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karizma325i
Hauptthema:
Hi.

Habe eben ein Windschott für e36 Cabrio zu Sofortkauf bei Ebay gekauft. Also Sofortkaufpreis war 1€ und Versandkosten 16€. Insgesamt 17€. Jetzt habe ich das Geld überwiesen, und der Verkäufer meint dass es ein Fehler gewesen ist und er versehentlich 1€ Sofortkauf, anstatt 1€ Startpreis angegeben hat.

Desweiteren hat er den Artikel wieder eingestellt und will die Transaktion abbrechen. Darf er dass einfach so? Kann ich nicht auf die Ware bestehen? Schliesslich habe ich gekauft, was er eingestellt hat oder?

Bearbeitet von - karizma325i am 11.05.2009 22:55:54
332i-Machine
Das darf er nicht!
Ist doch sein Fehler, wenn er nicht aufgepasst hat! Klar, wir würden uns alle darüber ärgern, aber ist nun mal sein eigener Fehler!
karizma325i
hier die auktion...

Link
karizma325i
er blabbelt mich zu das es sich hier um ein irrtum handelt, somit sei der kaufvertrag nichtig. er hat den artikel bereits wieder eingestellt.
bigshow89
Zitat:


hier die auktion...

Link

(Zitat von: karizma325i)





Oh man den kannste schön drannkriegen wenn der sich querstellt.

Wenn er ned will gehste eben zu deinem Anwalt und machst ne Anzeige.

Zudem dachte ich eigendlich wer Gewerblich angemeldet ist und ein Gewerbe hat darf nicht als "Privatverkauf /ohne Garantie oder Gewährleistung" verkaufen so wie er es im Anzeige Text aber stehen hat?

mfg
CrAsHoVeR
Nettes Schnäppchen! ;)

Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.

Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.

Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!
karizma325i
Ja der typ erklärt aber,

das komplette angebot für nichtig wegen irrtums

und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB.

abgesehen davon, dass er gewerblich ist

aber privat ohne garantie etc. verkauft.

also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte

die gegen ihn sprechen. oder??
bigshow89
Zitat:


Nettes Schnäppchen! ;)

Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.

Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.

Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!

(Zitat von: CrAsHoVeR)





Ganz genau so seh ich das auch,

Hier mal ein anderer Forumsbeitrag:

Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen.
karizma325i
Zitat:


Zitat:


Nettes Schnäppchen! ;)

Ich glaub das dem Verkäufer sogar dass er unabsichtlich 1EUR Sofortkauf gemacht hat.

Das ist aber sein Pech, wenn er unaufmerksam war.
Ein Kauf bei eBay ist wie ein mündlicher Kaufvertrag.

Er kann nicht einfach den Kauf stornieren!!
Geh zu deinem Anwalt und hol dir das Ding!!

(Zitat von: CrAsHoVeR)





Ganz genau so seh ich das auch,

Hier mal ein anderer Forumsbeitrag:

Ich würde den Verkäufer freundlich aber mit Nachdruck darüber informieren, daß ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du auf die Verschickung der Ware zum erzielten Auktionspreis bestehst. Auch ihm mitteilen, daß er ja mit Startpreis hätte einstellen können, wenn ihm selbst ein Mindestbetrag wichtig gewesen wäre. Ich würde auch vorsichtig mit Meldung an eBay und mit Negativbewertung drohen. Erst nach seiner Reaktion würde ich mir Gedanken über das weitere Vorgehen machen.

(Zitat von: bigshow89)




ich habe ihn bereits freundlich mehrmals darauf hingewiesen,

das ein gültiger kaufvertrag zu stande gekommen ist.

und er in sauren apfel beissen muss. er stellt sich freundlich quer,

und meint es wäre ein irrtum der nicht anfechtbar sei
bigshow89
Zitat:


Ja der typ erklärt aber,

das komplette angebot für nichtig wegen irrtums

und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB.

abgesehen davon, dass er gewerblich ist

aber privat ohne garantie etc. verkauft.

also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte

die gegen ihn sprechen. oder??

(Zitat von: karizma325i)





Hier hab ich was ganz interessantes für dich,

http://www.recht-find.de/eybayverbindliches%20Angebot%20oldenburg.htm

Zitat: Das Angebot des Verkäufers (= Beklagter) als Versteigerer war verbindlich und nicht widerruflich. Das folgt aus § 9 Ziffer 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay; dort wird die gesetzlich (§ 130 Abs. 1 S. 2 BGB) vorgesehene Möglichkeit des vorherigen oder gleichzeitigen Widerrufs der Willenserklärung ausgeschlossen. Zitat ende.

Geht zwar nicht genau ums selbe aber trifft doch fast.
sandro320i
karizma325i
Zitat:


Hier war schonmal das selbe

(Zitat von: sandro320i)




Das ist ja mal super. werde das dem verkäufer mal schicken diesen link ;-)
karizma325i
Zitat:


Hier war schonmal das selbe

(Zitat von: sandro320i)




danke danke ;-)

ich habe ihm diesen und den link von sandro320i geschickt.
Old Men
Warum streitest du dich weiter mit dem Verkäufer? Gehe zu einem Anwalt und benachrichtige Ebay. Der Verkäufer ist zwar in einer beschissenen Lage, aber nach Ebay Richtlinien muß!! er die Ware wie beschrieben und verkauft auch herausgeben. Wenn er das Teil wieder eingestellt hat und verkauft, hast du natürlich Pech gehabt. Wie dann die Sache weiterläuft sollte aber dein Anwalt klären.
Stefan177
Seh ich auch so wie Old Men. Hör auf zu Diskutieren und such Dir einen Anwalt, der ihm einen Brief für 30 Euro schreibt. Wenn ihm das lieber ist.
kiese
Ich würde die andere Auktion sofort ebay melden, dass der Artikel schon verkauft sei, mit dem Verweis auf deine gewonnene Auktion.
Und kurzer Sachverhalt, dass der VK das Teil nicht rausrückt.
Vllt sperren die dann die andere.
Asko
Ebay Richtlinien hin oder her..

hier handelt es sich aber OFFENSICHTLICH um einen IRRTUM !!!

Ich glaube nicht dass du all zu gute Karten haben wirst.. es ist nicht das gleiche wie wenn er den Artikel für 1€ Startpreis angeboten hätte und der wirklich für diesen 1€ weggeht.

Du kannst es versuchen, aber da der Verkäufer sein Recht kennt wie es aussieht, denk ich dass du leer ausgehen wirst.

MFG
karizma325i
Zitat:


Ich würde die andere Auktion sofort ebay melden, dass der Artikel schon verkauft sei, mit dem Verweis auf deine gewonnene Auktion.
Und kurzer Sachverhalt, dass der VK das Teil nicht rausrückt.
Vllt sperren die dann die andere.

(Zitat von: kiese)




hi. das habe ich jetzt gemacht.
allerdings ist so eine passende begründung
für eine meldung bei ebay nicht aufgelistet.

man kann unter ein paar punkten auswählen.
- fragwürdiger inhalt.
- unzulässige ware.
- kopie der artikelbeschreibung.
- kopie von eigenen bildern
- gestohlenes eigentum usw

habe jetzt gestohlenes eigentum ausgewählt

mit der begründung dass ich den artikel gekauft habe,
er mir es jetzt nicht geben will und
weiterverkauft. für eine kurze beschreibung an ebay
sind die zeichen auch viel zu gering um den ganzen
sachinhalt aufzuzählen
hero182
es gab mal nen ähnlichen fall, da kaufte eine frau einen mercedes slk für etwa 10.000€ unter dem eigentlichen wert. der verkäufer war aber garnicht im besitz des autos. die frau klagte und verlor, weil - jetzt kommt's - sie hätte wissen müssen, dass es dieses auto nicht für einen solch niedrigen preis gibt.
ich finde das ist absolut analog zu unserem fall hier. ein windschott gibt's nicht für 17€, da weis jeder normale Mensch, dass da ein Fehler vorliegt.

außerdem redet der verkäufer ja auch noch von irrtum, was ja soweit ich weis auch ein juristischer begriff ist. ob der hier vorliegt weis ich aber nicht, bin kein jurist.
aber ich denke du wirst schlechte karten haben.
E36-Freak
Was wäre denn eigentlich ein realistischer Preis für das Ding?

Vielleicht kannst Du Dich ja ohne Anwalt mit dem Verkäufer einigen..

Ebay wirds nen Scheiss interessieren und der Anwalt kostet natürlich auch Kohle
karizma325i
ich brauche eigentlich kein windschott.
mein bruder fährt ein e36 cabrio.

da hab ich halt zugeschlagen bei dem preis von 1€
was einer sonst so kostet weiss ich nicht.

Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:26:48
Nicore
1. Wir haben hier eine ebay Diskussionsgruppe.
2. Es gibt ein gut gefülltes ebay-Forum wo auch Offizielle mitlesen.
3. Der Verkäufer ist auch nur ein Mensch und so ein Fehler kann Dir ebenso passieren.
4. Wie würdest Du in seiner Lage reagieren?
5. Frage ihn nach seinem eigentlichen Preis bzw. versuche Dich
auf einen fairen Preis zu einigen.

An alle die hier mit solchen Sätzen kommen wie "Nimm Dir einen Anwalt".
Schonmal drüber nachgedacht das der Anwalt bezahlt werden muss?
Die Kosten muss nicht der Angeklagte tragen. Es wird kein Schadens-
ersatz verlangt weil kein finanzieller Schaden passiert ist, somit
kann kein Gericht eine Schadenssumme feststellen über die dann geklagt
wird und wovon der Kläger, sofern er sein Geld bekommt, den Anwalt
bezahlen muss. Wer jetzt hier mit Rechtschutz kommt, kann ja mal bei
seiner Versicherung spassenshalber anrufen und fragen was sie in diesem
Fall anraten würden wenn es um einen "Sachwert" von 1€ geht.
karizma325i
ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber

halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.

in diesem fall würde ich auf den sauren apfel beissen

und die ware rausrücken. wer fehler begeht, muss auch

fair bleiben und die konsequenzen tragen. ich verkaufe auch

über ebay und kontrolliere meine angebote vorher nochmals.

und der gute mann hat schon über 1000 bewertungen,

ist auch kein anfänger. irren ist zwar bekanntlich menschlich

aber er muss zu seinen fehlern stehen. hätte er das bei

mir gekauft, würde er auch die ware haben wollen.

Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:47:20
plop
wenn er die ware falsch auszeichnet ist es sein pech...

ist das gleiche wie mit den fernsehern bei quelle link

er hat ausgezeichnet du hast gekauft, er hat das geld angenommen indem er dir seine kontodaten zukommen liess und du überwiesen hast, kaufvertrag!

und an den haben sich beide parteien zu halten..

soweit ich mich erinnern kann, ist mit angenommener zahlung ein gültiger kaufvertrag entstanden..






Bearbeitet von - plop am 12.05.2009 11:07:04
hero182
Zitat:


ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber

halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.

in diesem fall würde ich auf den sauren apfel beissen

und die ware rausrücken. wer fehler begeht, muss auch

fair bleiben und die konsequenzen tragen. ich verkaufe auch

über ebay und kontrolliere meine angebote vorher nochmals.

und der gute mann hat schon über 1000 bewertungen,

ist auch kein anfänger. irren ist zwar bekanntlich menschlich

aber er muss zu seinen fehlern stehen. hätte er das bei

mir gekauft, würde er auch die ware haben wollen.

Bearbeitet von - karizma325i am 12.05.2009 10:47:20

(Zitat von: karizma325i)




1. möglichkeit: hol dir nen anwalt, geh vor gericht und verliere, zahl 2000€ anwalts- und gerichtskosten.
2. möglichkeit: lass dir dein geld zurücküberweisen, dein bruder kauft sich selber ein windschott und die sache ist gut.
3. möglichkeit: frag den verkäufer, was er für das windschott haben möchte und einigt euch auf nen fairen preis für beide.
Asko
Zitat:


wenn er die ware falsch auszeichnet ist es sein pech...

ist das gleiche wie mit den fernsehern bei quelle link

er hat ausgezeichnet du hast gekauft, er hat das geld angenommen indem er dir seine kontodaten zukommen liess und du überwiesen hast, kaufvertrag!

und an den haben sich beide parteien zu halten..

soweit ich mich erinnern kann, ist mit angenommener zahlung ein gültiger kaufvertrag entstanden..






Bearbeitet von - plop am 12.05.2009 11:07:04

(Zitat von: plop)




... als Quelle dem Kunden angeboten hatte, per Vorkasse zu zahlen wußte Quelle bereits von dem Irrtum. Quelle hat den Kunden aber nicht darüber informiert, dass die Preisangabe falsch war.
Nur aus diesem Grund muß Quelle die beiden TV-Geräte zu je 199,99 € liefern.
Hätte Quelle bei dem Vorkasse-Angebot den korrekten Preis angegeben, hätte Quelle nicht liefern müssen.

Ich sehe hier auch keine Willkür -> GANZ ANDERER SACHVERHALT !
BMWluder88
Ich hab gestern abend auch mit entsetzen festgestellt das mein artikel nur für 1 Euro wegging...hatte den Versand sehr hoch angesetzt, jetzt wohnt der Käufer in der gleichen Stadt...was solls, der wird das ding anholen, mir einen euro in die hand drücken und ich hab noch nicht mal meine kosten raus fürs einstellen...damit muss man eben leben!
Nicore
Zitat:


ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber

halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.

(Zitat von: karizma325i)




Und Du bist schon den Weg über die ebay-Abwicklung
"Unstimmigkeiten online melden" gegangen?
mikV8
Zitat:

Ich hab gestern abend auch mit entsetzen festgestellt das mein artikel nur für 1 Euro wegging...hatte den Versand sehr hoch angesetzt, jetzt wohnt der Käufer in der gleichen Stadt...was solls, der wird das ding anholen, mir einen euro in die hand drücken und ich hab noch nicht mal meine kosten raus fürs einstellen...damit muss man eben leben!


Naja, vielleicht ist's ja ein Netter und läd dich noch, als kleine Entschädigung, zum Essen ein. Ich würds so machen. :-)
Stefan177
Zitat:


An alle die hier mit solchen Sätzen kommen wie "Nimm Dir einen Anwalt".
Schonmal drüber nachgedacht das der Anwalt bezahlt werden muss?
Die Kosten muss nicht der Angeklagte tragen. Es wird kein Schadens-
ersatz verlangt weil kein finanzieller Schaden passiert ist, somit
kann kein Gericht eine Schadenssumme feststellen über die dann geklagt
wird und wovon der Kläger, sofern er sein Geld bekommt, den Anwalt
bezahlen muss. Wer jetzt hier mit Rechtschutz kommt, kann ja mal bei
seiner Versicherung spassenshalber anrufen und fragen was sie in diesem
Fall anraten würden wenn es um einen "Sachwert" von 1€ geht.

(Zitat von: Nicore)




Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.

Mir wurde auch schonmal was zu einem unglaublich günstigen Preis aus einer Laune heraus verkauft. Allerdings nicht bei Ebay, sondern in echt. Ich hatte den Kaufvertrag, der ist so gut wie eine gewonnene Auktion.

Der Verkäufer musste die Ware herausgeben zu dem Preis, oder mir Ersatz (Neuware) besorgen. Alternativ Schadensersatz in Höhe des Neupreises.

Ich hab die Ware dann bekommen. Die Anwaltskosten musste mein Gegener tragen.
karizma325i
Zitat:


Zitat:


ich will garnicht zum anwalt rennen. ich möchte aber

halt auch die ware bekommen, die ich bereits bezahlt habe.

(Zitat von: karizma325i)




Und Du bist schon den Weg über die ebay-Abwicklung
"Unstimmigkeiten online melden" gegangen?

(Zitat von: Nicore)




Also, 15 minuten nachdem ich die ware gekauft habe, hat
der liebe verkäufer es ebay gemeldet,

das er die transaktion abbrechen möchte. was ich natürlich abgelehnt habe.
und dann gingen paar mails mit dem verkäufer rein raus. bla bla halt.

dann hat er einfach so den artikel wieder eingestellt. mit einem startpreis
von 1€.

jetzt habe ich diese auktion ebay gemeldet, dass ich die ware eigentlich gekauft hab, er es aber nicht für 1€ hergeben möchte.
black--cell
Lustig finde ich an diesem Treat das es gerade auch einen gab an dem sich ein Verkäufer (forums-Mitglied) zu Wort gemeldet hat was er machen könnte weil er sein Teil nicht so billig hergeben wollte...

Überlegt Euch mal beide Seiten und dann handelt fair danach!
Nicore
Zitat:


Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.

(Zitat von: Stefan177)




Dafür brauchst Du einen Titel und demnach eine Akte, denn
nur das Gericht kann den "Schaden" festlegen bzw. über den
Antrag auf Summe X,-€ entscheiden. Da reicht der Brief vom
Anwalt nicht. :) Den zahlt man immer schön selber.
Stefan177
Zitat:


Zitat:


Es wird auf Herausgabe der Ware oder Neubeschaffung (Schadenersatz) geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer. In diesem Fall höchstwahrscheinlich der Verkäufer.

(Zitat von: Stefan177)




Dafür brauchst Du einen Titel und demnach eine Akte, denn
nur das Gericht kann den "Schaden" festlegen bzw. über den
Antrag auf Summe X,-€ entscheiden. Da reicht der Brief vom
Anwalt nicht. :) Den zahlt man immer schön selber.

(Zitat von: Nicore)




Den Brief vom Anwalt zahl ich garantiert nicht selber. Und der reicht meistens schon. Falls er nicht reicht, kriegst du deinen Titel. Die Schadenshöhe legt der BMW ETK fest.
BMWluder88
Zitat:


Naja, vielleicht ist's ja ein Netter und läd dich noch, als kleine Entschädigung, zum Essen ein. Ich würds so machen. :-)
(Zitat von: mikV8)




ich glaub mein Beziehungsstatus sagt mehr als tausend Worte... :)

Auserdem wirkt bei mir keine Art von Anmache...erstrecht die ganzen Sprüch nich...momentan könnt Brad Pit vor mir stehen und ich würd ihm die Tür vor der Nase zuknallen. Und das will verdammtnochmal was heißen ;)

bitt...b2t

Bearbeitet von - BMWluder88 am 12.05.2009 18:08:44
UralAbi
Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!

Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...

"...in den sauren Apfel beißen" ...
Wenn ich sowas schon lese...armes Deutschland: "Geh zum Anwalt..."

Also noch assozialer geht es kaum!

angry81
Zitat:


Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!

Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...




(Zitat von: UralAbi)




seh ich ähnlich, aber wenn der vk der kf wäre würde er auch so einsichtig handeln? ich denke nicht
UralAbi
Zitat:


Zitat:


Sorry Leute aber ich find das sowas von assig was ich hier lese!

Ich mein es ist offensichtlich dass der Typ einen Fehler gemacht hat.Das Ding ist mind. 100€ Wert. Klar hast du (Käufer) das Angebot wahrgenommen und gekauft.Somit besteht ein gültiger Kaufvertrag. Aber versetz du dich doch mal in seine Lage...




(Zitat von: UralAbi)




seh ich ähnlich, aber wenn der vk der kf wäre würde er auch so einsichtig handeln? ich denke nicht

(Zitat von: angry-playboy)




Ich weiß schon was du meinst ;)

Darum geht es ja in diesem Fall nicht.Es muss ja nicht jeder gegen jeden sein verstehst du was ich meine?

Mir ist mal etwas ähnliches passiert.Ich habe eine DigiCam für 65€ gekauft (Marktwert ca.300€).Ähnlicher Fehler nur anderer Markt.
Der Verkäufer hat mich sehr freundlich um entschuldigung gebeten und vorgeschlagen dass wir uns darauf einigen den KV nichtig zu machen.

Ich versetz mich bei sowas immer in die Lage des "Gegners"...Jeder macht mal Fehler...

Egal hat eh keinen Sinn hier...
E36-Freak
Ein "Titel" ist nur dann rechtsgültig, wenn der "Gegner", in diesem Fall der Verkäufer, keinen Widerspruch einlegt.

Tut er das, stehst Du wieder am Anfang und kannst die Geschichte über nen Anwalt einklagen.

....muss ja jeder selber wissen was er tut, ich hätte jedenfalls keinen Bock, wegen vielleicht hundert Glocken zum Anwalt zu rennen und meiner Forderung Nachdruck zu verleihen

Hier gehen ja einige schon offensichtlich bei 5 Euro zum Rechtsbeistand...

kein Wunder das die Gerichte fast alles einstellen
Stefan177
Zitat:


ich hätte jedenfalls keinen Bock, wegen vielleicht hundert Glocken zum Anwalt zu rennen
(Zitat von: E36-Freak)




Da reicht ein Anruf. Ortstarif, Flatrate. Kostet nichts. Dauert nicht lange. ^^
BeNice
Hammer Thema :-)

Warum einigst du dich nicht mit dem Verkäufer auf einem "normalen" Weg???

Da wirst du evtl. noch etwas rausholen können. Weil solltest du dich nicht so mit ihm einigen können, hast nur bissle ärger gehabt :P. Ich denke du wirst höchstwahrscheinlich von EBAY`s Seite aus den Ratschlag bekommen, die Transaktion abzubrechen.

Aber warte doch einfach mal die Reaktion von EBAY ab.... wenn du jetzt schon einen offenen Support hast...

Einen Anwalt einschalten finde ich in diesem Fall total lächerlich und völlig überzogen.... (die Verhältnismäßigkeiten sind hier ja gar nicht gegeben!)


SIGGI E36
Zitat:


Ja der typ erklärt aber,

das komplette angebot für nichtig wegen irrtums

und verweist mich auf $ 119 abs. 1BGB.

abgesehen davon, dass er gewerblich ist

aber privat ohne garantie etc. verkauft.

also hätte ich jetzt theoretisch zwei punkte

die gegen ihn sprechen. oder??

(Zitat von: karizma325i)




hey
egal er kann es stornieren......
die gründe sind ja bekannt auch unter e.bay gibt es ein klausel wegen irrtum oder solches!!
einem freund ist auch mal sowas passiert innerhalb 30 sek. war die aktion beendet durch sofortkauf....
er war gerade dabei das ganze zu bearbeiten nach der einstellung des artikels,in der zwischenzeit hat einer zugeschlagen...
dieser hat sich dann auch quer gestellt und wollte per du nicht einsehen.
ende vom lied mit mehrmaligen hin und her schreiben hat er es eingesehen,das dies ein tippfehler war vom verkäufer.
mfg
liebhaberin
anwalt?! wegen 17€?! fragt euch, ob sich das lohnt und vor allem, ob man nur ne geringe chance hat zu gewinnen. ich glaub nicht dran und würde es lassen bzw die ebay-reaktion abwarten. aber lohnt es sich überhaupt, über 17€ zu streiten, möglichst noch mit anwalt?
loud and proud
Der Typ ist auch nur ein Mensch. Und Menschen machen Fehler. Wer verkauft denn ein Windschott für 1 Euro? Das war ganz offensichtlich ein FEHLER! Jetzt liegt es bei dir. klar kannst du dagegen klagen das teil für 1 euro zu bekommen. aber stell dir mal vor es wäre dir passiert. wärst du nicht auch sehr froh, wenn der käufer NICHT von seinem Recht gebrauch macht? Sei fair und einige dich mit ihm auf einen ordentlichen preis, oder nimm das ganze einfach hin. wegen sonem blöden fehler gleich mit nem anwalt zu kommen - sowas ist doch scheisse...!

LEBEN UND LEBEN LASSEN!

MfG Alex
SIGGI E36
Zitat:

LEBEN UND LEBEN LASSEN!



das ist der spruch des tages!!
genau so sehe ich das auch, net mehr und net weniger.



Bearbeitet von - SIGGI E36 am 12.05.2009 21:35:34
mb100
Wunderschön. Eines der Beispiele, warum ich mir das alte RBerG zurückwünsche. Viel steht da, sehr viel ist net wirklich richtig, einiges gut vertretbar.

Ich sehs (nach nem kurzen Blick ins Lehrbuch - ich bin kein Meister-Anfechter) wirklich so, dass der Verkäufer den Vertrag gem. § 119 I BGB anfechten kann. Was er auch gemacht hat (interessant wäre die Zeit zw. Anfechtung und Vertragsschluss). Mit der Nichtigkeit des Vertrags als Folge. Allerdings folgt die (schon angesprochene) Schadenersatzpflicht des Anfechtenden aus § 122 BGB.

Was mich allerdings - unabhängig von der Sache, weils keine Rolle für den Fall spielt - schon stutzig macht is die Anmeldung als gewerblicher Verkäufer und der Hinweis auf den Privatverkauf. Das würd ich eBay melden...