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T H E M A     R Ü C K B L I C K
187
Hauptthema:
hey leute ich brauc nen kullanten tüv prüfer im raum köln..

war heute beim tüv gewesen.. sowas hab ich noch nie erlebt..


er hat alles bemängelt .. frontscheinwerfer (diese sona dinger ohne weitenreglung)

dann meine inpro rückleuchten weil die angeblich falsch gesteuert sind..

dann noch den fk sitz (er will eine abe...)


naja das größte manko ist bei mir das die airbagleuchte brennt.. aber das wusste der prüfer vorher und er meinte ich soll vorbei kommen..


aber das es so ein spast is hätte ich mir niemals träumen lassen....


diese weitenregelung für die scheinwerfer können die das bemängeln obwohl die scheinwerfer nen e prüfzeichen haben??
Doedelhai159
logisch können die.
leuchtweitenregulierung ist pflicht und falls kaput -> grawierender mangel.

nur weil die teile ein e-prüfzeichen haben, sind sie noch lange nicht zugelasen.

auf einer rundumkennleuchte gibs auch ein e-prüfzeichen und trotzdem darfst du dir sowas nich ranbauen. jede unterbodenbeleuchtung hat ein e-prüfzeichen und trotzdem isses illegal.

du solltest nicht dein prüfer wechseln sondern deine scheinwerfer und rückleuchten.

und für den sitz brauchst du auch etwas das du vorzeigen kannst. entweder abe oder einzelabnahme

Bearbeitet von - Doedelhai159 am 04.06.2008 18:50:20
E36-Freak
Der Fehler im ABS-System ist ganz klar ein erheblicher Mangel, war klar das es die Plakette nicht gibt (auch wenn es der Prüfer vorher wusste), die LWR ist gesetzlich für Neuzulassungen ab 1991 vorgeschrieben und ebenfalls ein erheblicher Mangel...wird es denn geprüft und festgestellt, das sie ausser Funktion ist bzw. gar nicht vorhanden
Dying
Das mit den Sitzen ist blödsinn, solang dein Fahrzeug vor Mitte 1998 gebaut wurde. Erst dann müssen Fahrzeugsitze ABE/Gutachten bzw. ein E-Prüfzeichen besitzen.

Begründung:
Im §22a StVZO stehen Sitze nicht als BG-Pflichtiges Ausrüstungsteil drin. Somit benötigen Sie erst mal keine BG.

Im § 35a (2) StVZO wird folgendes verlangt:
"Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein."

Diese " im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen" sind im allgemeinen EG/ECE-Rili´s.

Im Anhang zur StVZO finden wir dann zu § 35a (2) dies:
"Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III, und IV der Richtlinie 74/408/EWG, geändert durch die Richtlinie 81/577/EWG und die Richtlinie 96/37/EG"

Folglich gelten die Sitze dann als zulässig, wenn sie den Vorschriften der Rili entsprechen. Und das wird durch das E-Zeichen = die nach der Rili geforderte BG nachgewiesen.

Was steht in der Rili 74/408 EWG inkl. den Nachträgen:
"Anhang I, Abschnitt 6:
Auf jedem Sitz muss das EWG-Typgenehmigungszeichen angebracht sein, also das E-Zeichen.Anhang II befasst sich mit den M1-Fahrzeugen, also PKW bis 3,5 to zul.Ges.Gewicht ( zGG) neudeutsch: Gesamtmasse, zGM. In diesem Anhang II unter 2.6 werden die "Einstelleinrichtungen" definiert: Diese sind Einrichtungen, mit denen der Sitz oder seine Teile in eine Stellung gebracht werden können, die der Körperform des Sitzenden angepasst sind.Die Einstelleinrichtung ermöglich insbesondere:
2.6.1 Längsverstellung
2.6.2 Höhenverstellung
2.6.3 Winkelverstellung(...)

Anhang III ist für Busse und AnhangIV für alle anderen Fz, die bisher nicht genannt sind."

Es ist nicht von der Lehne explizit die Rede, nur von einer allg. Winkelverstellung. Und diese kann m.E. auch mit der Konsole bewerkstelligt werden.

Nun gilt obiges aber nach den Übergangsvorschriften § 72(2) StVZO erst für Fz ab folgenden Stichtagen:
"§ 35a Abs 2, 3, 4, 5 Satz 1 und Abs 7 (Sitze, Sitzverankerungen, Kopfstützen,Anforderungen an Verankerungen und Sicherheitsgurte oder Rückhaltesysteme) ist spätestens anzuwenden 1 für erstmals in den Verkehr kommende neue Typen von
a) Kraftfahrzeugen ab dem 1. Juni 1998,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 1999 und

2 für alle erstmals in den Verkehr kommendena) Kraftfahrzeuge ab dem 1. Oktober 1999,
b) abweichend davon für Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t ab dem 1. Oktober 2001.Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Juni 1998 oder 1. Oktober 1999 (Nr 1a und Nr 2a) oder Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die vor dem 1. Oktober 1999 oder 1. Oktober 2001 (Nr 1b und Nr 2b) erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 35a einschließlich der dazugehörenden Übergangsbestimmungen in § 72 Abs 2 in der vor dem 1. Juni 1998 geltenden Fassung anwendbar."

Ergo darf ein Fz, das vor dem entsprechenden Stichtag zugelassen wurde, Sitze nach der "alten" Fassung haben.
Darf ! Weil "spätestens" dort steht. D.h., dass natürlich die EG/ECE- Rili´s auch angewendet werden dürfen und somit Sitze mit E-Kennzeichnung zulässig, jedoch eben nicht vorgeschrieben sind.

Diese Fassung lautet wie folgt:
"§ 35a (2) StvZO i.d.F. vor dem 1.6.1998:Die Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigung müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die nach hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln; dies gilt nicht für seitlich klappbare Sitze (z. B. im Gang von Kraftomnibussen).Die Entriegelungseinrichtung muß von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rükkenlehnen müssen so beschaffen sein, daß für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind."

Kein Wort von Lehnenverstellung, Bauartgenehmigung,...

Die angesprochene Lehnenverstellung findet man in der "Führerhausrili":
"Rili für die Gestaltung u Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zgm u Arbeitsmaschinen (FührerhausRili). BMV/StV – 13/36.25.01-12 vom 26. 5. 1986,VkBl S 303:Diese Rili stellen eine Unterlage für den Sachverständigen dar, die angibt, auf welche Weise das Ziel einer sicheren Gestaltung u Ausrüstung der Führerplätze u Führerhäuser erreicht werden kann u mit welchen der vom Konstrukteur angewendeten Mitteln dieses Ziel aufgrund vorangegangener Prüfungen des Sachverständigen als gesichert zu betrachten ist. Der Sachverständige ist bei seiner Gutachtertätigkeit an diese Rili, die gewissermaßen eine Vorarbeit für die ihm gestellte Aufgabe bedeuten, ebensowenig gebunden wie der Konstrukteur, der auch unter anderen als den hier aufgeführten Konstruktionslösungsmöglichkeiten bei der Gestaltung u der Ausrüstung der Führerplätze u der Führerhäuser wählen kann. In solchen Fällen ist vom Sachverständigen in eine sorgfältige umfassende Prüfung einzutreten, für die der Hersteller den erforderlichen Zeitaufwand billigerweise berücksichtigen muß u seine Mithilfe bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise nicht versagen kann."

Hier fallen mir die Worte KANN und EBENSOWENIG WIE...GEBUNDEN auf.

Ein Wort noch zum min. geforderten Verstellbereich nach der Rili:
"Die Rückenlehne muß im unteren Bereich in der waagerechten Schnittebenenach innen gewölbt sein. Sie muß ausreichend gepolstert sein. Die Neigung der Rückenlehne gegenüber der Sitzfläche muß, ausgehend von der vom FzHersteller angegebenen Grundeinstellung, in einem Bereich von mindestens +/-5° stufenlos oder in Stufen von höchstens 2,5° ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen verstellbar sein. Die Drehachse der Rückenlehne muß horizontal u senkrecht zur Sitzlängsachse liegen."

Somit wäre für ältere Fz vor oben genannten Stichtagen der Rili nach eine Lehnenverstellung von max. 10° ausreichend.

Wenn sie verbindlich anzuwenden wäre. Was sie aber laut ihrer eigenen Aussage nicht ist.


Also beim E36 kann man sich ebenfalls verrückt nach einem E-Zeichen bei Sitz/Konsole suchen, da gibt es keins! Beim E46 sollte ein Prüfzeichen vorhanden sein...


187
naja.. ich finds was übertrieben...


der dom wurde bei mir geschweist.. sowas sieht der typ nit.. er hält sich an lichtern auf.. das doch krankhaft...


und das mit dem sitz ist schwachsinn die sind eintragungsfrei!!


na ich bau den alten sitz ein alte scheinwerfer un rülis..


das einzige was ich nicht hinkriege ist das mit dem airbag....


aber ich versteh sowas ehrlich nicht.. wie man wegen sowas so ein theater amchen kann.. diese regelung für die scheinwerfer habe ich noch nie benutzt!
Maveric
Na zum glück machen die wegen "sowas" theater sonst würde es mehr tote im straßenverkehr geben.
Ich finde die entscheidungen richtig, da es nun mal allseits bekannt ist und es keine willkühr war!
Doedelhai159
wegen airbag würde ich mal den fehler löschen lassen.
wenns wiederkommt, da ist offensichtlich etwas wichtiges im eimer.

dann könntest du die lampe rausdrehen und etwas in den lichtkanal stopfen, vielleicht fällt es dem prüfer ja nich auf.
jhonny318ti
Zitat:

Der Fehler im ABS-System ist ganz klar ein erheblicher Mangel, war klar das es die Plakette nicht gibt



Wo steht was von ABS? Hab ich was überlesen?

Zu den Sitzen....mal wieder Typisch FK.

Im alten Katalog steht eintragungsfrei. Im Neuen Katalog steht nicht zugelassen im Bereich der STVO.

Haben wohl einen auf den Sack bekommen und jetzt schreiben Sie es dazu. Bei mir hat der Prüfer aber nie was gesagt. Meine Rückbank ist eh ausgetragen und die Version die ich habe ist auch lehnenverstellbar.

Naja solange die Rückleuchten richtig blinken,stoppen bzw leuchten ist das doch auch kein Thema und die Sonar Teile loppst am Besten eh direkt in die Tonne.
187
hmm.. also das mit dem airbag ist ein spannungsfehler vom beifahrerairbag..

das hab ich ja ausgelesen gehabt fehler konnte ich aber nit löschen...
Liteon
Dreh halt das Birnchen raus von der Airbag-Lampe.
Bei welchem TÜV biste gewesen?
187
extra in siegburg bei nem bekannten von meinem vater.. da war aber wohl nen scheiss prüfer heute da gewesen.. hat mich 65 euro gekostet un nix!
Liteon
Fahr nach Mülheim oder zum TÜV im Bilderstöckchen.
E36-Freak
Edit: jhonni318ti: Hast nichts verpasst, war ein (Lese) Fehler meinerseits
-mRl-
du machst dir wirklich ernsthafte gedanken darüber wieso der Prüfer dich durchfallen lassen hat? Das sind zwei erhebliche/schwere Mängel...

1. die Airbagleuchte

2. die Leuchtweitenregulierung

an deiner Stelle würde ich diese Sachen beheben... ist auch besser für dich.

und denk dran: die Prüfer sind auch nur Menschen. Die gehen nur Ihren Job nach....

Sorry... da habe ich absolut kein Verständnis für, wieso du dich deswegen so aufregst...
Saarländer
Das mit dem Birne rausdrehen könnt ihr vergessen. Wenn das auf dem Mängelbericht drauf steht wird der Prüfer schon drauf achten ob die Leuchte angeht und dann erlicht oder ob sie erst gar nicht brennt.

Gruß
theblade
die prüfer achten fast mmer darauf ob die airbag-lampe kurz angeht wenn man die zündung betätigt. ist es nicht so, wurde manipuliert etc !
Bruderchorge
Naja ist schon übertrieben, LWR muss nicht vorhanden sein, da gibt es Ausnahmeregelungen die nur in einem Stück Papier bestehen, sowas wird bei Import Fahrzeugen gemacht.

Also schon affig das man Zirkus macht für ein Mangel der sich durch ein Gutachten beheben lässt.

Geh zur Dekra oder ner freien Werkstatt und frag ob die dir den TÜV machen, da wird manchmal nur wirklich gefährliche Sachen bemängelt und nicht nur Wichtigtuerei !
Doedelhai159
affig finde ich so einiges. aber lwr gehört nunmal zu den dingen, die wohl bekannt sein sollten. das is schon ne ganze weile ein gravierender mangel.

us fahrzeuge haben sowas nicht und alte schiffe auch nich. die brauchen das auch nich, weil es zu teuer wäre das nachzurüsten.

und wieviele amis oder uraltgefährte sind denn auf unseren straßen unterwegs? sicherlich weniger als autos ab bj 91.
und wenn die karre mal voll is, dann kann es schonmal schnell dazu komen das der gegenverkehr gegen ein baum fährt. das is also kein gag der automobilindustrie
Bruderchorge
Es ging mir da um Importe von neueren Fahrzeugen, VW BMW usw. ab Baujahr 1995, wegen des USD Kurses, auch dafür gibt es die Genehmigungen.

Aber das kann man sehen wie man will, wenn man den Menschen das Rauchen und Trinken verbietet, geschehen auch weniger Unfälle, das Spiel kann man soweit treiben, bis alle an zuwenig Nahrung verrecken !
318ci_2001
also wieivel schwachsinn manche hier im kopf haben ist schon geil^^

was hat jetz die lwr mit dem verrecken wegen zuwenig nahrung zu tun?!

hat ja einen sinn ne lwr. ihr hättet wohl auch keine lust, wenn ihr mitten auf der landstraße auf einmal nichts mehr seht, weil der entgegenkommende euch direkt anleuchtet? wenn deshalb ein unfall passiert bist DU der angeschmierte und die versicherung zahlt 100% nichts.

und warum man bei nem airbag fehler sparen will versteh ich nciht. wenn du kein geld hast für sowas wichtiges zu reparieren, dann solltest du dir vl. keinen bmw kaufen?!

find das schon 100% richtig, dass du nicht durch den tüv gekommen bist
187
.. airbag hin oder her meiner meinung nach nicht ein muss beim auto.. es gibt genügend die ohne rumfahren.. von daher ist das jedem selber überlasen..

sparen muss ich daran nicht nur wieso sollte ich dafür geld ausgeben!


zudem wie gesagt das wusste er und er meinte kein ding..


aso du bis der jenige der vor jedem fahren sich vor ne wand stellt un seine scheinwerfer einstellt?.. du bis ja lustig.. die dinger ntuzt doch kaum jemand..


aber ich bau originale wieder rein muss mir nur blinker kaufen...

sitz bau ich um weil der schlaue ja keine ahnung hat und die rückleuchten auch... weil sie ja angeblich falsch schalten.. unnötiger typ is das.. keine ahnung von nix !!


also richtiger prüfer?? das ich nicht lache.. mein dom wurde geschweist etc sowas sieht der nicht..

meine bremsscheiben sind über einen mm eingelaufen sieht der auch nit.. hallo? das soll nen richtiger prüfer sein.. das ich nicht lache!!


318ci_2001
Zitat:


meine bremsscheiben sind über einen mm eingelaufen sieht der auch nit.. hallo? das soll nen richtiger prüfer sein.. das ich nicht lache!!
(Zitat von: 187)




wow! toll, dass du mit so nem kommentar auftrumpfen willst.. sehr reif :)

also bevor ich mich in dein auto setzte wo scheinbar nix mehr funktioniert würd ich besser zu fuß gehen.

und nein, ich stelle mein licht nicht immer ein, aber wenn man mal den kofferraum voll hat und 3 leute hinten sitzen hat dann stell ich mein licht neu ein, weil es eben nach oben leuchtet
Timee
fahr doch nach euskirchen zu SAT....ist doch nicht weit von kölle.
Bruderchorge
Das mit dem verrecken hat nicht direkt was mit der LWR zu tun, aber wenn du mein Beitrag gelesen UND verstanden hättest müßtest du auch nicht fragen....
FM1984
Kann das mit der Airbagleuchte evtl. an der Sitzbelegungsmatte liegen? Die solltest du in deine FK-Sitze natürlich einbauen und anschließen, sonst geht die Airbagleuchte nie aus!
phiphi34
Hallo
Noch n kleiner tipp: Wenn die AB-Leuchte nicht erlischt, und du hast nicht vor, trotz allen Sicherheitsbedenken, das Airbag- System checken zu lassen, Tacho raus, Kontakte von der AB- Lampe zur Platine mit Isoband unterbrechen. Dann mit Draht eine Brücke zur Öllampe machen. Die erlischt dann mit der Öllampe zusammen. Is zwar nich grad sauber, aber du kommst durch n TÜV. Nach dem TÜV gleich wieder retablieren ! ( Manipulationen an Sicherheitsrelevanten Systemen is nicht ohne )

Ich empfehle Dir allerdings unbedingt das System nicht zu faken, is ja in deinem Interesse wenn dein Bunny auf m Beifahrersitz auch n Airbag hat, oder?

Grx Phi
-mRl-
Zitat:


Ich empfehle Dir allerdings unbedingt das System nicht zu faken, is ja in deinem Interesse wenn dein Bunny auf m Beifahrersitz auch n Airbag hat, oder?
(Zitat von: phiphi34)




Zitat:


.. airbag hin oder her meiner meinung nach nicht ein muss beim auto.. es gibt genügend die ohne rumfahren.. von daher ist das jedem selber überlasen..
(Zitat von: 187)




@phiphi34

ich glaube dein Kommentar zum Airbag war überflüssig....
phiphi34
@mRI

Ich weiss :-), nur wenn ich schon solche Infos gebe, schreib ich halt so n Satz dazu, damit man mich nachher nicht erhängt.
Is halt immer das Thema mit LowBudget einen E34 zu fahren...
Es gibt die einen die sagen: kauf dir n billigeres Auto, wenn du dir keine neuen ....... leisten kannst.
Dann die Anderen die möglichst nur mit Sprittgeld 10 Jahre so n Auto fahren wollen.

Ich persönlich bastle auch lieber als Geld auszugeben, allerdings hört bei mir das Basteln bei Bremsen, Reifen, Fahrwerk, ABS, u.s.w. auf ! Da geh ich keine Risiken ein, bzw, spielt man ja nicht nur mit dem eigenen Leben ( Passagiere, andere Verkehrsteilnehmer ).

Ist jedem seine Sache, was er bereit ist, im Falle eines Unfalls zu verantworten.

Grx Phi
Richi
weiss garnicht was du dich so aufregst. das die sachen die du erwähnt hast nicht gerade "geringe" mängel sind sollte dir jetzt auch klar sein.

aber dann fahr doch einfach zu nem anderen prüfer und reg dich hier nicht wegen einem einzigen auf.

abgesehen davon wenn jemand anders den wagen checkt und die scheiben entdeckt bist du sowieso ohne plakette.

also bei der summe der mängel solltest du diese mal beheben aufgrund eigener sicherheit. ist aber dein ding mir wäre es zu blöde mit diesen mängeln zu fahren.

gruß

Bearbeitet von - Richi am 05.06.2008 13:44:32
187
also mein 325i der im august fertig wird hat nur fahrerairbag.. von daher kann sich mein mädchen daran gewöhnen das sie sowas nit hat :)


alle meine autos sind 100% verkehrssicher...

ich wechsel halt nit alle 40.000 oder was die bremsscheiben.. und? meinst eine eingelaufene scheibe bricht dir weg........


das mit dem airbag ist ein spannungsfehler wie gesagt.. hab ich ausgelesen wollte den löschen aber die lampe is sofort wieder angegangen....


naja ich kann alle "mängel" beseitigen bis auf das mit dem airbag..


aber sorry wenn man nen theater wegen rückleuchten macht die angeblich falsch schalten muss man doch einen am sender haben.. sin ja keine ebay dinger..



318ci dann gehörs du wohl zu einer der sorte die sich immer auf die schulterklopfe und sagen "ich bin ein guter autofahrer" .. damit kanns du deinen fahrlehrer beindrucken aber das wars auch...


Bruderchorge
Jaja so sieht es aus !

Vor 2 Wochen haben Kunden bei uns einen Smart gekauft und dann haben sie beim Tüv einen Gebrauchtwagen Check machen lassen, er hat sich dann an einem kleinen Steinschlag inner Windschutzscheibe und nem Haarriss im Endtopf so hochgezogen, "Der Wagen ist stark beschädigt und überhaupt nicht verkehrssicher, der bekommt niemals TÜV und AU" usw. Der hat die Leute ganz schön wild gemacht und dann auch noch gesagt sie verlieren bei sowas ihre Führerschein.....

Naja wir haben die "Mängel" dann beseitigt, obwohl der Wagen anderweitig schon durchgesehen wurde und TÜV hatte.....

Also kann schon verstehen, das manche ein wenig ZU GENAU hinsehen, als wie wirklich nötig wäre !
-mRl-
dazu muss ich aber sagen, dass sich die Zeiten geändert haben... Die Prüfer gucken heute VIEL genauer hin...
E36-Freak
.....müssen sie auch, siehe "mittelbare Falschbeurkundung" oder "Falschbeurkundung im Amt"
Old Men
Warum eigentlich einen kulanten TÜV Prüfer suchen.Wenn ich mein Auto so gestalte, daß es den Vorschriften entspricht (die wir in Deutschland nun mal haben )dann brauche ich nur einen normalen, aber keinen kulanten TÜV Prüfer. Es wird heutzutage soviel an Autos rumgebastelt, wirklich gebastelt, daß manch ein TÜV Prüfer schon Tränen in den Augen hatte. Endtöpfe werden mit Draht befestigt, Scheinwerfer die den Mond anstrahlen und auch Reifen, bei denen schon das Innenleben zum Vorschein kommt. Ich würde mich über so einen TÜV Prüfer nicht aufregen, sondern mein Auto auf Vordermann bringen. Aber wie ist es doch schön immer wieder zu sagen : die Anderen ! bei sich selbst sucht man die wenigsten oder garkeine Fehler.
Osokin
Also Leute spielt doch nicht alle wieder die Moralapostel. Er hat doch von Anfang an die Frage gestellt, ob jemand hier einen kulanten Prüfer kennt. Diese Frage hat er nicht umsonst gestellt, weil er bestimmt weiß, dass er bei einem normalen Prüfer nicht durchkommt. Kann ja viele Gründe haben warum er das nicht repariern lassen, aber das ist doch seine Sache. Vielleicht lohnt sich das ja nicht mehr bei seinem Fahrzeug.

An deiner Stelle würde ich versuchen über eine Werstatt prüfen zu lassen, die Besitzer kennen oftmals die Prüfer und sind evtl. sogar befreundet.

Bei mir waren auch keine LWR drin, Airbaganzeige hat auch geleuchtet und Servo war undicht. Hab den TÜV durch eine Werstatt machen lassen, die haben dann den GÜS geholt und ich hab TÜV und AU neu bekommen, als kleiner Mangel war halt vermerkt das Servo undicht war sonst nichts.
Timee
Versteh auch nicht was manche sich hier so aufregen. Find der tüv ist ja gar nicht so überflüssig und er sollte die leute auch darauf hinweisen, wenn reifen, bremsen oder sonst was defekt ist was leben gefährden könnte. Aber so korintenkacker, die auf jedem scheiss rumhampeln find ich zum kotzen. Und da muss man sich auch nicht sagen lassen, dass an den autos viel herumgepfuscht wird. Geflexte federn und so schoten sind ja extremfälle, aber das was 187 da aufgezählt hat (vor allem fk sitz) ist einfach nur lachhaft. Aber eigentlich hat er auch nur nach nem kulanten tüv gefragt ;-)
187
... das beste war eigentlich das er 20 min in der grube hing und wegen der duplex anlage rumgeheult hat.. auf dem rechten endrohr ist noch ne nummer drauf die wohl nicht eingetragen ist... der meinte die ganze zeit das es nicht zusammengehört.. ich hab ihm 100 mal erklärt und gezeigt das es nur 1 komplette analge sein kann.. aber naja.. er hat dafür sogar bei der stelle angerufen wo der eingetragen wurde....


ich sehs auch so.. bremsen reifen und karosserieteile (wichtige tragbare teile) müssen 100% in ordnung sein..

aber der typ hat sich wegen rückleuchten angestellt.. er meinte die bremslichter seien beim bmw aussen...(ich hab selber ka^^) da sind die innen.... wie gesagt sind inpro rückleuchten also kein ebay teil...


aber das beste war noch für die heckschürze wollte er nitmal eine abe sehen.. aber an sonem auspuff rückleuchten usw. hält er sich die ganze zeit auf..


und das der dom neu geschweißt wurde hat er auch nicht gesehen.....

sowas kann doch ein mensch nur machen um andere zu profozieren.. er hält sich an kleinigkeiten auf die keinen einfluss auf den straßenverkehr haben!!


und das regt mich so tierisch auf.. naja gleich schmeiss ich den fk sitz raus tu den originalen rein.. sowie rückleuchten und scheinwerfer .. also wenn ich blinker besorgt kriege... mache den kettenkasten nochwas sauber und dann fahr ich morgen bzw. mein vater dahin..
318ci_2001
Zitat:






sowas kann doch ein mensch nur machen um andere zu profozieren.. er hält sich an kleinigkeiten auf die keinen einfluss auf den straßenverkehr haben!!

(Zitat von: 187)




1. provozieren
2. haben deine scheinwerfer/rückleuchten ziemlich viel einfluss auf den straßenverkehr...
3. wenn jeder rumbastelt und einbaut wie er will, kann der verkehr nicht mehr sicher sein. klar würds mich auch ärgern wenn die sitze nicht passen, etc. aber so ists nunmal und bevor man sich über das aufregt muss man einfach vor dem kauf nachdenken, ob man die dinger überhautp verwenden darf (ich mein das ne lwr pflicht ist sollte man als aktiver forumsuser schon wissen..)

Bearbeitet von - 318ci_2001 am 06.06.2008 12:57:47
187
.. ochja ich achte halt bei nem beitrag nicht auf die rechtschreibung...


also pass mal auf.. inpro leuchten sind keine billig teile.. un er is der meinung das sie falsch schalten.. wers glaubt...!


ok das mit den frontscheinwerfern versteh ich noch halbwegs.. ist ja ok.. aber der sitz? dat ding ist eintragungsfrei.. bei jedem sitz wo die rückenlehne verstellbar ist steht drunter das die dinger eintragungsfrei sind..

aber was solls.. wie gesagt bis morgen hab ich das alles erledigt