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T H E M A     R Ü C K B L I C K
CompactO
Hauptthema:
Malzeit die Herren,

Ich bräucht nen Rat von euch,
Mich hat am Freitag morgen die Polizei ausm Bett geklingelt, und gefragt ob ich der Herr Senft bin mit nem grünen Bmw Compact...

Ich sagte ja, was los?

Er meinte darauf: Wo waren sie letzten Freitag zwischen Mittag und Nachmittag???
Sie wurden angezeigt.

Ich: öööhm keine Ahnung ?!?

Er darauf: Sie sind jemanden bis auf nen Meter hinten aufgefahren auf der Autobahn, hätten ihn dann rechts überholt und dabei ausm Mittelfinger gezeigt...

Momentaner Stand der Dinge is das ich bei bestem Willen net weiß wann und wo das gewesen sein soll, und ich sowas schomal garnet mach ;(

Jetzt muß ich Montag zur Aussage auf ne Wache bei uns in Nbg ;(
Wie verhalt ich mich da ?!?

Könnt ihr mir da Ratschläge geben?
Ich bin mir halt keiner Schuld bewusst, und so Käse wie rechts überholen und Mittelfinger is net ganz mei Stil.

Danke schomal Jungs
Don Andolini
hat der typ zeugen? wenn NICHT! stehen aussage gegen aussage..

oder du sagst du hast zeugen!! Wäre von vorteil wenn du getönte scheiben hinten hast!

kannst ja dann sagen das du zeugen hast die das gegenteil BEWEISEN..

dann stehst du dann besser da!

aber kannst auch sagen das er dich GENÖTIGT hat von deiner geschwindigkeit so abzubremsen weil er so langsam auf der linken spur getuckert ist! das ist NÖTIGUNG!

ist immernoch deine sache was du jez bei dem verhör sagst!

Hast du nich einen anwalt oder eine anwältin die du anrufen könntest und ihr das bei nem kaffee besprechen könntet?


P.S.

du heißt mit nachnamen wie mein sachverständiger hier aus herne :-)
angry81
kommen die wg so ner shice jetzt schon nach hause? hammer...

du hattest einen zeugen als beifahrer. der bestätigt dir das du ganz ordentlich gefahren bist und der müll wird eingestellt
ThaFreak
Erstmal:
Hast du zu dem Zeitounkt was anderes gemacht, oder warst du wirklich zu der fraglichen Zeit in der Nähe?
Iceman320i
Ich hatte sowas auch schon mal. Einfach alles mitmachen ruhig sagen das du bereit bist eine gegenüberstellung mitzumachen. Zur sSache an sich würde ich mich nicht weiter äußern. Photo machen die eh. Und so zeigt man seinen guten willen. Dann bissel abwarten und hoffen das das ganze aus MAngel an Beweisen fallengelassen wird. So war es bei mir. Und ich sag mal so, der der mich angezeigt hatte, hatte sogar mein Kenzeichen, als Kopf hoch.
CompactO
Das blöde is halt ich kann mich netma wirklich erinnern wo ich Freitag mittag gewesen bin, glaub hab Auto gewaschen oder sowas... Is scho nervig irgendwie... Sauerei sowas ;(

Foto?? ham se von mir schon ;) sogar mehrere ;)
Mich wundert nur wie die direkt auf mich kommen? das Auto läuft auf mei Mutter ?!? Das macht mich so stutzig, ich hab nachmittags nochmal angerufen ob das n Scherz war oder so, es steht auch nix im Computer drin?

Bearbeitet von - CompactO am 14.10.2007 12:48:25
Oweidekai
hmmm.. der Polizei in Nürnberg muß echt langweilig sein... wenn du nix gemacht hast, brauchst dir doch eh kein Kopp zu machen..
Don Andolini
die wollten doch nur aufn kaffee vorbei kommen...da die gesehen haben das die dich grad erst wach gemacht haben dann haben sich gedacht ach ja mei...wird doch kein kaffee
Iceman320i
Zitat:


Das blöde is halt ich kann mich netma wirklich erinnern wo ich Freitag mittag gewesen bin, glaub hab Auto gewaschen oder sowas... Is scho nervig irgendwie... Sauerei sowas ;(

Foto?? ham se von mir schon ;) sogar mehrere ;)
Mich wundert nur wie die direkt auf mich kommen? das Auto läuft auf mei Mutter ?!? Das macht mich so stutzig, ich hab nachmittags nochmal angerufen ob das n Scherz war oder so, es steht auch nix im Computer drin?

Bearbeitet von - CompactO am 14.10.2007 12:48:25

(Zitat von: CompactO)




Meines lief auf meinen Vater. Der Anzeigende hat mit Sicherheit ne Kurzbeschreibung abgegeben, so wie ca 20Jahre altr, kurze dunkle Haare. Und das es dann deine Mutter nich sein kann ist den dann auch klar, die sind ja nicht doof. Deshalb wird beim Einwohnermeldeamt nach geforscht, nach Leuten die mit im Haushalt wohnen oder nach den Kindern halt. Ist bei Blitzerphotos nicht anders wenn es in den Punktebereich geht. Die wollen ja schließlich den richtigen bestrafen
CompactO
Aber laut Amtsweg müssen die den Halter anschreiben, und das bin nunmal net ich... Vorallem wo ham die meine Handynr her?
Iceman320i
Ja angeschrieben haben die meinen Vater. Der war zu der Zeit im KKH und meine Mutter hat das so geschildert und meinte er kann nicht gefahren sein usw. Dann kam ein nettes schreiben zurück, das er ich zitiere. "Ich hege den Verdacht, das der Fahrer Ihr Sohn .... gewesen ist" HAben dann zurückgeschriben das ich es nicht gewesen bin und bereit wäre für eine gegenüberstellung (das was ich schon erwähnt habe. Mussted ann natürlich zum Fotografieren(wie ein Schwerverbrecher. Hab dann irgendwann Post bekommen das es fallen gelassen worden ist.

Und das schärfste ich dachteb erst gehste zum Anwalt hast ja Advocard. Pustekuchen. Die greift bei vorsätzlichen Verhalten nicht :-(.
Der Anwalt meinte wenn ich denjenigen abgeknallt hätte im afekt (oder wie man das schreibt) sei es nicht mehr vorsätzlich dann wär die eingesprungen.
CompactO
Seltsames Deutschland *ggg*
Na das kann ja was werden morgen.. Was kann den im Schlimmsten Fall rauskommen für mich? Weiß das einer?
Iceman320i
Ich meine mich zue rinnern das der Anwalt gesagt hatte, Geldstrafe höhe nach Tagessetzen wie viel k.a. Führerschein erstmal weg und eintrag ins Führungszeugnis denk ich.
CompactO
Na da geh ich auf die Barrikaden... Aber mal sehn was dabei rauskommt. Ich halt euch aufm laufenden.
Iceman320i
Schau mal hab da was gefunden.

Schau dir mal das zu § 315c an da haste die Antwort. Wenn de pech hast bis zu 10Monate Fußgänger (Wir hoffen ja mal nicht) Edit da steh Fahrerlaubnissperre ich glaub das ist was anderes.

http://www.krautz.de/verkehrsstrafrecht/strafzumessung.htm

Bearbeitet von - iceman320i am 14.10.2007 13:46:42
Bruderchorge
Also soweit ich weiß ist eine Vorladung aufs Revier keine Pflicht und der muss nicht nachgekommen werden, ich hatte auch schonmal so eine Vorladung ( allerdings per Post ) wegen einer anderen Sache, hab im Inet gestöbert und da wurde auf diversen Seiten empfohlen der Vorladung nicht nachzukommen, da man sich dort maximal weiter reinreitet, die Polizei wird ja auch keinen wirklichen Beweis haben außer einer Aussage ( wenn der Typ ne Kamera hatte und dich gefilmt hat, siehst natürlich schlecht aus, aber du hast ja nichts gemacht sagtest du ) dann wird das Verfahren allermeistens eh eingestellt, wenn keiner dabei zu Schaden kam.

Hast du denn eine schriftliche Vorladung von denen in die Hand bekommen ?
Mal genau durchlesen wie die formuliert ist.
Oder wenns dich nicht stört hier abdrucken.

Gruß Daniel
CompactO
Nö hab ich nicht, mir wurde nur gesagt ob ich mitkommen kann zwecks aussage, ging ja net, hatte nen andren Termin, dann hammas auf Montag verlegt.
Bruderchorge
bist du Mitglied im ADAC ? Oder sogar da im Rechtschutz ? Dann könntest mal heute da n Anwalt anrufen und dem die Sache schildern, das geht auch wenn du kein Mitglied bist, kostet dann aber bisn Kohle.

Der wird dir genau sagen was du tun solltest.

Ich bin der Meinung du must und solltest nicht hingehen, aber bin wie gesagt auch kein Experte.

Gruß Daniel
Dani
Zitat:

Vorallem wo ham die meine Handynr her?



Vielleicht aus deinem Profil?
CompactO
Hmpf... so weit gehn die doch net odda?
Dani
Unterschätze da mal die Cops nicht, unser Knusperflocken-Monarch hatte doch mal ein ähnliches Erlebnis: Klick
Fischmo
"Knusperflocken-Monarch"! Das ist Humor nach meinem Geschmack. Ich schmeiß mich weg.

Bearbeitet von - Fischmo am 14.10.2007 14:45:45
Reihensechszylinder-Freund
Die sind jetzt hundert pro auch in diesem Moment dabei!
MTnippon
Also jetzt mal langsam. Was wird dir denn vorgeworfen? Die Beleidigung oder das falsche Überholen oder beides zusammen?

Also Nötigung kommt schon mal nicht bei raus, bei dem was du geschrieben hast. Nötigung im Straßenverkehr erst dann wenn das Verhalten des Hintermann (in deinem Fall) durch beispielsweise ständige Lichthupe, hupen oder zu dichtes Auffahren den Vordermann, einen normalen durchschnittlichen empfindenden Verkehrsteilnehmer in unüberwindbare Furcht versetzt. Ansonsten wird der Gewaltbegriff, welcher einen physisch vermittelten und auch so empfundenen Zwang zwingend vorraussetzt im Sinne des §240 StGB nicht erfüllt.

Aber grundsätzlich bleibt zu sagen, dass fahrerisches Fehlverhalten von der StVO erfasst wird, ausser in Ausnahmefällen.

Vergiss die sieben Todsünden des §315c StGB. Die setzen eine konkrete Gefahr vorraus und die lag nach deiner Schilderung nicht vor.

Ansonsten bleibt die Belediigung hängen. Absolutes Antragsdelikt und zugleich Privatklagedelikt. Falls du den Verkehrsteilnehmer nciht beleidigt haben solltest dann bleibt dir die Möglichkeit der Gegenanzeige. §164 StGB. Aber da weder du noch der andere Zeugen für die Tat haben steht Aussage gegen Aussage....wo's hinfführt kann sich jeder denken.

Ausserdem müssen dir doch die Beamten einen Tatvorwurf gemacht haben? Und die Belehrung??? Da müssen die dir doch gesagt haben worum es geht...

Bei dem Überholen bleibt nur ne OWi hängen, mehr nicht, sofern keine verschärfenden Umstände dazu gekommen sind.
Touri Normi
der ladung musst du netmal folgen sofern sie nicht richterlich ist.

leuten muss langweilig sein, gibts gar net.

grußle
CompactO
Wie gesagt der Vorwurf lautet:

Ich bin bis auf nen Meter hinten aufgefahren, habe anschließend rechts überholt, und dabei den Mittelfinger zum Fenster rausgehalten, so der original Wortlaut des Beamten.

Und wenn das ein gewisses Fahrzeug ist wovon ich ausgeh hatte derjenige ne Beifahrerin im Auto, ist aber nichtig da ich am Freitag mit meiner Freundin wenn dann unterwegs war.

Bearbeitet von - CompactO am 14.10.2007 17:40:51
MTnippon
Achso dir fällt ein gewisses Fahrzeug ein. :) ^^ War da vielleicht doch was???

Ladungen zur ZV gibt's nur im Strafverfahren und OWi-Verfahren. Ausserdem bist du hier Beschuldigter, also BV. :) Das müsste wegen der Beleidigung eröffnet worden sein. Richtig die Ladung kann von der Polizei, der StA und vom Richter kommen. Letztes ist eher unwahrscheinlich da noch net mal die öffentliche Klage erhoben wurde. Vom StA halte ich auch für abwägig da die die Ermittlungstätigkeit der Polizei "aufdrückt" (Ermittlungspersonen der StA)

Einer Ladung der Polizei brauchst net folgen, allerdings musst die Personalien angeben ansonsten machst du dich ordnungswidrig. Einer Ladung der StA und vom Richter musst du als Zeuge folgen ansonsten Ordnungsgeld, für den Fall dass es nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft und natürlich die Kosten die durch ein Ausbleiben entstanden sind. (nur so am Rande)

Als Beschuldigter im Strafverfahren, was ja hier im Falle der Beleidigung zutrifft kannst du auch zwangsweise vorgeführt werden, allerdings nur beim Richter und der StA, aber auch bei der Polizei auf richterlichen Beschluss.

Warte auf eine Ladung bezüglich der Beleidigung.

Wegen dem fahrerischen Fehlverhalten ist grds. die Polizei Verwaltungsbehörde solange sie den Vorgang nicht an die Bußgeldstelle abgibt. Dann ist diese zuständige Verwaltungsbehörde. Richter und StA haben damit erstmal wenig zu tun es sei denn du zahlst nicht.

So....also warten und evtl mal nachfragen was ist und ob eine Ladung per Post kommt. Du kannst natürlich auch mündlich geladen werden aber wie alles in Deutschland bedarf es der Formalia. (Beleidigung)

Wegen der VOWi wird man dir evtl. einen Anhörbogen als Betroffenen (nciht verwechslen mit Beschuldigten) schicken. Da kannst du dich drin äußern zum Tatvorwurf. Mir fällt jetzt der §§ net ein welcher das zu dichte Auffahren sanktioniert..aber dafür gibt's ja Gesetzestexte. Schau doch mal im Bußgeldkatalog nach was da auf dich zukommt.

Bearbeitet von - MTnippon am 14.10.2007 19:01:22
CompactO
Ne, es war wirklich nix, bis auf ein Auto in dem ein Junges Pärchen saß, die hatten so nen dämlichen Porno Casting Crew Aufkleber hinten drauf... Ich bin doch net so dämlich und überhol irgendwo rechts und zeig dabei noch nen Effenberg? Nene... aus den Schuhen bin ich gottseidank schon ausgewachsen.
CompactO
Man... Eigentlich komm ich ganz gut mit Beamten klar, aber der heute... Was fürn Ar%&"§$(!"...
Ich saß da als wär ichn Schwerverbrecher ;(
Vorallem die Uhrzeit zu der das passiert sein soll, geht ja mal garnicht. Jetzt muß mei Freundin auch noch zur Aussage, die Gegenpartei hat knallhart behauptet ich säße allein im Auto, so klein is mei Maus nu auch wieder net... Man bin ich gespannt was da rauskommt. Der hat sogar irgendwas von wegen Haft gelabert,
Bruderchorge
Also wegen Rechts überholen und ner "Nötigung" in Knast ? Sind wir hier in der DDR oder sonstnem Regime, wo man das nach eigenem Ermessen urteilt als Beamter.

Wenn die dir so ankommen, geh mal zum Anwalt, da kannste mit Glück dann sogar Schadensersatz fordern, weil die dich psychisch unter Druck setzen, weil du nun nichtmehr normal arbeiten/studieren kannst und dein Privatleben den Bach runter geht.

Wenn es denn so ist.

Gruß Daniel
CompactO
Ähemm... nur so nebenbei erwähnt ;) ich bin seit nem Jahr im Krankenstand. (Psychosomatik)

Das witzige ist, ich soll um 14.30 auf der AB gewesen sein, um 14.15 waren wir aber schriftlich belegbar auf ner Bank in der Stadtmitte ;)
wie bitte sollen wir in 15minuten auf die Ab kommen an nem Freitag nachmittag bei Berufsverkehr?!?
elvis29m
MTnippon
Dann leg doch den schriftlichen Nachweis vor, dass du zu dem und den Zeitpunkt auf der Bank warst. Du kannst doch Anträge zur Beweiserhebnung stellen und die Polizei ist verpflichtet diesen nachzukommen bzw nachzugehen.

Aber fandererseits kommt mir das jett selbst komisch vor...du sagst dir fällt da ein spezielles Auto ein und dann im nächsten Post schreibst du aber, dass du gar net dort gewesen sein konntest weil du ja auf der Bank warst. Also widersprüchlich ist das schon a bissl.

Und Haft? LOL das hast du bestimmt falsch verstanden. Wie hat denn der Tatvorwurf gelautet?
Nicore
Das wird langsam zum Trend das sie Leute aus dem Bett klingeln
und irgendwelche Verkehrsvergehen anhängen wollen weil irgend
ein Depp wieder rumspinnt. Wenn es danach ginge würde ich auf
der A10 gar nicht richtig zum fahren kommen weil ich Unmengen
an Kennzeichen aufschreiben müsste...
JapaneseSilver
Die Aussage ist irgendwie cool *lol*

"einen normalen durchschnittlichen empfindenden Verkehrsteilnehmer in unüberwindbare Furcht versetzt."

Aber zum Topic:

Wenn du auf der Bank warst dann hast du ja nen Beweis dass du das nicht gewesen sein kannst. Mach ne Gegenanzeige, hast ja Zeugen dass du es nicht warst.
CompactO
Wie gesagt...

Ich war zu angegebenem Zeitpunkt nicht dort, kann ich auch garnicht. An einen Seat kann ich mich schon erinnern, aber das hat für mich mit dem Vorfall nix zu tun, das einzige was ich damit verbinde ist der dämliche Porno-Casting Aufkleber hinten, als ich die Beifahrerin sah wurde mir schlecht,

Der genaue Vorwurf lautet:

Zu dicht aufgefahren (1m)
mir wurde angeblich signalisiert via Wischwasser Anlage das ich zu nah sei, hätte anschließend rechts überholt, wäre wieder eingeschert und hätte dabei den Mittelfinger gehoben.

MTnippon
@Japanese...

Die Aussage stammt nciht von mir, die kommt vom OLG Düsseldorf. Das Problem bei einer Nörigung ist folgendes. Im Strafrecht wie auch in anderen Rechtsgebieten gibt es nunmal Tatbestandmerkamle. Bei der Nötigung gibt es nur "zwei" Nötigungsmittel", einmal "Gewalt" und zum anderen "Drohung mit einem empfindlichen Übel". Die Frage, ob das zu dichte Auffahren einer Drohung entspricht ist abwägig. Vielmehr ist zu prüfen ob Gewalt vorliegt. Und laut Definitiopn Gewalt i.S. 240 StGB ist das "der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes der auch als physischer verstanden/ empfunden wird und der sich unmittelbar oder mittelbar gegen Personen aber auch Sachen richten kann. Nötigungszweck ist die Erzwingung eines nicht gewollten Verhaltens. (Tun, Dulden oder Unterlassen) Das abgenötigte Verhalten ist hier beispielsweise das Freimachen der Spur. Die Frage ist aber ob das Verhalten ein Nötigungsmittel darstellt. Dorhung fällt aus wie oben bereits gesagt. Fraglich ist ob Gewalt einschlägig ist. Die Antwort ist nein. Darin besteht keine Gewalt im physischen Sinne. Psychische Gewalt?? Nur dann wenn das Verhalten vom Genötigten nciht bzw nur in unzumutbarer Art und Weise überwunden werden kann. Und das stellt sich im Straßenverkehr nunmal als Zustand unüberwindbarer Furcht da. Denn erst dann wird ein psychisch vermittelter zum physischen Zwang.

Jetzt mal wieder zum thread...
Mittelfinger ist nunmal eine Beleidigung und das andere ist alles von der StVO gedeckt bzw wird durch diese sanktioniert.
In Haft geht jmd wegen sowas nicht.

Wenn es wirklich nicht stimmen sollte, heißt, dass du zu Unrecht verdächtigt wirst dann denk mal über eine Gegenanzeige nach: Falsche Verdächtigung (164 StGB) und Verleumndung. (187 StGB)

JapaneseSilver
Zitat:


@Japanese...

Die Aussage stammt nciht von mir, die kommt vom OLG Düsseldorf. Das Problem bei einer Nörigung ist folgendes. Im Strafrecht wie auch in anderen Rechtsgebieten gibt es nunmal Tatbestandmerkamle. Bei der Nötigung gibt es nur "zwei" Nötigungsmittel", einmal "Gewalt" und zum anderen "Drohung mit einem empfindlichen Übel". Die Frage, ob das zu dichte Auffahren einer Drohung entspricht ist abwägig. Vielmehr ist zu prüfen ob Gewalt vorliegt. Und laut Definitiopn Gewalt i.S. 240 StGB ist das "der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes der auch als physischer verstanden/ empfunden wird und der sich unmittelbar oder mittelbar gegen Personen aber auch Sachen richten kann. Nötigungszweck ist die Erzwingung eines nicht gewollten Verhaltens. (Tun, Dulden oder Unterlassen) Das abgenötigte Verhalten ist hier beispielsweise das Freimachen der Spur. Die Frage ist aber ob das Verhalten ein Nötigungsmittel darstellt. Dorhung fällt aus wie oben bereits gesagt. Fraglich ist ob Gewalt einschlägig ist. Die Antwort ist nein. Darin besteht keine Gewalt im physischen Sinne. Psychische Gewalt?? Nur dann wenn das Verhalten vom Genötigten nciht bzw nur in unzumutbarer Art und Weise überwunden werden kann. Und das stellt sich im Straßenverkehr nunmal als Zustand unüberwindbarer Furcht da. Denn erst dann wird ein psychisch vermittelter zum physischen Zwang.





(Zitat von: MTnippon)




Dann ist aber der hinten auffahrende (in den meisten fällen)der genötigte. Weil wenn jemand jetzt vorsätzlich rausfährt auf einen freien Autobahnstück um jemanden aus seiner sicht in die grenzen zu weisen und man muss dann ausweichen bzw eine vollbremsung hinlegen (rein hypothetisch anspruch auf schadensersatz wegen unangebrachter materialabnützung?)dann hat mich der dazu genötigt unter Androhung auf Körperverletzung und erheblichen Sachschaden meines Besitzes (drohung ist ja vorhanden zwar durch stillschweigen eventuelles aufflackern der bremsleuchten des schleichers / signalisierung mit und ohne bremsleuchten wennst nen bremst dann krachts), weil die folgen einer Körperverletzung sind wahrscheinlich wenn ichs nimmer dabrems. Und bei nen Unfall ists dann vorsätzliche Körperverletzung vom vordermann in so ner situation. Eigentlich könnte man erpressung auch dazu rechnen... aber das wird jetzt schon übertrieben.
MTnippon
Ne das wäre zu hoch gegriffen und denckt sich cniht mit dem Tatbestand der von dir angesprochenen Vergehen.

Das mit der Mötigung des Hintermanns bei verkehrserzieherischen Fahrverhalten, da muss ich dir aber zustimmen. :) Denn ein vorrausfahrendes Fahrzeug stellt einen physisch vermittelten Zwang dar. Der Hintermann kann ja net einfach drüber weg oder durch fahren. Geht ja nicht. also hier fasst die Nötigung.

Allerdings nicht, wenn der Weg durch einen Fussgänger versperrt wird. Dieser stellt keinen physischen Zwang dar. Man kann ihn ohen weiteres platt fahren. Hier muss ich allerdings in den Raum stellen in wie fern es einem Verkehrsteilnehmer zuzumuten ist einen menschen umzufahren. Das stellt für mich einen psychischen Zwang dar den ich ich nur in unzumutbarer Art und Weise überwinden kann. (Allein schon Menschlichkeit, Gewissen, Moral etc.) So sieht es jedenfalls die Rechtssprechung.

Das soll jedoch nciht heißen dass man Fußgänger einfahren umfahren kann. Dann macht man sich strafbar. § 325b StGB (Gefährlicher Eingriff in den SV) Gef. Körperverletzung oder sogar versuchter Mord. Je nachdem was passiert.

Versperrt ein Fussgänger beispielsweise eine Parklücke dann stellt dies keine Nötigung dar. Auch wenn das Fahrzeug langsam in die Lücke reinfährt ohne den Fußgänger zu gefährden, stellt dies wiederum keine Nötigung dar. Aber wenn er schnell und scharf auf den Fußgänger zufahren sollte um in die Parklücke zu gelangen stellt dies eine Nötigung dar.

Also es ist schon kompliziert. Genau wie Sitzblockaden. Für das erste Fahrzeug keine Nötigung aber für die Fahrzeuge hinter dem ersten Fahrzeug eine Nötigung da das erste Fahrzeug was aufgrund der Leut nicht weiter kommt ein Blockade und somit physischen Zwang darstellt.

Das mit der Erpressung, Bedrohung und KV schlag dir mal schnell aus dem Kopf. Das passt hinten und vorne nicht. Hab das 3 Jahre studiert..und ich musss sagen..ich liebe Strafrechts- und Eingriffrechtsdiskussionen. :)
BMWStreetracer
Zitat:


Malzeit die Herren,

Ich bräucht nen Rat von euch,
Mich hat am Freitag morgen die Polizei ausm Bett geklingelt, und gefragt ob ich der Herr Senft bin mit nem grünen Bmw Compact...

Ich sagte ja, was los?

Er meinte darauf: Wo waren sie letzten Freitag zwischen Mittag und Nachmittag???
Sie wurden angezeigt.

Ich: öööhm keine Ahnung ?!?

Er darauf: Sie sind jemanden bis auf nen Meter hinten aufgefahren auf der Autobahn, hätten ihn dann rechts überholt und dabei ausm Mittelfinger gezeigt...

Momentaner Stand der Dinge is das ich bei bestem Willen net weiß wann und wo das gewesen sein soll, und ich sowas schomal garnet mach ;(

Jetzt muß ich Montag zur Aussage auf ne Wache bei uns in Nbg ;(
Wie verhalt ich mich da ?!?

Könnt ihr mir da Ratschläge geben?
Ich bin mir halt keiner Schuld bewusst, und so Käse wie rechts überholen und Mittelfinger is net ganz mei Stil.

Danke schomal Jungs

(Zitat von: CompactO)




Grüss dich mein Freund, von Dir hört man auch nix gutes ;-9!!

Bliib einfach dabei das du dir keinerlei Schuld bewusst bist, was wills du sonst machen wenn du es wirklich nicht warst!!
JapaneseSilver
Ja schon aber gehen wir von folgender Situation aus:

Freies Autobahnstück - keine Tempolimits, nur Richtlinien. Es fährt jemand seinen wagen aus, ps starkes fahrzeug, dass nicht unbedingt ein bmw ist, sagen wir einfach Audi A8, er fährt so seine 230.
Dann haben wir jetzt so nen Öko-Menschen/Verkehrserzieher der schon öfter vor Leuten in der Öffentlichkeit und vor Freunden geäußert hat, wenn er jemanden kommen sieht biegt er raus vl. überschlägts ihn ja, dass er seine Lektion lernt.

Gesagt getan, er sieht den Audi anfliegen und biegt kurzmit seinen Corsa auf die linke lt. Tacho hat ca. 85 km/h drauf.

Dann ist es vorsätzliche Körperverletzung.
E36-Freak
Zitat:




Dann ist es vorsätzliche Körperverletzung.

(Zitat von: JapaneseSilver)





....na das erklär mir jetzt mal
JapaneseSilver
Zitat:


Zitat:




Dann ist es vorsätzliche Körperverletzung.

(Zitat von: JapaneseSilver)





....na das erklär mir jetzt mal

(Zitat von: E36-Freak)




"Freies Autobahnstück - keine Tempolimits, nur Richtlinien. Es fährt jemand seinen wagen aus, ps starkes fahrzeug, dass nicht unbedingt ein bmw ist, sagen wir einfach Audi A8, er fährt so seine 230.
Dann haben wir jetzt so nen Öko-Menschen/Verkehrserzieher der schon öfter vor Leuten in der Öffentlichkeit und vor Freunden geäußert hat, wenn er jemanden kommen sieht biegt er raus vl. überschlägts ihn ja, dass er seine Lektion lernt.

Gesagt getan, er sieht den Audi anfliegen und biegt kurzmit seinen Corsa auf die linke lt. Tacho hat ca. 85 km/h drauf."

Alles Lesen. Er hatte es ja vor und es auch kundgetan in den Beispiel.
E36-Freak
...irgendwie hab ich jetzt den Faden verloren...ich lass es mal jetzt noch was zu schreiben, ist ja genug zum Thema gesagt worden
CompactO
Auf dem AB Stück auf dem das gewesen sein soll ist 120/100/80 in Teilabschnitten, is ne Stadtautobahn... so an Nbg vorbei quasi... Ich bin vorhin mal ne Strecke gefahren von der besagten Bank zum kürzesten Stück auf die AB, das geht im fließenden Verkehr in 12 minuten... und es soll an nem Freitag im Berufsfeierabendverkehr gewesen sein da... irgendwie naja... sehr suspekt das alles... Ich hab son Gefühl aus Wut und Muffensausen irgendwie... mal sehn wies nach der Aussage meiner Freundin steht...
Bruderchorge
Also wenn du nix gemacht hast, kann dir auch nix bewiesen werden, dann brauchst du auch kein Muffensausen haben, aber so wie du schreibst hast du ja vllt doch das eine oder andere gemacht zu einer anderen Uhrzeit oder so, aber selbst wenn, ansich kann dir dafür nicht viel angehängt werden.

und sonst gegenanzeige !

gruß daniel
MTnippon
@JapaneseSilver

Oh man...das grenzt ja schon an reiner Theorie. Okay ihc mach mal mit.

Okay nehmen wir mal an der Sachverhalt trägt sich genauso zu wie du gesagt hast.

Der Öko wollte den Fahrer des A8 nur verletzen um ihn verkehrstechnisch zu erziehen dass er net mehr mit 230 über die Bahn fährt:

§315b StGB Gefährlicher Eingriff
- der Täter benutzt sein Fahrzeug in verkehrsfremder man könnte auch sagen pervertierter Weise als Tatmittel um den anderen zu schädigen (der Eingriff muss nicht immer von aussen erfolgen)
- hinzu tritt eine Qualifizierung wenn er ein Unglück oder gar den Tod verursachen sollte

Verursacht der Öko den Tod des A8 -Fahrers dann kommt Mord hinzu, evtl aus niederen Beweggründen
- wollte er den Tod nciht sondern nur eine KV, aber stirbt der A8'er trotzdem infolge des Unfalls wird daraus eine Fahrlässige Tötung

- wird der A8'er lediglich verletzt so kommt ne KV bei raus
- wollte er ihn verletzten, aber die Verletzung blieb aus dann versuchte KV

- wollte er ihn töten, der A8'er aber nur verletzt worden -> dann versuchter Mord und KV

Aber das ist alles reine Theorie, das hängt alles vom Willen, also vom subjektiven TB des Öko's ab und ist auch sehr schwer nachzuweisen. Hinzu kommt und das ist das wesentliche, dass es einen wirklich engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Ausscheren und dem vorbeifahrenden Fahrzeug geben muss. Weißt was ich meine? Du kannst net gleich eine Strafnornm heranziehen nur weil jemand ohne zu gucken auf die Linke zieht.

Also er musss chon sagen: Ich wollte dem eine Lektion erteilen, wollte ihn schädigen dass er es einsieht und bin kurz vor ihm, ganz bewusst, raus sodass er infolge ausweichen und sich überschlagen musste. Und genau das wollte ich. Mir war egal ob er stirbt oder sich nur verletzt.

Aber sowas existiert nur auf dem Papier in der Ausbildung.
Touri Normi
h versteh net warum du überhaupt da hin bist.
aber ich drück dir JETZT natürlich die daumen falls du dich mehr reingeredet hast...;)
aber bankwisch is ja immerhin etwas.

gruß
Michael84
@CompactO

Ähm, ich kapier das nicht ganz.

Du kannst dich nicht erinnern ob du vor ein paar Tagen jemanden rechts überholt haben könntest und ihm den Mittelfinger gezeigt hast?

Aber mal ehrlich: WENN ich sowas mache, dann weiss man sowas wohl doch auch noch ein paar Tage später noch.

Also könntest du hier doch ganz eindeutig sagen ob du es gemacht hast, ja oder nein.
Wenn nein, dann brauchst du doch keine Angst haben weil die dir das doch beweisen müssen.
Und wie sollen sie das können, wenn du es definitiv nicht warst??

Wo ist da das Problem?
mb100
@Michael: so wie ich CompactO verstanden hab, wusste er anfangs nicht genau, was er am fraglichen Freitag nachmittags gemacht hat, konnte sich aber an besagten Wagen erinnern - und dass es da wohl nen kleinen Zwist gab.

Zitat:


- wollte er den Tod nciht sondern nur eine KV, aber stirbt der A8'er trotzdem infolge des Unfalls wird daraus eine Fahrlässige Tötung
(Zitat von: MTnippon)




Da komm ich auf ne Körperverletzung mit Todesfolge:
Vorsatz hinsichtlich der KV, weil er die körperliche Misshandlung und / oder die Gesundheitsschädigung erreichen wollte (und auch erreicht hat);
Fahrlässigkeit bezüglich des Todes des A8-Fahrers.
CompactO
Zwist kann man sowas nicht nennen... ich bin besagtem Wagen weder nah aufgefahren noch hab ich etweilig andere Anschuldigungen erfüllt,
Mittelfinger oder gar rechts überholen is was für Freaks, sowas mach ich net ;( Bei Leibe nicht. Mich langweilt hauptsächlich das der Beamte hieb und Stichfest sagt SIE WAREN ES. IHR AUTO WURDE EINDEUTIG IDENTIFIZIERT UNS SIE EBENFALLS... Ich bin heut mal die kürzeste Route gefahren dies gibt von besagter Bank auf die AB an ders gewesen sein soll. In fließendem Verkehr ohne blockaden oder längere Stops hab ich 10 mins gebraucht, Aber ich war da ja ganz woanders in NBG unterwegs ;( verdammt ;(
mb100
Versuch auf jeden Fall trotzdem mal - auch wenns schwer ist, ich kenn des - nachzuvollziehen, wann Du am Freitag wo überall gewesen bist. Also von wann bis wann Du bei der Bank warst, wann Du von dort aus wohin weitergefahren bist, wer Dich da gesehen haben könnte, wo Du vor der Bank warst, ... - und vielleicht gibts ja auch noch Kassenzettel oder ähnliches (wer weiss, vielleicht hast Du getankt / den Wocheneinkauf erledigt / ne Zeitung gekauft).
CompactO
Wir hams ja schon rekonstruiert, wir waren zu Beschuldigungszeitpunkt nicht auf der AB nur leider hab ich keine Zeugen dafür, nur meine Mutter das wir gegen 14.45 wieder bei Ihr daheim waren. Und dahin über die AB zu fahren wäre Spritfresserei und einfach Dumm...
MTnippon
Muss ich selber erstmal gucken was ich geschrieben hab. Hab das ganze schnell inner Werbepause hingebastelt. Hast recht. 227 setzt vorsätzlich, rechtwidrig und schuldhaft-begangenen bzw den Versuch des 223 vorraus. 222 geht keine KV vorraus.

Bearbeitet von - MTnippon am 17.10.2007 14:46:33
CompactO
Hat momentan einer nen Überblick was das Strafmaß im Fall der Fälle angeht? bzw Maximal??? Ich trau unsrem Rechtssystem eh net ;(
Bruderchorge
Ich glaube langsam du hast dir doch mehr zuschulden kommen lassen als du zugibst, denn sonst hättest du nicht son Schiss, denn wer nix getan hat, dem kann auch nix bewiesen werden ! Punktum

Und selbst wenn du das alles getan haben solltest, bist du maximal mit Geldstrafe und Fahrverbot dabei, und auch as ist unwahrscheinlich, sehr dubios das ganze.

Gruß Daniel

Ich hab schon weniger Ärger für schlimmeres bekommen ;) :D
CompactO
Ich eß gern schärfer als gekocht wird... Lieber zuviel Kopf und vorbereitet sein und hinterher das große Erleichterungssäufzen...
Ich hab schon mehr solche dubiosen Dingers erlebt ;(

Und verheimlichen brauch ich hier im Syndikat nix. Sind schließlich gute Bekannte/Freunde, da verheimlicht ma eigentlich nix.
Yellowcab
Und gibt es schon wieder irgendwas neues?
Aber wie die anderen schon geschrieben haben würde ich mir da keine gedanken machen. Wenn du ja belegen kannst das du um viertel nach noch auf der Bank und um Viertel vor schon wieder bei deiner Mutter warst.
Nur schade das es immer wieder so Affen gibt die einem irgendwas anhängen wollen gibt.
Aber Kopf hoch, das klärt sich.
CompactO
Nö, Freundin muß noch zur Aussage... das wird eh lustig, wie ich mei Frau kenn macht die die Beamten wieder rund ;)
Yellowcab
Naja da sollte man lieber nicht so auf die Kacke hauen.
Kenne das selber, da gibt es dann ne anzeige wegen Beamtenbeleidigung;-)
CompactO
Es gibt das Wort Beamtenbeleidigung garnet... Da fängts schon mal an ;)
Yellowcab
Wie würdest du es denn nennen????
CompactO
Einfach nur Beleidigung... Dieses Wort "Beamtenbeleidigung" gibts nicht, weder im Duden noch in irgend nem andern Katalog oder ähnliches ;)
Yellowcab
Gut dann nennen wir es einfach "Beleidigung einer staatlichen Aufsichtsperson":-)
CompactO
das .... Staatlichen Aufsichtsperson kannste auch weglassen... sowas gibts nicht, ein Beamter hat keinen solchen Status oder dergleichen, einfach schlichtweg "Beleidigung"
Yellowcab
Alles klar. Hast mich überzeugt.
Aber bin echt mal gespannt was bei der ganzen Sache rauskommt.
JapaneseSilver
@ MT Nippon

Wenn man Zeugen dafür findet. Nur wie würde die Rechtslage aussehen wenn jemand ne Aussage schiebt (Aussage von ner "Die Angst fährt mit - Tussi", persönlich gehört) Wenn ich grad auf der linken unterwegs bin und es kommt jemand von hinten schnell daher, dann provozier ich die und fahr noch extra langsam, weil mehr als was ich fahr ist eh ned erlaubt. Wie wird das gewertet würde es einen Unfall geben und jemand wäre drin verwickelt der das mitbekommen hat? Wäre ja eigentlich ein ähnlicher fall wie oben.
Blackouts
Weißt du denn wer dich angezeigt hat?

Vielleicht sinds ja Nachbarn aus der Straße denen du so zu laut Musik hörst aber sie dir sonst keinen reinwürgen können.
Jemand anderes, der was persönlich gegen dich hat..
Oder das du etwas nicht so tragisches auf der AB angestellt hast und er sucht sich jetzt was, wo du für belangt werden kannst.

Aus den Fingern gesaugt haben wird sich jemand Fremdes kaum, welches Kennzeichen du hast, welche Farbe dein Wagen hat und das du zu diesem Zeitpunkt auf der AB unterwegs gewesen sein kannst.
CompactO
Mein Auto steht hier im Forum mit Kennzeichen drin, meine Telefonnummer ist ausm Profil ersichtlich, in der lokalen Tuningszene is der Wagen wohl bekannt... Eigentlich n Gläsernes Auto... Von daher.
augenmaul
Hi,

meinem Onkel ist sowas ähnliches auch schon mal passiert, da wars nicht der Stinkefinger sondern angeblicher scheibenwischer und auffahren auf 1m.

Das ging dann sogar vor gericht, aussage (mit Zeuge) gegen aussage (mit Zeuge). Mein Onkel hatte für 3 Monate den Schein weg und ne 3 stellige Gelbuße wie hoch kann ich nicht genau sagen. Das war letztes Jahr, du wolltest ja mal vom schlimmsten ausgehen.

Aber das mit dem Beleg von der Bank und der ankunftszeit bei deiner mutter hört sich doch mal gut an, denke schon dass du damit aus der sache raus kommst.

Haben die nur dein Auto identifiziert, oder hatten die gleich das Kennzeichen parat.

Ich würde mir auf jeden Fall nen Anwalt nehmen, ohne den geht gar nix.
CompactO
Die hatten Auto parat - Kennzeichen und konnten mich sogar identifizieren anhand ehemaliger schwarzweißfoto´s von mir ;)
augenmaul
na das ist ja alles ziemlich komisch,
da zeigen die grünen den gleich ein foto von dir, dürfen die das denn?

also definitiv nen anwalt, hoffentlich hast ne rechtschutz.

Und wie du schon gesagt hast, anhand deines profiles hier drin, kann dich jeder anzeigen und auch indentivizieren ohne dich jemals auf der strasse gesehen zu haben.

vielleicht bist irgend wem aufm schlips getreten, und der wills dir jetzt so heimzahlen??
CompactO
Das wüsst ich, ich bin zwar net jedermanns Fall weil ich oft n loses Mundwerk hab, aber Geschmacklos und beleidigend werd ich net. Vorallem was das Fahren anbelangt, mei Lappen is mir heilig.
Blackouts
Naja, ob er wirklich mit dem Bankauszug und dem Besuch bei der Mutter rauskommt?

Ist ja eher so als ob die Geschichte das noch bestätigen würde.
Da er ja laut der "Bedrängten" ziemlich schnell gefahren ist und der Weg von der Bank zu seiner Mutter eine Fahrmöglichkeit ist...

Aber deine Freundin wird ja vermutlich noch wissen, wenn Ihr nicht auf der Autobahn gefahren seit.
CompactO
Aber allein die Tatsache das ich auf der AB gewesen sein soll haut net hin... die AB is mindestens 15minuten weg, dazu kommt das meine Mom genau in der andern Richtung wohnt...
Etz wart ma mal ab, ich werd sehn was passiert, meine Madame muß nächste Woche erstma Ihre Aussage machen.
kwadde
wow ausnahmsweise mal nen interessanter thread im geplaudere ;)

die ganze story ist irgendwie lustig und gleichzeitig erschreckend, was es doch für leute gibt und wieviel langeweile die haben.

aber mit dem bankauszug und der tour zu deiner mom stehste doch gut da - das ist zum teil unwiderlegbar und auch nicht an den haaren herbeigezogen.
un auf grund der dreistigkeit der beschuldigung, wärs mir auf jedenfall ne gegenklage wert, wo komm wa denn da hin.
Dani
Gibts schon was neues?
CompactO
Nö, garnichts, hat sich weder der Beamte bei mir noch bei meiner Freundin gemeldet, deren Aussage er eigentlich wollte, vom Staat hab ich auch noch nix bekommen... denkt ihr da kommt noch was?
King Cornflakes

wie jetzt, zuerst sooo ein wind machen mit : wir WISSEN das es sie wahren o.s. ähnlich
und jetzt funktstille, hhhmm ... würde sagen 1:0 für dich ;-) mal abwarten ...
CompactO
Des Königs Flocke in des Beamten Ohr sag ich da nur ;)
augenmaul
ja kommen kann immer was, die sind ja manchmal nicht die schnellsten.
aber nachdem die ja son aufstand gemacht haben und jetzt nich mal mehr mit deiner freundin reden wollen, denke ich auchmal das es gut für dich aussieht
vllt. haben die jetzt den richtigen gefunden :)
und wenn du keine schriftliche anzeige bekommen hast, werden die sich wohl kaum bei dir melden um die mitzuteilen dass die sich geirrt haben
King Cornflakes
Zitat:


Des Königs Flocke in des Beamten Ohr sag ich da nur ;)

(Zitat von: CompactO)




wenn ich laut genug bin könnt's ja klappen und wenn nicht
dann schick mir den beamten vorbei, der kommt dann in den
kerker und darf zur belohnung mit der "jungfrau" spielen
mit der "eisernen jungfrau" .... ;-) !!
CompactO
Ich glaubs nicht!!! Ich hab heut ein Einschreiben bekommen! STRAFBEFEHL !!!

3 Monate lang kam garnix, und auf einmal das !!!

Ich wurde netmal zur Verhandlung geladen, meine Freundin wurde als Zeugin netmal wahrgenommen, es hieß nur man ruft sie an wegen Aussage, aber nie ist was passiert!
Und jetzt auf einmal aus heiterem Himmel nen Strafbefehl!!! Is das rechtens???
1000Euro oder 40Tage Knast ;(

Jetzt brauch ich Hilfe Jungs ;(
320ijunki
Da würde ich den Gang zum Anwalt empfehlen
Deniz81
Geh' sofort zum Anwalt!
Die haben ja nicht mal deine Freundin vernommen, da sie ja bezeugen kann, wo du zur Tatzeit warst!
Ohne eine Verhandlung können sie dich doch nicht verurteilen!
Was steht noch in dem Einschreiben?
Serious
Ähm...glaub ich wohl kaum das sowas so einfach geht! Ohne irgendein Urteil von nem Gericht können die dich ned 40 Tage wegsperren und dir ne Geldstrafe in der Höhe aufbrummen!

War da ne Verhandlung??

Wenn ja - dann können die des ned einfach ohne dich machen! Musst ja die Chance haben dich zu verteidigen usw.!!

Wenn nein - wer hat dann sowas beschlossen/angeordnet??

Kann ich mir ned vorstellen das sowas so einfach geht!! Was allerdings nix heißen muss weil in Deutschland vieles (vor allem in Sachen Recht) die Vorstellungskraft eines normalen Menschen übertrifft!!! ;-)

CompactO
nur das, 1000Strafe oder 40 Tage knast, und als Zeugen wurden auf einmal 3 Leute benannt, der Fahrer, seine Beifahrerin und der Beamte ???

Die Frechheit daran ist das der Beamte der mich angehört hat gemeint hat er setzt sich mit meiner Freundin in Verbindung, es ist 2 Wochen nix passiert, und als sie ihn endlich mal am Telefon hatte hieß es er melde sich wegen nem Termin... Es kam nie was ;(

Wir ham sogar Kontoauszüge von der Bank als Beweis das sie wirklich auf der Bank war.

Geht das einfach so?? Das man jemanden Verurteilt ohne irgendwas??

Ich war noch so ehrlich das ich zur Polizei gegangen bin weil ich net wusste worums geht... Und jetzt sowas ;(
herr_welker
Zitat:

Da würde ich den Gang zum Anwalt empfehlen



Aber echt ^^

Am besten heute noch. Du musst gegen dem Strafbefehl Einspruch einlegen.

Der Strafbefehl wurde eingeführt um die Gerichte zu Entlasten. Ein Strafbefehl kann verhängt werden, auch ohne Verhandlung.

Normalerweiße ist sowas gedacht, für geständige Schuldige. Also wenn du die Schuld eingestehst.

Hier ist das aber nicht so. Du kannst innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, dann wird es zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommen.

Wenn du keinen Einspruch innerhalb von 2 Wochen einlegt, dann ist dieser Strafbefehl rechten's und kann (wenn nötig mit Gewalt) vollstreckt werden.
Colonia
Ich kanns nicht glauben...keine Beweisfotos oder unabhängige Zeugen?

Geh zum Anwalt.
CompactO
Nein, nur der Fahrer samt Freundin, die mich ca 10 km weiteer auf ner Stadtautobahn gesehn haben wollen ;(

Ich musste netmal in die Richtung ;(
Der Beamte auf der Wache war schon patzig, der war von vornherein schon SICHER das ich Schuldig bin...
Colonia
Das ist mit Sicherheit irgendwas faul...da könnte ja jeder kommen und jeden anzeigen.

Sowas lässt mich immer mehr an unserem Rechtssystem zweifeln.

EDIT: Ich hätte meinen Bock dafür gegeben, dass da nix mehr kommt.



Bearbeitet von - Colonia am 07.02.2008 14:45:16
herr_welker
Zitat:

Das ist mit Sicherheit irgendwas faul...da könnte ja jeder kommen und jeden anzeigen.



Kann ja auch jeder. Nur der Grundsatz unseres Rechtssystem's ist ja, jeder ist Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.

Leider ist das in diesem Fall nicht so umgesetzt worden.

Edit:
Vl. sollte du mal mit den Kläger reden, dass er die Anzeige zurück zieht. Des ist des einfachste und günstigste.

Ich kann einfach net vorstellen, dass jemand so eingebildet sein kann. Selbst WENN du des gemacht hättest, dann wäre es für mich kein Grund gleich zur Polizei zu rennen und mich da auszuheulen.

Bearbeitet von - herr_welker am 07.02.2008 14:48:00
CompactO
Ich bin ja die Strecke von der Bank zur Autobahn mal abgefahren, bei keinem Verkehr und Dauergrüner Welle wär ich grad so an besagter Stelle gewesen,

Aber hallo? Freitag nachmittag halb 3 ??? Klaaaaar ;(

Zumal ich zu besagter Zeit in ner ganz andern Ecke der Stadt war...

Man, ich könnt so kotzen, Ich bin momentan eh im Krankenstand, die Kohle is net grad dicke und dann so nen Bockmist...
CompactO
Ich will net Ausländerfeindlich erscheinen, aber der Kläger ist Südländer ;( Glaub net das der nachgibt, außerdem will ich mit niemandem reden der mich anzeigt den ich nicht einmal kenne geschweige denn genötigt habe ;(
Colonia
Beim Kläger betteln um die Anzeige zurückzunehmen?

Das wär mit Sicherheit das Allerletzte was ich tun würde, wenn ich unschuldig angeklagt werde. Soviel stolz sollte man haben oder eine gute Vaseline für die 40 Tage ;o)

Edit:
Vl. sollte du mal mit den Kläger reden, dass er die Anzeige zurück zieht. Des ist des einfachste und günstigste.

Ich kann einfach net vorstellen, dass jemand so eingebildet sein kann. Selbst WENN du des gemacht hättest, dann wäre es für mich kein Grund gleich zur Polizei zu rennen und mich da auszuheulen.

Bearbeitet von - herr_welker am 07.02.2008 14:48:00

(Zitat von: herr_welker)
[/gray][/quote]
Deniz81
Hast du schon einen Anwalt kontaktiert?

So eine Scheisse, echt!
CompactO
Ja, war vorhin beim Anwalt, der ist leider noch bei Gericht, aber er ruft mich heut abend an und wir reden mal drüber...

Vielleicht hilft der Name Beckstein was ;) Ich bin nämlich bei ihm in der Kanzlei.

Auf der einen Seite könnt ich explodieren, auf der andern, hab ich muffe das ich zahlen muß für nix, und auf der andern könnt ich mir den Arsch ablachen das man so einfach jemandem ans Bein pinkeln kann...
herr_welker
Zitat:

Beim Kläger betteln um die Anzeige zurückzunehmen?

Das wär mit Sicherheit das Allerletzte was ich tun würde, wenn ich unschuldig angeklagt werde. Soviel stolz sollte man haben oder eine gute Vaseline für die 40 Tage ;o)



Ich seh des nur Wirtschaftlich. Es soll ja Leute geben die einsichtig sind.

Des wäre für MICH hal der erste Schritt.
Der zweite wäre der vollen Hand der Justiz zurückzuschlagen.

Edit:
Wenn du freigesprochen wirst, dann zahlt in der Regel die Gerichtskosten die Staatskasse. Antwaltkosten die Anfallen bekommst du von den Kostenbeamten des Gerichts unter Volage der Quittungen zurück erstattet.

Fahrkosten und der fehlende Arbeitstag werden erstattet.

Bearbeitet von - herr_welker am 07.02.2008 15:05:10
Deniz81
Warte mal ab, was der Anwalt zu dem Sachverhalt sagt. Bleib ruhig, und reg' dich nicht auf. Das wird schon wieder :-)

Und wer ist "Beckstein"?
Der Dieter Bohlen der Anwälte? ^^
CompactO
Günther Beckstein? Der Bayrische Ministerpräsident? Wie den kennst du net ;)

Der kennt mich von Windelalter ab ;)

Leider hat er keine Zeit mehr für sowas, aber seine Kanzlei ist recht fit, von daher hoff ich das beste.
Deniz81
Natürlich kenne ich Onkel Günni ^^

Dn kennst du??? Dann hast du ja vielleicht Glück :-)

Edit: Lag ich also doch richtig mit Dieter Bohlen, nur ist er der Dieter Bohlen der Politik ^^

Bearbeitet von - Deniz81 am 07.02.2008 15:09:36
CompactO
Wie gesagt der kennt mich von Windelalter an, aber seit er in der Politik is seh ich ihn selten ;)

Ich hoff mal das beste, ich halt euch aufm laufenden...
Deniz81
Natürlich musst du uns auf dem laufenden halten!

Du hast es mir ja mal geschrieben:
Syndikat = Familie :-)
~BillaBonG~
sry für off topic,

aber des is mir klar dass der keine Zeit hat, der muss ja mit mir Counterstrike zocken =)...

danach debattieren wir wiedermal über de Killerspiele und wie schlimm sie sind, letztens meinte er so zu mir du toby, jetz hast du mich sowas von fertig gemacht in Need for Speed also des mit dem Tempolimit überlege ich mir jetzt wieder.

Denn merkt euch eins, durch Need for Speed werden wir verleitet schneller zu fahren ^^, und das spielen wirkt sich selbstverständlich auf meine echte Fahrweise aus ;)

Sry for Offtopic.
Deniz81
Zitat:



Denn merkt euch eins, durch Need for Speed werden wir verleitet schneller zu fahren ^^, und das spielen wirkt sich selbstverständlich auf meine echte Fahrweise aus ;)

(Zitat von: ~BillaBonG~)




Ist bei mir auch so ^^

Also, meld dich heute Abend und sag' uns, was nun ist! Good Luck!
~BillaBonG~
Es war nur n Joke, sorry =(

Ich kenn Ihn nicht, wobei ich Ihn gerne mal auf ne Partie Counterstrike Source so nen 1on1 einladen würde ^^. Bzw. nen 5on5 gegen Ihn und seine Jungs ;) die Kinderblumensonnenbärlies <-- spitzen Clan is des ;)

Ach Herr je, der Günny, es is aber auch a Matz ^^ was der mir scho Sorgen beschert hat mit den Killerspielen....
CompactO
So, hab grad mitm Anwalt geschnackt...

Fakt is, das es n Fehler war überhaupt zur Polizei zu gehn und ne Aussage damals gemacht zu haben, dadurch kam das jetzt überhaupt zustande. Er lässt sich die Akte kommen und zerlegt erstmal den Beamten weil er meine Freundin nicht mal geladen hat, und dann spricht er mit der Gegenpartei. Evtl kommt es netmal zu ner Verhandlung, das Aussage gegen Aussage steht. Oder es verläuft sich in Wohlgefallen. Wird aber schwierig meint er weil durch den Einspruch jetzt Wind um die Sache gemacht wird.

Ich hoff mal das beste. Man... Wieder Geld flöten ;(
MTnippon
Zitat:

und zerlegt erstmal den Beamten weil er meine Freundin nicht mal geladen hat



LOL...guter Witz..ein Rechtsanwalt..LOL
Reihensechszylinder-Freund
für Geld erzählen Anwälte viel, ich meine wenn sie Geld wittern!!!
CompactO
Wer weiß vielleicht kriegt er ihn ja auf nen Verfahrensfehler da er meine Freundin ja netmal zur Aussage geholt hat, sich nirgends gerührt hat und einfach zur Staatsanwaltschaft geschickt hat.

Mal sehn, der hat mich schonmal aus ner Scheiße geholt.
BmW-MoGuL
Zitat:



Ich hoff mal das beste. Man... Wieder Geld flöten ;(

(Zitat von: CompactO)





leute und ich sag doch:

Holt euch ne rechtschutzversicherung!!!!!!!!!!!!
CompactO
Ne Rechtsschutz greift in solchen Fällen nicht, hat mir mein Anwalt zumindest gesagt ;(
theblade
Zitat:


Ne Rechtsschutz greift in solchen Fällen nicht, hat mir mein Anwalt zumindest gesagt ;(

(Zitat von: CompactO)




mhh und wofür hat man die dann ?! *confused*
herr_welker
Die würde schon erstmal greifen.

Aber wenn du verurteil wirst, dann müsstest du des Geld zurückzahlen.

Die Rechtschutz zahlt nur, wenn du des nicht absichtlich herbeigeführt hast.
Wenn du aber im Prozess gewinnst, muss der Anwalt die Gegenseite zahlen.

So kenn's ich zumindest.
CompactO
Ja, aber laut Anwalt greift eine Rechtschutz bei Verkehrssachen net, und ne Verkehrsrechtsschutz hab ich net.
herr_welker
Zitat:

Ja, aber laut Anwalt greift eine Rechtschutz bei Verkehrssachen net, und ne Verkehrsrechtsschutz hab ich net.



Ja ne KFZ-Rechtsschutz hätte gegriffen.

Es gibt soweit ich weis:
-Privatrechtsschutz
-Miet- und Wohnrechtsschutz
-KFZ-Rechtsschutz

Aber gut das wir des hier haben. Ich brauch nämlich auch ne Rechtsschutz, weil meine Ausbildung etz zuende ist. Dann werd ich schauen, dass des auch gleich mit drinnen ist.

Bearbeitet von - herr_welker am 08.02.2008 13:43:43
Touri Normi
mensch compacto weil du auch zu den bullen gehst wegen ner lächerlichen ladung. ham wir dir alle gesacht *ans hirn schlag*

etz hat es dir immerhin der anwalt für die zukunft gesagt ;)

machs gut
CompactO
Haaaahaaa... bin halt mal n ehrlicher ;)

Hab mir da halt nix weiter gedacht, etz hab ich den Scheiß...
Iceman320i
Zitat:


Zitat:

Ja, aber laut Anwalt greift eine Rechtschutz bei Verkehrssachen net, und ne Verkehrsrechtsschutz hab ich net.



Ja ne KFZ-Rechtsschutz hätte gegriffen.

Es gibt soweit ich weis:
-Privatrechtsschutz
-Miet- und Wohnrechtsschutz
-KFZ-Rechtsschutz

Aber gut das wir des hier haben. Ich brauch nämlich auch ne Rechtsschutz, weil meine Ausbildung etz zuende ist. Dann werd ich schauen, dass des auch gleich mit drinnen ist.

Bearbeitet von - herr_welker am 08.02.2008 13:43:43

(Zitat von: herr_welker)




Kannste vergessen, dass da ne Verkehrsrechtschutzversicherung greift. Das was ihm vorgeworfen wird ist Vorsätzlich und da greif es ebend nicht. (Hatte ich selber schon)
CompactO
So... war heut beim Anwalt... Also die Sache is irgendwie Merkwürdig ;/ Laut Aussage des "betroffenen" fuhr ich ihm während er 2 lkw´s überholte über mehrere km zu dich hinten auf, bla laber... beide konnten mich anhand eines Foto´s NICHT identifizieren! Sie haben nur das Kennzeichen und angeblich hab ich n Olivgrünes Auto gefahren... Mein Fehler war das ich auf der Wache war und aussagte das ich an dem Tag mit dem Auto gefahren bin ( is ja auch normal - beamen kann ich mich noch nicht). Etz gehts halt vor Gericht... mal guggen wie´s endet.
Hellrider2001
Zitat:


...dem Auto gefahren bin ( is ja auch normal - beamen kann ich mich noch nicht)...

(Zitat von: CompactO)




Wie? Du kannst nicht beamen? Und wie nennt man dann das Fahren mit ´nem BMW?

Halt uns aber auf jeden Fall mal auf dem Laufenden! Und, viel Erfolg ! ! !
EDY
hoffe es läuft alles glatt für dich!!!

gruß EDY

Bearbeitet von - edy am 28.02.2008 17:11:06
Blackouts
Ich drück dOr auch die Daumen!

Und das es Ihnen eine Lehre sein wird, unschuldigen Beamer-Fahrern Anzeigen an den Hals zu schmeissen!
chris521
schon neuigkeiten?
CompactO
Jein...

Ich war gestern erst wieder beim Anwalt und hab nur "Beweismaterial" sprich den Kontoauszug eingereicht und den Zeitkonto ausdruck meiner Freundin das sie um 14.03 die Arbeitsstelle verlassen hat und um 14.13 grad am Geldautomaten in der Bank war... Das geile ist wir haben 10 minuten gebraucht um 3 straßen weiter zur Bank zu kommen, und dann sollen wir um 14.30 auf der Stadtautobahn gewesen sein also um 14.30... Das geht wirklich nicht ;) Mal sehn, ich denk nächste Woche weiß ich mehr ;)


Edit: es sieht so aus das der Anwalt um einstellung bzw wiederufung des Strafantrags stellt, Ich wurde auf keinem der vorgelegten Foto´s erkannt wobei die Klägerin fest überzeugt war sie erkenne mich auf Lichtbildern wieder. tat sie aber nicht. Beweise wurden außer acht gelassen, nur ein olivgrüner bmw mit meinem ex kennzeichen mehr nicht ;( da mein Compact hier in Nürnberg eigentlich recht bekannt is, isses n leichtes mein Kennzeichen anzugeben, zumindest szenetechnisch bin ich viel unterwegs. laß mir aber eigentlich nüscht zu Schulden kommen, netma Strafzettel oder Blitzer, das hab ich meinem Anwalt auch gesagt, er kann ruhig meine Verkehrsakte anfordern, die is Leer! Und wenn ich so n Raudi wär und so ne Wahnwitzige Aktion gebracht hätte hätt ich in der Vergangenheit auch mal Mist gebaut, aber nööö, ich bin ein braver Autofahrer der auch noch so blöd is und zur Polizei geht weil er sich keiner Schuld bewusst is und dann auch noch verknackt wird ;(

Bearbeitet von - CompactO am 05.03.2008 01:51:23
Fogg
hört sich doch mal ganz gut an!
ich drück dir die Daumen!
CompactO
So... kleine News gibts,

Es wurde eine Verhandlung einberufen am 6.5, dann wird entschieden was Sache ist.

Bin ja mal gespannt was nun endgültig dabei rauskommt.
Pierre1
viel Glück!
amarilles789
puuuuh.....
Hab nun den größten Teil durch gelesen.

Ein Kumpel von mir ist so was ähnliches passiert.

Nur das er es wirklich getan hat. :-)

Folgendes ist passiert:
Er fuhr auf der Autobahn, Tempo 120 ist dort erlaubtund mein Kumpel fuhr auch genau 120 Kmh. (mit seinem POLO 86 c ist auch nicht viel mehr möglich).

Als er dann LKW überholte war plötzlich ein 190 iger Mercedes (auch bekannt als Bebebenz) vor ihm.

Der fuhr lediglich 100 Kmh. Als der Mercedes auch nach dem überholen der LKW nicht wieder rechts rüber gefahren ist und mit Tempo 100 ca. 10min vor meinem Kumpel rumgeschlichen ist und die Nachfolgenden Autos sich auch schon hinter Ihm eingefädelt hatten, hat er nciht weiter überlegt und den Mercedes rechts überholt und ihn den "VOGEL" gezeigt.

Nach seinem Überholmannöver fuhr der Mercedes dann auch wieder rechts rüber, so das die anderen Autofahrer nciht mehr zu diesem Mannöver greifen mussten.

Nun ja, ca. 5 Tage später hatte er einen Brief bekommen, wo geschrieben Stand das er von Herrn ...... geb. 1940 angezeigt wurde.

Dazu muss ich erwähnen, das er sich zu diesem Zeitpunkt noch in der "geliebten" Probezeit befunden hat.

Er sich natürlich total den Kopf zerbrochen was er nun machen sollte.

Hätte er gar nicht müssen, denn das verfahren wurde an Hand von Mangelnden beweisen eingestellt.

Ich denke nicht das du bestraft wirst.
Kopf hoch und beide Daumen ganz doll drücken.

:-)
CompactO
So... Nachdem die Verhandlung vom 6.5. vertagt wurde weil mein werter Herr Anwalt in den Urlaub wollte, steht mir der ganze Bockmist nun morgen früh bevor. Um 11.00 is Verhandlung.

Ich bin mal gespannt was da rauskommt,

Morgen geb ich bescheid.
style_bmw
habe alles gelesen :)

ist schon ne hammer aktion alles. sag mal bescheid morgen.. habe das thema nun auf abo gesetzt :)
Rollores
Oha da bin ich ja mal gespannt was dabei rauskommt...
*Daumendrück*
Quer-schläger
hey ich hatte es gleiche mit 18 2900dm geldstraffe 10 punkte in flensburg nach schuhlung 650 dm noch dazu geh auf jeden fall vor gericht wir dauch net viel teuer ich hatte damal keine chance waren zu 4 und ich allein habe auch nix gemacht wollten mir eine rein würgen
CompactO
aaaaaalso:

Heute 11.00 Verhandlung.

Der "Zeuge" dem ich aufgefahren sein soll, sagte aus ich fahre einen mintgrünen 5er BMW und wär an ihm vorbeigebrochen wir irre rechts und hätte den Mittelfinger gezeigt und hätte ihn auch über mehrere Kilometer Stoßstange an Stoßstange genötigt - Männlich, 23, Arbeitslos, 4 Zahnlücken,

2te "Zeugin" sagte aus, ich fahre einen grünen 5er BMW und hat die Aussage ihres Freundes Wort für Wort wiederholt und gar gleich betont fast, allerdings die Uhrzeit war dann ne halbe Std früher... Angeblich würde sie mich jederzeit wiedererkennen, tat sie weder auf Fotos noch live im Saal. - 33, weiblich mit Kind, gepierct bis obenhin, Hartz4, Mutter-Kind-Heim Bewohnerin...

beide grinsten nach der Vernehmung...

Plädoyer: Von anfänglichen 1000.- Gelstrafe einem Fahrverbot von 3 Monaten und 4 Punkten wurde abgesehen - Strafbefehl wurde zurückgezogen, Klage fallen gelassen!

Dann ging ich aus dem Saal... grinste Ebenfalls, und den beiden fiel die Farbe ausm Gesicht... Das konnte man förmlich sehen ;)

Justizia sei Dank, puuh ;)

King.S
Zitat:


aaaaaalso:

Heute 11.00 Verhandlung.

Der "Zeuge" dem ich aufgefahren sein soll, sagte aus ich fahre einen mintgrünen 5er BMW und wär an ihm vorbeigebrochen wir irre rechts und hätte den Mittelfinger gezeigt und hätte ihn auch über mehrere Kilometer Stoßstange an Stoßstange genötigt - Männlich, 23, Arbeitslos, 4 Zahnlücken,

2te "Zeugin" sagte aus, ich fahre einen grünen 5er BMW und hat die Aussage ihres Freundes Wort für Wort wiederholt und gar gleich betont fast, allerdings die Uhrzeit war dann ne halbe Std früher... Angeblich würde sie mich jederzeit wiedererkennen, tat sie weder auf Fotos noch live im Saal. - 33, weiblich mit Kind, gepierct bis obenhin, Hartz4, Mutter-Kind-Heim Bewohnerin...

beide grinsten nach der Vernehmung...

Plädoyer: Von anfänglichen 1000.- Gelstrafe einem Fahrverbot von 3 Monaten und 4 Punkten wurde abgesehen - Strafbefehl wurde zurückgezogen, Klage fallen gelassen!

Dann ging ich aus dem Saal... grinste Ebenfalls, und den beiden fiel die Farbe ausm Gesicht... Das konnte man förmlich sehen ;)

Justizia sei Dank, puuh ;)



(Zitat von: CompactO)




Gratulation ! Da sieht man das die gute Justizia doch net so Blind ist wie immer so gedacht !
Richi
Freut mich richtig für dich!!! Vor allem wenn ich höre welche Leute dich da versucht haben abzuziehen.
Sauber!
Rollores
Na das ging ja nochmal gut...
maky
nicht schlecht herr specht - kann man da nicht irgendwie rechtlich zurückschlagen? sowas ist doch absolut ungerechtfertigt - von vorn bis hinten
Blackouts
Also wenn ich mal Arbeitslos bin weiß ich wenigstens wie ich an Geld rankomme.
Einfach bissl provozieren, warten bis der Mittelfinger kommt und alles schön notieren und eventuell der Zeuge am Beifahrersitz gleich nenn Fotoapparat parat.

Darf man sich nur nicht so dumm anstellen wie deine beiden Leuchten von Anklägern! ;-)

Wenigstens hat die Trulla nicht ausgesagt, dass Sie dich erkennt! So ne treiste Lüge vor Gericht hat sie sich dann wohl doch nicht zugetraut.
DarkSoul666
Also ich würde jetzt auf jeden Fall gegenanzeige erstatten...wegen falscher Verdächtigung ect...da kann man bestimmt was machen...

gibt zwar nichts zu holen...aber rein aus Prinzip würde ich das jetzt machen...
güttl
Was soll so eine Gegenanzeige bringen?? Das Ding wird eingestellt mangels öffentlichen Interesses.
Nicore
Gratulation... hast aber auch einen schönen grünen 5er. ;)
Gibt`s keiner Entschädigung für den Stress den Du jetzt hattest?
sjarn
Ich bin auch so jemand der immer viel zu viel nachdenkt obwohl man damit die Zukunft ja eigentlich nie beeinflusst - und wieder einmal hat die Zeit alles in wohlgefallen aufgelöst ;)

Bin froh für dich das alles gut gegangen ist, jetzt kannst wenigstns beruhigt in die Sommer Saison starten!

grüsse aus Schwabach :D



Bearbeitet von - sjarn am 28.05.2008 12:00:21
CompactO
Ne entschädigung gibts nicht, hab ja meine Anwaltskosten und n kleines Blutgeld an die Staatskasse zu zahlen. Im Prinzip isses auf nen Vergleich ausgegangen allerdings wurde durch die "Finanzspritze" die Klage fallengelassen...

So wie in den US Serien n "Deal" aussieht...
So könnte man es vergleichen.
IL CAPO
wie würde es jetzt aussehn wenn die gesagt hätten es war ein grüner Bmw also keine modell bezeichung, hätten die dich dann echt als schuldig "betrachtet"?
mikV8
Zitat:

Ne entschädigung gibts nicht, hab ja meine Anwaltskosten und n kleines Blutgeld an die Staatskasse zu zahlen. Im Prinzip isses auf nen Vergleich ausgegangen allerdings wurde durch die "Finanzspritze" die Klage fallengelassen...


Wie...? Du musstest jetzt noch was bezahlen und bist auch noch auf deinen Anwaltskosten sitzen geblieben, weil du dich für etwas verteidigen musstest, was du nicht getan hast?
Also wenn du das wirklich so hin nimmst, dann bin ich der Meinung, dass du das wirklich gemacht hast, was dir hier vorgeworfen wurde.
Es kann ja wohl nocht sein, dass man für etwas bezahlen muss (mal ganz abgesehen von einer Entschädigung für den sinnlosen Aufwand) was man nachweislich nicht getan hat. Da kann der Staat ja ein schönes geschäft daraus machen, wenn hier wahllos Leute angeklagt werden und die sich dann "frei kaufen" können.

ICH KANN ES GRAD NICHT FASSEN!!!
CompactO
Tja... so ist es nunmal... WELCOME TO GERMANY.

Ich muß für etwas zahlen das ich nicht getan hab. So siehts aus.
Kingm40
Für so was hab ich eine Rechtsschutzversicherung. Kann ich jedem nur anraten. Kostet ein paar Euro im Monat und eben in genau solchen Fällen braucht man sich über Kosten keine Gedanken machen.
CompactO
Nur das deine Rechtsschutzversicherung in dem Fall völlig ins leere greift und sagt: Nö ;)

Bei solchen Delikten greift die nämlich nicht ;)

Ich hab ja auch eine, so isses nicht.