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T H E M A     R Ü C K B L I C K
justin29HB
Hauptthema:
moin hab die suche schon benutzt aber nichts spezielles wie in meinem fall gefunden.
Folgendes:
hab mir einen 3er bei einem händler gekauft,
habe ihn aber nicht als privatperson gekauft sondern auf den namen meiner firma(kleiner Gewerbebetrieb)
Also hab ich ihn nicht als händler gekauft womit ich natürlich keine gewährleistungsansprüche hätte.
wie ist das in meinem fall gelte ich in diesem fall als privatperson oder nicht da ich ihn als firma gekauft habe?
es sind folgende mängel:
Kotflügel vorn kommt derbe der rost durch (innerhalb von 2 wochen)
alles aufgeblüht, zuvor waren da nur ein zwei pickel zu sehen.
Achslager hinten defekt, nicht total am ende aber haben spiel.
und ausrücklager macht irgendwie geräusche hat er am anfang nicht gemacht oder ich habs nicht bemerkt.
shgfa
In diesem Fall wirst Du als Gewerblicher Kunde angesehen und nicht als Privatperson.

Versuche mal den richtigen § im BGB zu finden, kann aber nen Moment dauern.
justin29HB
ja bin gewerblicher kunde aber kein autohändler, oder macht das da keinen unterschied?
justin29HB
oder hab ich auch ein generelles umtauschrecht?
und wenn ja wie lange?
shgfa
Da unterscheidet das BGB leider nicht, dies war der größte Kritikpunkt als das neue Gewährleistungsgesetz rauskam.

Es gibt nur privat oder gewerblich, welches Gewerbe ist unerheblich.
shgfa
In deinem Falle hört es sich mehr nach dem arglistigen Verschweigen von Mängeln an, in dem Falle hast Du das recht auf Ausbesserung.

Kenne leider den Vertrag nicht den ihr abgeschlossen habt. Guck da doch nochmal rein ob dort etwas drin steht.

187
na sind doch keine erheblichen sachen. das ausrücklager kostet glaub 25 euro und geht schnell rein..

kanns das auto doch absetzten von daher passts doch..

Bearbeitet von - 187 am 15.04.2008 20:36:16
justin29HB
da steht drin unter auschluss der sachmängelhaftung und bla bla bla...
nur das zb mit dem rost kotflügel finde ich auch ist arglistige täuschung da ich auch gesehen habe das er neu lackiert wurde dieses aber anscheinend nicht fachmännisch gemacht wurde da er schon wieder komplett aufblüht,da haben sie ihn einfach übergetüncht.
oder was meinst du noch mit arglistig?
shgfa
Das mit dem Rost meine ich auch mit arglistig, hast ne PM.
BMW-86
musste auch 1-2std. bgb absitzen aber seit wann spielt es eine Rolle WER kauft ?

Wichtig ist doch nur wer Verkäufer ist! oder?

Händler haben doch Gewährleistungsansprüche. !?!

mfg

PS: Hast beim Händler oder einer privatpers. gekauft?
Bardock
Hi justin,

Ist es ein gebrauchtes Auto? Das nehme ich stark an, geht aber nicht eindeutig aus den Posts hervor.

Wenn es ein Neufahrzeug ist, dann hast du Gewährleistung. Diese ist gesetzlich auf mindestens 2 Jahre geregelt. Alles was über diesen Zeitraum hinausgeht, ist eine freiwillige Leistung und nennt man dann Garantie bzw. Kulanz.

Bei einem gebrauchten Fahrzeug nennt man es auch Gewährleistung und diese ist gesetzlich festgelegt für mindestens ein Jahr. Jegliche Leistung, die über dieses eine Jahr hinausgeht, ist eine freiwilliege Leistung seitens des Herstellers oder Händlers und nennet man Garantie bzw. Kulanz.

Also zwischen Gewährleistung und Garantie ist schon ein Unterschied. Das eine hast du von gesetzes Wegen sicher, das andere ist Verhandlungsgeschick.

Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug einer Privatperson oder einer Firma gehört.

Wenn es ein gebrauchtes KFZ ist, dann schau mal was in deinem Vertrag steht und seit wann dieser besteht. Jünger als 12 Monate hat du Gewährleistung, jedoch nicht auf Verschleißteile. Sind im Vertrag schriflich sogenannte Sondervereinbarungen getroffen, dann schau dir diese mal genau an.


Aber hey, wenn jemand anderer Meinung ist, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


Gruß Bardock
BMW-86
joa das von Bardock würd ich so unterschreiben!
Wobei man beim Thema Gewährleistung ./. "Verschleißteile" nochmal den 476bgb ins spiel bringen könnte.
justin29HB
nein es ist ein gebrauchtfahrzeug.
Also habe ich doch einen gewährleistungsanspruch? auch wenn ich ihn als "nicht"privatperson gekauft habe?
im kaufvertrag steht nur "keine garantie oder gewährleistung "....usw.
aber ich habe gehört das das nicht zulässig ist bzw nicht gilt auch wenn die es so reinschreiben.
mir geht es nur darum ob ich als firma/gewerbebetreibender auch dieses recht auf gewährleistung habe
justin29HB
bei verschleissteilen ist ja klar.
habe das auto aber erst seit ca 14tagen.
Bruderchorge
Bei einem Händlergeschäft, kann man die Gewährleistung ausschließen, aber einen Freibrief zum Anschiss gibt das nicht.

Wenn da Mängel aufgeführt worden sind, wie zum Beispiel der Rost, dann hast du Pech.

Gruß Daniel
Bardock
Hi,

@BMW-86: Stimmt, die Beweißlastumkehr. Die merken wir uns mal.

@Bruderchorge: Genau so etwas meinte ich, als ich das mit den Sondervereinbarungen geschrieben habe. Also das ist nun wirklich zu difizil, um hier eine definitive Aussage treffen zu können.


Gruß Bardock
justin29HB
nein im kaufvertrag steht nichts von irgendwelchen mängeln drin