Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
saskia
Hauptthema:
Also folgendes:
Bin gestern innerorts eine Straße lang gefahren. Habe den Blinker gesetzt und wollte zum abbiegen ansetzen.
Mit mal zieht ein Motorrad links an mir vorbei und wir kollidieren.

Ich muß dazusagen, dass ich den Schulterblick vergessen habe. Aber der Unfallgegner hat mein Blinken übersehen.

Nun tut der Unfallgegner so, als ob ich die alleinige Schuld tragen würde.
Aber ich denke, dass ja beide einen Fehler gemacht haben. Ich vergaß den Schulterblick und er sah mein Blinken nicht.

Dazu muß ich noch sagen, dass ich sehr langsam gefahren bin und ein Stadtuntypisches Nummernschild gefahren habe, so dass die Gegner dachten, ich wäre nicht von da und würde mich nicht auskennen. (was ich aber bin...)

Also meine Frage: trage ich allein die Schuld? Kennt sich jemand mit sowas aus?
Hab selbst schon in Foren gesucht und sehr unterschiedliche Ansichten gefunden.

Und wie gesagt, ich gestehe mir meine Schuld ein, sehe aber nicht ein den ganzen Schaden zu tragen, da der Motorradfaher ja eine Mitschuld trägt, oder?!

Danke schonmal für euer Antworten...

PS: Meinem Auto gehts relativ gut. Neuer Reifen kaputt und ein paar Dellen und Kratzer :(
freeclimb
Moin.

Also wenn ich das richtig verstehe wollte der dich überholen währed du am abbiegen warst. Das darf er ja aus offensichtlichen Gründen garnicht.

Lass doch die Polizei (die du hoffentlich gerufen hast) die Schuldfrage klären, und gib blos keine Schuld zu!!!! Du sagst nur was passiert ist, und die sagen dann wer Schuld hat.

Bearbeitet von - freeclimb am 09.07.2007 10:05:57
mb100
Ich war mal in ner Verhandlung als "Zuschauer", in der es um nen ganz ähnlichen Fall ging. In dem Fall wurde die Schuld geteilt - allerdings weiß ich die Quote nicht. Und wirklich helfen würde sie Dir wohl auch nicht, da ja oft Kleinigkeiten entscheidend sind. Wie auch die Frage, ob der Motorradfahrer zu schnell war / ob er Dich hätte überholen dürfen / ob Du ihn hättest erkennen können, wenn Du geguckt hättest / ... .

In sofern schließ ich mich freeclimb gerne an - gib nix zu, übergeb die Sache der Polizei (die hoffentlich da war?), schaltet die Versicherungen ein - und geht davon aus, dass die Sache vor Gericht endet...
saskia
Polizei war da.
Habe zugegeben, dass ich nicht richtig geguckt habe, denn wenn ich geguckt hätte, hätte ich ihn ja sehen können. Und da hätte ich ja meine Glaubwürdigkeit bezüglich des Blinkens vielleicht verloren und das wollte ich nicht.

Ab wann sollte man sich dann einen Anwalt nehmen?
Und bis zu welcher Schadenssumme lohnt es sich noch, das ganze ohne die Versicherung abzuwickeln?

Danke für die Antworten...!
maddin[21]
hi

würd erstma ruhig bleiben, ist zwar übel das ganze, aber passier iss passiert.

zum 1. wolltest du abbiegen (wie ichs ausm text interpretiere nach links?) hattest blinker gesetzt.
von hinten kam dann ein motorrad an scherte aus und wollte gradeaus?

wie war die fahrbahn aufgeteilt, 1 spurig, 2 spurig? 1 abbiegestreifen, 2 abbiegestreifen?

für mich liest es sich so als wenn der motorradfahrer dein blinken übersehen hat und mit dir als du links abbiegen wolltest kollidiert ist.

in dem fall denke ich trägt der motorradfahrer die hauptschuld.
ich mein wenn sich der verkehr in an einem abbieger staut kann ich nicht einfach links am stau vorbei und normal grade aus weiter ... ich muss doch damit rechnen das vorn irgend etwas ist was den stau verursacht ( abbieger, zebrastreifen oder ähnl.)

und denke auch die polizei wirds ähnlich sehen.

ps. haben wir alle doch schonmalerlebt. man steht an der ampel wartet auf grün, rollt dann bei grün grade an. und es jagt links nen motorradfahrer vorbei.

gruss maddin
Sniper1280
Also ich würd auch erstmal sagen das er gar nicht hätte überholen dürfen. Demnach bist du schuldlos. Mit dem Anwalt kannst du sofort kommen, am besten ists wenn du nen Verkerhrs-Rechtschutz hast. Die gebühren richten sich nach dem Streitwert, also dem Schaden. Ich selbst bin Versicherungsfachmann und würde sagen das es darauf ankommt inwiefern du zurückgestuft wirst und was du an Mehrbeiträgen gegenüber jetzt zahlen musst bis du wieder bei deiner jetztigen Schadenfreiheitsklasse angekommen bist. Wenn der Schaden über dieser Summe liegt würde ich das die Versicherung machen lassen.

Du kannst auch nachher den Schadenfreiheitsrabatt zurückkaufen wenn du es dir noch anders überlegst und doch selbst zahlen möchtest.
DaFreak
Also ich bin der Meinung das du überhaupt keine Schld an dem Unglück trägst. Wenn du links abbiegst bist du zum Schulterblick verpflichtet. Aber dieser dient eigentlich nur um zu sehen ob Fussgänger oder Fahradfahrer die Strasse überquären wollen in die du einbiegst. Nicht aber um einen trottel zu erblicken der dich beim abbiegen mit seinem Motorrad überholen will.
Also ich würde mir da nichts andrehen lassen, noch nichteinmal Teilschuld. Wenn du Rechtschutz hast dann sofort zum Anwalt und abwarten.

Gruss
kroate-325
Das würd ich jetzt nicht so pauschal sagen. Wie sah die strasse aus, 1 spurig; 2 spurig, auf welcher warst du, wo war der motorradfahrer.

Wenn du links abbiegst, bist du verflichtet auf den evtl. überholenden, verkehr sowie auch den gegenverkehr zu achten.

Es gab mal einen fall, war vor einer woche bei AMS-TV da hat ein mercedesfahrer eine kollone überholt wo einer links abbiegen wollte (landstrasse; überhohlen erlaubt), dann kam es zum unfall, der abbieger war schuld zu 100%, da er sich nicht vergewissert hat ob noch jmand von hinten kommt.
cxm
Zitat:


Habe zugegeben, dass ich nicht richtig geguckt habe, denn wenn ich geguckt hätte, hätte ich ihn ja sehen können...




Hi,

das war schon mal nicht so gut.
Dass Du den Motorradfahrer auch nicht gesehen hättest, wenn Du korrekt gehandelt hättest (schmale Silhouette, toter Winkel, Mopped zu schnell), ist reine Spekulation und läßt sich nicht beweisen oder entkräften.

Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass jeder auf seinen eigenen Kosten sitzen bleibt.
Jetzt muß er sein Mopped reparieren und Du Deine Beulen.
Nach einem Gerichtsbeschluss ändert sich daran nichts, es kommen nur die Anwalt- und Gerichtskosten für jeden oben drauf.

Ciao - Carsten
saskia
Die Straße war eine ganz normale Hauptstraße, also 1-spurig. Und ich wollte nach links in eine Nebenstraße einbiegen.
Wir haben auch Fotos gemacht und da ist uns im nachhinein aufgefallen, dass er mich auch ziemlich knapp überholt hat. Das heißt ich stand ungefähr in der Mitte der Spur und er hat mich dort auch getroffen. Mein Freund meinte, wenn er richtig überholt (ausgeschert) hätte, wäre das gar nicht passiert. Bremsen können hätte ich allemal, mit meinen höchstens 30km/h die ich da gefahren war.
Aber wie gesagt, ich hab nicht geguckt und auch absolut nicht damit gerechnet.
Habe nämlich etwas weiter vorn in den Rückspiegel gesehen und da war nichts. Aber das zählt ja nicht, weil es ca. 200m von der Unfallstelle weg war...

Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Darum würde mich auch interessieren, ob ich die ganzen Anwaltskosten dann gleich selbst zahlen muß. Und wenn eine Teilschuld herauskommt. Bezahlt dann jeder seinen Anwalt?
Und im nachhinein kann man die Versicherung ja sicher nicht abschließen, oder?!
]ZD[
Anwalt muss sowieso jeder selber bezahlen egal welche Schuld man bekommt, natürlich außer man hat Rechtsschutz.
marueg
Zitat:


Wenn du links abbiegst bist du zum Schulterblick verpflichtet. Aber dieser dient eigentlich nur um zu sehen ob Fussgänger oder Fahradfahrer die Strasse überquären wollen in die du einbiegst.
(Zitat von: DaFreak)




Bitte... ne mal ehrlich, wer hat dir das denn erzählt? Ich hoffe nicht dein Fahlehrer. Das stünde ja schon im Widerspruch zum §1 StVO.

Zu deinem Fall:
Egal wie eindeutig oder unklar die Situation ist - niemals ein Schuldeigeständnis an der Unfallstelle abgeben.

Nach deiner Schilderung gehe ich davon aus, daß den Motoradfahrer die Hauptschuld trifft. Der Überholende hätte sich davon Überzeugen müssen, ob sein Vorhaben gefahrlos möglich ist. Jedoch mußt du sehr wahrscheinlich mit einer teilschuld rechnen (vergessener Schulterblick, besondere Rücksichtnahme bei schwächeren Verkehrsteilnehmern, allgemeine Betriebsgefahr - der deutsche Paragraphendschungel ist verdamt groß). Sollte es neben dem Sachschaden auch um gesundheitliche Folgen der Motoradfahrers gehen, solltest du einen rechtsbestand hinzuziehen.

b.t.w.
die Verfahrenskosten werden in der Regel je nach Schuldverteilung aufgeteilt.

Gruß Markus
332i-Machine
Na hättest mal vor der Polizei gar nicht erst erwähnt das du keinen Schulterblick gemacht hast!
Wenn der Motorrad-Fahrer dich überholen will obwohl du beim Abbiegen willst ist er ja eigentlich selber schuld, unabhängig vom Schulterblick.
Ob's zu einer Kollision gekommen wäre wenn du den Schulterblick gemacht hättest, kann man jetzt nur vermuten.

Ich find du hast dir selber ein Bein gestellt mit deiner Aussage vor der Polizei bzgl. des Schulterblick's...
saskia
Wie gesagt, ich wollte meine Glaubwürdigkeit nicht verlieren.
Aber aus Schaden wird man ja bekanntlich klug :(
Serial-Thriller
Also wenn ich das richtig verstanden habe.. du willst links abbiegen,
hällst daher ausschau nach dem gegenverkerhr.. unter auf deiner spur (sprich hinter dir),
kommt ein motorrad was LINKS an dir vorbeifährt statt rechts an dir vorbeizufahren,
was ja auch sinngemäß wäre wenn du links abbiegst.. dann hat ja wohl eindeutig
der motorradfahrer schuld... klar schulterblick hin oda her.. aber das liegt doch hier nun
auf der hand.. man fährt doch nicht links an einem auto vorbei was links abbiegen will.

Anders wäre es wenn du z.b. von Seitenstreifen oder halten am rechts fahrtbahnrad wieder
links blinkst um auf die spur zu fahren oder weiterzufahren.... dann hättest du natürlich schuld gehabt... aber nicht in deinem fall....

Klar hast du theoretisch ne teillschuld weil nicht geguckt hast.. aber praktisch gesehen..
ist das ja nun eigentlich ausser frage...
E36-Freak
Also Polizei stellt schon mal nicht die Schuld fest, sondern nur den Verursacher, "Schuld" regelt das Gericht. Schwierige Situation würde ich sagen...Du darfst nicht abbiegen oder ausscheren, wenn Du überholt wirst und der Überholende darf nicht Überholen, wenn ein anderes Fahrzeug erkennbar abbiegen will....da spielen mehrere Faktoren ne Rolle, wie hier schon gesagt wurde...war die Strecke ein oder mehrspurig und Du bist rechts oder links gefahren, war der Motorradfahrer nachweisbar zu schnell....
Tombo
was für einen Schulterblick muß man machen wenn man einen Biker sehen will der mit 50Kmh von hinten ankommt?Da muß man
wohl über die linke Schulter nach ganz hinter raus schauen um ihn zu sehen und dann krachts unter umständen vorne weil da plötzlich einer bremst.Im Stadtverkehr garnicht so selten.
Für mich liegt die Schuld eindeitig beim Biker.
Ich bin aber nicht euer Richter.
Der Biker hat dich auch nicht zu überholen wenn du links abbiegen willst.
ich würde sowas nicht auf mich sitzen lassen.
Boa
Ich würde auch sagen der Biker ist schuld!
Also wenn ich nach links abbiege dann achte ich darauf das kein Gegenverker ist ich keinen Fahradfahrer oder Fussgänger "Überfahre"... und das niemand neben mir ist... darum soll man ja auch den Schulterblick machen. Aber wenn jemand zum Überholen ansetzt OBWOHL der Blinker gesetzt ist hat er auf jeden Schuld...

MfG Boa
psoli1
ich hatte vor 3 monaten nen ähnlichen unfall

war inner 30er zone, blinkte schon 50m vorher nach links und ging vom gas. als ich dann einlenkte war das auto nebenmir, versuchte noch zurück zulenken und zu bremsen aber da knallte das schon.

der typ meinte er wäre voll in die eisen. wie kommt das dann das man erst 25m nach der unfall stelle in ner 30er zone stehen bleibt wenn man voll in die eisen geht?

sicherheitsabstand? angepasste geschwindigkeit? erhöhte sorgfaltspflicht beim überholen?

nunja der typ meinte auf jeden fall ich hätte nich geblinkt, hätte nach rechts ausgeholt und dann ohne vorwarnung nach links gezogen (war nen opel fahrer - extremer hass auf opel, siehe posting in "mein motorradunfall")

die polizei gab keine wertung ab, aktueller stand ist das die gegnerische versicherung mir schon die hälfte bezahlt hat, die andere hälfte will ich nun auch, meine versicherung will seinen schaden nich bezahlen da keine schuld von mir ausging.


also in deinem fall würde ich sagen gibt(sollte) es höchstens eine teilschuld, da du den schulterblick vergessen hast. aber im grunde ist der überholende schuld, da er es nur gefahrlos machen darf, davon kann keine rede sein wenn der jenige den ich überholen will zu der seite blinkt an der ich vorbei will (meine meinung, und auch die jedes anderen denen ich mein unfall schilderte).

hoffe für dich auf ein bestmögliches ergebniss
saskia
Ein Nachtrag zu meinem Unfall:

Das Motorrad hatte beim Unfall ein anderes Nummernschild! Also, als es am Boden lag, hatte es ein X-Kennzeichen. Als die Polizei kam hatte es dann ein Y-Nummernschild.
Auf die Fotos warten wir noch. Denn die, die ich habe, zeigen nur das neue Schild. Mein Vater ist auch 100%ig sicher, dass die Schilder getauscht wurden.

Nun meine Frage:
was könnte es bringen an einem Motorrad 2 Kennzeichen anzubringen (eins davon verdeckt) und bei einem Unfall das erste abzumachen und verschwinden zu lassen?

Nochmal zum mitschreiben:

Motorad mit Kennzeichen von Ort X wird in einen Unfall verwickelt. Der Fahrer (ansässig in Ort Y) tauscht unbemerkt das Kennzeichen (macht es ab o.ä.) gegen eins von Ort Y kurz nach dem der Unfall passiert ist. Unmittelbar vor oder nach dem Wechsel ruft er einen Bekannten an, der die Sache fotografieren soll, der zufällig aus Ort X kommt!! Ich weiß aber, dass der Fahrer 2 Söhne hat, die wesentlich näher wohnen (also aus Y).

Danke.
maddin[21]
hi

Irgendwie klingt die ganze sache stark nach betrug.


dan deiner stelle solltest du dir einen anwalt nehmen und ihm die ganze unfallgeschichte übergeben. und wenn die fotos da sind und man hierraus erkennen kann das das motorrad 2 verschiedene kennzeichen hat/hatte, diese tatsache dem anwalt mitteilen.

irgendwas ist da faul.
stichwort: versicherungsbetrug; auffahrunfall-mafia (provozierte auffahrunfälle)

gruss martin



Bearbeitet von - Maddin[21] am 10.07.2007 21:26:22
Sniper1280
Jepp, Anwalt muss her! Bleibt nur zu hoffen das die Beweislage ausreicht um den Betrug aufzudecken und ihn dafür zu verknacken...
E36-Freak
Zitat:


Ein Nachtrag zu meinem Unfall:

Das Motorrad hatte beim Unfall ein anderes Nummernschild! Also, als es am Boden lag, hatte es ein X-Kennzeichen. Als die Polizei kam hatte es dann ein Y-Nummernschild.
Auf die Fotos warten wir noch. Denn die, die ich habe, zeigen nur das neue Schild. Mein Vater ist auch 100%ig sicher, dass die Schilder getauscht wurden.

Nun meine Frage:
was könnte es bringen an einem Motorrad 2 Kennzeichen anzubringen (eins davon verdeckt) und bei einem Unfall das erste abzumachen und verschwinden zu lassen?

Nochmal zum mitschreiben:

Motorad mit Kennzeichen von Ort X wird in einen Unfall verwickelt. Der Fahrer (ansässig in Ort Y) tauscht unbemerkt das Kennzeichen (macht es ab o.ä.) gegen eins von Ort Y kurz nach dem der Unfall passiert ist. Unmittelbar vor oder nach dem Wechsel ruft er einen Bekannten an, der die Sache fotografieren soll, der zufällig aus Ort X kommt!! Ich weiß aber, dass der Fahrer 2 Söhne hat, die wesentlich näher wohnen (also aus Y).

Danke.

(Zitat von: saskia)




Dumm gelaufen, würde ich sagen. Klassischer Kennzeichenmissbrauch. Hast Du Zeugen, die das eigentlich montierte Kennzeichen gesehen haben? Ist das so auch polizeilich aufgenommen worden?
saskia
Nein eben nicht. Die haben das Kennzeichen gewechselt, bevor die Polizei vor Ort war. Und mir ist es erst im nachhinein aufgefallen, weil ich zu dem Original Nummernschild einen Kommentar losgelassen hatte. Und auch mein Vater kann sich genau an meine Aussage erinnern.

Hoffe nur, dass auf den anderen Fotos was zu sehen ist. Die wurden nicht mit der digitalen aufgenommen, deswegen muß ich noch einen ganzen tag im ungewissen bleiben :(
E36-Freak
ist der Unfall normal aufgenommen worden? Oder hast Du vor Ort einen Durchschlag von dem Protokoll (vereinfachte Unfallaufnahme) bekommen?
saskia
Wurde ganz normal aufgenommen.
Das ist auch das was ich so blöd finde. Die kamen da an, haben mich nicht mal richtig befragt (die hat es gar nicht interessiert, ob ich geblinkt habe oder nicht). Dann haben sie mich pusten lassen und das wars.
Und den Motorradfahrer haben die Polizisten viel mehr gesorgt, weil er ja so " schwer verletzt" war...Er hat einen Strafantrag unterschrieben, wegen Körperverletzung. Und als ich fragte, ob ich nicht noch eine Aussage machen könnte, meinten die, sie kommen eventuell nochmal auf mich zu.

Ein Bekannter von mir ist Polizist und daher weiß ich, was in dem Unfallprotokoll steht (eben das ich an allem Schuld bin und vom Blinken fehlt jede Spur)
TheStuessy
Wow, liebe Saskia, lass dich da in nichts reinreiten, das klingt echt sehr merkwürdig.

Viel Glück ^^
E36-Freak
Sieh zu, das Du das ursprünglich montierte Kennzeichen rausbekommst nehm Dir nen Anwalt und zeig diesen Umstand (Kennzeichenmissbrauch) nachträglich bei der Polizei unter der aufgenommenen Vorgangsnummer an. Würde ansonsten nochmal versuchen, einen Zeugen heraus zu finden, der das bestätigen kann. Wünsch Dir viel Glück
saskia
Bin grad so sauer.

Der Unfallgegner, der sich ja keiner Schuld bewußt ist, meint sein Motorrad hätte Totalschaden (also ca. 5000€) und will außerdem noch ca. 1000€ Schmerzensgeld.
Wir haben noch gar nichts schätzen lassen o.ä. wir denken aber, dass wir so bei 500€ landen werden.

Nur was ich nicht wußte: wenn ich eine Teilschuld mit 50% bekomme, bezahle ich ja die hälfte des Schadens vom Unfallgegner!!
ich dachte, wenn jeder eine Teilschuld bekommt, zahlt jeder seinen Schaden...!
Wer denkt sich solche Regelungen aus?

Sollte ich, wenn es wirklich fest steht mit der Teilschuld, mir auch einen guten Gutachter suchen, der mein Baby auf Totalschaden setzt?! Sodass der Gegner auch was zu zahlen hat...? Geht sowas überhaupt?

Danke schonmal für eure Geduld das alles zu lesen :o) und für die vielen Ratschläge...
Cochese
Das ist genau das Problem, dass ich mir von Anfang an gedacht habe, als ich das ganze Thema hier gelesen hab.

Der Setzt sein Motorrad mit den anderen Nummernschildern auf Totalschaden. Die Kaputte Maschine hat er wahrscheinlich seit nem halben Jahr in der Garage stehen und hat jetzt nen Blöden (sorry) gefunden, der nicht rechtzeitig bemerkt hat, dass er die Nummernschilder getauscht hat und lässt sich jetzt so, seine alte Maschine, die wie gesagt schon die ganze zeit in der Garage steht und die er wahrscheinlich selber mal um den Baum gewickelt oder in den Graben gesetzt hat schön reparieren.

Und den Schaden am wirklichen Unfallmotorrad, das du gesehen hast, den macht er ganz locker wieder weg.

Schwach von den Polizisten, dass die der Sache nicht nachgehen / gegangen sind. Dorf-Polizei?

Wie ist denn der Unfall aufgenommen worden? Pesonalienaustausch oder hat da einer mit Kreide auf der Straße rumgemalt und hat ne Skizze angefertigt?

Um das Schmerzensgeld wirst wohl nicht herumkommen. Aber das andere.....naja es gibt nur ein Wort: A - N - W - A - L - T

Da könnte mehr hinter stecken. Kennzeichenmissbrauch (wie hier schon einige gebschrieben haben) evtl. sogar noch ein Versicherungsbetrug. Vielleicht ist das ja ein berufsmäßiger Betrüger, so wie die ganzen "Auto-Bumser". Da hab ich schon die dollsten Dinger gehört.

Wär mal schön zu wissen, wieviele Maschinen der gute Mann besitzt und wieviele Einträge er schon wegen nem Unfall oder sonstigen Verkehrsverstößen hat. Vielleicht hat der ja ewig Unfälle und muss selber zahlen, und stößt sich jetzt an dir wieder gesund.

1000EUR Schmerzensgeld ist übrigens ein bißchen sehr hoch. Da bleiben maximal 700 EUR. Immer schön alles Schildern, wie der an der Unfallstelle noch herumgeüpft ist und evtl. selber sein Bike aufgehoben hat und dann hingestellt hat usw. Oder ob der gleich gesagt hat "Wahhhh.......mein Bein, mein Arm, mein Hirn, Schmerz lass nach"

Servus.....
cxm
Hi,

kann ja auch sein, dass das Mopped ohne Vers.-Schutz rumgefahren ist und er sich schnell ein 'gültiges' Kennzeichen geholt hat.
Ließe sich aber mit einem Abgleich von Kennzeichen, Fahrgestellnr. und Zulassungszeiten klären.
Aber das soll Dein Anwalt mal in die Wege leiten.

Manchmal schon gut, dass man mit fast jedem Handy heute fotografieren kann...

Ciao - Carsten
saskia
also falls es die netten ratgeber interessiert, das ist bis jetzt passiert:

hab von den versicherungen erstmal eine teilschuld bekommen (er will 2900€ von mir *grml*)

mein anwalt hat die akte erst gestern bekommen und sie ist mittlerweile auf stolze 100 seiten angewachsen.

ich habe eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen die 2 unfallaufnehmenden polizisten geschrieben. diese wurden auch nach kurzer zeit auf ein anderes revier versetzt.
mehr ist aber auch nicht passiert. (keine entschuldigung, stellungnahme ect...)

das der unfallgegner zum unfallzeitpunkt ein anderes nummernschild trug, wird in der ganzen unfallakte nur ein einziges mal erwähnt und mehr nicht !!!

mein vater (kripo) hat ein disziplinarverfahren am hals, weil er es wagte die aussage eines herrn b (unfallgegner) in frage zu stellen. er zieht grad vor gericht...


das ist der aktulle zwischenstand.

mein anwalt und mein vater finden das ganze seeehr interesannt. ich finds einfach nur zum kotzen da leute nur weil sie bezirksschulamtsleiter sind, scheinbar einen besonderen schutz genießen.



to be continued...
Boa
Was ist mit den Fotos geworden?? Konnte man nun erkenen ob er 2 Schilder hatte?
cabriowuschel
Der Überholende trägt nicht die alleinige Schuld. Du hast den rückwaertigen Verkehr zu beobachten. ein Kumpel von mir überholte auch mal zwei Autos und der erste bog einfach in eine Landstrasse ein. Da wars passiert. Aus welchen Gründen auch immer ist es 20 zu 80 für meinen Kumpel ausgegangen. Also denke in deinem Falle so 50/50
saskia
auf den fotos war es leider nicht zu sehen. deswegen gibt es ja auch nur die 2 aussagen von mir und meinem vater.

ich gebe ja eine teilschuld zu.
nur ärgert es mich, wie ich behandelt werde. mir wurde von einem polizisten gesagt, dass eine aussage eines herrn b. nicht in frage gestellt werden sollte.
wo gibts denn sowas?
JapaneseSilver
So was ähnliches war meiner schwester passiert. Sie hat trotz gutem anwalt die schuld bekommen.

Hats den ghostrider schlimm erwischt?
saskia
dem ist gar nichts passiert. er ist ja auch gleich aufgesprungen und meinte: "mir gehts gut."
was noch krass ist: der herr b. wurde nach der unfallaufnahme von den polizisten ins krankenhaus und zurück gefahren!!!
-> sowas darf es eigentlich nicht geben. (außer du wohnst in einem kleinen dorf in sachsen *grml*)

aber es war scheibar nichts. denn in der aufstellung der versicherung steht nichts von schmerzensgeld.
JapaneseSilver
Zitat:


dem ist gar nichts passiert. er ist ja auch gleich aufgesprungen und meinte: "mir gehts gut."
was noch krass ist: der herr b. wurde nach der unfallaufnahme von den polizisten ins krankenhaus und zurück gefahren!!!
-> sowas darf es eigentlich nicht geben. (außer du wohnst in einem kleinen dorf in sachsen *grml*)

aber es war scheibar nichts. denn in der aufstellung der versicherung steht nichts von schmerzensgeld.

(Zitat von: saskia)




Zeugen gibts keine für den Unfall? (der ghostrider damals bei meiner schwester ist ja richtig aufgestiegen - hatte was von nen stunt an sich, aber der hat keine anstalten zu bremsen gemacht - bin hinter ihr gestanden auch zum abbiegen)

Kenn ich mit dem mir gehts gut :-( Bin auf den Spass vorbestraft. Ist mir mal so gegangen nach nen Autounfall.

Versicherung hatte damals auch davon nichts bekommen. Bekam dann Post vom Kommissariat ich solle eine Aussage machen.

Hatte sogar damals den Abschleppdienst als Zeuge dass die Rücklichter vor den Knall nicht i.O. waren und nicht gefunkt hatten. Hat absolut nichts geholfen. Die Gute hatte damals auch gemeint ihr gehts gut und ging ein paar tage später wegen schmerzen angeblich vom unfall ins krankenhaus.

Von der Versicherung kam nichts - lt. dieser hätte es keinen Personenschaden geben dürfen.
Post kam nur von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft (genau in der reihenfolge *g*).