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Junior18
Hauptthema:
Hallo an alle ich habe ein grosses Problem und zwa Heute hat mich die Polizei aufgehalten genau an der Grenze wo ich nach CZ fahren wollte. Der Beamter hat mich aufgehalten und hat gesagt das ich die Reifendimension 235/40/17 nicht am Auto haben darf, da es in den Fahrzeugpapieren nicht drinnen steht. Er hat Fotos gemacht und hat gesagt, dass mich eine Anzeige erwartet owohl ich ihm die Freigabe oder Gutachten von BMW gezeigt habe. Meine Frage ist warum ist es beim meinem Fahrzeug 318i BJ: 1992 nicht eingetragen und wie kann ich es eintragen lassen ohne zum Prüfstand gehen zu müssen. Ist es leicht möglich, dass ich es irgentwie von BMW bekomme?? Oder sollte ich eine Verlustanzeige vom Typenschein machen und diese neu ausstellen lassen würde dann alles drinnen stehen?? Danke euch im VORRAUS !!
maky
wenn mich nicht alles täscht ( bitte verbessert mich wenns falsch ist) dann giltet auch die reifendimension die im brief steht, und sollte diese drinnenstehen gehts ja

bei mir stehen nämlich 1x 215er und einmal 185er drin, und ich hab einmal sommer (die großen) und einmal winter (die 185er), wobei nur die 215er im "schein" stehen
Junior18
ich habe aber von bmw aus die zusatzgenehmigung für diese reifendimension und ein freund hat einen 318i BJ:94 da stehen diese schon drinnen?? kann mir den keine helfen bitte ???
Len
Die Reifendimension 235/40/17 ist keine Standardgröße am E36 (außer vielleicht am M3) und somit auch nicht in Deinem Fahrzeugschein eingetragen.
Die Freigabe von BMW bescheinigt Dir nur, dass die Dimension allgemein am E36 gefahren werden darf, eine Eintragung derselbigen in den Fahrzeugschein für Deinen E36 ist aber nach wie vor von Nöten, sodass Du um eine Fahrt zum TÜV nicht herumkommst, ebenso wenig wie um die Anzeige.
Junior18
darf ich hier einen link veröffentlichen wo die reifenbestätigung ist was ich von BMW zugeschickte bekommen habe ?? Dann könnt ihr sehen, dass es auf dem Blatt eindeutig für 318i Modell auch steht???
b-mw-323
Zitat:


darf ich hier einen link veröffentlichen wo die reifenbestätigung ist was ich von BMW zugeschickte bekommen habe ?? Dann könnt ihr sehen, dass es auf dem Blatt eindeutig für 318i Modell auch steht???

(Zitat von: Junior18)




tu dies
Junior18
ich habe es mal irgentwohin raufgeladen ich hoffe jetzt glaubt ihr mir und könnt mir auch mehr helfen!

http://benimsayfam.beepworld.de/files/reifenbes1...pdf
b-mw-323
da steht es schwarz auf weiß:

Zitat:

zur vorlage bei einer technischen prüfstelle...



hättest die reifen eintragen lassen müssen
Junior18
also kann ich mit diesen blättern nichts machen um die Anzeige zu umgehen??
Ist jetzt möglich, dass wenni ch jetzt eine Verlustanzeige mache und den Typenschein neu ausstellen lasse das da dann alles eingetragen ist ??
b-mw-323
Zitat:


also kann ich mit diesen blättern nichts machen um die Anzeige zu umgehen??
Ist jetzt möglich, dass wenni ch jetzt eine Verlustanzeige mache und den Typenschein neu ausstellen lasse das da dann alles eingetragen ist ??

(Zitat von: Junior18)




dann wissen die grünen aber trotzdem noch, dass zu dem zeitpunkt deines anhaltens es nicht eingetragen war und wenn du dann sowas versuchst ist das betrug und wird bestimmt noch teurer... ich würde abwarten oder zu nem anwalt geben falls du rechtsschutz hast
Junior18
danke euch vielmals ich sehe das aber nicht ganz ein das ich da jetzt eine Anzeige zahlen muss wo es eigentlich ee schon genehmigt und freigegeben ist.
Werde mich mal bei BMW auch erkundigen.
Ich habe vergessen zu sagen ich bin aus Wien nicht aus Deutschland.
b-mw-323
Zitat:


danke euch vielmals ich sehe das aber nicht ganz ein das ich da jetzt eine Anzeige zahlen muss wo es eigentlich ee schon genehmigt und freigegeben ist.
Werde mich mal bei BMW auch erkundigen.
Ich habe vergessen zu sagen ich bin aus Wien nicht aus Deutschland.

(Zitat von: Junior18)




habs nicht übersehen ^.^ frag einfach bei bmw oder so nach aber es wird mit sicherheit bei euch ähnlich wie hier sein
daniel.krueger
@ Junior18:

Dafür, ob Du in Deutschland eine Rad-Reifenkombination an Deinem Fahrzeug fahren darfst ist es seit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere und der damit einhergehenden Gesetzesänderung nicht mehr relevant, ob diese Größe eingetragen ist oder nicht. Maßgeblich ist nur noch, ob die entsprechende Rad-Reifenkombination in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges enthalten ist oder nicht. (In den neuen Fahrzeugpapieren steht deshalb auch explizit drin, daß das Fahrzeug auch mit anderen als den in den Papieren eingetragenen Rädern ausgerüstet sein darf.)

Wenn ich richtig informiert bin ist Deine Größe nicht in der Betriebserlaubnis enthalten und muß somit explizit eingetragen werden, die dazu nötige Herstellerbescheinigung hast Du ja bereits gepostet.
Da sämtliche Herstellerbescheinigungen für den E36 noch aus er Zeit vor der Gesetzesänderung stammen und so u.U. im Bezug auf den Hinweis der Eintragungspflicht (der ja auch in der geposteten Bestätigung enthalten ist) veraltet sein könnten, ist es wohl am sichersten, bei der Kundenbetreuung nachzufragen, welche Rad-Reifenkombinationen für Dein Fahrzeug in der Betriebserlaubnis enthalten sind und welche eingetragen werden müssen.

EDIT:

Ob diese Regelungen auch für Österreich gelten, weiß ich nicht.

Bearbeitet von - daniel.krueger am 14.11.2007 21:01:37
Födi
bei mir waren am anfang auch nicht alle reifendimensionen eingetragen. bin zur zulassungsstelle, und hab es denen gesagt, und habe nach 2 stunden (warten auf den zuständigen) nun fast reifendimensionen eingetragen im zulassungsschein di im typenschein drin stehen. also von 185/65-15 bis 235/40-17
Junior18
also was muss ich da jetzt machen muss ich mit diese bestätigung zur zulassungstelle und die tragen mir das im typenschein und im zulassungschein nachträglich ein oder was ??
Len
Die Genehmigung die Du besitzt gilt nur ALLGEMEIN für die E36, aber wie es unter Punkt 10 nachzulesen ist, ist eine Eintragung einer solchen Nachrüstung in die Fahrzeugpapiere DEINES E36 erforderlich und genau das musst Du jetzt auch durchführen lassen.
Die Anzeige ist daher rechtens, da die Auflagen die laut der Genehmigung erfüllt sein müssen, zum Tatzeitpunkt nicht erfüllt waren, somit dürfte Dir auch kein Anwalt helfen.