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untermieter1
Hauptthema:
Hi Leute!
Habe bei Ebay fast neue Sommerreifen gekauft, 1 Jahr alt 6mm Profil Michelin Pilot Sport 225/45ZR17.
Der Händler wollte 100€ + 20€ Versand "Sofortkaufen" in Ebay.
Habe ihn dann angeschrieben das ich sie für 100€ inkl. Porto nehmen würde. Also ein super Preis für diese Reifen!
Er hat die Reifen bei Ebay rausgenommen, und ich habe ihm 100€ überwiesen. Heute habe ich die Reifen bekommen und festgestellt das diese eine DOT 5201 haben, porös und rissig sind und nun gar nicht dem entsprechen was ich gekauft habe.
Habe dem Händler erstmal eine Mail geschrieben, mal sehen was zurück kommt.
Welche Recht habe ich??
Was würdet ihr tun??

Bearbeitet von - untermieter1 am 06.07.2007 11:09:32
Doc. Watson
Grundsätzlich kannst du auch mündlich oder per Mail etc... einen Vertrag eingehen. Der dann nat. in gewisser Weise für Käufer oder Verkäufer auch bindend ist.

Bloß wie willst du nachweisen, dass du im Vorgespräch das mit der DOT geklärt hast und du dem "Vertrag" nach falsche Reifen bekommen hast. Gerade nachdem du es ausserhalb von ebay gemacht hast

"Muss man nicht bei so einem Preis damit rechnen, dass da was nicht stimmt?", würde ich dich jetzt als gegenerischer Anwalt fragen.

Kurz um: Dir steht das zu, was dir vertraglich zugesichert wurde, fraglich ist nur ob sich das erstreiten lässt oder sich das Erstreiten lohnt.

untermieter1
Ich habe ja noch den ganzen Email Schriftverkehr, indem wir den Verkauf abgewickelt haben. Dort steht ja auch die Ebay-Auktionsnummer auf die sich dieser Privatkauf ja nun bezogen hat. Und in der Auktion steht ja einduetig eine andere DOT als ich bekommen habe.
buffda
Hallo

Also wenn ich das richtig verstehe hast du die Reifen OHNE ebay gekauft ??

Wenn ja,ist ebay auch raus aus der Nummer , die werden sich nicht einmischen , im Gegenteil....selber Schuld ( nicht böse gemeint ) !!! so hart das auch klingen mag.

Den es wird ja auch von ebay immer gesagt das man nicht ausserhalb einen Kauf tätigen soll , eben ganau wegen solcher Fälle.

Ps .Der Preis der Reifen hätte dir eigentlich schon Spanisch vorkommen müssen. Eventuell über nen Anwalt aber ob das sich lohnt ???

Gruss buffda
untermieter1
Ja gut, aber trotzdem steht doch in der Auktion (die dann rausgenommen wurde) eine DOT, und er Privatkauf bezog sich auf die Auktion. Dann muss man das doch auch bekommen...

Ansonsten habe ich wohl echt Pech gehabt, notfalls muss ich die Reifen wieder verkaufen.
buffda
Zitat:


Ja gut, aber trotzdem steht doch in der Auktion (die dann rausgenommen wurde) eine DOT, und er Privatkauf bezog sich auf die Auktion. Dann muss man das doch auch bekommen...

Ansonsten habe ich wohl echt Pech gehabt, notfalls muss ich die Reifen wieder verkaufen.

(Zitat von: untermieter1)




ja das stimmt wohl , nur wem willst du diese zeigen ??? ebay ?? die interessiert das nicht.

Deinem Anwalt ...da kannst du es versuchen aber sonst sehen ich da nicht viele Möglichkeiten.

Eventuell dem Verkäufer mit ner Meldung bei ebay "drohen" samt Anwalt , aber ich fürchte er weiss das ebay nichts machen wird.

Ansonsten.....Pech gehabt und draus lernen.

Gruss buffda
SIGGI E36
hey
hefte es unter der ablage dumm gelaufen ab.
lerne draus :-)
mfg
GIA
hey leutz no langsam,

hast du ne rechtsschutzversicherung? wenn ja, mit oder ohne sb? wenn mit sb, wieviel?
hast du nen anwalt an deiner seite, weil im ebay oder auserhalb ist pustekuchen....ich hatte so was ähnliches am laufen, da war ich der verkäufer, sobald der käufer dan ein anwaltschreiben gekriegt hatt, hatt er dan auch gleich gezahlt und die wahre abgeholt!!

die ganzen emails würd ich auch behalten und am besten ausdrucken und sortieren nach datum und frage antwort frage antwort...
da in den emails ja auch drinn steht um welches produckt es sich handelt, sieht es so aus, das der verkäufer dir eine vollkommen andere waren verkauft hat, wie die die in den emails besprochen und abgemacht worden ist!
(satzbildung is nicht meine stärke wenns schnell gehen muss muahahahaaaa)

kannste vieleicht mal die artikelnummer von ebay hier posten?

wie gesagt wenn du ne rsv hast dann würd ichs versuchen...

bei mir wars damals eine 50er aprilia, die hat dan so ein 16 jähriger über ebay von mir gekauft un meinte dann ich hab kein geld, ich so ok anwalt wird sich feuen! er hat dann ein ausführlichen bericht über ebay, emails und natürlich über rechts- und sachlage geschrieben ne woche später ruft der an und meint, wann kann ich mit meiner mutter vorbei kommen.....
ah und die anwaltskosten hat der dann auch noch gezahlt, wahr nicht viel aber besser für mich und meiner rsv!

nun ja somit hat das anwaltsschreiben seine wirkung erziehlt, verstehste ??

greetz gia
Taze
Jaja,

nen sechzehnjährigen unter Druck setzen ist schon ein Highlight. Nur mal am Rande er ist nicht geschäftstüchtig und darf solche Auktionen auch niemals durchführen, klar hat er nen Fehler gemacht, was aber noch lange nicht heißt, dass du dein Geld kriegst.
Da haste nur Glück gehabt, dass er mit Tränen in den Augen zur Mutter gerannt ist und die wollte keinen Stress und hat bezahlt.
Genau nach dieser Methode funktionieren auch die ganzen Abzockerseiten im Internet...man meldet sich für was angeblich kostenloses an und bekommt dann postwendend die Rechnung, was rechtlich völliger Quatsch ist, da meist keine Widerrufsbelehrung, Wucher, keine deutlicher Preis usw. ...dann folgt bei vielen ein Anwaltsschreiben und es ist für diese Abzocker ein tolles Geschäft, weil viele auch noch zahlen daraufhin.

Aber nun zu dir Untermieter:
Einen bindener Kaufvertrag benötigt keine Form, es reichen hierbei lediglich Formulierungen aus...der Preis und auch die Eigenschaften (DOT) des Artikels sowie die Absicht den Artikel nach Gerldeingang zu versenden sollten jedoch im Kaufvertrag (deine Mails) festgehalten werden sollen und sich nicht auf andere Seiten beziehen.

Ich glaube nicht das du Erfolg haben wirst mit nem Schreiben, weil der Händler kennt seine rechtliche Lage sicher oder meinst du er hat dir die Reifen versehentlich geschickt...er muss auf dein Schreiben nicht reagieren, er muss erst Stellung nehmen, wenn er ein gerichtliches Mahnschreiben bekommt und er wird wissen, dass du soweit nicht gehst wegen nem Hunni.
Wenn du kein Rechtschutz hast, bsit du fürn Anwalt auch nur ne einmalige Angelegenheit und der will ja Geld verdienen, alos ist das für den nen riesen Skandal.

Wer andern ein Grube gräbt, fällt nunmal auch mal selber rein.

Verkauf den Scheiß wieder, machste halt Verlust, den kompensierst du wieder mit der gewonnenen Lebenserfahrung.

MfG
GIA
schwachsinn... wieso ein highlight, er hat mit dem namen seines vaters geboten, somit ist es nebensächlich ob er geschäftstüchtig ist oder nicht!!
(da hat wohl jemand [die eltern] seine aufsichtspflicht nicht erfüllt)
und sein vater wird ja wohl über 18 gewesen sein, oder??

zum thema 16jährigen unter druck setzten--> das schreiben ging an die eltern, die haben gemeint ok wir schalten auch unseren anwalt ein... aber wie schon erwähnt 1 woche später waren die bei mir und die sache war geklärt!

der punkt ist, dass da jemand der über 18 ist(der vater in diesem fall), was bei ebay gekauft hat und es nicht zahlen wollte, konnte oder wie auch immer....
und das geht grundsätzlich schonmal garnicht....das geld habe ich in diesem fall doch bekommen und das wahr kein glück sondern recht!

und ich denke mal nicht das die mutter nur weil sie kein STRESS haben wollte, geschwind mal nen 1000er an mich abgedrückt hat, sondern weil sie von ihrem anwalt aufgeklährt wurde und sie nicht im recht war.

dass du jetzt mein fall mit abzockerseiten vergleichst ist ja auch mal was neues, in dem fall etwas unüberlegtes... wo hab ich bitte schön jemanden abgezockt? *lol*

diese abzockerseiten sind der besten beweis um zu zeigen wie leichtgläubig und leichtsinnig die geselschaft im internet od. auf internetseiten fungiert.
selber schuld, sag ich dazu nur, ich bin ja auch nicht als 13-16 jähriger auf so abzockerseiten gelandet...

@untermieter1
poste mal bitte die artikelnr. hier rein
hast du eine rsv mit oder ohne sb?

greetz gia
Taze
Hi,

fühl dich doch nicht gleich so angegriffen...ich wollte keinen Vergleich von dir mit Abzockerseiten ziehen, schließlich hast du ja auch nen Artikel verkauft, der sein Geld sicherlich wert war.
Und wer bietet muss ja zahlen, daher hast du dein Geld zu Recht bekommen, aber das die Eltern dann über nen Anwalt aufgrund von Verletzung der Aufsichtspflicht gezahlt haben, ist bestimmt nicht so. Der wird den den Rat gegeben haben, es zu bezahlen und dann wieder zu verkaufen um montelanger Streitigkeiten aus den Weg zu gehen, dass du dich nicht so leicht geschlagen gibst, hat ja dein Anwaltschreiben gezeigt.

Aber mit Verletzung der Aufsichtspflicht hat das sicher nichts zu tun, oder hältst du deine Kinder später mal bis sie 18 sind an der Leine.

Ob man auf solche Abzockerseiten reinfällt, hängt sicher nicht nur vom Alter und der Intelligenz ab und als du 13-16 warst, gab es solche Seiten nur in minimalen Maß.

Aber nun wieder zum eigentlichen Thema: im Vergleich zu dir hat Untermieter ja auch nicht ganz korrekt gehandelt, denn ebay untersagt ja dieses Kontaktaufnehmen, also um es mit deinen Worten zu sagen: Selbst Schuld! Minus mal Minus ist Plus!

OffTopic:
Diese "Pech gehabt" oder "selbst Schuld" Éinstellungen find ich im Übrigen sehr einfallslos, denn man sollte sich erstmal mit dem Sachverhalt auseinandersetzen als zu nem 13jährigen selbst Schuld zu sagen. Bezogen auf die Abzockerseiten dürfen nach einem Urteil des Landgericht München Kosten nicht mehr in den AGB's versteckt werden. Damit ist eine solche Vorgehensweise nicht rechtens und nicht "selbst Schuld", stell dir vor jemand sagt zu dir, obwohl du im Recht bist "Pech gehabt", dann bist du sicherlich auch nicht begeistert.

MfG
GIA
hey taze, dein vergleich ist eindeutig...

Zitat:

...nen sechzehnjährigen unter Druck setzen ist schon ein Highlight. Nur mal am Rande er ist nicht geschäftstüchtig und darf solche Auktionen auch niemals durchführen, klar hat er nen Fehler gemacht, was aber noch lange nicht heißt, dass du dein Geld kriegst...


Zitat:

Genau nach ^dieser^ Methode funktionieren auch die ganzen Abzockerseiten im Internet...




zum thema aufsichtspflicht:

Zitat:

Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, daß die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen.

Aufsichtspflichtige Personen müssen ständig wissen, wo sich die Ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen befinden und was diese gerade tun.

Aufsichtspflichtige Personen müssen vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren. Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Annahme, daß minderjährige Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters sowie ihrer fehlenden körperlichen und geistigen Reife einerseits ihnen selbst drohende Gefahren entweder überhaupt nicht erkennen oder aber nicht richtig einschätzen können und daher besonderen Schutz bedürfen. Andererseits bestehen aus denselben Gründen auch erhöhte Gefahren für andere Personen, die durch unbewußtes und/oder unüberlegtes Verhalten von Minderjährigen in Gefahr gebracht werden oder Schäden erleiden können.



...ich halte meine kidis bestimmt nicht bis 18 an die leine ich werde sie aber nach bestem wissen über solche und andere wichtige themen aufklären, damit erst garnicht die post (rechnung) nach hause kommt...
und als ich 13-16 war wollte ich auch mal nen aufsatz oder ein gedicht für die schule aus dem netz ziehen und bin auf hausaugaben.de gelandet (und damals gabs auch schon solche diskussionen in den medien) hab dan aber ganz runter gescrollt und habe bemerkt, dass ganz unten irgenwas stand mit 49,90 €/DM pro einwahl/verbindung etc. da wusst ich, das dass nichts kostenloses war..

würdest du eine rechnung zahlen von der du garnicht weist woher diese stammen könnte, oder was für eine leistung erbracht wurde? ich denke nicht, daher ist derjenige selbst schuld der solche rechnungen zahlt!

ps: das hab ich nie behauptet
Zitat:

...ebay untersagt ja dieses Kontaktaufnehmen, also um es mit deinen Worten zu sagen: Selbst Schuld! Minus mal Minus ist Plus!





ich will ja nicht dass wir dieses abweichende thema so unnötig herausziehen, aber über meinungen und ansichten könnte man sich stunden, tage, wochen, jaaahre streiten/diskutieren und man würde trotzdem nicht ein und dieselbe meinung vetreten....

in diesem sinne, wünsch dir noch nen dolles weekend!!
Taze
Es ist schön, dass du mir sagst wie ich etwas meine und wenn ich es versuche zu wiederlegen ziehst du mich an einem Wort auf. Also sage ich es nochmal:

Eine dieser besagten Seiten bieten ein Produkt an, welches meist keinen oder einen nur geringen Wert hat und daher in keinem Verhältnis zum veranschlagten Preis stehen. Desweiteren werden Benutzerdaten unter einem anderem Vorwand erfragt, es erfolgen keine Widerruffsbelehrungen, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind und Kosten werden in den AGB's versteckt. Dies ist bei dir nicht der Fall...

ich habe lediglich einen Vergleich über deine Methode gezogen, wie du dein Geld "eingetrieben" hast. Und ich glaube nicht, dass das bei einem Reifenhändler Sinn hätte. Es ist ebenfalls eine Frage des Sinns wegen 20€ sein Rückgaberecht zu verwerfen...ich hab auch mal über ebay Gebrauchte Reifen gekauft...anstatt der versprochenen 7mm hatten sie nur 4mm-5mm, daher hab ich von mein Rückgaberecht gebrauch gemacht und sie zurückgeschickt und die Kohle wiederbekommen.

Wo fängt denn Aufsichtspflicht an und wo hörts auf. Ich werde meinen Kindern bevor sie 18 sind beibringen mit Messer und Gabel zu essen, obwohl es eine vorhersehbare Gefahre ist. Wer hat sich denn noch nicht in den Finger geschnitten???
Angenommen sie hätten nicht gezahlt, dann hättest du die Eltewrn vor Gericht gezehrt und sie wären eventuell verurteilt worden wegen der Aufsichtspflicht, dass heißt dann aber noch lange nicht, dass du dein Geld bekommst außer ne Entschädigung für die Ebaygebühren.

Zitat:

ich will ja nicht dass wir dieses abweichende thema so unnötig herausziehen, aber über meinungen und ansichten könnte man sich stunden, tage, wochen, jaaahre streiten/diskutieren und man würde trotzdem nicht ein und dieselbe meinung vetreten....



Absolut richtig,
desweiteren entstehen über eine solche Plattform nur Missverständnisse, die von der eigentlichen Diskussion nur abbringen(siehe den Vergleich von dir zur Abzockerseite).

Ich wünsche ebnfalls ein schönes WE.
MfG