsatzsteuer Identnummer vorliegt und auf der Rechnung angegeben wird.

Dies trifft ja hier nicht zu, da die Rechnung an einen privatkunden geht.

(Zitat von: Made Of Steel)




also doch?!

die ware wird direkt aus berlin verschickt.

Bearbeitet von: angry-playboy am 27.10.2009 um 18:50:35
KTMschnee
NoVA und MWSt habe ich in Österreich übers Finanzamt abgeführt. Ansonsten hätte ich auch nicht zulassen können. Und dies ist ein ganz normaler Vorgang den jährlich hunderte private Autokäufer innerhalb der EU machen welche Ihr Fahrzeug privat importieren.
Ich will dich jetzt nicht angreifen, frage am besten mal deinen ausbildner zu der ganzen Thematik. Auch was Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte betrifft.
Made Of Steel
Zitat:



EDIT: Ich glaube du verwechselst etwas. Die UID (Umsatzsteuer Identnummer) muß jedes Unternehmen haben, muß auf jeder Rechnung angegeben sein, und muß vor jeder Fakturierung durch den Rechnungsleger auf Gültigkeit geprüft werden.
z.b. stimmt der Firmenwortlaut und die genaue Rechnungsadresse auf der Rechnung mit dem Handelsregisterauszug überein, hat die Firma welche die Rechnung bekommt mittlerweile Insolvenz angemeldet...



Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 18:43:36

(Zitat von: KTMschnee)




Irischer Kaufmann kauft in Deutschland von einem deutschen Kaufmann eine Sache, die nach Irland "transportiert" wird.
Irischer Kaufmann kann die UstID Nr "IEXXXXXX" vorweisen.
Deutscher Kaufmann stellt die Rechnung netto und vermerkt die Ust ID des Irischen Kaufmanns auf der Rechnung.
KTMschnee
@ angry
Wenn die Ware aus Berlin verschickt wird, ist es in deinem Fall ein Reihengeschäft.
Ich würde dir aber wirklich empfehlen die Fa. SwissVAT zu kontaktieren, mir wurde dort kostenlos und sehr schnell geholfen wegen solcher Probleme zwischen Österreich und der Schweiz. Eine Alternative wäre der Zoll, oder DHL. Dann sollte nichts mehr schief gehen.

@ made of steel
wg. netto Fahrzeugkauf als Privatperson im EU Auslang:
klick mich
Ein Auszug aus dem Kapitel "Gebrauchtwagen, Schenkung, Übersiedlung" handelt davon:
"Von Bedeutung für die Entrichtung der Mehrwertsteuer ist, ob das Auto als Neu- oder als Gebrauchtwagen definiert wird. Als Neuwagen gelten solche, die weniger als 6000 km auf dem Tachometer aufweisen oder(!) kürzer als sechs Monate angemeldet waren. Bei Neuwagen wird das Fahrzeug exklusive Mehrwertsteuer gekauft und ist im Inland komplett zu versteuern. Bei Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer bereits im Kaufpreis inkludiert, die NoVA (plus 20 Prozent Mehrwertsteuer) muss allerdings in Österreich entrichtet werden."

Habe beide male einen Vorführwagen gekauft, aus Italien 3 Monate alt 3.000 km, aus Schland 5 Monate alt 4.500 km.

Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 19:13:24
KTMschnee
Zitat:


Irischer Kaufmann kauft in Deutschland von einem deutschen Kaufmann eine Sache, die nach Irland "transportiert" wird.
Irischer Kaufmann kann die UstID Nr "IEXXXXXX" vorweisen.
Deutscher Kaufmann stellt die Rechnung netto und vermerkt die Ust ID des Irischen Kaufmanns auf der Rechnung.
(Zitat von: Made Of Steel)




Dein 2. Satz stimmt nicht ganz.
Das irische Unternehmen muß die UID-Nummer und den genauen Wortlaut der Firma und Anschrift mitteilen. Ohne UID Überprüfung mit positiven Ausgang darf das deutsche Unternehmen keine Rechnung auf das irische Unternehmen ausstellen.

Bei der Überprüfung der UID muß der Rechnungssteller der Behörde UID Nummer und den angegebenen Firmenwortlaut inkl. Adresse sagen/schreiben und die Behörde gibt Ihren Segen wenn diese Daten übereinstimmen und das überprüfte Unternehmen nicht insolvent ist.
Stimmen die Daten nicht überein darf solange keine Rechnung ausgestellt werden, bis Firmenwortlauf und Adresse haargenau mit den Daten der UID Nummer übereinstimmen. Dies ist dann solange mit dem Rechnungsempfänger abzustimmen bis eine korrekte Anschrift vorliegt.

by the way, viele Unternehmen erfahren auf diese Weise dass Ihr Kunde insolvent ist.