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T H E M A     R Ü C K B L I C K
fanatics
Hauptthema:
Es dreht sich um folgendes: Hauskauf!
1. Im Vorvertrag steht: Kaufpreis xxx€ davon entfällt ein betrag von xxx€ für bewegliche sachen! Nun meine frage auf welchen Preis rechnet sich die Maklercourtage?
2. Wieviel Tage vorher muss ich die einsischt in diesen Vertrag bekommen, damit beim Notar alles rechtmässig ist? Vertrag zwischen Privat (ich) und Makler?
3. Wer muss die Notar kosten zahlen? Bin ich als Käufer der alleininge träger der Notarkosten? Oder auch der Makler und die Verkäufer?

MfG
cxm
Hi,

da meine Frau im Immobiliengeschäft ist konnte ich sie gerade fragen:

1. die Maklercourtage berechnet sich nach dem Gesamtkaufpeis, der im Vertrag steht.
2. Die Vertragseinsicht beträgt 14 Tage bis zum Notar-Termin. Wird vom Notar auch nochmal abgefragt, ob das stattgefunden hat.
3. der Käufer zahlt die Notarkosten.

Notarkosten, Gunderwerbsteuer, Grundbuchgebühren und Maklercourtage kommen zum vertraglich festgesetzen Kaufpreis dazu.
Sind ca. 11%, die zum Kaufpreis dazu kommen.
Und auf die Dienstleistungen noch die MWSt. von 19%.

Ciao - Carsten
fanatics
Was passiert denn beim Notar, wenn er fragt ob wir den vorvertrag erst 6Tage vorher (mit Wochenende), bekommen haben? Kann der Vertrag dann nicht stattfinden? Also wenn der aktuelle Vertrag falsch ist, und der neu angefertigt, hat man dann auch wieder 14 Tage Zeit oder ist das dann weniger!
MfG
cxm
Hi,

das musst Du mit Deinem Makler ausmachen.
Du kannst natürlich sagen, dass Du die Unterlagen früh genug bekommen hast.
Auch wenn Du die letzte Fassung erst 1 Stunde vorm Notartermin erhalten hast.
Aber verdächtig ist das schon, wenn man keine Zeit für die Vertragsprüfung bekommt.
Verschieb doch den Notar-Termin...

Ciao - Carsten
Lord Cyber
ad 1) Beachte, dass die Grunderwerbssteuer nur auf die Immobilie ohne "Einbauten & Co" entfällt. Sprich je mehr Du den vertragliche Kaufpreis von Grundstück und Immobilie drücken kannst, desto geringer ist der zu zahlende Betrag ans Finanzamt.

fanatics
Also das meiste ist jetzt geklärt. Jetzt würde ich gerne noch eine Neutrale Meinung hören: Was macht man erst, die Finazierung unterschreiben oder erst den Kaufvertrag?
Joshy
Zitat:


Also das meiste ist jetzt geklärt. Jetzt würde ich gerne noch eine Neutrale Meinung hören: Was macht man erst, die Finazierung unterschreiben oder erst den Kaufvertrag?

(Zitat von: fanatics)




Ganz klar, erst die Finanzierrung. Vor allem da es bestimmt noch ca. 1 - 1 1/2 Monate dauert bis die Finanzierrung durch ist, und Dir das Geld zur verfügung steht.
Joshy
Zitat:


ad 1) Beachte, dass die Grunderwerbssteuer nur auf die Immobilie ohne "Einbauten & Co" entfällt. Sprich je mehr Du den vertragliche Kaufpreis von Grundstück und Immobilie drücken kannst, desto geringer ist der zu zahlende Betrag ans Finanzamt.



(Zitat von: Lord Cyber)




Das heißt z.B. wenn Du ein Heizöllager hast und da für 2000,- noch Heizöl drin ist, oder eine Einbauküche die noch einen Wert von 4000,- Euro hat, sollte es in Kaufvertrag mit aufgenommen werden, da Du dann auf dieses Geld keine Steuern bezahlst. Z.B.: Haus kostet 126000,-, Minus 2000,- Heizoel, dann zahlst Du nur für 124000,- Grunderwerbssteuer.
Lord Cyber
Zitat:


Zitat:


ad 1) Beachte, dass die Grunderwerbssteuer nur auf die Immobilie ohne "Einbauten & Co" entfällt. Sprich je mehr Du den vertragliche Kaufpreis von Grundstück und Immobilie drücken kannst, desto geringer ist der zu zahlende Betrag ans Finanzamt.



(Zitat von: Lord Cyber)




Das heißt z.B. wenn Du ein Heizöllager hast und da für 2000,- noch Heizöl drin ist, oder eine Einbauküche die noch einen Wert von 4000,- Euro hat, sollte es in Kaufvertrag mit aufgenommen werden, da Du dann auf dieses Geld keine Steuern bezahlst. Z.B.: Haus kostet 126000,-, Minus 2000,- Heizoel, dann zahlst Du nur für 124000,- Grunderwerbssteuer.

(Zitat von: Joshy)




Ja, ganz genau. Je nach Bundesland sind die Steuern unterschiedlich hoch. Aber wenn Du den Kaufpreis um 20.000Euro drücken kannst, kannst Du schonmal 800Euro sparen.