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Don Black
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator SirHanSolo am 27.10.2007 um 01:07:47 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo

ich hab nen e46 Touring und hab mir jetzt Gebrauchte M68 Felgen gekauft. Meine Frage: Muss ich die Eintragen lassen oder muss ich eine ABE mitführen weil die bei mir nicht im Fahrzeugschein stehen. Da stehen nur die 205er 16" drin. Die M68 sind ja Original für den e46.

MfG

Bearbeitet von - SirHanSolo am 27.10.2007 01:07:47
KangarooJack
Musst die Felgen eintragen lassen, aber ne ABE oder Gutachten gibt es für originale Felgen nicht, kannst Dir für den Tüv höchstens ne Herstellerbescheinigung vom nächsten BMW-Händler holen.

Mfg
daniel.krueger
Seit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere nach EU-Standard und der damit einhergehenden Gesetzesänderung dürfen alle werksseitig freigegebenen und im Rahmen der Fahrzeugbetriebserlaubnis enthaltenen Rad-Reifenkombinationen montiert und gefahren werden, ohne daß eine Abnahme oder eine Eintragung erforderlich ist (in den neuen Papieren steht das auch so drin).
Sämtliche Rad-Reifenkombinationen von Fremdherstellern müssen weiterhin eingetragen werden (bzw. es muß eine ABE od. ähnliches vorliegen), auch wenn die Größe einer freigegebenen Größe entspricht.
Ob eine originale Rad-Reifenkombination werksseitig freigegeben ist, kann man bei BMW anhand des Umrüstkataloges feststellen, dort sind zu jeder Felge die entsprechenden Freigaben und Auflagen aufgeführt.
Den entsprechenden Auszug aus dem Umrüstkatalog kann jeder Händler ausdrucken und man bekommt ihn auf Anfrage auch direkt aus München (bisher zumindest) kostenlos zugeschickt.
Homeboy23do
Genau, so ist es !

mir hat BMW gesagt das man die nicht eintragen lassen muss.

Begründung: Die Grünen müssen dir nachweisen das diese Reifen nicht auf dem Fahrzeug gefahren werden dürfen.
Fakto, es wird im TüV Computer und/oder BMW nachgeschaut ob diese Freigegeben sind auf einem e46.
Sind sie, siehe ganz einfach: Bedienungsanleitung eines jeden BMW´s !
Dort stehen die Felgengrößen und Reifengrößen die für das Fahrzeug freigegeben sind drin!

Desweiteren, weil ich immernoch misstrauisch war, verwies er mich auf das Kleingedruckte hinten am Fahrzeugschein:
"Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3: Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuauststellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich."
Das ist der EU Standard.
Old Men
@Homeboy23do Nach 5 Jahren sollte doch alles klar sein, oder?
Homeboy23do
Naja, das Stand bei mir gerade an und bei der Suchfunktion sind das halt die besten Treffer und kann man das doch für die Nachwelt festhalten!

ist besser als das welche einen neuen Thread bzw. Thema eröffnen.