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Kenzo
Hauptthema:
Hallo leute.
Ich hatte am 16.02 einen kleinen unfall an einer Tanke.
So.. der typ behauptet ich wäre schuld & ich behaupte er wäre schuld.
Gutachter war schon da und hat einen kostenvoranschlag von 999+Mwst rausgestellt.
Alles schön und gut.

Heute bekomme ich einen brief wo ein Check in wert von 300 Taken sind und darin stand das sie nur 30% übernehmen.

und dieser Text:
Die überwiegende Haftung ist hier zu ihren lasten anzusetzen, da Sie die Fahrspur queren wollte, ohne den dortigen Verkehr ausreichend zu beachten.

Aber!!!! Ich habe erst heute meine Zeugenaussagen mit der Skizze eingeschickt.
Wie können sie eine entscheidung fällen ohne diese angaben zu beachten?
Und warum schicken sie mir einen check wenn ich eh geld bezahlen muss?

Ps. wir haben die selbe versicherung beide beim selben anbieter.

MFg.
Henni82
Am besten Anwalt!

Nimmst den Scheck an ist es eine Art "Schuldanerkenntnis"! Das wollen die damit bezwecken! Wenn du dir sicher bist, dass dich keine Schuld trifft, Anwalt!

Hoffe du hast ne Rechtschutzvers.
Kenzo
mh nein leider nicht.
Schuldfrage ist auch nicht ganz sicher.
meiner meinung nach haben wir beide schuld. also 50% - 50% das jeder seinen schaden selber übernimmt.
Also soll ich da montag anrufen und sagen das ich das akzeptiere oder wie? Und das sie mal meine zeugenaussagen durch gehen sollen und sich die skizze angucken sollen. Habe schließlich einen zeugen mehr.
Henni82
Zitat:


mh nein leider nicht.
Schuldfrage ist auch nicht ganz sicher.
meiner meinung nach haben wir beide schuld. also 50% - 50% das jeder seinen schaden selber übernimmt.
Also soll ich da montag anrufen und sagen das ich das akzeptiere oder wie? Und das sie mal meine zeugenaussagen durch gehen sollen und sich die skizze angucken sollen. Habe schließlich einen zeugen mehr.

(Zitat von: Kenzo)




Ich würd es nicht akzeptieren! Denn für die Restlichen 70 % kommst du ja auch und damit steigst du auch im Beitrag!

Ich wäre zum Anwalt gegangen! Hatte mal nen ähnlichen Fall, da hab i 1 Jahr hinter meiner Kohle hinterher geklagt....
Kenzo
Was ich halt nich verstehe ist wie sie ohne meine infos zubeachten ( zeugenaussage usw ) zu einem entschluss kommen.

Goldmariechen
Zitat:


Was ich halt nich verstehe ist wie sie ohne meine infos zubeachten ( zeugenaussage usw ) zu einem entschluss kommen.
(Zitat von: Kenzo)




grundsätzlich so....demnach Widerspruch einlegen (4Wochen-Frist)und sich auf Polizeiaussage berufen und wie Henni schon sagte: am besten mit Hilfe eines Anwaltes!!!!!!!Gruß



Bearbeitet von - goldmariechen am 06.03.2008 08:44:39
güttl
Zum Thema folgende Erfahrung:
Ich bekam vor Jahren mal nen freundl. Brief von der Rennleitung, gegen mich liege ne Anzeige wegen Fahrerflucht vor. Ich aufs Revier und bekam gesagt, daß ich bei uns in der Ecke einer Dame den Spiegel abgefahren hätte und einfach weitergefahren bin. Da ich mich beim besten Willen nicht an sowas erinnern konnte, hab ich nen Anwalt eingeschaltet und das Ermittlungsverfahren wurde vom Staatsanwalt eingestellt. Innerhalb von 4 Tagen!!!
Um so erstaunter war ich dann 3 Wochen später, als meine Haftpflicht mir mitteilte, daß sie den Spiegel nun übernommen hätten. Ich hatte weder ne Schadensmeldung noch sonst was unterschrieben. Und hier zuckte der Advokat nur mit den Schultern und meinte, wenn die Versicherung der Meinung ist, daß ich der Verursacher war, könne ich halt nix machen. Höchstens zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Und das war mir der Seatspiegel (125€) dann auch nicht wert.
Christian Sch.
Da hilft nur der Anwalt weiter. Alles andere kannst du vergessen. Die Versicherung entscheidet über die Haftungsfrage und denen sind Aussgen oder deine Meinung völlig egal. Das habe ich schon des öfteren erlebt. Eine gute Rechtsschutz hilft....

Ich hatte das schon zweimal:

- Mir fährt eine hinten rein, Versicherung gibt mir 100% Schuld, da ich zwischen den Fahrspuren stand statt gerade auf meiner Spur....

- Ich wurde rechts über die Busspur überhotl, dann geschnitten und dabei gestreift. Gegner hat Fahrerflucht begangen. Das Verfahren wurde eingestellt, auf die Regulierung des Schadens warte ich jetzt schon bald 2 Jahre trotz Anwalt. Die Versicherung findet das Verhalten der Unfallgegnerin okay.
Craysor
50/50 heißt nicht, dass jeder seinen eigenen schaden trägt, sondern der eigene schaden wird von der jeweiligen gegnervericherung zur hältfte bezahlt! ist ein riesen unterschied! wenn du keine rs-versicherung hast, bist du wenigstens adac mitglied? da gibt es eine erstberatung für lau.