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Avirex666
Hauptthema:
Servus

Bin momentan echt in einer zwicknühle!!! Also ich versuch es mal verständlich zu erklären!

Ich habe mir im Septemper 2007 mein Auto gekauft, da habe ich es direkt versichern lassen als zweitwagen auf meinen Opa. So da ich am 06.06.2009, 23 Jahre alt geworden bin, dachte ich mir so jetzt ruf ich mal bei der versicherung an und frag mal nach ob man da was am preis machen kann. Gesagt getan als ich dann den Berater an der Leitung hatte, meine er das ich das Auto gar nicht fahren dürfte da nur der Versicherungsnehmer das Auto fahren darf, in dem Fall mein Opa. Dazu habe ich auch nix weiteres gesagt und er meine das er das jetzt neu berechnen muss und ich eine nachzahlung bekommen würde. So heute komm ich von der arbeit mach einen Umschlag auf und was ist drin eine Rechnung von 925 Euro... Dann habe ich den Versicherungsvertrag rausgesucht, und gesehen das es auch so im Vertrag drinsteht. Habe damals die versicherung bei einem Markler um die ecke gemacht, hab ihm aber damals ausdrücklich gesagt, dass ich das auto fahren will also ganz klar fehler vom Markler oder??? Weiß echt nicht was ich da machen soll??? Hat jemand sowas schonmal erlebt???

Wäre euch echt dankbar über ein Paar tipps, wenn das alles nix bringt muss i h wohl oder übel zum anwalt!!!

Gruß

plop
deswegen liest man die verträge die man unterchreibt ja auch VOR dem unterschreiben durch..

was soll denn der anwalt da nu machen?

wenn du so "blöd" bit und der versicherung das so auf die nase bindest dann bist selbst schuld..

hätte das ganze anders angegangen...und zwar ob ich den wagen nich übernehmen kann incl der prozente...

aber nu hast dir selbst n ei gelegt...n anwalt würde nur zusätzlich geld kosten...vertrag ist ja schriftlich festgehalten und das vor 3 jahren...da hätte man bei nichtgefallen der vertragsbedingungen ja mal von allein drauf kommen können...

erst geld sparen wollen und dann rumjammern wenn man beim bescheissen auf grund eigener "blödheit" erwicht wird...

am besten zahlen und versicherung wechseln..
evtl lassen die sich ja auch auf eine abmachung ein und ihr könnt euch irgendwie einigen...falls nicht, neue vericherung und den überfälligen betrag zahlen..
herr_welker
Die Versicherung fragt im Antrag nach dem Alter des jüngsten Fahrers.

Dort hättest du dein Alter angeben müssen. Da der Antrag von deinem Opa unterschrieben wurde, kann man davon ausgehen, dass er ihn auch gelesen und wahrheitsgemäß beantwortet wurde.

Da die Versicherung dein Opa abgeschlossen hat, hast du überhaupt keine Ansprüche zu stellen.
Du könntest theoretisch nicht mal den Vertrag ändern. (zumindest nicht ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers)
Also würde ich sagen die Erhöhung ist erstmal ungültig. Schriftlich wurde ja auch nichts verfasst.

Aber ich würde mich nicht mit einer Versicherung anlegen, bei der schon falsche Angaben gemacht wurden.

Tu's einfach nachzahlen. Alles unter 25 Jahren ist nun mal etwas teurer.(so pauschal gesagt)

Bearbeitet von - herr_welker am 08.07.2009 18:06:28
NoNaMe-01
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! ! !


gruß.
b-mw-323
gib doch einfach an das du erst jetzt mit reingenommen werden möchtest da du jetzt 23 bist und fertig, dann musst du nicht nachzahlen! :) verstehst du? gibt doch keinen beweis das du vorher gefahren bist.... würde nix nachzahlen
Der_Gute
Zitat:


deswegen liest man die verträge die man unterchreibt ja auch VOR dem unterschreiben durch..

was soll denn der anwalt da nu machen?

wenn du so "blöd" bit und der versicherung das so auf die nase bindest dann bist selbst schuld..

hätte das ganze anders angegangen...und zwar ob ich den wagen nich übernehmen kann incl der prozente...

aber nu hast dir selbst n ei gelegt...n anwalt würde nur zusätzlich geld kosten...vertrag ist ja schriftlich festgehalten und das vor 3 jahren...da hätte man bei nichtgefallen der vertragsbedingungen ja mal von allein drauf kommen können...

erst geld sparen wollen und dann rumjammern wenn man beim bescheissen auf grund eigener "blödheit" erwicht wird...

am besten zahlen und versicherung wechseln..
evtl lassen die sich ja auch auf eine abmachung ein und ihr könnt euch irgendwie einigen...falls nicht, neue vericherung und den überfälligen betrag zahlen..

(Zitat von: plop)




Sorry das ich mal einhake. Es ist sicherlich Avirex666 nicht hilfreich, wenn man ihm den Spruch mit dem Rumjammern reindrückt. Ist zur Zeit eine Mode von verschiedenen Leuten.

Ansonsten muss ich Dir zustimmen. Verträge liest man durch, fragt ggf. nach wenn etwas nicht verstanden wird.

Ansonsten würde ich es vielleicht versuchen, dass Du diesen Wagen erst seit ca. 3-4 Monaten fährst. Der Opa hat halt nicht an den Passus gedacht.

Aber sei vorsichtig. Die erfahrenen Prozente kannst Du dadurch nicht mitnehmen. Es heißt sinngemäß, die Schadensfreiheitsrabatte können nur übernommen werden wie es der Führerscheininhaber auch hätte als Zweitwagenregel erfahren können.
Niedersachse
Moin,

mein Vorschlag wäre folgender:
1. Gehe zum Makler,- er soll sich darum kümmern, dass Du jetzt auch damit fahren darfst. Die Versicherung hat dich nicht richtig am Telefon verstanden.
2. Du läßt dich in Zukunft als zusätzlicher Fahrer eintragen und bezahlst dadurch auch mehr.
3.Du wechselst zum nächsten Termin die Versicherung und schließt auf den Namen Deines Opa`s bzw. Dein Opa schließt den Vertrag mit Dir als Fahrer ab.
4. Im nächsten Jahr versuchst Du den Schadensfreiheitsrabatt übertragen zu lassen.
Vorher bitte alles und alle relevanten Schäden prüfen lassen. Gleiche Anschrift ist ein Muss, da ihr nicht Verwandte 1.Grades sein. Gleiche Adresse kann auch heißen,- Post muss ankommen...(keine Garantie)
5. Alles keine Garantie aber gute Chancen und beim nächstenmal vorher nachdenken bzw. informieren.
pat3112
Also da ich vor meinem Studium eine Ausbildung Versicherungskaufmann bei einem Makler gemacht habe kann ich dir dazu folgendes sagen.

1. Solltest du in der glücklichen Lage sein ein Gesprächsprotokoll von deinem Gespräch mit dem Makler zu haben ist es sehr einfach. Stichwort Maklerhaftung (Versicherungsmakler als Sachwalter des VN) fehlerhafte Beratung somit Fall für den Makler der trägt die Differenz.

2. Solltest du nicht in der glücklichen Lage seinen besagtes Protokoll zu haben in der Regel auch nicht schlimm jeder seriöse Makler versichert sich selbst mit einer Hafpflicht gegen genau solche Dinge. Am besten du maschierst zum Makler und verlangst von ihm Aufgrund der Maklerhaftung (die im aber sollte ich vielleicht erwähnen nur gilt wenn du einen Maklervertrag mit besagtem Makler schriftlich hast)und einer offensichtlichen falsch Beratung das er die Differenz trägt.

3. Meine persönliche Frage, wenn du bei einem Makler bist warum zur Hölle telefonierst du dann mit dem Versicherer selbst ? DAZU hast du den Makler !!
Versicherungs Rechts und die Bedingungswerke sind nämlich wie das kleine Latinoum nicht grade allgemeinverständlich. Genau das kommt nämlich dann dabei rum.

Gruß Pat
elvis29m
ich hatte den fall wo ich 24 jahre alt war bis zu dem zeitpunkt bin ich 6 Jahre
als 2 t wagen übe rmeinen onkel gefahren ,

und da er nich mein direkter blutsverwandter ist wurde mir im ersten brief gekündigt und eine nachzahlung verlangt ,

ich hab dann solange mit dehnen telefoniert und gedroht das unsere komplette familie bei der versicherung die versicherung kündigt wenn mann sich nich einigen würde !

Das ende vom lied war : ich musste 1 ne versicherungstufe hoch gesetzt werden und durfte dann die einstufung als solches übernehmen !

Sprich reden+ drohen grins bringts....
knax
Aber rückwirkend?

Wie zum Henker wollen die denn beweisen, dass Du gefahren bist?

Streite das einfach ab, sag Du wolltest als Fahrer mit rein in die Geschichte.

Die haben doch keine Beweise.
Taze
Hi,

ich verstehe garnich, warum du dir solche Gedanken machst...du hast irgendwann mal mit irgendjemanden geredet und hast was falsches gesagt...na und. Du hast dir eben nen Spaß erlaubt...ist doch nur ein ganz plumper Versuch noch Geld abzukassieren...stell dir mal vor, es wäre was passiert, dann hätten die sofort gesagt, dass du nicht versichert bist und hätten nicht gezahlt.
Ich find das schon echt frech von denen und würde die Versicherung wechseln.

Gruß
Doc. Watson
Zitat:

gib doch einfach an das du erst jetzt mit reingenommen werden möchtest da du jetzt 23 bist und fertig, dann musst du nicht nachzahlen! :) verstehst du? gibt doch keinen beweis das du vorher gefahren bist.... würde nix nachzahlen



Absolut richtig. ICH würd gar nichts nachzahlen.

Bsp zum Nachzahlen:
Wenn man angibt, man würde 5000km im Jahr fahren, fährt aber eigentlich 25.000km, es kommt zum Schadensfall und die Versicherung bemerkt anhand des km-Standes die zum Vertrag abweichende km-Strecke, zahlt man für den Zeitraum nach als hätte man einen 25.000km-Vertrag.

Wäre es mit dir am Steuer zu einem Schaden gekommen, hättest du nachzahlen müssen... so würde ich gar nichts zahlen
Taze
Hi,

ruf mal bei der Versicherung an und sag, dass man dir wohl versehentlich ne Rechnung zugeschickt hat. Stell dich dumm und frag, warum du die Rechnung bekommen hast. Wenn der Versicherer dir das erklärt hat, sagst "Ach nein, das war ein Missverständnis" korrigierst das, dass du meinst, du willst jetzt mit drauf eingetragen werden und oder die Versicherung selbst übernehmen.

Wenn die dann rumzucken, dass du zahlen sollst, fragst du warum und wenn er sagt, weil du auch Nutzer warst, würd ich das einfach bestreiten, fragen wie sie darauf kommen und androhen die Versicherung zu wechslen, wenn das Theater noch weiter geht.

Ich hatte mal ähnlich Fall, handelte sich aber nur um 2Monate als ich meine damals neue Freundin nicht gleich hab eintragen lassen...bin dann aber irgendwann hin zur Versicherung und die fragten mich wie lange sie schon mit dem Auto fährt und ich sagte die 2 Monate halt und sie bat mich nur darum, dass das nächste mal schneller zu machen. Dann erklärte sie mir, dass die Versicherer eigentlich immer nur auf die Ehrlichkeit des Kunden vertrauen können, weil im Schadensfall müssen sie trotzdem zahlen und der Kunde muss nur nachzahlen wie "Doc.Watson" beschrieb. Andererseits gibt es in der Vorgehensweise bereits genug schwarze Schafe, wo die Kosten dann auf die anderen umgelegt werden müssen.

Gruß
herr_welker
Zitat:

Wenn man angibt, man würde 5000km im Jahr fahren, fährt aber eigentlich 25.000km, es kommt zum Schadensfall und die Versicherung bemerkt anhand des km-Standes die zum Vertrag abweichende km-Strecke, zahlt man für den Zeitraum nach als hätte man einen 25.000km-Vertrag.



Das so pauschal zu machen halte ich für gefährlich.

Wird bei vielen Versicherungen zwar so gemacht (man will den Kunden ja nicht verlieren), aber trotzdem ist man vor einer Vertragsstrafe nicht geschützt.