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ChRiZDAH
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 22.09.2007 um 21:40:50 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

hey, wollte fragen ob schwarze seitenblinker erlaubt sind.
da es auch fzg gibt dir garkeinen haben dürfte der doch nicht wichtig sein oder?
hab meine ausversehn mit eingefärbt und wollt wissen ob ichs wieder runtemachen muss?
was kann mir passieren wenns mich aufhalten?
hoffe ihr könnt mir helfen
chris

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 22.09.2007 21:40:50
daniel.krueger
Wenn eine lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug verbaut und funktionsbereit ist, dann muß sie auch den Vorschriften entsprechen. Dabei ist es vollkommen egal, ob dieses Teil vorgeschrieben ist oder nicht.

Bearbeitet von - daniel.krueger am 22.09.2007 14:31:43
NIB
Was dran war muss auch wieder dran;)
ChRiZDAH
ach mist.. und dabei siehts so gut aus.. ^^
naja.. danke jungs.. dann muss wohl reinigungsbenzin her..
ThaFreak
Und ab einem Bestimmten Baujahr (92 oder 93) sind Seitenblinker Pflicht!

Lackierte Leuchten werden aber nie gerne gesehen.
kwadde
wie färbt man ausversehn seine blinker ein? :)
daniel.krueger
@ ThaFreak:

Das ist totaler Blödsinn!
Seitliche Blinker sind nur bei Fahrzeugen vorgeschrieben, bei denen die vorderen und hinteren Blinker mehr als 6m auseinanderliegen. (§54 StVZO)
ThaFreak
@daniel.krueger nur weil du anderer Meinung bist, brauchst du Beiträge von anderen nichts als "totaler Blödsinn" hinstellen.

Ich bleibe immernoch dabei, dass Seitenblinker vorgeschrieben sind!
Oder warum gibt es keinen Hersteller seit ca. 10 Jahren, der darauf verzichtet?
Bestimmt nicht, weil es so toll aussieht, oder?

Hab zwar keinen § zur Hand, allerdings bleibe ich trotzdem dabei!

Das sich dein zitierter § evtl. auf Seitenmarkierungleuchten (wie sie bei LKWs Standard sind) bezieht, kann nicht sein?
daniel.krueger
@ ThaFreak:

Meine Aussage stellt nicht meine Meinung dar, sondern schlichtweg einen Fakt und dies kann ich auch belegen. Hier kannst Du den entsprechenden Paragraphen nachlesen.
preacher
habe schwarze seitenblinker von Inpro schon seit jahren dran! wurden sogar mit abe geliefert.
Harry346
Zitat:


habe schwarze seitenblinker von Inpro schon seit jahren dran! wurden sogar mit abe geliefert.

(Zitat von: preacher)



Ich hab die auch.Für die ABE oder das Prüfzeichen hat sich aber noch nie jemand interessiert.Hauptsache die blinken gelb.
Mfg
Pug
Zitat:


Und ab einem Bestimmten Baujahr (92 oder 93) sind Seitenblinker Pflicht!

Lackierte Leuchten werden aber nie gerne gesehen.

(Zitat von: ThaFreak)




dieser MEINUNG bin ich auch, belegen kann ich da allerdings auch nichts.


@daniel.krueger
den link den du gepostet hast, hat übrigens auch ein forum.
in diesem forum teilen sie übrigens auch diese MEINUNG
daniel.krueger
@ PUG:

Meinungen sind eine Sache, Gesetze die andere und der Text der StVZO ist ja wohl eindeutig. Die in Deinem Link geäußerten Meinungen (ab 89 oder 90 Pflicht) kann ich schon dadurch wiederlegen, daß es ja den E36 in den ersten Baujahren ohne Seitenblinker gab.(Mindestens bis einschließlich Modelljahr 93, denn meiner hatte auch keine.)


Ich kann auch gerne mal erklären, woher die "Meinung" kommt, die Seitenblinker seien vorgeschrieben. Zumindest der letze Beitrag in Deinem Link hatte nämlich ansatzweise Ahnung, korrekt ist das so aber auch nicht.
Heutzutage haben die Fahrzeuge in der Regel nicht mehr für jedes einzelne Land eine separate Betriebserlaubnis sondern eine EU-Betriebserlaubnis auf Basis der ECE-Regelungen.
Damit ein Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis bekommt, müssen die Teile dran sein, (gleiches gilt übrigens auch für die dritte Bremsleuchte, nachzulesen in der ECE-Regelung R48, die findet man auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums), bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen können die Teile aber entfernt werden, da sie hier nicht gefordert werden, Fahrzeuge mit deutscher Betriebserlaubnis benötigen die Teile auch nicht für die Zulassung, da hier ausschließlich die StVZO maßgeblich ist.
ThaFreak
@daniel.krueger selbst wenn du Recht hast, dann halte ich deine Abwertung anderer Beiträge nicht für richtig!

Anders gesagt: Der Ton macht die Musik!

Ich lerne gerne etwas dazu, allerdings erwarte ich, dass man mir meinen "Fehler" auf anständige Weise mitteilt.

Hier noch ein gegoogleter Link zum Thema:
http://www.pagenstecher.de/topic134210,Seitenblinker-entfernen-beim-VW-Golf-IV.html


Noch was dazu:
"Meinungen sind eine Sache, Gesetze die andere"

Das die StVZO in vielen Bereichen durch die Europäischen Vorschriften abgelöst wurde ist dir bekannt?
E36-Freak
Die Seitenblinker sind ab einem bestimmten Baujahr Pflicht, die ersten E36 wurden ohne ausgeliefert (hatte selber auch noch einen, der war Bj. 1992...ich weiss es jetzt nicht genau, welches Jahr, aber das müsste in den Ausführungsbestimmungen der StVZO stehen
daniel.krueger
@ ThaFreak:

Wenn Du etwas nicht genau weißt (bzw. dies nicht belegen kannst) dann solltest Du so eine Behauptung garnicht erst aufstellen bzw. diese Aussage als Vermutung und nicht als Tatsache kennzeichnen, dann wirst Du (zumindest von mir) auch eine entsprechende Antwort bekommen, wenn ich aber eins überhaupt nicht abkann (und das ist jetzt nicht speziell auf Dich bezogen), dann sind das Leute, die irgendwo irgendetwas hören und das dann für wahr erachten und weiterverbreiten, ohne auch nur Ansatzweise zu wissen, wo diese Informationen herkommen.


ThaFreak
- Was sagst du zu dem von mir geposteten Link?

- Was sagst du zu der Aussage von "E36-Freak"? Er ist ja soweit ich weiss Polizei-Beamter und sollte deshalb schon Ahnung davon haben...

- Was sagst du auf meine Frage, warum dann ALLE Hersteller Seitenblinker verbauen, obwohl sie angeblich nicht vorgeschrieben sind?

- Was sagst du zu meiner Aussage, dass die StVZO mehr oder weniger "überholt" ist und nicht mehr gültig?
NIB
Die Seitenblinker wurden ab 93 zur Pflicht,seit dem hat jedes Auto Seitenblinker, entweder im Kotflügel oder im Außenspiegel.

PS:Finde das ist kein Grund zum Streiten und gehört ihr auch auch nicht rein.Thema wurde ja jetzt geklärt und gut ist.
daniel.krueger
Zitat:


- Was sagst du zu dem von mir geposteten Link?
(Zitat von: ThaFreak)




Welchen der Beiträge meinst Du da genau?
Der eine Beitrag ist letztendlich auch nur der Hinweis auf StVZO §54 und ECE R48, das habe ich weiter oben schon erklärt, der Rest des Beitrages (die Erläuterungen) sind persönliche Argumentation des Erstellers.
Daß in einem der anderen Beiträgen erwähnte Teilegutachten, laut dem die Blinker in dem besagten Falle nicht entfernt werden dürfen, mag so stimmen, das heißt aber nicht zwingend, daß es nicht zulässig wäre, die Teile auszubauen, es sagt lediglich aus, daß beim Weiterverwenden der Blinker die Betriebserlaubnis nicht erlöscht und ein anderer Fall nicht begutachtet wurde.
Es gibt verschiedenen Gutachten, in denen Auflagen gemacht werden, die nicht zwingend notwendig sind. Das hat aber in vielen Fällen nur den Sinn, daß man nur einen Fahrzeugzustand begutachten muß und nicht tausend Eventualitäten berücksichtigen muß, indem man diese durch Beschränkungen ausschließt.


Zitat:


- Was sagst du zu der Aussage von "E36-Freak"? Er ist ja soweit ich weiss Polizei-Beamter und sollte deshalb schon Ahnung davon haben...
(Zitat von: ThaFreak)




Wie Du schon sagst: SOLLTE
Dazu sage ich, daß seine Aussage im Gegensatz zu dem von mir geposteten Paragraphen 54 steht und daher falsch sein muß und er daher auch nicht in der Lage sein wird, mir die von Ihm genannte Ausführungsbestimmung zu zeigen.


Zitat:


- Was sagst du auf meine Frage, warum dann ALLE Hersteller Seitenblinker verbauen, obwohl sie angeblich nicht vorgeschrieben sind?
(Zitat von: ThaFreak)





Wenn Du meine vorigen Beiträge gelesen hättest, dann hätte sich diese Frage von selbst beantwortet, ich wiederhole es aber auch nochmal: Für die Erteilung einer europäischen Betriebserlaubnis, welche heute bei 99% der Fahrzeuge der Standard ist, sind die Seitenblinker zwingend erforderlich. Dies heißt aber nicht, daß sie nicht nachträglich entfernt werden dürfen, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. In anderen Ländern mag das anders sein, daß weiß ich nicht.
Im übrigen ist dieser Argumentationsversuch absolut belanglos. Bloß weil ein gewisses Teil in jedem Fahrzeug verbaut wird heißt es noch lange nicht, daß es vorgeschrieben ist. Bis vor wenigen Jahren hatte auch jedes Auto ein Reserverad und einen Wagenheber (heute bei vielen ja nur noch eine Flasche Reifenpilot) obwohl nichts davon jemals vorgeschrieben war oder ist.


Zitat:


- Was sagst du zu meiner Aussage, dass die StVZO mehr oder weniger "überholt" ist und nicht mehr gültig?
(Zitat von: ThaFreak)




Diese Aussage ist so, wie Du sie geschrieben hast ebenfalls falsch. (Ich vermeide jetzt mal das Wort "Blödsinn", obwohl es passen würde.) Die StVZO gilt neben den ebenfalls gültigen internationalen Regelungen uneingeschränkt weiter. Lediglich dort, wo es zwischen der StVZO und den internationalen Regelungen zu Unvereinbarkeiten kam (oder bei neuen Regelungen in Zukunft kommt) wurde bzw. wird die StVZO entsprechend angepaßt.


Ansonsten ist das Thema hiermit für mich erledigt, da hier außer mir ja offenbar niemand in der Lage ist, seine Äußerungen auch nur annähernd konkret zu belegen und eine Diskussion auf der Basis von unbelegten Behauptungen keinen Sinn macht.

Bearbeitet von - daniel.krueger am 22.09.2007 23:47:05
sveno
kurz und bündig: schwarze seitenblinker mit e-prüfzeichen (und oranger birne) dürfen verbaut werden - selbst einfärben is nich ;)
E36-Freak
Die ECE-Regelung sagt ganz klar, das Seitenblinker vorgeschrieben sind...die StVZO sagt ganz klar, das sie nicht vorgeschrieben sind. ECE-Regelungen sind aber über der jeweiligen Regelung des Landes anzusiedeln, in der sie geschaffen wurden....jetzt entscheide selbst

...ach ja im Übrigen auch hier auf Seite 10 nachzulesen (allerdings ohne Gesetzesbestimmung)...vielleicht haben die aber auch keine Ahnung, wer weiss..

Link

Bearbeitet von - e36-freak am 23.09.2007 19:38:57
daniel.krueger
Der Vertrag über die Anerkennung der ECE-Regelungen sagt aus, daß alle Unterzeichnerländer verpflichtet sind, die nach den Regelungen geprüften Teile und Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen, insofern ist es richtig, daß die Regelungen über anderslautenden Regelungen der einzelnen Staaten stehen. Durch die ECE-Regelungen wird es aber den Unterzeichnerstaaten nicht verboten, nach ihrem nationalen Recht auch Fahrzeuge und Fahrzeugteile zuzulassen, die nicht den ECE-Regelungen entsprechen.
Wenn dem nämlich so wäre, dann wäre jede deutsche ABE, jedes Teilegutachten und jede Einzelabnahme gesetzeswidrig, weil nicht den ECE-Regelungen entsprechend.
Oder mal ganz einfach ausgedrückt: Jedes Fahrzeug oder Fahrzeugteil, welches ENTWEDER den ECE-Regelungen ODER den Vorschriften der StVZO entspricht ist in Deutschland zulässig.


Die gepostete Broschüre stammt aus dem Special-OE-Bereich von Hella, richtet sich also an Fahrzeughersteller. Für diese sind (auf Grund der Tatsach, daß Fahrzeuge heute in der Regel eine EU-Betriebserlaubnis haben) selbstverständlich die Regelungen der ECE R48 (auf die sich diese Broschüre laut Aufruck auf der ersten Seite bezieht) relevant und nicht die möglicherweise bestehenden zusätzlichen Regelungen der Einzelstaaten.