Hinweis: Du musst Dich registrieren, wenn Du eine Antwort schreiben willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos und dient allein dazu, daß bestimmte Individuen nicht anonym Unfug posten können. Deine Daten werden NICHT anderweitig weiterverwendet!


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
NeoX13
Hauptthema:
Hallo.

Ich habe follgendes Problem und benötige mal eine genau Antwort.

Ich habe am 27.12.07 einen E39 bei einem KFZ-Händler erworben und vor einigen Wochen stellte sich jedoch herraus, dass der Klimakompressor defekt ist. Ein Neuer schlägt mit 595,-€ zu buche !!! Gewährleistung beträgt ja in Dtl. 1 Jahr und es sind nach dem Kauf erst 6 Monate vergangen!

Nun meine Frage ... Unterliegt der Klimakompressor der Gewährleistung ?!?

Danke
mucoutback
1. Klimakompressor ist bestimmt kein klassisches Verschleißteil, dürfte aber ein Streitpunkt sein.
2. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, ab da musst DU beweisen dass der Schaden schon vor dem Kauf bestand. Das ist real unmöglich, also dürftest Du nix vom Händler bekommen.
3. Also ganz schnell schriftlich bemängeln, das Datum ist entscheidend!! Dann in Ruhe weitersehen, vielleicht könnt Ihr ja irngdweie einvernehmlich einigen.
Bruderchorge
Jap, die Gewährleistung greift nur dann, wenn der Defekt schon beim Verkauf bestand !

Und in 2 Tagen sind die 6 Monate um, also ganz schnell den Schaden bemängeln !

Und dann bleibt die schon besagte Frage, ob ein Klimakompressor ein Verschleißteil ist.

Vor Gericht wirst du sicherlicht kaum etwas bis auf Ärger erreichen, versuche dich so mit ihm zu einigen, ruf mal an und schildere die Sachlage. vielleicht bietet er dir ja was an, du zahlst Material er den Umbau oder sowas.