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Sek22
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 11.10.2009 um 17:47:13 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

wie schon oben genannt hätte ich gern im Allgemeinen gewusst, wie nun die rechtliche Auslegung bzgl. der E-Prüfzeichen tatsächlich aussieht.

Darauf gestoßen bin ich, da ich momentan ein TFT (7") in meiner Mittelkonsole verbauen möchte.

Zur eigentlichen Frage: Müssen alle elektrischen Einbauten (nachträglich, zusätzlich o. geändert) über ein E-Prüfzeichen verfügen?

Das hieße ja, dass Einbauten Wie Subwoofer, Endstufe, Car-PC, Alarm, Powercaps, etc ... über ein solches E-Prüfzeichen verfügen müssen, da sonst kein TÜV und oder kein Versicherungsschutz!? Ist das so korrekt oder ist das wiedermal Auslegungssache vom örtlichen TÜV? Wenn dies tatsächlich Fakt ist (wäre), dürft doch wahrscheinlich jeder 2te die Hälft seiner Aus- und Einbauten wieder demontieren - habe zumindest noch keinen Woofer mit E-Prüfzeichen gesehen!?



Bearbeitet von: angry-playboy am 11.10.2009 um 17:47:13
STAF
das hier hab ich jetzt mal auf die schnelle gefunden.
Sek22
genau das ist das Problem. Text gelesen und folgenden Satz zum Ende des Textes gefunden: "Bei Betrieb von Geräten die ohne „e“ oder „E“ Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen."

Im Prinzip sagt das nichts aus.

Von anderer Seite betrachtet würde eine solche Verordnung doch wirklich fast jedem sein Hobby vermiesen, da man auf E-Prüfzeichen angewiesen wäre und diese natürlich teuer mitbezahlt. Oder wie seht ihr das???
Nicore
Das Thema hatten wir schonmal in Bezug auf das "E" bzw. "CE" oder "QA"
zeichen. Ganz ganz strikt ist es so das z.B. diese DVD-TFT-Radios aus
Fernost keine Zulassung für den Europäischen Markt haben und es ganz
strikt gesehen im Fall der Fälle zum erlischen der Versicherung und ABE
kommen kann. Falls das Radio mal abbrennt oder was auch immer...
STAF
Zitat:

"Bei Betrieb von Geräten die ohne „e“ oder „E“ Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen."



der satz ist doch eigentlich recht aussagekräftig und eindeutig zu verstehen.

Zitat:

Das Thema hatten wir schonmal in Bezug auf das "E" bzw. "CE" oder "QA"
zeichen. Ganz ganz strikt ist es so das z.B. diese DVD-TFT-Radios aus
Fernost keine Zulassung für den Europäischen Markt haben und es ganz
strikt gesehen im Fall der Fälle zum erlischen der Versicherung und ABE
kommen kann. Falls das Radio mal abbrennt oder was auch immer...



und wie Nicore das richtig beschreibt, darf man wenn man es ganz genau nimmt wirklich nur teile mit dem entprechend in deutschland zugelassenen prüfzeichen verbauen.

aber es gibt manche dinge, die sollte man auch einfach nicht zu ernst nehmen. glaube nicht das jemand z.b. ein radio auf ein prüfzeichen untersuchen wird.
King Cornflakes
Zitat:


Zitat:

"Bei Betrieb von Geräten die ohne „e“ oder „E“ Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen."



der satz ist doch eigentlich recht aussagekräftig und eindeutig zu verstehen.


(Zitat von: STAF)




mein ich nicht, da nicht klar deklariert wird, WAS diese "unter gewissen umstände" sind, ist oder was ?!?

ist wahrscheinlich wieder so ein gummi-paragraph, ähnlich wie " nichtbeherrschen des fzg"
STAF
stimmt eigentlich auch wieder...das würde ja ggf heißen ich kann erstmal alles ohne prüfzeichen verbauen und wenn was passiert bzw. man gefragt oder kontrolliert wird sollte erstmal geprüft werden ob das ein "gewisser umstand" ist.

@KC
aber letzten endes hast du recht, das mit den gewissen ist wieder eine sache die man ziehen und auslegen kann wie man will.
Sek22
also ich seh' das genauso wie KC.

Was mich nur stört ist, dass es ganz genau genommen sogar nicht erlaubt wäre eine einfache LED für jegliche Beleuchtungsart zu verbauen. Es sei denn, die LED verfügt über eine E-Prüfzeichen-Prägung.

Was mich aber auch noch interessieren würde: Wie schauts denn mit dem TÜV nun wirklich aus. Angenommen ich habe ein TFT ohne E-Zeichen verbaut. Natürlich fest montiert und sauber angeschlossen.
Dem Prüfer fällt doch in jedem Falle das Display auf. Fragen die einen dann danach oder interessiert die das eher weniger!?
STAF
hab noch nie erlebt das ein püfer sagt:
"hat den der tft auch ein prüfzeichen?"

oder:
"darf denn das radio dort überhaupt bei ihnen im fahrzeug verbaut sein?! da schauen wir doch mal nach."

bei solchen sachen würde ich mir da kein hartes herz machen!
SuMo-Driver
Hallo,

wahrscheinlich bezieht sich der letzte Satz aus dem Wiki-Text aber nur auf die im ersten Satz erwähnten genehmigunspflichtigen Bauteile eine KFZ.

Sofern es sich also um ein nicht genehmigunspflichtiges Teil handelt (ich sage mal so aus dem Bauch heraus z.B. der Wagenheber, Schonbezug, Häkelzuhause für die Klorolle) muss da auch kein E1 od. ähnliches drauf stehen.

Aber nun stellt sich die Frage: Welche Bauteilie am KFZ sind genehmigungspflichtig ??

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 29.05.2007 15:55:29
King Cornflakes

dass wär ja noch schöner, wenn ich für die "klo-rolle"
ein E prüfzeichen oder ne ABE haben müsste lol
NeoReloaded
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugtuning#Vorschriften

Zitat:

StVZO § 22a (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile): Bestimmte Einrichtungen müssen immer in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: Reifen, Scheiben und Folien für Scheiben, Scheinwerfer, Leuchten u. a. Diese Fahrzeugteile dürfen zur Verwendung im öffentlichen Verkehr nur angeboten, veräußert oder erworben werden, wenn sie mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sind.



Ich würde mal sagen, das es eben die Teile betrifft die Sicherheitsrelevant sind...
Sek22
Zitat:
StVZO § 22a ... Reifen, Scheiben und Folien für Scheiben, Scheinwerfer, Leuchten u. a. Diese Fahrzeugteile dürfen zur Verwendung im öffentlichen Verkehr nur angeboten, veräußert oder erworben werden, wenn sie mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

Also genau das meine ich! Als Erstes: "u.a." was soll das heißen? Das kann im Prinzip alles sein !? Und wenn ich Dein Zitat weiter lese kommt dieses hier: "Diese Fahrzeugteile dürfen zur Verwendung im öffentlichen Verkehr nur angeboten, veräußert oder erworben werden, wenn sie mit einem amtlichen Prüfzeichen gekennzeichnet sind."

Mit anderen Worten: Jeder zweite Händler aus diesem Bereich z. B. im Ebay würde sich "strafbar" machen - oder wie ist es zu verstehen?

Also klar ist mir die ganze Sache mit den "e und E Prüfzeichen" immer noch nicht.

Vielleicht trifft ja mal jemand vom Fach auf diesen Beitrag und kann die ganze Sache mal aufklären. Denn so, wie es bisher geregelt ist, ist es für niemanden eindeutig zu verstehen.
King Cornflakes

vielleicht soll das auch nicht deutlich sein,
somit ist doch die handlungsbreite grösser

und ja ich liebe solche ausdrücke wie

° u.a.
° unter gewissen umständen
° nach ermessen der polizei
° nach meinem gefühl ( org. zitat von einem pfeffiprinzen bei einer kontrolle )
Deeply Base
moin.
möchte mir gern in den nächsten tagen angel eyes kaufen, diese haben zwa ein E-prüfzeichen aber ich frag doch nochmal bei der community nach:
-sobald E-prüfzeichen vorhanden, keine fahrt zum tüv nötig ? =)
lg
Sek22
... es gibt auch Teile mit E-prüfzeichen die dennoch eine ABE oder ein Gutachten erfordern. Das E-Prüfzeichen ist meines Wissens nach kein Freifahrtsschein. In Deinem Fall, Deeply Base, sollte das Prüfzeichen allerdings ausreichend sein. Sollte es sich allerdings um Sonar-Müll handeln kann ich nur abraten.
Christian Sch.
Von der Betreibserlaubnisseite sind Genehmigungen nur relevant, wenn der §19 Anwendung findet, also eine Gefährung zu erwarten ist oder sie Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern. In allen anderen Fällen ist es von der StVZO völlig egal, ob die Teile eine Zulassung haben oder nicht.

Natürlich gibt es noch andere Vorschriften (Funkentstörung, Produkthaftung,... da geht es dann um die CE-Norm die elektronische Bauteile haben müssen)

Old Men
Nicht alle E Prüfzeichen sagen aus, daß ich dieses Teil verbauen darf. Eine Schlussleuchte als Beispiel, die mit einem E Zeichen versehen ist, kann, nachdem diese lasiert wurde, nicht mehr verbaut werden, da hier wieder ein Gutachten erstellt werden muß. Wenn ich, wie hier zu Anfang gefragt wurde, einen TFT Monitor verbauen will, ist es nicht relevant ob hier ein E Prüfzeichen vorhanden ist. Gerade mit diesem E Zeichen wird doch heute fast jeder zweite Käufer aus Kreuz gelegt.
Christian Sch.
Solche Dinge wie Innenleuchten, TFT, Radio, Fernseher, Lautsprecher sind in der StVZO nirgends geregelt und solange sie zu keiner Gefährdung führen sehe ich da kein Problem, egal ob mit E-Zeichen oder ohne und egal ob altes Kassettenradio oder 2000 Watt Anlage mit DVD und PS3.

Bei Leuchten außen am Fahrzeug ist natürlich klar, dass man sie nicht verändern darf und sie müssen bauartgenehmigt sein.

Das einzige Problem bei Elektronik ist die elektromagnetische Verträglichkeit, aber ob da wirklich jemand drauf achtet bezweifel ich mal stark. Vor allem kann ich mir auch nicht vorstellen, dass ein Verstoß gegen diesen Paragraphen mit nennenswertem Bußgeld geahndet wird.