Zitat:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2009 um 11:14:26 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.
Hi leute mal ne kurze frage.
Wenn man sich ein PKW kauft und es schäden aufzeigt die der verkäufer nicht preisgegeben hat kann man dan vom Kauf zurücktreten??
bzw ist der Kaufvertrag ungültig?
es ist jeweils nur 1 unterschrift auf den Kaufvertrag.
Also ich hab ein Kaufvertrag mit Seiner unterschrift und er ein Kaufvetrag mit meiner unterschrift.
Bitte um hilfe.
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.03.2009 11:14:26
(Zitat von: Dominik9989)
§433 BGB, Kaufvertrag.
Zudem: 6 Wochen nach dem Kauf, muss der VERKÄUFER nachweisen, dass die Schäden durch dich entstanden sind. Wann hast du das Auto gekauft?
Steht in dem Vertrag "Gekauft wie gesehen"? Und welche Schäden hat das Auto?
Wie schon erwähnt wurde, besteht ein KV aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Da dir der Verkäufer die Schäden scheinbar nicht gesagt hat, tritt der §"Arglistige Täuschung" in Kraft und du kannst den Vertrag anfechten.
Sollte der Verkäufer Zicken machen, nimmste dir am Besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (und wirklich FACHANWALT!!!).
Kleiner Tipp: Für einen Anwalt solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, da du sonst die Rechtsanwaltsgebühren selber bezahlen musst. Kleine Frage: Wie hoch ist deine Selbstbeteiligung? Es kann nämlich sein, dass deine RS nur den Teil bezahlt, der deine SB übersteigt. Bsp: Die Gebühren betragen ca. 190,00€ und deine SB beträgt 150,00€, dann übernimmt deine RS nur die 40,00€.