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peppino24
Hauptthema:
Hallo Leute,

hab folgendes Problem:


Hab mir vor ca 3 Monate ein BMW 320cd gekauft bei einem Händler.

Im Vertrag steht drin das es ne 1 jährige Garantie gibt. Ich hab aber damals gar nix unterschrieben von einer Garantie, dachte gut das wird er wohl selbst machen, denn er hat mir nur so ein Infoblatt von der Garantie gegeben.

Jetzt hab ich ein defekt am Auto (Fensterheber gehen nimmer) und da ruf ich ihn an und frag nach und er meinte wir hätten damals glaub keine Verischerung abgeschlossen...

Ich meinte ja aber steht im Kaufvertrag, er wüßte jetzt nicht ich solle ihm das mal faxen...
Problem ist, der Händler ist ca 400km von mir weg und ich hab hier in der BMW-Werkstatt die Woche ein Termin...

Was soll ich machen?

Hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen...

Gruß
peppino24
Joker85
Also der Händler MUSS dir eine Garantie geben, falls du das Auto Privat gekauft hast!
UND Fensterheber sind niemals in der Garantie inbegriffen!
lg Joker85
pedro23
Normal ist ein Händler verpflichtet, 1 Jahr Garantie/Gewährleistung auf die Verkauften Autos zu geben. Außer das Fahrzeug wird als Bastlerauto verkauft, an einen Gewerbetreibenden (Verkauf von Händler zu Händler z. B.) oder es geht in den Export.

Bearbeitet von - pedro23 am 03.07.2007 15:42:01
peppino24
Ja klar, Auto hab ich als Privat gekauft!

Ja kann der Händler jetzt noch nachträglich die Garantie abschließen falls er das wirklich damals nicht gemacht hat?

Also in der Versicherungsbeschreibung steht aber was drin von Elektrik und darunter Fensterheber, aber kann mich auch Täushen...

Gut die andere Sache ist ja das es bei Schlaglöchern so ein komisches Geräusch macht, das wollt ich eben auch kontrollieren und eventuell reparieren lassen...
Joker85
Also er schliest eine Garantie nur dann ab, damit er, wenn was passiert nicht für die Schäden aufkommen muss!Die Schäden zahlt dir dann die Garantiefirma!! Du bekommst das Geld und hast eine Garantie! Falls er geschrieben hat, dass die Elektronik und sonstiges in der Garantie inbegriffen sind, dann muss er zahlen!
lg Joker85

Bearbeitet von - Joker85 am 03.07.2007 16:01:21
peppino24
Also werd ich dann ganz normal in die Werkstatt und die sachen machen lassen? Zahl dann im Voraus und bekomm das Geld zurück? Aber dann wird er doch noch die Versicherung machen müssen, die er wohl nicht gemacht hat aber im Vertrag drin steht?
Joker85
NEIN!!!!
Bevor du die Reperatur machen lässt mit dem Verkäufer reden!
Du wirst sonst keine Ansprüche haben! Es könnte ja sein, dass dein Fhzg. garnichts hat und du mit einem bekannten eine Rechnung aufstellst und der Händler das zahlen muss... das geht nicht!
lg Joker85
Maveric
Warum sind Fensterheber da net drin?
Ich dachte alle defekte ausser verschleiß!
burschebalu
Wenn der Händler eine Gebrauchtwagen versicherung abschließt, dann macht Er das mehr oder weniger sich selbst absichert !

Ansonsten hast Du sowie so eine Einjährige Gewährleistung auf das Fahrzeug!
Innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kauf ist der Händler für alle Schäden haftbar zu machen, da Er dann beweisen müßte, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestand !

Der Händler hat aber wiederum das Recht auf alleinige NAchbesserung !
Das heißt wiederum, das Du das Fahrzeug bei Ihm vorführen müsstest.

Das ist alles eine komplizierte Sache , wenn Du Rechtschutz hast oder im ADAC bist , einfach mal professionelle Hilfe mal anfordern !
nrisc
Der Händler hat auf jeden Fall 24 Monate Gewährleistungspflicht. Die Beweislastumkehr tritt erst nach 6 Monaten in Kraft, davor kann bei jedem Mangel davon ausgegangen werden, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang bestanden hat -> der Händler muss die Mangel nachbessern oder beweisen das bei Übergabe des Fahrzeugs kein Mangel vorlag (kann er nicht).
Habe auch ein paar Sachen bei meinem Händler reklamiert, ohne Probleme nachgebessert...
Joker85
So der Händler MUSS dir zwar die Garantie von einem Jahr geben, ABER du hast nur eine NORMALE Garantie und da drunter fallen MOTOR, GETRIEBE und DIFFERENZIAL und des wars auch... :(

Grüße
peppino24
Also ich hab ihm jetzt den Kaufvertrag geschickt und er wird sich melden, sonst meld ich mich morgen bei ihm, will wissen was er machen will, denn so wie es aussieht hat er keien Garantie abgeschloßen...
Craysor
man muss zwischen garantie und gewährleistung unterscheiden. die garantie muss nicht gegeben werden, auch nicht an privatkäufer. die garantie ist zu vereinbaren. die gewährleistung beträgt bei gebrauchtgütern in der regel 12 monate, hier ist aber zwischen mangel und verschleiss zu unterscheiden. das oben teilweise richtig geschriebene mit beweislastumkehr gilt nur für mängel und nicht für verschleissteile. da ein fensterheber aber eher nicht als verschleissteil anzusehen ist (je nach Alter/km) muss der händler zwingend zur nachbesserung aufgefordert werden. wo die nachbesserung durchzuführen ist, ist in der rechtsprechung umstritten, deswegen eine einigung mit dem händler herbeiführen. falls eine garantie abgeschlossen/eingeräumt wurde sollte die reparatur nach rücksprache bei jedem BMW Händler möglich sein.
peppino24
Ja, im Kaufvertrag steht ja extra drin: 1Jahr Garantie

Aber ich vermute schwer das er keine abgeschlossen hat und meinte wir hätten drauf verzichtet, da meinte ich, ich hätte bestimmt nicht drauf verzichtet, und es stehe ja auch so im Vertrag...

Würd dann nämlich die Dinge hier bei der Werkstatt machen lassen, denn der Händler ist ja 400km weiter weg.
Craysor
wenn es im vertrag steht, hast du garantie! es ist nur die frage wer der garantiegeber ist. der händler, der ein eigenständiges garantieversprechen abgegeben hat, oder das hinter dem händler stehende garantieunternehmen. so oder so, allemal besser als nur die gesetzliche gewährleistung. nur noch abklären, wer letztlich der garantiegeber ist und ob fensterheber in der garantie enthalten sind. meines erachtens aber schon.
wie alt ist das auto? kulanz über bmw ist auch noch eine option.