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LatteBMW
Hauptthema:
Meine Fresse hab ich die Schnauze voll. Muß vor 12 Jahren aber zu 100% Unzurechnungsfähig gewesen sein als ich den Wisch unterschrieben haben
Zum Problem:

Jeder BfD Berater und SoziBearbeiter sagt was anderes, daher frag ich hier lieber nach Erfahrungsberichten.

Seit 01.05. wieder meine eigende Meinung habe aber ich dafür jetzt alles selber zahlen muß, hab ich vorallem Probs mit der Krankenkasse.
Privat will ich nicht und die Gestzliche will mich nicht. Wie macht ihr das?
Sehe da mom nicht die allergrößten Probs, da ich 30% halt eben selber zahle, aber wollte mich Selbstständig machen und irgendwann fallen auch die 70% vom Bund weg.



Bearbeitet von - LatteBMW am 16.06.2009 21:13:10
Fogg
Wenn du ne Anwärterschaft abgeschlossen hattest muss dich deine Kasse wo du vorher warst auf jeden Fall nehmen.

Ich bin zur Zeit privat versichert, macht vom Preis her kaum nen Unterschied und wenn ich wieder arbeiten gehe dann geh ich wieder in die Gesetzliche rein.

Ich kenne einige die das so gemacht haben, da hatte eig. keiner ein Problem mit.
LatteBMW
Da ist ja das Problem, die Anwartschaft fehlt.
Opern Geist
hallo

ich hatte das gleiche problem

als ausscheidender soldat kannst du nicht in die gesetzliche versicherung

du musst dich privat versichern und hast beihilfe anspruch

zum glück wurde ich bei meiner verpflichtung damals daraufhingewiesen eine anwartschaftversicherung abzuschliessen

später kannst du dich ja wieder pflichtversichern wenn du einer normalen arbeit nachgehst...oder dich selbständig machst

gruss

Bearbeitet von - Opern Geist am 16.06.2009 21:40:19
shgfa
Tja Latte,

da haste wohl voll in den Eimer gegriffen.

Bei einer gesetzlichen wirst Du erst wieder unter kommen wenn Du in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bist aber da Du Dich selbstständig machen willst wird das ja auch nicht zutreffen.

Von daher wird es wohl bei einer privaten Krankenversicherung bleiben und ohne eine Anwartschaft wirst Du dann so eingestuft wie die jetzigen Umstände sind, Lebensalter, Krankheiten etc.

Die Anwartschaft hat halt den Vorteil, dass Dein Alter und die Krankheiten beim Abschluss der Anwartschaft für die Beitragsberechnung herangezogen werden.
LatteBMW
Aja, so scheisse ist das nicht. Nachdem ich mit diversen ex-Soldaten gequatsch habe, und mal paar Gesetze durchgewälzt habe, gibts schon 2 Möglichkeiten ganz einfach wieder reinzukommen, denn lt. Gestz "muss" mich die GKV aufnehmen.
Opern Geist
Zitat:


Aja, so scheisse ist das nicht. Nachdem ich mit diversen ex-Soldaten gequatsch habe, und mal paar Gesetze durchgewälzt habe, gibts schon 2 Möglichkeiten ganz einfach wieder reinzukommen, denn lt. Gestz "muss" mich die GKV aufnehmen.

(Zitat von: LatteBMW)




dann kläre uns mal auf...man lernt ja immer gerne dazu :-)

trotz ich verwandschaft bei einer gesetzl. krankenkasse habe...wurde ich da nicht aufgenommen

ich gebe zu ich habe mich jetzt nicht so bemüht, weil ich ja eine anwartschaft hatte und kein problem mit der pkv hatte... die zahlen ja sogar teile der beiträge zurück :-)

gruss
LatteBMW
Guckst Du hier:

http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=2037

http://www.forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?p=11924

Hab aber erstmal einen Antrag beim Bund gestellt, wegen 3 Monatiger Aufnahme in die freie Heilfürsoge und danach flirte ich nochmal mit der GKV Beraterin und hau ihr mal die Gesetze an Kopp
svenobmw
also mal ehrlich @LatteBMW bei welchem Verein warst denn du, bei der Luftwaffe oder wie ich war 12er und wir hatten jedes Jahr einen von der Versicherung da der eine Beratung gemacht hat.
Hardcore-Performence
Da ich auch bald wider der zivilen Bevölkerungsschicht angehöre wollte ich mal wissen wo ihr nun untergekommen seit.

Mein Sozialberater meinte, ich kann es mir aussuchen, wo ich versichert werden will.
Privat oder Gesetzlich.

Jetzt wollte ich mal vor und Nachteile wissen und was mehr sinn macht die Gesetzliche oder die Private.
knax
Wie lange warst Du beim Bund?
Hardcore-Performence
war bzw bin noch saz8
LatteBMW
Klar kannst Du es Dir aussuchen, kommt darauf an, ob Du ein Sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmst. Wenn nein, dann wirds ohne Anwartschaft unmöglich. Gem. Gesetzeslage können GKV eine Mitgliedschaft ablehnen, wenn Du 4 Jahre nicht in einem versicherungsverhältnis warst und das warste mit SaZ 8 nicht (es sei denn Du hast diese Anwartschaft)

Bin jetzt Privtaversichert. Bezahlte knapp 200 Monatlich und habs absolut nicht bereut.
Haltte zwar von der 2-Klassen Gesellschaft nichts, aber wann wird schon bevorzugt behandelt. Als Selbständiger mit wenig Zeit nicht verkehrt.
Lucky-Slevin
gibt es für saz´s in dieser richtung etwa ausnahmeregelungen ?

das wichtigste kriterium als angestellter ist doch immer noch das einkommen (aktuell 49.950 Euro)... wer darunter liegt, hat normalerweise keinen anspruch auf einen "platz an der sonne" !

oder hab ich da etwas verpasst?


mfg
Lucky-Slevin
Hardcore-Performence
Ich hab ne Anwartschaft. Also von dem her kein Problem.....

Naja ich denke das die Private vom Kosten/Nutzen besser ist als die gesetzliche!
Nur die Kosten steigen ja auch ganz schön und wer weiß was in 10 Jahren ist.....
das ist eben immer die Frage, die ich mir stelle, kann ich mir das in 10 Jahren noch leisten....
Fogg
ich bin bei der Debeka privatversichert, dies abera auch nur solange bis ich wieder Kohle von nem Arbeitgeber bekomme.
Dann werde ich wieder in die Gesetzliche wechseln (müssen)

So einfach ist das mit Privat versichert garnicht, entweder selbständig, Beamter oder ein Gehalt von mindestens X Euro im Jahr.
Sonst ist eh gesetzlich angesagt.

Zitat von http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html

Grundsätzlich gilt: Sie können in eine Private Krankenkasse wechseln, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Das gilt einkommensunabhängig für selbständig Tätige, Selbständige in Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte Apotheker) können spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung abschließen. Ausnahmen: selbständig Tätige Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze weicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab.



Mit der Versicherungspflichtgrenze gibt der Gesetzgeber vor, bis zu welcher Einkommens-Höhe brutto (derzeit 4.162,5 Euro monatlich / 49.950 Euro pro Jahr) ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und bleiben muss.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen (derzeit 3.750 Euro monatlich / 45.000 Euro pro Jahr) Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden.



Hardcore-Performence
Ja das ist mir alles klar, was du da schreibst, nur wenn ich in der Privaten war, bzw jetzt in die Private geh und in 2jahren hab ich einen Job bei dem ich unter dem mindest Einkommen für die Private bin, muss man doch nicht mehr in die Gesetzliche wechseln.... man kann oder seh ich das jetzt falsch?!
Bierkönig
Also grundsätzlich spricht nichts dagegen sich Angebote von den privaten einzuholen um die vom Staat nicht übernommenen 30% anzudecken. Wenn der gesundheitszustand stimmt sollte da kein Problem sein.

Die alternative zur Zeit wäre eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen. Aber Achtung, das kostet mehr und der Versicherungsschutz ist schlechter als privat. Außerdem liegt dann eine unnötige doppelversicherung vor da du ja auch noch den beihilfeanspruch hast.

Achtung ich gebe noch zu bedenken das eine nichtversicherung heute eine Straftat darstellt!

Ach ja bin übrigens Versicherungskaufmann!
schnitte09
Man muss kein Mindesteinkommen haben um sich privat zu versichern.
Bierkönig
Zitat:


Man muss kein Mindesteinkommen haben um sich privat zu versichern.

(Zitat von: schnitte09)




Im Angestelltenverhältnis muss man das definitiv. Du musst im Vorjahr 49.950€ verdient haben um dich privat versichern zu können. Aber das tut ja in seinem Fall auch nichts zur Sache. Würde er ein Angestelltenverhältnis anstreben wäre er eh automatisch Pflichtversichert, da er ja noch kein Jahr ein zu versteuerndes EK oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatte....
herr_welker
Zitat:

ich gebe zu ich habe mich jetzt nicht so bemüht, weil ich ja eine anwartschaft hatte und kein problem mit der pkv hatte... die zahlen ja sogar teile der beiträge zurück :-)


Die gesetzliche übrigens auch- ;-)

Zitat:

Ja das ist mir alles klar, was du da schreibst, nur wenn ich in der Privaten war, bzw jetzt in die Private geh und in 2jahren hab ich einen Job bei dem ich unter dem mindest Einkommen für die Private bin, muss man doch nicht mehr in die Gesetzliche wechseln.... man kann oder seh ich das jetzt falsch?!



Solange man unter 55 Jahren ist...

Kann man eigendlich z.B. mit Hilfe eines Zweitjobs sein Bruttoeinkommen über die Grenze heben. Und nach 3 Jahren lässt man sich privat Versichern.
Dann kündigt man den Zweitjob und liegt dann bis 54 Jahren unter der Grenze.
Könnte man zurück in die gesetzliche?
sputnik71
Oh Ha
Noch so ein grosses Thema, aber aus der Sicht der privat Wirtschaft (nicht Soldat).

Aus meiner Erfahrung kann ich nur folgendes schildern:
Ich war mal privat krankenversichert, aber durch Umstrukturierung in der Firma wurde ich arbeitslos, wodurch ich wieder in die gesetzliche Krankenkasse kam.

Zurück in die private Krankenversicherung zu kommen ist schwierig. Ich muss zum Beispiel mehr als drei Jahre über dem Maximalsatz des Einkommens liegen.
/*Meinen Zahnbehandlung kann ich momentan privat bezahlen*/ /*Zahnreinigung, und -ersatz (zum bestimmten Satz)*/

Und: Ich wünsche allen unseren Soldaten das beste.
Bierkönig
Zitat:


Kann man eigendlich z.B. mit Hilfe eines Zweitjobs sein Bruttoeinkommen über die Grenze heben. Und nach 3 Jahren lässt man sich privat Versichern.
Dann kündigt man den Zweitjob und liegt dann bis 54 Jahren unter der Grenze.
Könnte man zurück in die gesetzliche?
(Zitat von: herr_welker)




Ne leider unmöglich, da du sofort wenn du am Ende des Jahres unter die Jahresarbeitsendgeldgrenze von 49.500€ fällst wieder in die gesetzliche musst. Ausnahme hier du liegst bereits 5 jahre über der JAG, dann gilt für dich die besondere Jahresarbeitsendgeldgrenze von 45.000€ unter die du fallen musst um dich wieder gesetzlich versichern zu müssen.

Ach ja, vor kurzem wurde auch die Eingangshürde von 3 jahren wieder abgeschafft, es langt wieder ein jahr über der jahresarbeitsendgeldgrenze zu verdienen. Kurz bis mittelfristige Änderungen diesbezüglich sind allerdings sehr wahrscheinlich!