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tobibeck80
Hauptthema:
Sehr gute News!

http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/d/starte

Großer Verbandserfolg: Weiterhin Steuerfreibetrag bei der Übergangsbeihilfe

Rund 75.000 Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit dürfen jetzt aufatmen, denn für sie hat der Deutsche BundeswehrVerband einen spürbaren finanziellen Vorteil erkämpft. Betroffen sind die SaZ, deren Dienstverhältnis sich vor dem 1. Januar 2006 begründet hat. Der Deutsche Bundestag hat entschieden, dass für sie weiterhin ein Steuerfreibetrag von 10 800 Euro bei der Auszahlung der Übergangsbeihilfe (auch „Abfindung“ oder „Ausscheidergeld“ genannt) gilt. Dabei ist es unerheblich, wann das Dienstzeitende ist.

Die bisherige Regelung sah einen Ablauf dieser Übergangsfrist zum 31. Dezember 2008 vor.

„Wir haben lange für diese Regelung kämpfen müssen. Es freut mich, dass wir am Ende meiner Amtszeit für die sich schon länger im Dienst befindlichen Zeitsoldaten diesen tollen Erfolg erzielen konnten“, so der Ende des Jahres ausgeschiedene Bundesvorsitzende Oberst Bernhard Gertz.

Mit Stolz kann der Vorsitzende des DBwV diese Aussage treffen: Durch unermüdliches Engagement hat der BundeswehrVerband die Politiker der Regierungskoalition von dieser notwendigen Maßnahme überzeugen können. Und an dieser Stelle muss nochmals betont werden, dass nur der DBwV weiterhin hartnäckig dieses Thema weiterhin verfolgt hat: Die zuständigen Ministerien haben in den Regierungsentwurf dieses Gesetzes eine entsprechende Änderung nicht aufgenommen.

Angefangen hatte alles mit dem „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ vom 22. Dezember 2005. Mit diesem Gesetz wurde der Steuerfreibetrag zum 1. Januar 2006 durch Änderung des Einkommensteuergesetzes abgeschafft.

Lediglich die Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, die vor dem 1. Januar 2006 ernannt worden sind und bei denen die Auszahlung der Übergangsbeihilfe bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen sollte, durften weiterhin über einen Steuerfreibetrag von 10.800 Euro verfügen. Ursprünglich war sogar zunächst ein sofortiger Wegfall des Steuerfreibetrages geplant.

Damals war es bereits dem Deutschen BundeswehrVerband zu verdanken, dass eine Dreijahresfrist eingebracht werden konnte. Besonders hart traf die Maßnahme die rund 75 000 Zeitsoldaten (überwiegend Bezieher geringer Einkommen), die noch im Wissen eines Steuerfreibetrages in die Streitkräfte – also vor dem 1. Januar 2006 – eingetreten sind, deren Dienstzeitende aber nach dem 31. Dezember 2008 liegt.

Nun kann diese Personengruppe aufatmen und durch die Entfristung weiterhin mit dem steuerlichen Vorteil rechnen.

„Besonders müssen wir uns bei den beiden Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Dr. Peter Struck bedanken, die unsere Forderung mit Nachdruck unterstützt haben.

Das Geld, mit dem unsere Zeitsoldaten gerechnet hatten und durch diese Regelung nun wieder zur Verfügung haben, wird dringend für die Eingliederung ins Zivilleben sowie die Altersvorsorge benötigt“, sagte der neue Vorsitzende des DBwV, Oberstleutnant Ulrich Kirsch.

Ein Wermutstropfen bleibt: Zeitsoldaten, die nach dem 1. Januar 2006 ihr Dienstverhältnis begründet haben, müssen weiterhin auf einen Steuerfreibetrag verzichten. mk
BmW-MoGuL
jupp...

hat der DBwV gut ausgehandelt! :D
Fogg
Freut mich für die die da nochmal Glück haben!

Ich hab meins ja schon letzen August abkassiert und musste mir deswegen keine Sorgen machen!

Hardcore-Performence
Ich fand es klasse, das jetzt dingfest ist!

ich bekomm mein ausscheiderkohle nächstes jahr im april!