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diablo
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 14.05.2007 um 22:09:16 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.

trägt der tüv auch einen lufteinlass von vorne ein und wie kann man das am besten machen???

Betreff angepasst: Nächstes mal bitte ne aussagekräftigere Überschrift wählen, 1 Wort Überschriften sagen einfach zu wenig aus

Bitte auf das richtige Forum achten, danke



Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 14.05.2007 22:09:16
sveno
falls du ne lufthutze in der haube meinst - die muss nicht eingetragen werden.
ThaFreak
Zitat:


falls du ne lufthutze in der haube meinst - die muss nicht eingetragen werden.

(Zitat von: sveno)




Da scheiden sich wohl die Geister!
Beispiel: Verletzungsgefahr durch den Einlass!

Lieber VORHER mit dem Prüfer absprechen!
LatteBMW
Zitat:


Zitat:


falls du ne lufthutze in der haube meinst - die muss nicht eingetragen werden.

(Zitat von: sveno)




Da scheiden sich wohl die Geister!
Beispiel: Verletzungsgefahr durch den Einlass!

Lieber VORHER mit dem Prüfer absprechen!

(Zitat von: ThaFreak)




Jo, ist ne bauliche Veränderung. Du änderst ja die Struktur der Motorhaube und sowas könnte (muß nicht) zu Problemen führen.
Nicore
Lufteinlass muss Du eintragen lassen (zumindest bei uns).
Auflagen für eine Hutze sind "keine scharfen Kanten" (also
1mm Blech) und falls die Hutz zu groß ist das z.B. ein Fuß-
gänger mit der Hand reinrutschen könnte (wie auch immer)
dann MUSS ein Gitter hinter.
LatteBMW
Jo, der Fußgänger den Du mit 60 umfährst, könnte sich ja an einer scharfen Kante verletzen *gg* Typische Deutsche Bürokratie