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Dominik9989
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2009 um 11:14:26 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hi leute mal ne kurze frage.
Wenn man sich ein PKW kauft und es schäden aufzeigt die der verkäufer nicht preisgegeben hat kann man dan vom Kauf zurücktreten??
bzw ist der Kaufvertrag ungültig?

es ist jeweils nur 1 unterschrift auf den Kaufvertrag.
Also ich hab ein Kaufvertrag mit Seiner unterschrift und er ein Kaufvetrag mit meiner unterschrift.

Bitte um hilfe.

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2009 11:14:26
alu
Abend,

falls man nachweisen kann, dass ein Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war und nicht waehrend deiner Nutzung entstanden ist, ist meiner Meinung nach ein Vertrag ungueltig und angreifbar. Am besten wenn du einen Sachverstaendiger aussuchst, der sich das anschaut und soll dir ein Bericht ausstellen in welchem steht dass vorhandende Schaden aelter ist als dein Kaufvertrag.

Gruss

Alu
Bardock
Hallo Dominik,


juristisch ungültig.

Ein Vertrag, egal welcher, benötigt immer die Unterschrift
des Käufers und Verkäufers. Es gibt zwar Ausnahmen, aber diese
sind in NUR in bestimmten Bereichen gültig und auch genauestens
reglementiert, z.B. bei der Beantragung der Umweltprämie.
Aber das ist eine andere Geschichte.

Dabei spielt es auch keine Rolle, das jeweils eine Unterschrift
auf jeweils einen Vertrag vorhanden ist.

Da du aber ein Fahrzeug gegen Geld erworben hast und der Verkäufer
Geld gegen ein Fahrzeug erhalten hat, wird wohl keiner nachgeben wollen.

Ich kann mir schon denken, das dies in einen Rechtsstreit enden wird.
Nein, ich male den Teufel nicht an die Wand, ich schreibe nur wie es,
realistisch betrachtet, wohl ablaufen kann.




Gruß Bardock

Bearbeitet von - Bardock am 29.03.2009 10:03:16
BMW-86
Wieso darf es Unterschriten?
Ein KV benötigt zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Die schriftform ist keine Voraussetzung.

Wenn überhaupt (kenn den einzelfall ja nicht) kommt m.E. die Anfechtung des KV
wg. arglistischer Täuschung nach 123 BGB in betracht.
Stefan177
Zitat:

[gray]
Ein Vertrag, egal welcher, benötigt immer die Unterschrift
des Käufers und Verkäufers.



Sorry, ich weis es zwar nicht sicher, aber ich weis, daß auch mündliche Verträge gelten (nur wirds dann schwierig mit dem Beweisen), somit denke ich nicht, daß zwingend zwei Unterschriften erforderlich wären. Der Vertrag gilt auch komplett ohne Unterschrift, sofern sich beide einig sind. Die Unterschrift dient rein der Beweissicherung. Es ist einfach besser und einfacher (bzw. überhaupt möglich) vor Gericht, wenn man sie hat, aber zwingend erforderlich ist sie nicht.

Das würde das ganze Geschäftsleben auf den Kopf stellen. Du kannst nicht bei jedem Einkauf (was ja auch einen Vertrag darstellt) immer den Chef der Firma antanzen lassen zum Unterschreiben.

Zum Thema sollte man vielleicht erstmal wissen, worum es geht. Liegt ein schwerer Motorschaden vor, oder handelt es sich um einen nachlackierten Kotflügel bei einem 1000 Euro Auto?

Bearbeitet von - Stefan177 am 29.03.2009 10:59:52
Bardock
@ BMW und Steffan:


Hab mich da etwas falsch ausgedrückt. Danke an euch beide für
die Korrektur !

Mein Post bezog sich auf den Post des Threaderstellers.
Und darin ist von einem schriftlichen Vertrag die Rede.
Eure Posts sind jedoch allgemein gehalten.
Das ist der Unterschied.

Ob in diesem Fall eine arglistige Täuschung der Fall ist,
kann man nicht sagen. Es ist nicht geschrieben worden,
um welche Schäden es sich handelt, und selbst wenn, so
weiß man nicht, ob der Paragraph 123 auch wirklich
greifen kann. Nur durch ein paar Posts mit ein paar
Sätzen ist eine definitive Aussage einfach zu gewagt.


Wenn wir schon dabei sind: Es gibt auch Ausnahmen, die weder die Schriftform,
noch die verbale Zustimmung benötigen.
Das nennt man dann : "faktisches handeln" .
Trifft in diesem Fall aber nicht zu.

Keine Sorge, ich weiß schon wovon ich schreibe. ;)

Nichts desto trotz: Ich weiß auch nicht alles und
lasse mich gerne belehren.



Bearbeitet von - Bardock am 29.03.2009 11:59:05
Bruderchorge
ja welches auto, und welche schäden sind gemeint ?
Nordwind
Zitat:


Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2009 um 11:14:26 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hi leute mal ne kurze frage.
Wenn man sich ein PKW kauft und es schäden aufzeigt die der verkäufer nicht preisgegeben hat kann man dan vom Kauf zurücktreten??
bzw ist der Kaufvertrag ungültig?

es ist jeweils nur 1 unterschrift auf den Kaufvertrag.
Also ich hab ein Kaufvertrag mit Seiner unterschrift und er ein Kaufvetrag mit meiner unterschrift.

Bitte um hilfe.

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2009 11:14:26

(Zitat von: Dominik9989)




§433 BGB, Kaufvertrag.
Zudem: 6 Wochen nach dem Kauf, muss der VERKÄUFER nachweisen, dass die Schäden durch dich entstanden sind. Wann hast du das Auto gekauft?

Steht in dem Vertrag "Gekauft wie gesehen"? Und welche Schäden hat das Auto?

Wie schon erwähnt wurde, besteht ein KV aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Da dir der Verkäufer die Schäden scheinbar nicht gesagt hat, tritt der §"Arglistige Täuschung" in Kraft und du kannst den Vertrag anfechten.

Sollte der Verkäufer Zicken machen, nimmste dir am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (und wirklich FACHANWALT!!!).
Kleiner Tipp: Für einen Anwalt solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, da du sonst die Rechtsanwaltsgebühren selber bezahlen musst. Kleine Frage: Wie hoch ist deine Selbstbeteiligung? Es kann nämlich sein, dass deine RS nur den Teil bezahlt, der deine SB übersteigt. Bsp: Die Gebühren betragen ca. 190,00€ und deine SB beträgt 150,00€, dann übernimmt deine RS nur die 40,00€.
mb100
Zitat:


6 Wochen nach dem Kauf, muss der VERKÄUFER nachweisen, dass die Schäden durch dich entstanden sind.
(Zitat von: Nordwind)




Da passt ja mal gar nix in dem Satz.

Zum einen ist der fragliche Zeitraum sechs Monate lang und zum zweiten gilt das nur beim Verbrauchsgüterkauf!
Abgesehen davon würd ichs so formulieren: "sechs Monate nach Gefahrenübergang muss der Verkäufer grundsätzlich nachweisen, dass die Schäden bei Gefahrenübergang noch nicht vorgelegen haben.

Bearbeitet von - mb100 am 29.03.2009 13:51:28
Dominik9989
Hey leute
danke für die antworten aber die sache hat sich erledigt.
Er hat das Auto zurückgenommen und ich hab meine Kohle wieder bekommen.
Trotzdem Danke ich wusste auf euch ist verlass