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danji
Hauptthema:
Hi,
mir wurde mein Fahrzeug beschlagnahmt, weil der Auspuff ,Lenkrad nicht eingetragen war(habe sie am Selben Tag erst angebaut) war nur spät um zum tüv zu fahren.

Nun meine Fragen:

Wer bekommt die 3 Punkte?
Fahrer und Halter (beide andere Personen)??
und was ist wenn der halter noch nie ein Führerschein hatte???? wer dann??

danke
buffda
Hallo

beschlagnahmt ??? ich dachte immer das dürfen die nicht , da gab es mal ein Gerichtsurteil von wegen Eigentum bla bla.

Aber da ist sicher jemand hier der das besser weiss , allerdings finde es es nicht angemessen....wegen Lenkrad vieleicht o.k aber Auspuff ??

Gruss buffda
SuMo-Driver
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand bekommen Halter und Fahrer die Punkte.

Jedoch kann sich der Halter schadlos halten, wenn er z.B. nur aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug angemeldet hat (Halter ist der Opa und der Enkel fährt den Wagen).

Für den Fall des Halters ohne Führerschein fällt mir nix ein.

Ich vermute, daß der Halter trotzdem den Eintrag in Flensburg bekommt und bei einer zukünftigen Beantragung eines Führerscheins eine Sperrfrist sowie die Punkte hinzunehmen hat.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 06.07.2007 15:06:38
cxm
Hi,

die haben das Auto sichergestellt?
Spinnen die denn?
Wegen des Auspuffs dürfen die maximal eine Mängelkarte ausstellen und 25€ kassieren.
Steht so in der neuen FZO (hat die STVZO angelöst).
Der Auspuff stellt keine Einrichtung da, die bei nicht korrektem Anbau/Funktion/Eintragung die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gefährdet.
Bei Lenkrad kann das anders sein.
Wälz die FZO, frag einen Anwalt...

Ciao - Carsten
Peja_320i
seit wann kann man ein Auto auf sich angemeldet haben, wenn man keinen führerschein hat, bzw. noch nie einen hatte??
Wüsste ncht das das geht.
Lasse mich gerne einen besseren belehren.
E36-Freak
Sicher das es deswegen war? Oder haben sie es vielleicht zur Gefahrenabwehr sichergestellt, weil jemand, der den Wagen gefahren ist, nicht der Eigentümer war und keinen Nachweis über den Wagen bringen konnte? Ansonsten fällt mir da aich nicht mehr viel zu ein..wegen Lenkrad und nem anderen Auspuff...in Niedersachsen undenkbar. Punkte: siehe Sumo. Zu cxm: siehe §23 StVO ist dann sicherlich ne Einzelfallentscheidung.
burschebalu
Also da muß doch mehr dahinter stecken.

Wenn Du die Teile eingebaut hast und zum TÜV fahren willst , dann hat man alle Gutachten und den Orginal Fahrzeugschein bei sich !

Kein Polizist aus Deutschland darf da das Fahrzeug sicher stellen.

HAben die vielleicht noch eine Krümelartige Substanz gefunden ????????????

@ Peja 320 i

Du kannst das Fahrzeug sogar auf ein neugeborenes Baby in Deutschland zulassen !

Falls es keiner glaubt , ich bin der lebende Beweis , der Eigentümer meines BMW ist meine 5 Jährige Tochter !

E30massder
Kannst du mir mal bitte den Sinn darin erklären, sein Auto auf die 5-jährige Tochter anzumelden???
Joker85
Das Frage ich mich gerade auch! ;)
lg Joker85
Remington1372
hi,

was ihm nicht gehört, kann man ihm auch nicht wegnehemen.
außerdem ist seine tochter schon bei 30% , da issses einfach günstiger. lol :-)

mfg
Marco - 320i
Also Du und der Halter bekommen Punkte und eventuell eine Geldstraffe. Die Gebühren zur durchsicht des autos musst auch zahlen.
burschebalu
Versicherungsnehmer ist meine Frau !
Wagen ist auf meiner Tochter zugelassen, weil Er durch bestimmte Voraussetzungen dadurch komplett Steuerbefreit ist !
SuMo-Driver
@ burschebalu,

ein bißchen Klugscheißerei meinerseits :-))

Der Eigentümer eines Fahrzeuges muss nicht der Halter sein. (Wenn Deine Tochter also Eigentümer Deines BMWs ist, muss sie noch lange nicht Halter sein (kann aber,wobei bei 5 Jahren jegliche Verträge schwebend unwirksam sind), demnach war Dein Post nicht ganz "beweiskräftig" für die Möglichkeit daß jemand der keinen Führerschein hat Halter eines Fahrzeuges sein kann).

Solch ein "Konstrukt" wird in der Regel beim Leasing angewendet, Eigentümer ist die Bank etc. Halter der Leasingnehmer.

Nichstdestotrotz kann der Halter auch eine juristische Person sein (z.B.: ein Unternehmen), dann wird die "Punktevergabe" eh schwer :-))

So, stinkt nun kräftig hier bei mir nach Klugscheißerei, deshalb höre ich lieber auf...

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 06.07.2007 20:26:52
330xi-trier
Zitat:


Versicherungsnehmer ist meine Frau !
Wagen ist auf meiner Tochter zugelassen, weil Er durch bestimmte Voraussetzungen dadurch komplett Steuerbefreit ist !

(Zitat von: burschebalu)




hmm , heikele sache :-) - das hatte ich auch mal - auto auf meine mum angemeldet - auch steuerbefreit - und dann hatten sie mich ganz böse am arsch die herren vom finanzamt - da der wagen steuerbefreit war durfte er nur für fahrten meiner mutter eingesetzt werden - zur arbeit,zur apotheke,in die krankengymnastik und auch für den urlaub wenn die mutti mit an bord war - also "dringlichkeitsfahrten" und fahrten in denen die steuerbefreite person mit an bord ist - als die rennleitung mich abends nach dem besuch des fitness centers ca 500 meter vom parkplatz weg angehalte hat gab es mächtig stunk. gab eine strafe und ich durfte beim finanzamt antanzen und mir einen beitrag über steuerhinterziehung anhören. - also vorsicht geboten - nur beschlagnahmt haben sie das auto nicht - obwohl auch einige "mängel" vorhanden waren

Bearbeitet von - 330xi-trier am 06.07.2007 20:43:06
BMW -Freak-1982
Servus danji,

Also der Fahrer bekommt auf jeden Fall Punkte.

Das mit dem in Beschlag nehmen geht bei uns in München auch verdammt schnell.

Kenne da auch zwei Fälle wo die Autos wegen dem Auspuff beschlagnahmt wurden.

Bei denen war das eine sehr teure Angelegenheit!

Wenn du andere Teile einbaust die kein E-Prüfzeichen besitzen und dann mit dem Auto fährst( außer bei der Fahrt zum TÜV ) erlischt deine Betriebserlaubnis!
D.h. du darst mit erloschener Betriebserlaubnis nicht fahren!

Drücke dir die Daumen das es net so teuer wird!

MfG Christian
Snake696
der halter bekommt die punkte und nicht der fahrer ...

E30massder
Zitat:


der halter bekommt die punkte und nicht der fahrer ...





(Zitat von: Snake696)





Falsch, bekommen beide... Der Halter weil er ein nicht taugliches Fahrzeug in Betrieb hat und der Fahrer, weil er ein nicht taugliches Fahrzeug benutzt..
danji
also eingezogen haben sie den wirklich nur wegen auspuuf und lenkrad. naja waren halt sone korintenkacker. naja. auf jeden fall kenn ich das so das beide punkte bekommen also fahrer und haler da der fahrer sich darum kümmern muss das das fahrzeug das man fährt auch stvo tauglich ist halter auch. naja aber wie ist es wenn der halter kein führerschein hat wo sollen dann die punkte hingehen? ich nehm die 3 punkte auf mich hauptsache der halter bekommt keine da der führerschein bald in angriff genommen werden sollte. und bis dahin alle sachen am auto fertig sein sollten.

@burschebalu

die haben nix gefunden war gut versteckt ;) nein scherz beiseite sowas hab ich nix zutun.

@ e36 freak

der halter saß auf den beifahrer und fahrer war ich und hatte ja alles dabei von brief bis sämtliche teilegutachten die ja eingetragen werden sollten. (auch auspuff und lenkrad)

gruß
voss_i
ja hier in München gehts echt super schnell ,das die den wagen einziehen , da reicht schon eine kleinigkeit . Die spinnen hier halt.
In niedersachsen ist es hingegen schon schwer den wagen loszuwerden.Möchte mal wissen warum das so ist . aber auf der frage bleib ich sicher hocken .
danji
Zitat:


Zitat:


der halter bekommt die punkte und nicht der fahrer ...





(Zitat von: Snake696)





Falsch, bekommen beide... Der Halter weil er ein nicht taugliches Fahrzeug in Betrieb hat und der Fahrer, weil er ein nicht taugliches Fahrzeug benutzt..

(Zitat von: E30massder)




ja so kenn ich das auch aber wenn man noch kein führerschein hat hat man doch auch noch kein konto in flensburg oder?

und wie würde es aussehen wenn der halter ein Schreiben aufsetzt in dem er ich mich darauf hinweist ein sogenanntes "nicht verkehrssicheres Fahrzeug" zu führen, also das er mir das sogesagt vorher gesagt hat,und ich dann trotzdem das auto geführt habe, so das er dann aus dem ding raus ist????



gruß
E30massder
Des ändert ja immernoch nix an der Tatsache, dass er ein nicht konformes Fahrzeug im Betrieb hat, egal er etz gefahren is oder net.

Es is sein's und somit hat er wohl pech gehabt... bzw ihr beide.
Doc. Watson
Normalerweise ganz klar unverhältnismäßig das Fzg. zu beschlagnahmen wenn es sich lediglich um die von danji geschilderten Gründe handelt.

Weiterfahrt untersagen, ggf. bei Verdacht auf Nichtbefolgen Schlüssel einbehalten.
Selbst das wäre nämlich ohne Begründung schon zweifelhaft, weil beispielsweise bei einer Trunkenheit der Fzg.-schlüssel auch nach Wegfall der gefahrenabwehrrechtlichen Sicherstellungsgründe (also, wenn man wieder nüchtern ist) wieder abgeholt werden kann, sprich wieder ausgehändigt wird.
E36-Freak
Zitat:

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In niedersachsen ist es hingegen schon schwer den wagen loszuwerden.Möchte mal wissen warum das so ist . aber auf der frage bleib ich sicher hocken .

(Zitat von: voss_i)
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Niedersachsen = SPD...sagt doch alles, oder?