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Stefan318
Hauptthema:
.

Bearbeitet von: Stefan318 am 12.05.2017 um 15:00:24
herr_welker
Vl. haste ja Glück gehapt und der Film vom Blitzer war schon voll.
Dachauer85
Erfahrungsgemäß dauert es ca. 2 Monate bis Post von der Polizei im Briefkasten ist.
Aber: ein Freund von mir wurde im August 2006 geblitzt als er von Kassel zurück nach Hause (München) gefahren ist. Nähe Frankfurt wurde er geblitzt. Post zu diesem Fotoshooting kam erst im März 2007, also 7 Monate danach. Den Brief dazu habe ich selber gesehen, wo eine Kopie des Fotos ist mit Datum. Datum ist Mitte August 2006 gewesen.
Rafnick
auf den einen Km/h kommt es da auch nicht mehr an.

21-25km/h 50€ 1Punkt --

26-30km/h 60€ 3Punkte --

31-40km/h 100€ 3Punkte 1Monat Fahrverbot

Nach zu lesen im Bußgeldkatalog

Bearbeitet von - rafnick am 02.11.2007 11:09:12
chris521
das mit den fahrverbot is nich so schlimm.
du musst da du 19 bist mit ner nachschulung rechnung und ämtergebühren da werden aus 100 straft gleich mal 500 euro denn allein ein behördenbrief kostet schon 35 euro und da bekommste erst mal nen bescheid das se dich geblitzt haben. dann ein brief mit wieviel. und dann ne einladung zum aufbauseminar das dich dann nochmal 250-300 euro kostet.
ich glaub kaum das er geblitzt wurde ich denk gelaisert? oder denn so genau kann er die blitzgeschwindigkeit nich abschätzen.
post kann bis zu nem halben jahr dauern.
liebe grüße
theblade
Zitat:


Erfahrungsgemäß dauert es ca. 2 Monate bis Post von der Polizei im Briefkasten ist.
Aber: ein Freund von mir wurde im August 2006 geblitzt als er von Kassel zurück nach Hause (München) gefahren ist. Nähe Frankfurt wurde er geblitzt. Post zu diesem Fotoshooting kam erst im März 2007, also 7 Monate danach. Den Brief dazu habe ich selber gesehen, wo eine Kopie des Fotos ist mit Datum. Datum ist Mitte August 2006 gewesen.

(Zitat von: Dachauer85)




hööö ...nach 7 monaten?! ist doch so das sowas nach 6 Monaten verjährt oder?!
Doedelhai159
Zitat:


Hallo ich bin auf eine großen strasse innerhalb einer geschloßenen Ortschaft gefahren.
70 Km/h sind dort zulässig und ich hatte 105 drauf.
Das heißt 35 Km/h zu schnell minus 4 Tolleranzpunkte war ich 31 Km/h zu schnell.
Bis 30 Km/h zu viel bekommt man eine Geldstrafe und Punkte aber kein Fahrverbot aber ich war EINEN Km/h drüber... naja kann man nichts machen. Das ist jetzt fast 3 Wochen her und ich habe immernoch keine Post bekommen. Ich muss eigendlich 100 € strafe zahlen bekomme 3 Punkte und 1 Monat Bus fahren...
Ab wann kann ich damit rechnen das nichts mehr kommt ???

Mfg Stefan

(Zitat von: Stefan318)




wenn du vom tacho 105 abgelesen hast, kannst du davon ausgehen das es unter 30km/h werden.

der tacho ansich hat ja schon ne abweichung von 10%.
Dachauer85
Zitat:


Zitat:


Erfahrungsgemäß dauert es ca. 2 Monate bis Post von der Polizei im Briefkasten ist.
Aber: ein Freund von mir wurde im August 2006 geblitzt als er von Kassel zurück nach Hause (München) gefahren ist. Nähe Frankfurt wurde er geblitzt. Post zu diesem Fotoshooting kam erst im März 2007, also 7 Monate danach. Den Brief dazu habe ich selber gesehen, wo eine Kopie des Fotos ist mit Datum. Datum ist Mitte August 2006 gewesen.

(Zitat von: Dachauer85)




hööö ...nach 7 monaten?! ist doch so das sowas nach 6 Monaten verjährt oder?!

(Zitat von: theblade)




Ja, ganz sicher. Habe den Brief im März gelesen in der Berufsschule, Datum der Blitzaktion war August. Verjährt? Eigentlich schon, aber ehrlich gesagt ist mir das ziemlich wurst gewesen, denn ich war davon nicht betroffen :-)
wie es dann ausgegangen ist, wüsste ich nicht
Doedelhai159
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Erfahrungsgemäß dauert es ca. 2 Monate bis Post von der Polizei im Briefkasten ist.
Aber: ein Freund von mir wurde im August 2006 geblitzt als er von Kassel zurück nach Hause (München) gefahren ist. Nähe Frankfurt wurde er geblitzt. Post zu diesem Fotoshooting kam erst im März 2007, also 7 Monate danach. Den Brief dazu habe ich selber gesehen, wo eine Kopie des Fotos ist mit Datum. Datum ist Mitte August 2006 gewesen.

(Zitat von: Dachauer85)




hööö ...nach 7 monaten?! ist doch so das sowas nach 6 Monaten verjährt oder?!

(Zitat von: theblade)




Ja, ganz sicher. Habe den Brief im März gelesen in der Berufsschule, Datum der Blitzaktion war August. Verjährt? Eigentlich schon, aber ehrlich gesagt ist mir das ziemlich wurst gewesen, denn ich war davon nicht betroffen :-)
wie es dann ausgegangen ist, wüsste ich nicht

(Zitat von: Dachauer85)



nach 7 moanten is quark, denn die post muss nach 3 monaten beim fahrer eingehen ansonsten is die sache verjährt. keine 6 und schongarkeine 7 monate.
Mekkatronik
Sehe ich auch so.

Bis jetzt hat mich alles innerhalb von drei Monaten erreicht.

Muss aber nicht heißen dass sie es darüber hinaus nicht wenigstens probieren, ob Recht oder Unrecht.

Denke auch da fällt mal ein Brief hinter den Schreibtisch.

Solltest dich auf jeden Fall mal schlau machen wie die Fristen da wirklich gesetzt sind.

Wird man wohl alles im Netz finden.
Tekxx
muss jetzt auch mal meinen senf dazu geben,
die behorden haben 6 monate zeit früher waren es mal 3 monate aber die haben das erhöht auf 6 monate.

musst also noch ein wenig warten.

kenn mich da etwas aus habe meinen lappen jetzt das 4. mal abgegeben (müssen).
Die RENNLEITUNG war gestern bei mir daheim und haben meinen lappen abgeholt.darf erst ab 1.1.2008 wieder fahren.
Doedelhai159
Zitat:


muss jetzt auch mal meinen senf dazu geben,
die behorden haben 6 monate zeit früher waren es mal 3 monate aber die haben das erhöht auf 6 monate.

musst also noch ein wenig warten.

kenn mich da etwas aus habe meinen lappen jetzt das 4. mal abgegeben (müssen).
Die RENNLEITUNG war gestern bei mir daheim und haben meinen lappen abgeholt.darf erst ab 1.1.2008 wieder fahren.

(Zitat von: Tekxx)




6 monate bei fällen von alkohol oder drogen. bei verkehrswidrigkeiten isnd es immernoch 3 monate.
Big R
Dei Verjährungsfrist beträgt meines Wissens 3 Monate Plus Postlaufzeit - also realistisch gesehen 3 1/2 Monate.
SuMo-Driver
Hallo,

regelt der § 26 Abs. 3 StVG

...
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Die Dreimonatsfrist gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze gemäß § 24 a StVG. Für diese Fälle gilt nach § 31 Absatz 2 Nr. 3 OwiG eine Verjährungsfrist von einem Jahr bei vorsätzlichem Verstoß. Bei fahrlässigem Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze beträgt die Frist sechs Monate.

...

ABER

Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist.

Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OwiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht, sogar, wenn der Anhörungsbogen überhaupt nicht dem Betroffenen zugeht (Bestreiten des Zugangs hilft also nicht!). Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.

Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.11.2007 13:32:59
dennisl84
Zitat:


auf den einen Km/h kommt es da auch nicht mehr an.

21-25km/h 50€ 1Punkt --

26-30km/h 60€ 3Punkte --

31-40km/h 100€ 3Punkte 1Monat Fahrverbot

Nach zu lesen im Bußgeldkatalog

Bearbeitet von - rafnick am 02.11.2007 11:09:12

(Zitat von: Rafnick)




Naja - 26-30KMh sind 75€ + 20,?? Bearbeitungsgebühr :-) und 3 Punkte :-)
Rafnick
Zitat:


Zitat:


auf den einen Km/h kommt es da auch nicht mehr an.

21-25km/h 50€ 1Punkt --

26-30km/h 60€ 3Punkte --

31-40km/h 100€ 3Punkte 1Monat Fahrverbot

Nach zu lesen im Bußgeldkatalog

Bearbeitet von - rafnick am 02.11.2007 11:09:12

(Zitat von: Rafnick)




Naja - 26-30KMh sind 75€ + 20,?? Bearbeitungsgebühr :-) und 3 Punkte :-)

(Zitat von: dennisl84)




Info´s gibt es Hier
BensheimerGamer
Also wie gesagt. Verjährt ist es nach 3 Monate + Postweg (ca. 14 Tage).

Im Normallfall kommen die meisten Sachen aber nach 3-4 Wochen.

gruß
kwadde
ich hab meine blitzer bisher auch immer zeitnah erhalten.

aber auf grund dessen, das es mit der laserpistole war, kannste dich schonmal aufs busfahren einstellen, der wisch kommt bestimmt noch
dennisl84
Zitat:


Zitat:


Zitat:


auf den einen Km/h kommt es da auch nicht mehr an.

21-25km/h 50€ 1Punkt --

26-30km/h 60€ 3Punkte --

31-40km/h 100€ 3Punkte 1Monat Fahrverbot

Nach zu lesen im Bußgeldkatalog

Bearbeitet von - rafnick am 02.11.2007 11:09:12

(Zitat von: Rafnick)




Naja - 26-30KMh sind 75€ + 20,?? Bearbeitungsgebühr :-) und 3 Punkte :-)

(Zitat von: dennisl84)




Info´s gibt es Hier

(Zitat von: Rafnick)




Und ich musst es vor 2 Monaten bezahlen...also entweder ist die Tabelle alt oder ich wurde abgezockt :-)

EDit: Muss mich korrigieren waren 33 zu viel und das kostet dann 75€. Sorry!

Bearbeitet von - dennisl84 am 03.11.2007 16:06:51
Aki_Muc
bei mir hat es nicht ganze 2 Wochen gedauert, auch mit Laser rausgezogen

abzüglich Tollerranz 33 km/h zu schnell

3 Punkte kein Fahrverbot!!!!

Geldbuße 75 EUR
Verfahrenskosten 22,51 EUR
----------------------------
97,51 EUR

Bearbeitet von - Aki_Muc am 03.11.2007 16:12:19