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mc-kulak
Hauptthema:
hallo ich hab da mal nee frage ist ein auszubildender bei der polizei ein beamter???
Gr33nAcid
klar!

auch wenn es nur nen ist anwärter is, aber trotzdem ist er in einem beamtenverhältnis!

Bearbeitet von - gr33nacid am 04.06.2007 16:20:19
E30massder
Ja isser, aber den Tatbestand der BEamtenbeleidigung gibt's net. Lediglich den Tatbestand der Beleidigung.
STAF
glaube nicht...erst ist nur anwärter auf angestellter im öffentlichen dienst wenn mich nicht alles täuscht. bin mir da aber nicht sicher...lasse mich gern eines besseren belehren;-)

aber beleidigung ist und bleibt beleidigung...egal wer!!!

Bearbeitet von - STAF am 04.06.2007 16:21:24
E30massder
mc-kulak
er war privat da und ich meinte zu in du bullenschwein.dann hat er gleich die bullen angerufen und anzeige erstatet.
das ist ja nicht so schlim oder???
Gr33nAcid
also wenn man da in der ausbildung ist, ist man beamter auf widerrauf, das nur mal neben bei ;)
E30massder
Zitat:


er war privat da und ich meinte zu in du bullenschwein.dann hat er gleich die bullen angerufen und anzeige erstatet.
das ist ja nicht so schlim oder???

(Zitat von: mc-kulak)




Les dir einfach mal durch was in dem Wikipedia Link steht. Hat er Zeugen? Hast du Zeugen?
mc-kulak
er hat 2 zeugen ich habe keine eugen.
E30massder
Dann hätte ich mal gesagt, du hast ein nicht allzukleines Problem...
stefan323ti
Hmm, dann könnts wohl zu ner Anzeige kommen.
Steht ja auch bei wikipedia, das Verfahren wegen "Beamtenbeleidigung" eher nciht fallengelassen werden.
mc-kulak
was das einer wie teuer das werden kann???
palmer
Zitat:


Hmm, dann könnts wohl zu ner Anzeige kommen.
Steht ja auch bei wikipedia, das Verfahren wegen "Beamtenbeleidigung" eher nciht fallengelassen werden.

(Zitat von: stefan323ti)




nja dann weiß es wikipedia auch cniht denn es gibt KEINE beamtenbeleidigung


aber wenn du sowas zu ihm sagst dann ists wohl cniht grad ein zeugnis von geistiger reife
E30massder
@Palmer: Es gibt keine Beamtenbeleidigung an sich, aber wenn man einen Beamten beleidigt wirds eher verfolgt, als wenn man einen Nicht-Beamten beleidigt...

bosanjero
ein arbeitskollege hat mal zu 2 bullen,äh sorry-polizeibeamte hurensöhne gesagt und mußte 650€ strafe zahlen
stefan323ti
So wie E30Massder das schreibt hab ichs gemeint ;)
bmwharry
Wenn man nach Wikipedia geht schauts schlecht aus.

Zitat:

In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten empfindliche Strafen nach sich, meist Geldstrafen, die schnell Beträge von mehreren Tausend € erreichen können. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z.B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.

plop
war das auf ner feier?
hattest schon was getrunken?? bestimmt ne ganze menge so dass du nicht mehr herr deiner sinne warst oder ;)
mc-kulak
ja das war auf nee feier aber ich musste auch pusten hatte 0,9 promile das ist zuwenig um zusagen das ich unzurechnungsfähig war.
Mr.Olzo
0,9 pro Mille ist aber auch nicht wenig!
Deshalb muss man nicht Gleich Unzurechnugsfähig sein um sich im Ton zu vergreifen.
Feier, Alkohol wird auf jedenfall mildernde Umstände einbeziehen, war ja kein Vorsatz.

Kommt darauf an wie die Sache hochgespielt wird, ist vielleicht nicht kontraindiziert wenn Du fals vorhanden Deine Rechtschutz VS. ein schaltest.
Hardcore_Capone
Ach was stellt der typ sich so an du sagst einfach du weißt nich mehr was du gesagt hast du kannst halt kein alk ab und hattest nicht viel gegessen an dem tag deswegen wusstest nich mehr was du sagst :D
Mr.Olzo
alles schön und gut, mit zwei Zeugen und ner Anzeige ist aber nicht zu spassen.

Warte ab wie es sich anlässt.
Evolution
wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..
PROUD
viel glück!
E30massder
Zitat:


wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..

(Zitat von: Evolution)




Trotz allem gibt's den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht explizit als solchen...
Mr.Olzo
Zitat:


Zitat:


wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..

(Zitat von: Evolution)




Trotz allem gibt's den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht explizit als solchen...

(Zitat von: E30massder)



hat ja keiner Gesagt,aber Beleidigung, eine Anzeige und zwei Zeugen
kühlbomber
In der regel kostet eine beamtenbeleidigungen zwischen 600 und 650 euro. die summe wird dann einer gemeinnützigen einrichtung gespendet. Arbeitskollege hat mal aus seinem auto raus zu nem polizisten arschloch gesagt und der wiederrum hat das aus seinem auto gehört. dazu bekommt man noch ne anzeige wegen beamtenbeleidigung die wiederrum in deinem führungszeugnis steht. alternativ: anwalt nehmen bissel mehr zahlen und so der anzeige und dem eintrag entgehen. der arbeitskollege von mir hat es so gemacht musste dann ca. 1000 euro (650 polizei + 350 anwaltskosten) zahlen.

Ich denke du hast ein kleines problem !!!

MfG

Bearbeitet von - kühlbomber am 04.06.2007 19:53:57
Harry346
§185 Beleidigung:
Beleidigungen werden in aller Regel mit Geldstrafe geahndet. Rechnen können Sie mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen. Noch teurer kommt die Beleidigung von Polizisten. Je unverschämter, desto teuerer dürfte es werden. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende kosten. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager. Deshalb erscheinen manche Beleidigungen trotz Verhängung gleicher Tagessätze als sehr hart bestraft.

Neben einer Strafverfolgung können Sie sich übrigens auch schmerzensgeldpflichtig machen. Das hängt davon ab, ob der Beleidigte seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg Ihnen gegenüber geltend macht.
Lars_wars
Zitat:


Zitat:


wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..

(Zitat von: Evolution)




Trotz allem gibt's den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht explizit als solchen...

(Zitat von: E30massder)



§1 des Grungesetzes(oder welcher auch immer) sagt aus, vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Was auch sagt, daß ein Beamter kein besserer Mensch ist, als ein Ottonormalbürger.
Boogie
Nur weil er ne Uniform dran hat, sollte es ihn nich schwerer treffen als andere. Kurze Frage nebenbei. Warum hat du das zu ihm gesagt?
Und wenn er privat da war, also in Zivil, fällt es doch nicht unter "Beamten" Beleidigung oder?

Bearbeitet von - Boogie am 04.06.2007 23:15:49
mucoutback
Den genauen Sachverhalt werde wir hier wohl nie erfahren.
Trotzdem meine Meinung: Wer Bullenschwein sagt weil er Polizisten dafür hält, dem gehört eine eingschenkt.
(wenn ich schon MC-Kulak lese....)
bayer1965
Zitat:


Den genauen Sachverhalt werde wir hier wohl nie erfahren.
Trotzdem meine Meinung: Wer Bullenschwein sagt weil er Polizisten dafür hält, dem gehört eine eingschenkt.
(wenn ich schon MC-Kulak lese....)

(Zitat von: mucoutback)




@mucoutback
Aber du hast das recht über welche zu Urteilen die zB mc-kulak heißen oder? Denke du bist so ein BEAMTER sonst würdest vielleicht eine andere Aussagen machen.Denn nicht alle B.... sind nette Kerle gibt auch andere.Sieht man ja.Darf man denn schon Privat nicht mehr sagen was man von einen hält? Armes Deutschland!!Mir wäre es auch egal wer vor mir steht denn sage ich auch meine Meinung egal ob Polizist usw. Ist auch kein anderer Mensch wie ich oder sind die Götter in Grün???
MaskaN
sehe ich auch so...vor allen Dingen hatte er ja was getrunken. Und da jeder anders reagiert denke ich das sollte man ihm nicht allzu übel nehmen das im das "rausgerutscht" ist !!!

Will mal hoffen das das Verfahren der Umstände halber eingestellt wird.

Sind ja alles auch nur Menschen und nicht perfekt. Das so zu bestrafen wäre totaler schwachsinn meiner Meinung nach.
bmwverrückter
er ist zunächst mal beamter auf probe weil er anwärter ist danach wird er dann vollwertiger beamter
Devil 44
mach dich neht verrückt! bekommst 650€ strafe oder wenn du nicht arbeitest dann sozialstunden!

ich wurde angezeigt wegen wiederstand gegen vollstreckungsbeamte und beleidigung, hab aber paar schlimmere sachen gesagt und getan!

und zu den besserwissern hier, warum kann man nicht die meinung gegen über einem polizisten sagen?

ich kenn einige polizisten persönlich, wo wirklich super typen sind! und auch sonst gibt es sehr nette! aber es gibt halt ein paar wo sonst nix zu melden haben und dann denken wenn sie ne uniform anhaben das die was sind!

und grad die machen immer ihr maul auf! und solche mache ich immer blöd an! und da ist es mir egal ob der ne uniform an hat oder sonst was!

gruß

gruß
E36-Freak
Er steht aber in einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis....naja wie auch immer der Öffentlichkeitsfaktor ist sehr entscheidend. Die "Beleidigung" muss geeignet, sein den Berufsstand des Polizisten in der Öffentlichkeit zu diskreditieren (Uniform oder Zivilkleidung) ansonsten ist es wohl eher ne stinknormale Beleidigung. Da er in zivil und wahrscheinlich auch ausserhalb des Dienstes da gewesen ist (warum hat er denn die Kollegen gerufen, hätte das Ding ja auch selbst aufnehmen können). War bestimmt son wichtiger, oder? Auf die Aussage, Du hattest was getrunken wirst Du Dich in jedem Falle nicht zurückziehen können, egal wie de Sache ausgeht
Kingm40
Hast du dir mal überlegt, ob vielleicht mit einer Entschuldigung alles erledigt wäre?
mc-kulak
das glaube ich nicht.wer weis was er dann beim gericht labern kann zb das ich in bedroht habe das er die anzeige zurückzichen soll usw .wenn er schon so ein arsch ist das er selber nichts machen kann sonden über seine kolegen dann kann ich in alles zu trauen.
Kingm40
Also meiner Meinung nach wär es einen Versuch wert. Sorg für nen Zeugen und auch wenn er die Anzeige nicht zurückzieht, wird es auf jeden Fall milderne Wirkung haben, wenns wirklich vor´s Gericht geht.