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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Neob18
Hauptthema:
Da ich zur Zeit einen Toyota Mr2 schlachte, hab ich bei ebay eine Auktion reingestellt.
"Toyota Schlachtfest ... - Sie bieten hier auf die Innengriffschalen, Ich schlachte gerade einen Mr2, es sind noch fast alle teile vorhanden z.B. ..."
Diese Art von Auktionen gibt es bei ebay über 15.000 mal.
Dann hab ich gerade eine mail bekommen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie verstoßen mit Ihren Angeboten (in der Rubrik 'Auto & Motorrad') gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn Sie Ihre Auktionen nicht umgehend entfernen oder gemäß § 4 UWG ändern, übergebe ich den Fall meinen Anwälten und mache meinen Unterlassungsanspruch geltend. Meine Anwaltskosten haben Sie dann zu tragen und werden natürlich auch geltend gemacht. Eine Abmahnung in Höhe von 1500 Euro sowie eine Anzeige bei der zuständigen Finanzbehörde erfolgt selbstverständlich umgehend. Mit freundlichen Grüßen "

Ich weiß auch warum ich diese mail bekommen habe, da ich zurzeit der einzige bin, der alle Teile von einem Toyota Mr2 anbietet, auch die höherwertigen und das möchte der andere Anbieter, der fast eine monopolstellung bei ebay für mr2 Teile hat (bei den seltenen und hochwertigen Teilen).
Hab dann das Angebot beendet und hab dann gleich ein neues eingestellt, mit ein paar veränderungen.
Dann hab ich noch gefragt, ob es nicht Unlauterer Wettbewerb ist, wenn man anderen Anbietern droht, ich bin mal auf die Antwort gespannt.
Alsweiters hab ich ihm noch viel Spaß gewünscht, mit den anderen 15.000 Schreiben die er ja noch rausschicken muss.
So macht ebay Spaß

PS: wer noch Mr2 Teile braucht :)
schaltknüppel
was ist denn dass für einer? man darf doch verkaufen was man will solange es nicht gegen die ebay regeln verstößt!

ich schreibe doch auch nicht die anbieter die zb eine m front haben an und sage denen dass sie die auktion schließen sollen, damit sie meine m front kaufen

wo leben wir?

ebay ist sowieso leider voll scheisse geworden, finde ich
BMW1989
Eben halte ach nichts mehr von ebay hat man nur probleme...
Asko
§ 4
Beispiele unlauterer geschäftlicher HandlungenUnlauter handelt insbesondere, wer
1. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
2. geschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, geistige oder körperliche Gebrechen, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
3. den Werbecharakter von geschäftliche Handlungen verschleiert;
4. bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt;
5. bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;
6. die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden;
7. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;
8. über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden;
9. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
10. Mitbewerber gezielt behindert;
11. einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.


Ich glaube der beruft sich auf Punkt 7. ! Jedoch bist du kein händler sondern Privatmann.. schädigst in keinster Weise seinem Unternehmen, indem du ihm konkret einen wettbewerbsnachteil verschaffst!

Ignorier ihn und verkauf dein Zeug wie du es willst !
Gygax E30
E-Bay das Schlachtfeld von WOW geschädigten Kellerkindern die kein Leben haben :-)
UralAbi
Wieso scheisst ihr euch bei jeder Mail ein?

Du verkaufst deine Teile als Privatmann ganz legal! Seine Mail ist fürn Arsch!
knax
Das Problem ist ja heutzutage, dass jeder Pflegefall zu einem Anwalt rennt und es immer nur ärger gibt. Man kann im ebay einfach fast nichts mehr verkaufen, ohne dass da ein Zettel von irgendeinem Winkeladvokaten ins Haus flattert. Da sitzen einfach irgendwelche sozial isolierten Leute in ihrem Zimmer und überlegen, wie sie andere Leute nerven können. Ist aber geil, dass er dir direkt ihre Anwaltskosten auferlegt. Frag ihn einfach mal, ob sein Gehirn bei seiner Geburt zu wenig Sauerstoff bekommen hat.

Hast du mal geschaut, ob er irgendetwas verkauft? Also wodurch er einen Nachteil hat?
Marius
Ist das eine Privatperson oder jmd. der seinen Ebayaccount auf Gewerblicher Basis führt?

Was steht bei dem ?
plop
würde erstmal einen feuchten drauf geben und mal nachfragen auf welcher rechtlichen grundlage er seine anschuldigungen aufbaut...

er kann ja auch mitbieten wenn er möchte :)

hat ja schon fast etwas von nötigung diese mail...

wieder mal typisch ebaykunden...armseelig sowas...


zudem würde ich mal bei ebay nachfragen was die zu so einem vorgehen sagen und ob die es gut heissen, dass jemand deren kunden ohne rücksprache mit ebay abmahnt und einschüchtern will...

Bearbeitet von - plop am 28.04.2009 01:50:50
Peja_320i
lol,
was für nen vogel ist das denn!

wenn du die teile hast, und sie nicht mehr brauchst, ab ins ebay damit.
würde mich garnicht interessieren was der da schreibt.
was soll der dir denn machen?!

wegen ihm deine teile behalten?!
würde sie drin lassen, so wie sie sind!!
Ehm
Ich denke jier kommt es auf deinen genauen Textlaut an. Schreibst du rein das die Leute sich bei dir wegen anderer Teile wie der eingestellten Grifschale melden sollen ist das illegal, und verstösst gegen die ebay Richtlinien. Schreibst du aber rein das sich sich wegen anderer Teil bei dir melden sollen, das du Sie dann bei ebay einstellst, so ist dies ok. im ersten Fall, hättest du ebay mit sammt seinen kosten umgangen, und somit einen Wettbewerbsvorteil, auch als privatmann. Genau an dem Punkt handelst du nämlich Schädigend für ihn, weil die Leute sich dann wohl eher für dein "unter der Hand" angebot entscheiden werden.
b-mw-323
selbst wenn du nen unternehmen wärst, was will er machen? konkurenz ist nicht verboten, es ist eher verboten ein monopol zu bilden. lustiger typ

schick dem doch dieses bild:



oder das

Boa
Zitat:




zudem würde ich mal bei ebay nachfragen was die zu so einem vorgehen sagen und ob die es gut heissen, dass jemand deren kunden ohne rücksprache mit ebay abmahnt und einschüchtern will...

Bearbeitet von - plop am 28.04.2009 01:50:50

(Zitat von: plop)





Genau das würde ich mal machen
coupe-maniac
Ebay wird das nicht groß jucken.
Als was bist du angemeldet? Privat oder Gewerblich?

Falls du mit dem verkauf von Waren über Ebay einen Gewinn erziehlen möchtest (blödes Gesetz, jeder möchte ja was verdienen), oder gleichzeitig mehr als 3 Artikel der gleichen Kategorie (Auto) verkaufst, gilt dies als gewerblicher Verkauf und es fallen Steuern an. --> vielleicht will er auf das raus.

Oder eben die Formulierung, habe noch viele Teile schreibt mich an, wobei ich das früher auch oft machte.
Schreibe besser wie oben schon geschrieben, habe noch viele Teile, falls Interesse bitte um Meldung, dann stelle ich Teil XY ein.

Wenn Gewerblich, dann bitte immer mit Impressum etc.

Ich würde Ihm ne nette Mail schreiben (höflich), dass du seine Information dankend zur Kenntnis genommen hasst, entsprechende Überprüfungen an deinem Angebot vorgenommen hasst, und den Vorfall komplett mit seiner Kontaktaufnahme an Ebay zur offiziellen Überprüfung weitergegeben hasst.

Mal schauen was er dann schreibt.
Nicore
Melde den Typen bei der www.wettbewerbszentrale.de
Dann wird sich zeigen wer hier die Abmahnung kassiert. :)
Neob18
ich bin Privatanbieter und er ist gewerblcher.
Also wenn ich drei teile reinstelle gelte ich schon als gewerblicher Verkäufer?
Super ich verkaufe vier reifen einzelnt und hab schon dir arschkarte - super ebay

Wenn ich dann andere Auktionen sehen, wo sogar geraten wird nicht zu bieten und da kümmert das keinen, wie gesagt ich hab nur die mail bekommen, weil ich in seinem Segment die Teile deutlich günstiger anbiete als er.

Na igal, wenn er mich nochmal anschreibt, meld ich den einfach bei ebay.
Elvis
Zitat:

Ich denke jier kommt es auf deinen genauen Textlaut an. Schreibst du rein das die Leute sich bei dir wegen anderer Teile wie der eingestellten Grifschale melden sollen ist das illegal, und verstösst gegen die ebay Richtlinien. Schreibst du aber rein das sich sich wegen anderer Teil bei dir melden sollen, das du Sie dann bei ebay einstellst, so ist dies ok. im ersten Fall, hättest du ebay mit sammt seinen kosten umgangen, und somit einen Wettbewerbsvorteil, auch als privatmann. Genau an dem Punkt handelst du nämlich Schädigend für ihn, weil die Leute sich dann wohl eher für dein "unter der Hand" angebot entscheiden werden.



Ich hätte das jetzt auch so aufgefasst !
318isHH
Kenne mich mit Ebay nicht so aus aber eine Sache weiß ich:
Bis zur Ersten Instanz (Gericht) trägt jeder die Anwaltskosten selber.
Sonst könnte ich ja wegen jedem Scheiß zum Anwalt laufen und müsste niemals was dafür zahlen.
Zumindest ist das im Hausrecht und Arbeitsrecht so. Weiß nicht ob das darunter fällt
theblade
Zitat:


oder gleichzeitig mehr als 3 Artikel der gleichen Kategorie (Auto) verkaufst, gilt dies als gewerblicher Verkauf und es fallen Steuern an. --> vielleicht will er auf das raus.
(Zitat von: coupe-maniac)




nein, das ist mit den 3 Artikel so nicht richtig.

Da muss weitaus mehr verkauft werden! Das wird imemr je nach Einzelfall entschieden. Ich werd mal schauen ob ich die Entscheidung eines Gerichts / gesetz nochmal fine ...
E36_Black_Edition
Ich glaube die Email ist deswegen gekommen

weil Ebay damit kein Geld machen kann.

Wenn du 1 Artikel reinstellst und 10x Verkaufst.

TechnoBeamer
Du bist zwar nicht gewerblich aber trotzdem hat er das Recht dich abzumahnen WENN er wirklich ein Patent bzw das Recht hat als einziger Verkäufer die Teile in Deutschland usw zu verkaufen!!

Wenns stimmt, kannst du froh sein, dass du so ne mail bekommen hast und er dich nicht einfach abgemahnt hat!!!!

Kannst dir mal ein Thema von mir anschaun, dann weißt du wovon ich rede.
z.Z. wird in Deutschland abgezockt wos nur geht!! :-(
Neob18
Er ist ja nicht der einzigste der die Teile verkauft, aber einer sowie ich gesehen habe der Verkäufer mit den meisten Mr2 Teilen.
Wuste garnicht das man in Deutschland ein patent für verkauf von gebrauchten Autoteilen bekommen kann, dann mach ich das auch, dass ich der einzigste bin der M3 Lederausstattungen verkaufen darf :)
masterkaycee
@ Neob18,

nicht lang warten, Meldung an Ebay machen und sich von der S... nicht einschüchtern lassen. Exklusivrechte für den Verkauf von MR2-Teilen hat der mit Sicherheit keine, sonst könnte der jedem Schrotthändler an den Karren fahren. Schick ihm doch paar Trojaner oder hack seinen Shop, da hat der was davon *lol*

MfG
Touri Normi
joa die kehrseite ist ja wie neob18 gleich bewiesen hat, er kuschte sofort.
verstehe das nicht. die leute lassen mit sich machen was andere wollen.
schreibt ihm einen lacher und die adresse deines anwalts zurück mit der bemerkung dass du für sowas keine zeit hast und er dass gleich mit deinem advokaten klären soll......

hauptsache hier beschweren wie lustig das ist etc und der kann dir ja eh nix machen da privat und und...aber gekuscht wird trotzdem...durch so ängstl. überhastete aktionen wurde ebay eben zu ebay.
werte das bitte nicht als angriff. mich würden nur deine beweggründe interessieren.

grüße
norman
brandyfive
Moment mal , Er verkauft von seinem Toyota Mr2 ja nicht ein Ersatzteil mehrmals !

Klartext , wenn Du bei eBay , mindestens jetzt 10 MR2 Motoren anbietest , dann hat Toyota das Recht ´Dir dies zu verbieten , weil Du kein gewerblicher Händler für Toyota Motoren bist.

Hast DU aber nur einen Motor im Angebot und Du bist Privatmann , kann man DIr gar nichts !

ALso , stell den Kram wieder ein ,und stell STrafanzeige gegen den andern eBay Verkäufer , wegen NÖtigung , Drohung und wegen Verstoss diverser eBay Richtlinien !
Geh zu Deiner Polizeidienststelle und stell Strafanzeige , die müssen das machen !



Neob18
Nee Angst hatte ich nicht, hab mir mal ein paar andere Schlachtfest Auktionen angeguckt und da wurd das genau so gemacht oder noch schlimmer, auf dem Motto "bei ebay nicht bieten, schreibt mir einfach".
Hab dann meine Auktionen mit Toyota Teilen so geschrieben, das es auch nach ebay richtlinen erlaubt ist, bzw. sollte.
Mit dem schönen Satz
"Stelle die Teile gerne auf Anfrage mit Sofortkauf bei Ebay rein."
wie fast jeder das auch macht.
Zum Anwalt rennen oder Strafanzeige wegen Nötigung machen, das ist mir der Aufwand nicht wert.

PS: Gibt es eine Software, mit der man über ebay mit Verschiedenen, bzw. allen Angemeldeten Accounts Fragen an den Verkäufer stellen kann, dachte an sowas wie 30.000 Anfragen am Tag oder so, aber das könnte ja auch nach hinten los gehen :D
Salamanderking
wie ist denn das wenn man unter ebay.com und nicht unter ebay.de verkauft?gibts da nicht unterschiede in der rechtslage?in usa gelten ja andere regeln wie hier oder seh ich jetzt da was falsch.
herr_welker
Zitat:

Da ich zur Zeit einen Toyota Mr2 schlachte, hab ich bei ebay eine Auktion reingestellt. "Toyota Schlachtfest ... - Sie bieten hier auf die Innengriffschalen, Ich schlachte gerade einen Mr2, es sind noch fast alle teile vorhanden z.B. ..."



Zitat:

Das OLG Zweibrücken hat in Bezug auf den Verkauf bei ebay in seinem Urteil vom 28.06.2007, Az.: 4 U 210/06 entschieden, dass ein Verkäufer dann als Unternehmer zu qualifizieren ist, wenn die Gesamtumstände seines Internetauftritts den Eindruck eines professionellen Händlers erwecken. Indizien können etwa sein:

- Angabe eines Impressums
- mehre Artikel zur selben Zeit
- Anzahl und Häufigkeit der durchgeführten Aktionen
- Powersellereigenschaft (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 66/07 Beschluss vom 04.07.2007)
- ebay Shop
- Angebot gleichartiger und neuer Ware
- Verwendung von AGB
Quelle



Meiner Meinung rutscht du damit ins gewerbliche rein.

Edit:
Oder hier eine andere Quelle:
Zitat:

Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten wird es kritisch – und besonders, wenn jemand „Powerseller“ ist oder einen Online-Shop hat oder häufig gleiche Waren oder Neuwaren anbietet – es sei denn es geht um Haus­haltsauflö­sungen oder private Sammlungen (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 W 7/07).
Quelle



Bearbeitet von - herr_welker am 01.05.2009 08:58:35
Neob18
Zitat:

- Angabe eines Impressums
- mehre Artikel zur selben Zeit - Anzahl und Häufigkeit der durchgeführten Aktionen - Powersellereigenschaft (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 66/07 Beschluss vom 04.07.2007)
- ebay Shop
- Angebot gleichartiger und neuer Ware
- Verwendung von AGB



- Ich hab ja auch kein Inpressum
- Es ist ja so das ich nach einen Unfall, einmalig ein Auto komplett schlachte und verkaufe, es ist ja nicht so das ich jede woche eins schlachte, oder muss ich in die Auktion schreiben, das ich als Privatperson einen Wagen nach einen Unfall schlachte?
- Powersellereigenschaften hab ich nach meiner Ansicht noch nicht, ab wann soll das den sein, ab 40 Verkäufen im Jahr, in 1, 2, 3 oder 6 Monaten?
- Ebay Shop hab ich auch nicht
- Ich habe wohl Angebote gleicher Art, aber nur gebraucht und auch nur einmal zu verkaufen und nicht von jedem Teil ein genzen Haufen.
- AGBs hab ich auch nicht

Dann ist die frage, ab wann man genau als gewerblicher gilt, soweit ich mitbekommen habe, wird das immer von Fall zu Fall entschieden.
herr_welker
Klar ist das von Fall zu Fall unterschiedlich. Sowas können nur Gerichte entscheiden. Irgendwie gibt es anscheinend kein Gesetzt, das eine genaue Zahl nennt.

Hier mal ein Focus Artikel.

Zitat:

Maßgeblich sei allein, dass der Verkäufer schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkaufe.



Ich schätze deine Auto-Schlachtung wird auch etwas länger dauern...
Neob18
ein jahr werd ich wohl nicht brauchen - hoffe ich, aber ich schätze bis alles weg könnten noch zwei drei Monate vergehen.
Ist echt bescheiden wenn man als Privatverkäufer dann als Gewerblicher angesehen wird und auch noch Gewährleistung geben muss, dann kann man die Sachen schon fast besser in den Müll schmeißen.
Aber versuche eh, die meisten Teile nicht über ebay zu verkaufen, am besten in Forums oder Privat, ist eh billiger.
mb100
Klar gibts kein Gesetz, das genau bestimmt, ab wann bzw. wie vielen Verkäufen ein eBay-Verkäufer als gewerblich anzusehen ist. Wirds auch nie geben. Und das is auch gut so - wenn wir alles so genau regeln wollen, hätten wir bald amerikanische Zustände.
Und auch die Gerichte werden dahingehend weiter unterschiedlich urteilen. Aber rein die Tatsache, dass eher Nebensächlichkeiten wie AGB, ein Shop, ein Impressum u.ä. fehlen, führen sicher noch nicht dazu, dass die Eigenschaft "Gewerbe" abgelehnt wird. Sonst könnte ja rein theoretisch jeder haufenweise (gleichartiges) Zeug verkaufen und dann sagen: "Ich bin Privater, weil ich weder AGB noch eBay-Shop noch Impressum hab." Hauptaugenmerk wird in Zukunft auch weiter die Anzahl und Art der eingestellten Artikel bleiben.

Bzgl. solcher Dinge wie dem "Schlachtfest" würd ich wirklich gucken, ob ich manches lagern kann und dann nach und nach Dinge verkaufen. Also schön über ein, zwei Jahre verteilt (je nachdem wie viel es ist) - und nicht kontinuierlich, sondern immer mal wieder.

Bearbeitet von - mb100 am 01.05.2009 10:44:31
mikV8
Hallo Neob,

ich würde mir an dener Stelle keine Gedanken machen.
Du verkaufts ein EINZELNES geschlachtetes Auto und da dieses nur EINE motorhaube, EIN Lenkrad, EINE Fahrertür etc. hat, kannst du auch jedes Teil nur EINMAL verkaufen. Was weg ist, ist dann eben auch weg.
Eine wichtige Eigenschaft von gewerblichen Verkäufern ist jedoch, dass ein Artikel mehrfach vorhanden ist und verkauft/angeboten wird.
Damit läßt sich ein gewerbliches Handeln bei dir nur mit extrem viel Phantasie erkennen und diese würde ich nicht mal bei unseren dt. Gerichten vermuten.
Weiters sind deine teile alle geraucht und nachvollziehbar(hoffe ich doch) von DEINEM verunfallten Auto.
Wer will dir nun verbieten DEIN Eigentum, was du nicht mehr brauchst, zu verkaufen?
Was würde es für einen Unterschied machen, wenn du die Teile über einen größeren Zeitraum verkaufst?
Es gibt, wie schon so oft hier zu lesen, zwar diese Handelseinschränkung, dass gewisse Marken ("Ed Hardy,...) nur mit entsprechender Lizens verkauft werden dürfen, was ich nebenbei bemerkt auch absoluten Schwachsinn finde, aber das wird hier bei Toyota wohl nicht der Fall sein.

Gruß Mirko